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Mittwoch dies Weise bestimmen kann, was ausgeführt werden kann und was vorerst nicht ausgeführt werden darf, um unsere Valuta dauernd mit den wirklichen Bedürfnissen des Landes in Übereinstimmung zu bringen und zu halten. So wird es der Regierung nicht schwer sein, einige wichtige Rohstoffe, die Deutschland besitzt, zugunsten des sie noch dringlicher benöti genden Rußland abzugeben, wenn andererseits dafür an der« von uns dringlicher gebrauchte Rohstoffe oder Futter mittel, angedient werden können. Man wird sich volkswirt schaftlich aus die allen Verhältnisse des Tauschhandels einst weilen wich« festlegen müssen. Eine andere Frage ist nun die, was denn die Regierung für sich bei dieser großen Transaktion zu verdienen gedenkt. Wie man hört, rechnet sie im Interesse der Gesamtheit mit sehr erheblichen Zwi- schengewinnen, und es fragt sich sehr, ob die erst ganz lang sam wieder zu errichtende Volkswirtschaft es vertragen kann, daß ihr von vornherein eine derartige Belastung zu gemutet, werde. Es ist noch verfrüht, nähere Angaben zu -nachen, aber man muß doch bedenken, daß es im Interesse der Friedenswirtschaft selbst ist, wenn alle am Geschäft be teiligten Kreise sich bemühen, die heranzuführenden Roh stoffe so billig als möglich zu bekommen, damit infolge der Veredlung die Möglichkeit bleibt, den Arbeitern di« hohen Löhne noch fortgewähren zu können, die einstweilen wenig stens notwendig sind, bis nach und nach der Abbau in den Lebensmittelpreisen vor sich gehen kann. Zunächst wird der Austausch sich auf beiden Seilen nur in engen Grenzen vollziehen können, denn in Rußland ist selbst Rundholz, das vor dem Kriege fast an erster Stelle in Staatsbankerott. Der Staatsbankerott Rußlands ist Wirklichkeit gewor den. Der Rat der Bolksbeauftragten hat am 14. Januar den Entwurf eines Erlasses über die Nichtigerklärung aller äuße ren und inneren Staatsanleihen vom 14. Dezember an ange nommen. Der Dezemberkupon der genannten Anleihen wird nicht bezahlt werden. Ebenso werden di« Staatsgarantien für Unternehmungen und Einrichtungen aller Art, die von der alten Regierung gewährt worden Md, für nichtig erklärt. Verbindlichkeiten mit kurzer Umlaufs zeit und andere Schadschein« bleiben in Kraft, jedoch werden die Zinsen dieser Werte unterdrückt und die Pariere können wie Banknoten umlaufen. Inhaber innerer Anleihen in kloi- , neren Beträgen, d. h. von weniger als 10 000 Rubel, wer- jden «in« lebenslängliche Rente in der Höhe der bisher bd- die Heimat kamen, mit aller Liebe und Sorgfalt, manchmal vielleicht aus gutem Herzen sogar aufdringlich behandelt, so ist heute der Kriegsbeschädigte eine alltägliche Straßenerschei- nung geworden, an der man nicht nur achtlos vorüber geht, sondern mit der man ost auch rücksichtslos umgeht. Auf der Eisenbahn und auf den Straßenbahnen, bei Veranstaltungen und in manchen Geschäften, Gastwirtschaften, Badeorten und anderen Erholungsstätten kann man derlei Beobachtungen machen. Es wäre zu wünschen, daß die Worte, die im Gewerbe haus gesprochen wurden, an die Ohr« Mer Deutschen klän gen, daß sie Eingang fänden und DeDändnis, daß man den Kriegsbeschädigten nicht als ein unwürdiges, hilfloses Kind behandle, das dankbar mit dem zufrieden sein müsse, was man UM bietet; eine solche Behandlung ist kränkend. Nicht der, der den Schuh macht, sondern der, der ihn tragen muß, weiß, ob und wo er ihn drückt. Richard Ficht«. gegenständen ein derartiger Hunger, daß man in Rußland gewillt ist, die höchsten Preise zu bezahlen, die natürlich viel lieber in Form von Rohstoffen- und landwirtschaftlichen Er zeugnissen als mit Geld gekauft werden. Aufgabe der Regie rung wirb es sein, von Fall zu Fall zu prüfen, welche Waren als Kompensationsobjekte hier zu gelten haben, und es ist wohl Zu hoffen, daß man bei der Prüfung dieser Fragen di« Industrie, den Handel, aber auch Gewerbe und Landwirt schaft hinzuziehen wirb. Denn nur dann könnte Men Er werbständen gerechte Beteiligung möglich sein. Vorbereitungen zurWiederaufnahme des Handels mtt Rußland. Don unserem Berliner Handels-Mitarbeiter. Obwohl die Verhandlungen in Lrest-Litowsk eine Un terbrechung