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Sonnabend, 30 Novemhec 1S18. Km««« S79 73 Jahrgang. NWoflnurdaer HlageökN. Amtsblatt der Amtshauptmannschaft, der Schulinspektion und des Hauptzollamtes zu Bautzen, sowie des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Bischofswerda und der Gemeindeämter des Bezirks. Wöchentliche Beilagen: Der Sächsische Landwirt und Sonntags-Unterhaltungsblatt. Anzeigeblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend, sowie für die angrenzenden Bezirke. Ältestes Blatt im Bezirk. Erscheint seit 1846. Telegr.-Adresse: Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 22. M ftwerda, Altmarkt tS. - ,. , ,. Geschäftsstelle: Bischofswerda, Altmarkt 15. Postscheck-Konto: Amt Leipzig Nr. 2L54S. — Gemeinde« Anzeigenpreis: Die Sgespaltenr Grundzeile (Zlm. Masse 25) Erscheint jeden Werktag abend» für den folgenden Tag. Der Br. verbandsgirokasse Bischofswerda Konto Nr. «4. oder deren Raum 30 Big , örtliche Anzeigen 20 Ma. 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Städte stattfanden. 1. Zur Bekämpfung der steigenden Gefahren, die der Volkswirtschaft und der Nahrungsmittelversorgung drohen, ist eine geordnete Fortführung der behördlichen Geschäfte unbedingt erforderlich. Die bisherigen Gemeindeverwaltungen müssen daher solange bestehen bleiben, bis nach der Bekanntmachung des Gesamtministeriums vom 28. November 1918 auf Grund von Neuwahlen die neuen, demokratischen Gemeindevertre tungen zusammengetreten sind. Den örtlichen A.- und S.-Räten kann eine Befugnis zur vorzeitigen Auflösung der Gemeindevertretungen nicht ein- geräumt werden. Ihnen stehen nur die Kontrollrechte zu, die durch die Revolution auf sie übergegangen und in der Verordnung des Gesamtministeriums vom 18. November 1918 über, die Fortfübruna der Dienstgeschäfte näher be stimmt sind. Stellen sich Gemeindevertretungen, denen vorläufig noch ihre Befugnisse belassen sind, der Durchfüh rung der Anordnungen der Bolksbeauftragten entgegen, so haben die A.- und S.-Räte das Recht der Beschwerde beim Bolksbeauftragten für das Ministerium des Innern, der das Nötige verfügen wird. Die Entschließung muß unbedingt den Bolksbeauiftragten an den Zentralstellen Vorbehalten bleiben. 2. Die Neuordnung der Bezirksausschüsse und Bezirks versammlungen erfolgt organisch mit der Derwaltungs- reform. Bis dahin ist gemäß der Verordnung vom 18. No vember 1918 auch bei diesen Körperschaften nur die Kon trolle durch Zuziehen von Mitgliedern des am Sitz der Amtshauptmannschaft gebildeten A.- und S.-Rates auszu üben. 3. Ebenso haben alle Eingriffe in die bestehende Ord nung von Kirche und Schule solange zu unterbleiben, als die Neuordnung der Verhältnisse, die vorbereitet wird und u. a. die Trennung der Kirche vom Staat bringen soll, nicht gesetzlich durchgeführt ist. Insbesondere haben die A.- und S.-Räte keine Befug nis zur Entsetzung von Richtern, Lehrern und Beamten. Be schwerden gegen solche Personen werden die Bolksbeauftrag ten unverzüglich und unter Vorbehalt der Entschließung über vorläufige Ämtsentsetzung prüfen. Gesamtministerium. Die Friedenskonferenz. Nach einer Londoner Meldung zu urteilen, sollen die Vorbereitungen für die Friedenskonferenz soweit gediehen sein, daß heute mit einem früheren Zusammentritt der Kon ferenz gerechnet wird, als man anfänglich annahm. Es heißt, daß die