Diese Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen hatten natürlich auch zur Folge, daß sich die aus der Markverfassung überkommene Art und Weise der I.eitung der Produktion veränderte. Hatten früher noch die Ge werken selbst bzw. ihre gewählten, vom Bergmeister vereidigten und be stätigten Schichtmeister den entscheidenden Anteil bei der Leitung des Abbaus, so traten nun ganz allmählich die landesherrlichen Beamten bei der Leitung der Produktion in den Vordergrund. Wenn auch die Gewerken nach wie vor das Vorschlagsrecht hatten, so wurde ihr Einfluß doch immer ge ringer. Der landesherrliche Bergmeister hatte nicht nur die Aufgabe, die Schichtmeister, Hutleute, Stufenschläger usw. zu bestätigen und zu ver eidigen, ihm wurde auch die Aufgabe gestellt, regelmäßig wöchentlich oder zum mindesten aller 14 Tage die Gruben zu befahren und die Zweckmäßig keit des Abbaus zu überprüfen. Er sollte auch dafür sorgen, daß auf keiner Seite Betrügereien vorkommen und dadurch der Bergbau in schlechten Ruf käme, damit nicht kapitalistische Gewerken von der Anlage ihres Kapitals im Bergbau abgeschreckt werden und dadurch die Einnahmen des Landes herrn sinken. Die Vergrößerung der Einnahmen des Landesherrn waren ja überhaupt das treibende Motiv aller Maßnahmen, die der Landesherr und damit der feudale Staat ergriff, um Veränderungen in der Edelmetall produktion vorzunehmen. Objektiv führten diese Maßnahmen einerseits zur Verbreitung der Lohnarbeit, zur Verwandlung des Landesherrn selbst in einen kapitalistischen Gewerken und eine kapitalistische Grundrente empfangenden Monopoleigentümer der unterirdischen Schätze, anderer seits stärkten sie den feudalen sächsischen Staat, was besonders nach der Niederschlagung des deutschen Bauernkrieges der Herstellung eines einheitlichen deutschen Staates und damit der Entwicklung des Kapitalis mus abträglich war. Auch in der Frage der Entlohnung der Lohnarbeiter ist die Veränderung festzustellen. Wurde früher entsprechend den Einschnitten in ein Kerb holz der Lohn gezahlt vom Gewerken, der den betreffenden Hauer einge stellt hatte, so wurde nun der Lohn durch den Schichtmeister ausgezahlt, der der Leiter dieses einen Betriebes war. Er führte genau Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Grube. Wenn die Grube ohne Ertrag war, erhob er von den Gewerken die Zubuße, um den Lohn und andere Ausgaben auszahlen zu können. Stand die Grube in guter Förderung, so konnte er sich den Vorschuß beim Zehnter oder Münzmeister holen, denn noch immer galt ja der Grundsatz, daß das Silber in die Münze zu Freiberg gehört. Die Zehntkasse wurde so zum Kassenzentrum für alle Ausbeut gruben, d. h. für alle Gruben, die in Silberförderung standen. Hier haben