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HEM die Zahl der benöttgten Fragebogen festzustellen und st« dem Statistischen Landesamt durch Vermittlung des KonNnunalverbande» bis spätesten» 20. Aprst mitzuttilen. Vos Statistische Landesamt hat für die rechtzeitige Deckung Gas Bedarfs Sorge zu tragen. ? Die Kommunalverbände haben die ihnen zugehenden Ortslisten und Fragebogen an die Gemeinden ihres Be zirk zu »erteilen. 8 8. Die Ortslisten sind nach Beendigung der Erhebung am 8. Juni 1918 auszurechnen, «bzuschliehen und auf Seite 1 zu bescheinigen und bis 12. Juni 1918 an den Kommunal verband abzuliefern. Der Kommunalverband hat die Orts kisten der Gemeinden seines Bezirks zu sammeln, aus Un wahrscheinlichkeiten nachzuprüfen und sie dann bis 17. Juni 1918 alphabetisch geordnet mit Fragedogen und Liefer schein an das Statistische Landesamt einzusenden. 8». Die Grundeigentümer, die Bewirtschafter und ihre Stellvertreter sind verpflichtet, den mit der Erhebung Be- > austragten über die Eigentums-, Pacht- und sonstigen Rutzungsverhältnisse sowie Mer die Verwendung und den Anbau der Grundstücke Auskunft zu erteilen. Insbesondere ist jeder, der Land verpachtet oder sonst zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutznießung (als Dienstland, Deputatland, Altenteil oder aus sonstige Weise) ausgegeben hat, verpflichtet, binnen 8 Tagen dem Vor stand der Gemeinde, in welcher das Grundstück liegt, schriftlich oder zu Protokoll anzugeben: и) die Namen seiner Pächter (Nutznießer ufw.), к) die Größe der einem jeden derselben verpachteten oder sonst ausgegebenen Fläche. Hierbei ist es zur Erleichterung der Erhebung zuläs sig, daß diejenigen, die eine zusammenhängende Fläche in die Diphtherie-Serum mit der Kontrollnummer: 183 au» den Behringwerken in Marburg ist wegen Abschwächung zur Einziehung bestimmt worden Dresden, am 13. April 1918. Ministerium de» Innern. Zuständige Behörde im ytr ratsverordnung vom LI. März selbständigen Gutsbezirke in der Städteordnung her Stadtrat, in den übrigen Städten der Bürgermeister, in den Landgemeinden der Semeindevor- stand. ' 8W. Wer vorsätzlich die Angaben, zu denen er verpflichtet ist, nicht oder wissentlich unrichtig oder unvollständig macht, oder «er da» Betreten der Grundstücke oder di« Vornahme der Messungen oder di« Einsicht in die Geschäftsbücher ver weigert, wird mit Gefängnis bi», zu 8 Monaten und mit Geldstrafe bis zu 10000 -4t oder mit einer dieser Strafen belegt. Denn die Handlung aus Fahrlässigkeit begangen wo» den ist, tritt Geldstrafe bis zu 3000 -4t ein. 8 11- Etwaige bei der Bearbeitung der Erhebungsergebnisse seitens des Statistischen Vandesamtes wahrgenommene Mängel werden durch das Statistische Landesamt den Stadträten, Bürgermeistern und Gemeind«Vorständen un mittelbar mitgeteilt werden und sind durch diese mit tun lichster BeWeunigung abzustellen. 