der ersparen, der überhaupt auf den Namen eines Christen Anspruch macht. Denn wer das Evangelium will, wird auch in den Bekennt nissen unserer Kirche nichts Anderes finden. Es sind die Bekenntnisse der Christenheit überhaupt und die der lutherischen Kirche insbesondere geboren in Zeiten mächtiger Bewegung, da man nut heiligem Ernste und unter fortwährender Prüfung und Sichtung das wahrhaft Evangelische von allem Menschenwort zu schei den trachtete. Sie sind geschrieben von Männern Gottes, denen selbst die Gegner den Rn hin tiefer Wissenschaftlichkeit und muthigcr Fröm migkeit zollen. So stehen sie da als großartige Thaten der Kirche, denen unsere Zeit etwas Aehnliches nicht an die Seite zu stellen hat. Und wie sehr sie auch den Character ihrer Zeit tragen, sofern sie die gerade damals in Frage stehenden Lehrpunkte betonen, so stellen sie sich doch sowohl nach ihrem ganzen Geist und Inhalt, wie nach ihrer ausdrücklichen Erklärung so klar bewußt und so demüthig unter die heilige Schrift, daß die volle Bedeutung der leizteren »«verkümmert aufrecht erhalten bleibt. Ja es darf kühn behauptet werden, daß zwischen Schriftglauben und Bekenntnißtreue ein wesentlicher Unterschied nicht stattfindet. So sind denn auch jene Bekenntnisse keine Fessel für die wissenschaftliche Weiterentwicklung der evangelischen Lehre, sobald nur diese Weiterentwicklung den Grund der heiligen Schrift nicht verläßt. Es ist hier auch die immer und immer wieder ausgesprochene An klage, als ob ein entschiedenes Geltendmachen des christlichen Bekennt nisses in den Schulen Heuchler bilde, mit Entrüstung zurückzuwcisen, eine Anklage, die fort und fort von der Partei des „Fortschritts" (vgl. beispielsweise Lüben Pädagag. Jahresbericht. XIV., p. 7) erhoben wird und zuweilen fast dahinauslaufen zu wollen scheint, die Gläubigen selbst als Heuchler zu verdächtigen. Wenn die im Glauben an das Evangelium Stehenden ihre Gegner Ungläubige nennen, was übrigens auch nur da geschehen sollte, wo offenbarer feindseliger Widerspruch gegen das göttliche Wort vorliegt, so ist damit der Standpunkt der Widersprechenden doch zunächst nur als Jrrthum der Erkenntniß und nicht sofort auch als ein sittliches Gebrechen dargestellt. Der Bor wurf der Heuchelei aber wiegt ungleich schwerer, da er einen hassens würdigen Characterfehler bezeichnet. Ihn so leicht auszusprechen, sollte