erfahren haben, wird doch an der Wiederauf-' nahm« des Handels in großem Maßstab« weitergearbeitet.»"" Fieberhaft werden die Vorbereitungen betrieben, um einen ... für beide Teile gerechten Handelsvertrag soweit zu fixieren, ««« '! wohl kaum zu vermeiden war, wenn Rußland sich aus oem wirtschaftlichen Ehao», in das es hineingeraten ist, in abfeh- kann. Die M»p»wge wirb, wie wir hören, in der Formel Zeit wieder herausn,nv«. will, aber daran ist eben ,g«funden, dah Rußland nach wie vor RoWffMsfuhrland, > ^ch nicht zu zweifeln, daß der Bankerott, wie Eakoer in sei- Deuff^M Ferttgwaren^ ist, und hiernach sind «r „Wirtsch. Torr." bemerkt, sich als «in schweres Unrecht auch die zoll- und frachttarifischen Grundsätze gegeneinander di« Gläubiger Rußlands darstellt, das von «iner de- abzugrenzen. Es darf hierbei Natürlich nicht übersehen wer- makratischen Regierung begangen wird,, die die Dell mtt den, daß flch zahlreichb Schwierigkeiten ergeben, über die utopischen Formeln regieren nächte, selbst aber Wege gehen man in der ersten Zett hknwogzukommen versuchen muß. muß, wie sie di« hacke Wirklichkeit ihr aufzwingt, die «in« Zn diesem Zweck ist gedacht, daß der Gesamthandel zentra- schwere Verletzung aber dieser Formeln bcheut«n. «stisch durch die Regierung geleitet werbe, die arch diese StqatÄchckerotte find in früheren Jahrhunderten sehr Was Kan« mtt unseren KriegsbeschSdigten geschehen? Ohne Frage, und die Kriegsbeschädigten erkennen selbst rückhaltlos an, bemühen sich die Reichs- und Staats behörden in diesem Kriege ganz anders als 1870/71 darum, dichenigen, die im Kriege verletzt worden sind, wieder, soweit die» möMch, dem Wjrtschaftskorper des deutschen Volkes als tätige Glieder einzureihen. Auch Industrie, Landwirt schaft urü> Handel nehmen an diesem Bestreben teil. Dennoch aber reicht das, was bisher auf diesem Gebiete geschehen ist, bet weitem nicht aus, um den Kriegsbeschädigten die Sorge für ihr« wirtschaftliche Zukunft vöm Hals« zu nehmen. Es wäre aber müßige Arbeit, zu erörtern, was da alles ge- schehen sollt«. Man muh viKmehr mit den gegebenen Lerhättnissen rechnen und sich darauf beschränken, anzu streben, was geschehen könnt«. . Hierzu gab im Aufträge des Verbandes wirt- schaftlicher Vereinigungen Kriegsbofchä- . dtgter für das Deutsche Reich (Sitz Esten) und im besonderen des Landesverbandes Sachsen (Vor sitzender KäMerad SteinSUber, Leipzig), der Hauptschrist- l«iter des Derbanldsorgans „Der Kriegsbeschädigte" Dr. jur. E. Künstmann aus Leipzig in einer von fast 1VOO Kriegs beschädigten besuchten Versammlung im Dresdener Gewerbe- haus« am letzten Sonntag w ertvolle Fingerzeige und wies neue Wege, die vor allem den Vorzug haben, daß sie gang bar sind. Die Versammlung, unter Vorsitz des erblindeten , Kcuneraden Schubert nahm denn auch «inen durchaus würdigen Verlauf, der dadurch nicht gestört werden konnte» daß einige sozialdemokratische Hetzer dem Reichsverbande und Landesberbande in der auf den Dorttag folgenden Aus- spräche den Vorwurf machten, er halte sich von jeder politi schen und falle dadurch dem sozialdemokrati ¬ schen, <m Mttgliedertzahl viel' kleineren Berliner Verbände in dm Rücken. Die Wahchett ist vielmehr da» Gegenteil. Aus «m Ausführungen des Redner» sei folgendes hier , festgehalten. . Die , amtliche, FüH»rge. sei unzulänglich di« ' ZettverMnlssen «rtM viel zu gering. Dem Reichsvärbande uns dem sächfischeft Landesverbände «ch nicht etwa dem sozialdemokratischen Berliner Vorhände —-sek nach?dickes Bemühungen güm^en; General SLchstscher Landtag. Sitzung der Zweiten Kammer am Montag, 28. Januar. Wahl von Frauen in die Gemeinde-Ausschüsse. Kus der Tagesordnung stand zunächst der Antrag der Fortschrittlichen volkspartet, die Regierung zu ersuchen, eine Änderung der revidierten Städte-Ordnung in der Weste ein- Zusühren, daß in die in der Städte-Ordnung vorgesehenen Ausschüsse ohne weiteres auch Frauen mtt beschließender Stimme gewählt werden können und eine Änderung der Städte-Ordnung für mittlere und klein«« Städte und der , Landgemeinde-Ordnung in der Weise, daß auch in Städten mtt revidierter Städte-Ordnung und in Landgemeinden die Bildung gemischter Ausschüsse ohne weiteres