8 12- Zwecke reibungsloser Durchführung der Erhebung ist diese Bekanntmachung in allen Gemeinden sofort auch durch Anschlag zu veröffentlichen. Dresden, am 12. April 1918. Ministerium de» Inner». -- V« klein««» Stücken an ve^chtichone Personen zur garten- mäßigen Nutzung für ihren eigenen Haushalt abgegeben haben (Schrebergärten, Laubenkolonien oder ähnliche»), die Namen der einzelnen Pächter (Nutznießer usw.) nicht anzugeben brauchen. Ts genügt in diesem Falle dir An- gäbe der Größe de» so ausgegebenen Land«» und der Zahl der Pächter (Nutznießer ufw.). Uber die Zuverlässigkeit der summarischen Angabe hat im Zweifel die Gemeindebe hörde zu entscheiden. Jeder Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes oder Bewirtschafter einer landwirtschaftlich benutzten Fläche hat in der Zeit vom 6. Mai bis 8. Juni der Gemeindebe hörde oder einer von ihr beauftragten Person mündlich alle Angaben über die Nutzung seines Landes, insbesondere über den Anbau von FekdfriWen zu machen, deren die Ge meindebehörde zur Ausfüllung der Ortsliste bedarf. Er ist verpflichtet, hierzu einer Vorladung der Gemeindebehörde zum persönlichen Erscheinen zu folgen. Betriebsinhaber, die Grundstücke außerhalb der Gemeinde, ihres Betriebs sitzes bewirtschaften, haben für die Feldfrüchte dies« Grundstücke besondere Fragebogen auszufüllen, die die Ge meindebehörde ihres Betriebssitzes verteilt. Sollten sie bei der Verteilung dieser Fragebogen versehentlich übersehen worden sein, so haben sie dies der Gemeindebehörde anzu zeigen, die ihnen dann di« erforderlichen Fragebogen aus zuhändigen hat. Die Verteilung der Fragebogen erfolgt nicht vor dem 25. April. Die zuständige Behörde oder die von ihr beauftragten Personen sind befugt, zur Ermittlung richtiger Angaben Mer die Anbau- und Ernteflächen di« Grundstücke der zur Angabe Verpflichteten zu betreten, Messungen vorzuneh men sowie die Geschäftsbücher der Bewirtschafter einzu säen, auch hinsichtlich der Größe der landwirtschaftlichen Güter oder einzelner Grundstücke Auskunft von Behörden einzuholen. . - , SSchfischer Lkmdt»g. In der Sitzung der Zweiten Kammer am Mittwoch wurde das Etatkapitel über Landarmen- und Fürsorge- Erziehungswesen genehmigt. Für Vermehrung de» Güterwagenparkes wurden 24,6 Millionen Mark bewilligt. Abg. Niethammer (natlib ), dessen Spezialität Eisenbahnfragen sind, fragte, ob alles getan sei, um zu prüfen, was unsere Güterwagen auf den österreichischen Bahnen machen. Manche Wagen sollten dort ein sogenanntes „Rentier-Leben" führen. Es müsse verlangt werden, daß die österreichische Verwaltung unser« Wagen so schnell wie Möglich entlade und zurücksende. Die Zahl der Güterwagen sei noch immer viel zu gering. Diese Mrgen, die seit zehn Jahren sich immer wiederholten, Müßten endlich einmal Berücksichtigung finden. Alljährlich entständen durch die mangelhafte Wagengestellung Schäden von Millionenhöhe. Finanzminister v. Seydewitz suchte die Ausstellun gen des Vorredners zu entkräften. Der Wagenpark Sach sens sei reichhaltiger als der der anderen Bundesstaaten. Dio Heresverwaltung aber beanspruche zwei Fünftel aller Güterwagen für ihre Zwecke, und der Mangel an Lokomoti ven mache es manchmal unmöglich, die vorhandenen Wagen entsprechend auszunutzen. In bezug auf die Güterwagen in Österreich sei nichts versäumt worden. Nächste Sitzung Donnerstag, 18. April, 5 Uhr. Auf der Tagesordnung stehen Petitionen, Antrag Schreiber und Genossen betreffend Schädigung