Herrn Carl Rudolph Fleischer, drittem Professor und Lehrer der Mathematik und Physik an der Königl. Landesschule zu Grimma, bei der Feier seines fünfundzwanzigjährigen Amtsjubiläums den 7. Januar 1854 nebst herzlichem Glückwunsche im Namen des Collegiums der Landesschule überreicht
von dem Markgrafen Heinrich ihnen erbaut worden war"). Dieses alte Klostergebäude mit der daran befindlichen Capelle oder Kirche blieb auch fernerhin bis gegen die Zeit der Aufhebung dieses Klosters im Besitze der Nimbschener Nonnen. Da sie dem Rathe davon Geschoß, Wächtergeld und andere Abgaben entrichten mußten, so scheinen sie dasselbe zu Privat gebrauch verpachtet oder vermiethet gehabt zu haben. Als aber im Jahre 1523 das Kloster Nimbschen dem Chursürsten Friedrich dem Weisen zwei Häuser in Torgau abtrat, entschädigte der Chursürst dasselbe dafür unter Anderem auch dadurch, daß er „das wüste Haus, so das Kloster in der Stadt Grimme liegen hatte, von Geschoß, Wächtergeld, Steuer und allen anderen Beschwerungen befreite und ihm, wenn es wieder von Personen bewohnt würde, die zum Kloster gehörten, Bier, soviel in dem Hause gebraucht werde, zu brauen gestattete", wie die darüber Sonnabends nach Simonis und Judü (den 31. October) 1523 ausgestellte Urkunde bezeugt "). Im Jahre 1527 brachte Adolph von Zehmen mit churfürstlicher Genehmigung dieses wüste Haus, welches auch „die wüste St. Elisabeth- Capelle sammt dem alten anstoßenden Gemäuer aus dem alten Jahr märkte" genannt wird, an sich, und am 23. Februar 1528 wurde von chursürstlichen Commissarien, dem hiesigen Amtmann von der Plawnitz und Asmus von Haubitz zu Leipnitz, zwischen Adolph von Zehmen und dem Rathe über dessen Ausbau und Privilegien verhandelt. Der Rath bewilligte sowohl für den Ausbau mehrere Begünstigungen als auch das Brauen eines Bieres jährlich für den Hausbedarf und einiges Andere. In den nächsten Jahren wurde dasselbe hergerichtet und im Jahre 153« wurden dazu 11,000 Ziegel verwendet, wovon der Rath dem Besitzer jedes 1000 für 2 st. abließ. Adolph von Zehmen besaß das Haus bis zum Jahre 1550. Als in diesem Jahre der hiesige Rath, in Folge eines Antrags des Schulverwalters Wolf Dresler bei dem Chursürsten "), zur Herstellung einer Amtswohnung für den Superintendenten veranlaßt wurde, verkaufte er dasselbe dem Rathe zu diesem Behufe für 500 sl. Im Jahre 1551 wurde es zur Wohnung für den Superintendenten cin- 18) In der ersten bekannten Urkunde dieses Klosters sagt der Markgraf Heinrich (in Hasche's Magazin der Sächs. Geschichte Th. VI. S. 74): monnslerium äominsrum in sumlo nostrse proprietntis «puä civitntem no8lr»m Kriinme in llvocexi Ilorseburßunsi lidernli devolione duximus construendum. 19) Sie steht in Hasche's Magazin für die Sächs. Geschichte Th- VIII. S- 267. 20) s. dessen Brief in meinem Berichte über die Jubelfeier der hiesigen Landesschule S. 20.