s. lZ. Das Taback- und Cigarren - Rauchen auf den Straßen, in den Buden, Gehöften, beim Arbeiten dc.r Tagelöhner, Maurer und Zimmerleute bei Dach reparaturen und an allen feuergefährlichen Orten ist verboten. 14. Niemand darf auf den Straßen und öffentli chen Platzen schneller als im kurzen Trabe fahren und reiten. Das Fahren in Schlitten ohne Schel len oder anderes Geläute kann ebenfalls nicht ge stattet werden. S. 15» Kindern kann das Fahren mit kleinen Schlitten an Orten innerhalb der Stadt, wo Hauptstraße» durchführen, so wie außerhalb der Stadt in der um selbige führenden Allee, nicht gestattet — überhaupt dürfen kleine Kinder ohne Aufsicht erwachsener Per sonen nicht auf die Straßen gelassen werden. 16. Niemand darf auf den Straßen, Brücken und öffentlichen Plätzen Pferde, Achsen oder anderes Vieh, welches durch Ausreisen, Beissen, Stoßen oder Schlagen Schaden anrichten kann, umhcrtaufen, freistehcn lassen oder treiben, ohne nicht selbst sol ches in beständiger! Aufsicht zu behalten und ohne nicht alle üblichen Vorsichtsmaßregeln anzu wenden, zu welchen letztem besonders gehört: daß Reitpferde nicht vor dm Häusern angebunden und