der Pferdebesitzer. Ephoralkonferenz irr Radeberg. Am Dienstag, den 9. April, vorm. ^>11 Uhr hatte Herr Sup. Dr. Heber die Geistlichen der Ephorie Radeberg zu einer Ephoralkonferenz versammelt im Gaschos zur Tanne. Nach gemeinsamem Gesang (126, 1 u. 2), Schristverlesung (Eolosfer 3, 1—4) und Gebet hielt der Ephorus einen wis senschaftlichen Vortrag „Unser Glaube an ein jenseitiges ewiges Leben in der Zeit des großen Sterbens." Aus gehend von zwei Bekenntnissen von Helmut von Moltkes hinterlassenen Trostgedanken und von dem früher konfes sionslosen und kirchenfeindlichen Dr. Maurenbrecher erläu terte er die Begriffe „Jenseits" und '„Ewiges Leben" im christlichen Sinn. Dann wies er darauf hin, daß die wahre Wissenschaft keinen hindere, an der Gewißheit persönlichen Weiterlebens über den Tod hinaus festzuhalten, er wider legt« hierauf die Widersprüche des Materialismus und Monismus der Halbwissenschast und begründete die per sönliche Gewißheit von einem persönlichen Weiterleben nach dem Tode mit der inneren Erfahrung jedes sittlich ernst strebenden Menschen, die durch den Glauben an Jesus und durch die Tatsache seiner Auferstehung gestärkt wird und vor allem Mit dem Geborgensein in der Liebe Gottes. Mit dem Glauben an den persönlichen Gott der Liebe, den jeder erleben kann, steht und fällt der Glaube an ein per sönliches ewiges Leben. Wert und Bedeutung Les christ lichen Ewigkeitsglaubrns faßte er dann in vier Sätze zu sammen. 1. Der rechte Jenfeitsglaube spornt an, für die Seele die edelsten Güter zu erwerben. 2. Er legt uns die schwere Verantwortung aus, um das Wohl der Nächsten be sorg zu sein. 3. Er bewahrt vor Pessimismus und Der- zweiflung. 4. Er nimmt das Grauen und die Furcht vor dem Tode, weil der Tod ihm ist die heiligt Stunde, da der Geist für ein höheres Leben geboren wird. So klang die weihevolle Ansprache aus in das Bekenntnis des dritten Artikels: „Ich glaub« an ein ewiges Leben". Nach einer Aussprache, an der sich die Herren Pfarrer Wolf, Weineck, Mlchs, SchMieder, Flemming, Kaiser-Großnaundorf, Boigt-Göda, Zuckerschwerdt, Meyer, Hess«, Steude, Zie- schang, Kretzschmar beteiligten, sprach Herr Sup. Dr. Heber dazu Has Schlußwort, in dem er mitteilte, haß zwei prak- stfche Mtigunaen ihn zu diesem Dortrage veranlaßt hät- t«n: Der nach -em Kriege wieder zu erwartende Materia lismus, der den Ewigkeitsglauben zurückdrängen möchte, so daun auch der Schmerz vieler in der Heimctt, denen es nicht möglich ist, ihre Gefallenen in der Heimat begraben zu können. Dies« Traurigkeit müsse schwinden durch die Zuversicht, daß wir unsere Toten bei Gott wissen und daß im Grabe nur das von unfern Lieben ruht, was sterblich an ihnen war, die vergängliche Hülle ihres Leibes. Einer An regung -es Pfarrers Kretzschmar zufolge sollen diesem Bor trage noch ander folgen, die noch nach einer anderen Sette hin den großen Gegenstand behandeln. Nachdem der Vor sitzende den Herrn Oberkirchenrat Eolditz und die Herren Emeriti begrüßt hatte, gab er Mitteilung von den Eingän gen und Generalverordnungn. Zum Vertrauensmann von Auskunftserterlung Mer „Heimatdank" wird Herr Pfarrer Wolf-Wachau ernannt. Den Meilen Vortrag