englischen Delegierten mit ihren Stäben allein 500 Mann umfassen werden. Die Konferenz wird also, wenn man berücksichtigt, daß außer England alle Staaten der Welt vertreten sein werden, einen außerordentlich großen Umfang annimmt, über den Termin der Konferenz sollen Clemenceau und Lloyd George Vereinbärungen treffen. Da raus mutz man schließen, daß die Alliierten die Zustände in Deutschland doch schon so beurteilen, daß sie mit dem jetzigen Deutschland «inen Frieden zu schließen können glauben. Man darf jedoch voraussetzen, daß sie von ihrem anfäng lichen Standpunkt, nur mit einer Regierung zu verhandeln, die vom Mehrheitswillen des deutschen Volkes getragen wird, nicht abgehen wollen und daß sie, bevor die Einladun gen zur Konferenz ergehen, nach Berlin Bedingungen er lassen, die Überraschungen bereiten können. Eines scheint jedenfalls schon sicher, England und Frank reich planen di« Auslieferung des Koffers und einiger füh render Persönlichkeiten von Deutschland zu fordern. Wie Holland, bei dem Kaiser Wilhelm Zuflucht gesucht hat, sich zu der Forderung -er Ausführung stellen wird, vermögen wir nicht zu beurteilen. Englische und französische Staats- rechtslehrer sollen ja geprüft haben, ob die Forderung an Holland wegen Auslieferung des Kaisers angängig ist. Ihr Urteil soll bejahend sein und wenn di« Alliierten mit dem nötigen Nachdruck auftreten, werden sie ihr Ziel jedenfalls auch erreichen. Deutschland kann die Auslieferung des Kai- Vertagung der Gemeindewahlen in Sachsen. Spätester Wcchlterwin der 9. Februar. Dresden, 28. November. Mehrfache Wünsche au» der Mitte der Gemeinden haben das Äesamtministerium veran- 4aßt, die Bekanntmachung vom 23. November 1918 über die Mahlen zu den Gemeindevertretungen in einigen Punkten abzuändern. Sie wird deshalb aufgehoben. An ihre Stell« 4ritt folgende Bekanntmachung über dle Wahlen van Stadtverordneten und Gemeinde, vettretern vom 28. November 1918. > > . Für dieWahlen der Stadtverordneten und Gemeinde vertreter wird das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Stimmrecht aller Männer und Frauen eingeführt, die Deut sche sind, das 20. Lebensjahr vollendet haben und am Tage Les Abschlusses der Wählerlisten im Gemeindebezirk ihren . wesentlichen Wohnsitz haben. Personen des Soldatenstandes sind stimmberechtigt. . Der Bezug von Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln hat aus das Stimmrecht keinen Einfluß. - Die Wahlen finden nach dem Grundsatz der Verhält niswahl mit gebundenen Listen statt. Niemand hat in einer Gemeinde mehrfaches Stimm recht. Weder juristische noch physische Personen oder Per- jonenvereine haben Anspruch aus Sondervertrotung im Ge- »nvinderate. Wählbar sind alle Stimmberechtigten. Die Zahl der zu Wählenden wird durch Ortsgefetz fest gesetzt. Das Verfahren der Verhältniswahl regelt sich nach den Bestimmungen in 88 10—15 des Reichsgesetzes vom 24. M raust 1918 (Reichsgesetzblatt Sette 10—79). Anstelle der Bestimmungen in 88 7—9 dieses Gesetzes tritt ortsgesetzliche Regelung. Auch im übrigen sind vorbehaltlich späterer ge setzlicher Regelung die für das Reichstagswahlrecht gelten den Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit vorstehend nicht anderes bestimmt ist. Jedoch können Fristen und For men, die das Reichstagswahlrecht vorschreiben, durch Orts- gäsetz abweichend geregelt