48 sc mußte der Bergmann in der Lage sein, den Ort zu wechseln. Die Frei zügigkeit des Bergmanns ist also objektiv für die Durchführung der Pro duktion erforderlich. Bergregal und Bergbaufreiheit bilden so den Rahmen für die Entwick lung der Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse im Bergbau im einzelnen während der ganzen Epoche der Entwicklung des Kapitalismus im Schoße der feudalen Gesellschaftsordnung und bleiben es auch noch in der kapitalistischen Produktionsweise, wenn auch in modifizierten Formen. IV. DAS RECHT DES FINDERS Vor der schriftlichen Fixierung des Bergrechts (im 12. Jahrhundert: Trient; 1234: Iglauer Bergrecht; 1310-1327: Freiberger Bergrecht [A]; 1346 bis 1375: Freiberger Bergrecht [B]) wurden die Rechtsgepflogenheiten des Bergbaus, die, wie wir sahen, in den Resten des Rechts der Markgenossen schaft wurzeln, nur mündlich überliefert und so erhalten. Trat ein Streit fall auf, so wurde er auf der Grundlage des überlieferten Rechts durch mündliche Aussagen (sogenannte Weistümer) geregelt. Schon Friedrich En gels weist auf diese Weistümer hin und darauf, daß es schließlich notwendig wurde, sie schriftlich zu fixieren. „Die Bestimmungen über Weide, Holznutzung usw. bilden den Hauptinhalt der vielen, aus den verschiedensten Jahrhunderten er haltenen Markweistümer, auf geschrieben zur Zeit, als das alte unge schriebne, herkömmliche Recht anfing, streitig zu werden.“ 68 Uns sind diese Rechtsgepflogenheiten in den o. a. Fixierungen erhalten. Ermisch weist darauf hin, daß in der Freigebung des Schürfens die Frei gebung des Bergbaus überhaupt enthalten ist, und nimmt an, daß diese Freigebung für Freiberg von Anfang an bestanden habe, worauf ja auch der Name dieser alten Bergstadt hinweist 59 . Im Freiberger Bergrecht A ist dieses Recht im § 9 formuliert: „Wo eyn man ercz suchen wil, das mag her thun mit rechte.“ 68 Danach hatte also jeder das Recht, nach Erz zu suchen, zu schürfen. Das Schürfen allein sicherte jedoch noch keine weiteren Rechte. Bleibt ein Schürf offen liegen, so kann jeder andere an dieser Stelle weiter nach Erz suchen. Wurde mit Erfolg geschürft, so gab erst die „Leihung“ das Recht 58 Engels: „Die Mark“ in Marx-Engels-Lenin-Stalin „Zur deutschen Geschichte“, Seite 147. so Ermisch: a. a. O., Seite XXIX. 60 Ermisch: ebenda, Seite XXIX. Bergakademie - Bücherei - Freiberg i.