hielt dann Herr Pfarrer Horn-Großharthau Mer „Vatikan und Weltkrieg". Der eindrucksvolle Dorttag, der das Ver halten und die Erlasse -er römischen Kurie in der Kriegs zeit beleuchtete und beurteilte, öffnete manchem die Augen für das nichts weniger als unparteiische Vorgehen des Papstes. Oberkirchenrat Eolditz ergänzte die Ausführungen und wies noch andere Punkte auf, aus denen sich erkennen läßt, wie sich Rom offen oder versteckt auf die Seite der En tente'gestellt hat. Dor dem zweiten Vortrag teitte u. a. der derzeitige Geschäftsführer des Ephoral-Preßausschusses Pastor Lic. Fuchs mit, daß für den Reformationsdank im ganzen Kirchenkreise bisher 968,65 <4t ejngekommen seien. Mit Gesang (126, 9) und Gebet schloß di« erhebende Der- Pastor Fuchs. Reue» «ms «1er Wett. — Reiche» Vermächtnis. Der schwedische Bankdirek- tor und Minister des Auswärtigen Dr. Wallenberg (Stock holm) stiftete zwanzig Millionen Kronen, die Hälfte seines Vermögens, zur Förderung kirchlicher Bestrebungen in Schweden, vornehmlich zur Errichtung von Seminaren und zur Förderung der Jünglingsvereine. — Eine reiche Arme. In Breslau starb eine kränk liche Witwe, die, den äußeren Umständen nach zu schließen, in recht dürftigen Verhältnissen lebte. Als nun die Ver wandten den spärlichen Nachlaß teilten, fand eine Tochter der Verstorbenen in einer Wandvertiefung, die mit einem Men Tuche oerdeckt war, eine Konservenbüchse, in der sich in Bettag von Mer 4300 ^t befand. Davon waren 620 -4t in Gold und 2825 -4t in Fünf-, Drei- und Zweimarkstücken. In Mäuselöchern fand man dann noch von Mäusen zer nagte Kassenscheine. — 100000 -4t Fehlbettag in einer Kreistage. Ein Riesenfehlbettag wurde in der Kr.eiskommunalkasse des Kreises Hoya bei. Verden a. Aller festgestellt. Wie die „Wesen-Zeitung" dazu erfährt, soll die Kasse in 12 Jahren nur einmal (!) revidiert worden sein. Der bisherige Ren dant Buckler, der für seine Verhältnisse großen Aufwand getrieben hatte, wurde seines Postens enthoben. — 5 Waggon» käse „verschoben". 5 Waggons für die Front bestimmte EdaMer Käse wurden aus dem Bahnhof Weddau durch Tauschen von Frachtbriefen „verschoben". Der Käse wurde von der Schieberbande als Schmuggler ware an Jndustriewerke verkauft, wo er von der Militär- Merwachungsstelle zum Teil noch beschlagnahmt werden konnte. Mehrere Tater wurden verhaftet. — 26000 Zigaretten au» dem valkanzug geworfen. Die Wiener Finanzbezirksdirektton verlautbart: Am 22. März nachts wurden aus einem Waggon des Dalkanzuges bei der Durchfahrt durch den Transttbahnhof der Ostbahn ein Koffer und ein Sack, enthaltend 26000 Stück Zigaret ten, geschleudert und beschlagnahmt. — 120 tUlomter Schußweite. Wie ein Witz erzählt, können sich di« Luxemburger kein« Kanonen anschaffen, da sie bei Schießübungen jeweils Mer . ihre Landesgrenzs hinaustteffen würden. Mit denr 120 Kilometer wett tra genden neuen deutschen Geschütz erging« es den Schweizern fast ähnlich, wenn sie es im Innern ihres Landes «mfstelle» würden. A»r Veranschaulichung dieser staunenswerte» Geschoßwejte nehme man eine Kartt zur Hand. Da» Ge schütz kann schießen z. B. von Sttaßbutg bis Nancy, Mann- heim, Stuttgart; von