werden. Wahlkomwissar ist in Städten mit rev. Städteordnung «in Mitglied des Stadtrates, im übrigen der Bürgermeister oder Gemeindevorstand. Das Recht des gewählten zur Ablehnung oder Nieder- Leguna des Amtes richtet sich nach den bisherigen Vorschrif ten. Im übrigen werden die Bestimmungen der Gemeinde ordnungen über Zusammensetzung und Wahl der Stadtver ordneten und Gemeinderäte aufgehoben. .In besonders kleinen Landgemeinden, wo die Bildung eines Gemeinderates undurchführbar.erscheint, kann durch Ortsaesetz bestimmt werden, daß die Gemeindevertreter in Wegfall kommen. An die Stelle des Gemeinderates treten dann alle stimmberechtigten Gemeindemitglieder. Dor Wahltag mutz ein Sonntag sein. Die Wahlzett um faßt die Tagesstunden von 9—8 Uhr. Ihre Abkürzung durch Drtsgesetz ist zulässig. Die zur Ausführung dieser Bekanntmachung erforder lichen ortsacsetzlichen Bestimmungen sind ohne Verzug zu erlassen. Wo zur Zeit die Stadtverordneten oder der Stadt gemeinderat oder der Gemeinderat aufgelöst sind, ist in Städten mit rev. Städteordnung der Stadtrat, im übrigen der Bürgermeister oder der Gemeindevorstand befuat, die erwähnten ortsgesetzlichen Bestimmungen nach gutachtlichem Gehör von Vertretern bestehender örtlicher Arbeiter- und Soldatenräte zu erlassen. In allen Gemeinden müssen die Neuwahlen spätestens am S. Februar 1919 stattfinden. Frühere Wahlen sind zu lässig. Die Stadtverordneten und Gemeindevertreter, di« sich .zurzeit im Amte befinden, haben dieses bis nach Durchfüh rung der Neuwahlen fortzuführen. .Diese Bekanntmachung hat Gesetzeskraft und Geltung M» -um Erlaß eines Reichsgem ei ndewahlgesetzes. Dresden, am 28. November 1918. Da» Gefamtmlaifierium. L»ck. Fleihner. G«yer. GvKmcmer. Lipinski. Schwarz. Vie Vertagung der Gemeindewahlen ist auf Bespre chungen zurückzuführen, di« am Mittwoch im Gesamtmini- stexium mit den Vertretern der Vorstände des sächsischen Ge-, fers nicht verhindern, ja es wird sogar, wenn die Alliierten m«indetages, der allgemeinen sächsischen Biirgermeisterver- die Auslieferung anderer Personen fordern, aus feiner einigung und -en Oberbürgermeistern d«r bezirksfreien Schwäche heraus sich nicht einmal dagegen auflehnen kön- Städte stattfanden. ! nen. Und so wird uns schließlich das Recht genommen, allem . . über die Schuldigen zu richten, da die Entente selbstverständ- Bekanntmachung über dle weitere Tätigkeit der Gemeinde, lich einen Gerichtshof nach eigenen Anschauungen bilden Vertretungen bis in deren Neuwahl und über die Befugnisse, dürfte. Wir können von der Friedenskonferenz jedenfalls -er A.- und S.-Räke vom 27. November 1918. s Nicht viel erhoffen, das einzige, was sie uns bringen wird, wird di« Aufhebung der Blockade und die Beseitigung der drohenden Hungersnot in Deutschland sein. Neugestaltung der Regierung? Berlin, 29. November. (Meldung unseres Berliner Ver treters.) Der Vorstoß Eisners gegen das Berliner Auswär tige Amt und die Forderung des Vollzugsausschusses auf Rücktritt Dr. Solfs hat zur Folg« gehabt, daß Verhandlun gen wegen Umgestaltung des Auswärtigen Amtes eingesetzt haben, daneben aber auch Verhandlungen wegen Anderun- gen in der Regierung schweben. Wie ich erfahre, ist der Rücktritt Solfs eine beschlossene Sache. Der Rücktritt wäre bereits erfolgt, wenn sich so schnell ein Nachfolger fände. Man nennt viele Namen, aber die Prüfung der in Frage