druck. Aber das alles sind wieder nur weist hohle, wenn auch ost gar aufregende Redensarten. Freiheit an sich ist die Möglichkeit der Selbstbestimmung. Diese hat Gott als ein unverlierbares Reckt mit der menschlichen Natur ver bunden. Ja wie auch sonst die unwandelbaren Gesetze des Allmäch tigen dem leiblichen und geistigen Leben des Menschen gemessene Schranken ziehen, so wenig übt er einen Zwang auf den menschlichen Willen aus, und während alle Fügungen seiner Väterlicken Liebe uns dem ewigen Heil entgcgenführen wollen, ist es gleichwohl jeder Seele freigestellt, dieses Heil anzunchmen oder zu verwerfen. Demnach hat der Mensch Gewissensfreiheit, und wenn sich alle Mächte der Grde wider dieselbe verschworen hätten. Zeugnis; hierfür sind die Märtyrer der Kirche, die das Leben verloren, aber nicht zur Aufgabe ihres Glau bens gezwungen werden konnten. Es sind aber die Versuche zur lsiuschränkung dieser anerschaffenen Gewissensfreiheit gar nicht allein von Fürsten und Priestern ausge- gangen, denen man so gern solche Ungerechtigkeit zuschreibt, sondern es machen sich ihrer insgemein gerade die am meisten schuldig, die am lautesten über Gcistesdruck klagen und Freiheit fordern. Denn wenn nicht wenige unter den Stimmführern des „Fortschrittes" jedes offene Bekenntniß zum Herrn nur zu gern als Heuchelei oder im günstigsten Falle als geistige Beschränktheit schmähen, wenn sie völlige Freiheit für den Unglauben fordern und dem Glauben auch in seiner berech tigtsten Gestalt die ungehemmte Bewegung versagen, wie denn erst unlängst eine sehr „freisinnige" Schrift in dem gehofften künftigen Freiheitsstaate dein Glauben an eine göttliche Offenbarung ausdrücklich jegliche Duldung verweigert wissen will, — ist das nicht alles auch eine Versündigung an jener unveräußerlichen Freiheit des Geistes? Aehnliches gilt auch vou der 'Wissenschaft. Wenn die gläubige Schriftauslegung aus für sie zureichenden guten Gründen von der An nahme einer unmittelbaren göttlichen Offenbarung ausgeht und nun die heilige Schrift als Gottes wahrhaftiges und cwiggültiges Wort ansieht, weil ihr einzelne nock nicht gelöste und vielleicht auch unlös- bare Zweifel und Schwierigkeiten unwesentlich erscheinen gegenüber den gewaltigen Zeugnissen, durch welche sonst die Schrift beglaubigt wird, oder wenn sie kircklichc lagessragen nach den Bestimmungen