München bis Ulm, Salzburg oder bi» zum Brenner von Berlin bis Magdeburg, Landsberg, von Dresden bis Wittenberg oder Prag. — Ein gefährliche» versteck. Seit Freitag vorige» Woche wurden in Grafenwöhr drei Maden vermißt. Nacht langem Suchen, an dem sich auch eine Abteilung Militär beteiligte, wurden sie in einem Eisschrank der Brauerei Abenstem eingesperrt ausgefundn. Sie konnten gerade noch kurz vor Eintritt des Todes aus ihrem Versteck her vorgeholt werden. — Von glühendem Eifen übergossen. Im Thomas, werkbetrieb der Rheinischen Stahlwerke bei Duisburg wölb» ten vor dem Schichtwechsel die Führer einer Lokomotive noch schnell an einem der mit geschmolzenem Erz gefüllt«» Kippöfen vorbeifahren, als sich auch schon ein Teil -es glühenden Inhalts aus die Lokomotive ergoß Dabei ver brannten zwei aus der Lokomotive stehende Männer furcht bar. Beide starben. — Einen galgenhumoristifchen Anzejgenentwurf ein«» Lehrlingsgesuches veröffentlichte ein Zwickauer Lehrherr. Das Gesuch lautet: Lehrling gesucht unter nachstehenden Bedingungen: Arbeitszeit 8 bis 12 Ähr und 2.30 bis 5 Uhr, Wochenlohn 20—30 -4t mit vollständiger Kost, Tanzstunde frei, täglich 10 bis 12 Zigaretten oder 3 bis 8 Zigarren, Fernsprecher für Privatzwecke vorhanden, Lehrzeit 2 Jahre, Bücherei von 20 Bänden Schundromane zur Verfügung^ Anschluß an Meistertöchter gestattet. Das Feldheer braucht dringend Hafer, Heu nnd Stroh. Landwirte helft dem Heere! Lllrrdwirte bereitet Brühfutter! Die außerordentliche Knappheit an Futtermittel» zwingt den Landwirt, all« nur erreichbaren Futtermittel nützbar zu machen. Junges Reisig, Laub, Kartoffelkraut Loguminosenstroh, 'Spreu von Gerste und Sommerweizen u. v. a. m., das in gewöhnlichem Zustande entweder von den Tieren nicht gern gefressen wird oder nicht zuträglich- ist, kann durch Bereitung als Brühfutter zu einem bekömm lichen, gern genommenen Futter umgewandelt werde». Brühfutter wird, im Gegensatz zum «igenüichen Kochen und Dämpfen des Futters, dadurch hergestellt, daß man di« Rauhfuttermassen, soweit nötig gehäckselt, unter Umstände» auch noch zerkleinerte Hackfrüchte, eingesäuerte Blätter, Schnitzel und dergl. durch übergießen mit heißem oder kochendem Wasser oder mit heißer Schlempe anmacht. In Haufen geschichtet, wird alle» meist auf die Dauer von 24 Stunden sich selbst überlassen. Währenddem vollzieht sich eine Gärung, die hauptsächlich zu einem Gemisch von milch sauren und buttersauren Verbindungen führt. Unter Rück wirkung der sich entwickelnden Wärme werden harte Rauh futterteile erweicht. Dadurch wird das Zerkauen erleichtert. Auch die Gärung mürbt schon die Maste und macht sie für die Derdauungssäste zugänglicher. Di« aromatische Säue rung, welche durch die Gärung entsteht, macht die Mass«' schmackhafter. Dadurch kann man di« Tier« veranlass«^ größer« Mengen aufzunehmen. Till man die Schmackhaf tigkeit der ganzen Brühfuttermasse noch weiter erhöhen, s» mengt man noch Melasse oder Futterschrot zu! soweit sie ge wöhnlich den Tieren ohnehin zukommen fällen. Mela» Landwirten wird es dadurch möglich sein, mehr Vieh zu halten, oder was ratsamer ist, ihre» bisherigen Diehbestapch bester zu ernähren. .