kommenden Persönlichkeiten ergibt doch stets, daß sie einmal, genau wie Soff, anders gedacht haben. Sobald die Nach folgerfrage erledigt ist, wird der Rücktritt Solfs bekannt ge geben. Mit Soff scheiden auch eine Anzahl Dezernenten aus dem Auswärtigen Amt aus, die teils früher schon ihre Ent lassung nachgesucht haben, aber zur Weiterarbeit veranlaßt wurden, teils jetzt den Wink erhielten, ihren Ämtern zu ent sagen. Auch die Besetzung dieser Posten bereitet übrigens Schwierigkeiten, und heute schon sind eine Anzahl wichtiger Posten im Auswärtigen Amt garnicht oder nur mangelhaft besetzt. Erzberger, dessen Rücktritt ebenfalls im Eisnorschen Sinne läge, findet noch immer innerhalb der Regierung Un terstützung. Man ist in politischen Kreisen allgemein der Ansicht, daß er weiter auf seinem Posten bleiben wird. Ebenso ist mit einem Rücktritt Scheidemanns, den der Mün chener A.- und S.-Rat verlangte, nicht zu rechnen. Scheide mann hat sich, wie mir zuverlässig berichtet wird, dahin ge äußert, daß er selbstverständlich an seinem Posten nicht klebe, aber er hält die Zeit Loch viel zu ernst, als daß er auf den Wunsch einer Seit« hin die Flucht ergreifen sollte. Zimmermann über die Kriegsschuld. Zur Frage der Kriegsschuld sagte -er im bayerischen Gesandtschaftsbericht als Gewährsmann genannte frühere Staatssekretär Zimmermann zu einem Vertreter der „Deut schen Allg. Zig.": Wir find in der Tat der Ansicht gewesen, daß mit der Bluttat von Serajewo für Österreich-Ungarn die Schicksalsstunde geschlagen hatte. Die während des Krie- ges bekannt gewordenen serbischen Urkunden beweisen, daß Rußland schon seit Jahren der serbischen Regierung den Er werb österreichischer und ungarischer Gebietsteile zugesichert I hatte. Daß Österreich-Ungarn sich gegen die groß-serbischen Machenschaften zur Wehr setzte, war nicht nur fein gutes Recht, sondern auch im Jnteressee einer Gesundung der Ver hältnisse in Europa. Wir haben Österreich-Ungarn zu sei- nem Vorgehen gegen Serbien weder zugeredet, noch es auf gestachelt, uns vielmehr daraus beschränkt, ihm davon nicht ausdrücklich abzuraten. Der Inhalt des Ultimatums an Ser bien war uns unbekannt. Das von uns für zu scharf gehal tene österreichisch-ungarische Ultimatum ist uns erst so spät von Wien mitgeteilt worden, daß uns eine Möglichkeit, auf seine Milderung hinzuwirken, nicht mehr gegeben war. Un sere auf eine Lokalisierung des Konfliktes zwischen unserem Bundesgenossen und Serbien gerichteten Bemühungen wären wohl erfolgreich gewesen, wenn England seinen gro ßen Einfluß auf Petersburg ebenso energisch geltend ge macht hätte, wie wir unseren in Wien. Schließlich hat dann die russische Gesamtmobilmachung, die von zum Krieg« drän- genden Gewaltpolttikern in Petersburg überstürzt wurde, unsere Bemühungen zum scheitern gebracht. Deutscherseits muß hiernach die Verantwortung für die Entwicklung des österreichisch-ungarischen Konfliktes zum Weltkrieg abnelehnt werden. Die historische Wahrheit wird erst dann festgelegt werden können, wenn einem Staatsgerichtshofe oder noch bester «inem internationalen Gerichtshöfe das einschlägige Material gewissenhaft unterbreitet wird. D'e Untersuchung der Schuldfrage durch einen solchen unparteiischen Gerichts- Hof würde zweifellos allen jetzt unter schweren Verdacht,gun- gen leidenden deutschen Staatsmännern nur erwünscht fein.