zulässig sein soll und in alle diese Ausschüsse Frauen mtt beschließend« Stimme wählbar sein sollen. Lbgl Koch (Fortschr. Bottsp.) begründete den Antrag, betonte, daß mtt ihm einer der ersten Schritte zu dem Antrag aus Einführung des Frauenstimmrechts getan werde. , Minister des Innern Graf Vitzthum v. Eckstädt Lehnte den Wunsch auf Gesetzesänderung ab und «klärte, daß di« Regierung, wie schon bisher, gern von Fall zu Fall ' Ausnahmen bewilligen würde, wenn sie beantragt würden. Der Gruckd, aus dem die Regierung eine Gesetzesänderung, dexen Berechtigung sie durch Gewährung von Ausnahmen «anerkennt, nicht bewilligen kann, blieb « dem Hause schuldig. Sämtliche Redner M« Parteien waren übereinstim mend für den Antrag, der dann auch einstimmig angenom- Men wurde. Di« Schlutzderatung über die Etats-Kapitel der 'Wolizeiverwaltung wurden gegen die Stimmen der Sozialdem okraten angenommen. Nächste Sitzung Mittwoch, 30. Ignuar, 12 Uhr. Tages ordnung: Einkommensteuergesetz, Gesetz über die Wohlfahrts pflege. . - Lang er mann zu «in« bestimmten i Zusage der Rentenerhöhung zu veranlassen, und das sächsi sche Kriegsministerium zeige für die Bestrebungen des Landesverbandes dankenswertes Verständnis. Immer- hin behandle man den Kriegsbeschädigten noch zu sehr als Objekt und nicht als Subjekt der Fürsorge. So sei es vor allem zu bedauern, daß Reichs-, staatliche- und Gemeinde behörden Kriegsbeschädigte noch nicht einstellen, dagegen die Ämter mit jungen Mädchen anfültten, denen durch verhält nismäßig hohe Gehälter für ihre Zukunft, wo die Frau mtt einem bescheidenen Einkommen des Mannes auskom men soll, kein guter Dienst erwiesen wird. Und wenn man auch gewiß sagen müsse, der Kriegsbeschädigte leiste in man cher Beziehung, wenn er am unrichtigen Platze beschäftigt wird, vielleicht nicht voll das, was ein gesunder Beamt« leistet, das, was die jungen Mädchen in den Büros leisten, das leisten die firiegsbefchädigten ganz gewiß. Die Rente dürfe vom Lohn niemals abgezogen werden. Es ist in der Tat durch nicht» zu rechtfertigen, wenn einzelne Arbeitgeb« Kriegsbeschädigte mit geringeren Löhnen abzu finden suchen, weil sie ja „Rente beziehen". Gegen das Be streben, auf dies« Weste zu billigen Arbeitskräften zu kom- men, muffe von staatswegen «ingeschritten wexden, am besten durch ein Gesetz, das die Anrechnung der Rente auf den Lohn verbietet. Wenn aber -der Kriegsbeschädigte an den richtigen Platz gefetzt wird, dann leistet er vollwertige Arbeit und* hat auch Anspruch auf vollen Lohn. Leider haben die Kriegsoerletzten sich aber nicht nur gegen selbstsüchtig« Behandlung einzeln« Arbeitgeb« zu wehren, sondern auch gegen gesunde Kollegen. Der Redner führte vu» ovr vem -rrveu* su,r »» --»rur »> Beispiele an. Ein kriegsoerletzter Kelln«, der sich bemühte,(der Handelsstatistik stand, derart knapp, daß man es sehr als Aushilfskellner etwas zu »«dienen, wurde von einem gern von Deutschland beziehen würde, wenn es nur hier zu gefunden „Kollegen" beim Generalkommando angeschwärzt, haben wäre. Nicht viel anders liegen die Verhältnisse in er sei ja .doch erwerbsfähig, man solle ihm die Rente kürzen. Futtergerste. Auch hier sind ganz ungewöhnliche Verhält- Letder sagte der Redner nicht, ob der gute „Kollege" etwa nisse in Rußland durch Len Krieg eingetteten, indem es in Mitglied des Berlin« Verbandes ist. Rufsstch-Plen und in der Ukraine, wo man sonst froh war. Auch üb« die allg«m«ine Behandlung der Kriegsbeschä- die FuttergerstFnach Deutschland verkaufen zu können, der- digten durch di« übrige Bevölkerung wäre manches zu sagen. «Eg an Futtermitteln fehlt, daß man sehr bedenkliche Herab- W« beobachtet, kann dem Redner nur beistimmen. Hat man 'jungen der Viehbestände hat durchführen müssen. Ander- im ersten Kriegsjahre die ersten Kriegsbeschädigten, die in i t-its besteht nach deutschen Maschmen, Waren und Bedarfs- VrkmmtWittßUNA, ketr. Aktteser«^ t »o« HUlseufrUcht-Saatgut. Die Reichsgetteidestelle beabsichtigt, im Gebiete de» Königreichs Sachsen von Erzeugern eine begrenzte Menge -Hartdelsfaatgut (nicht Gemüfesaatgut, auch nicht anerkannte " und OrigttMsaaten) von Hülfenfrüchten aller Art (Erbsen, Dohnen, Linsen und Saatwicken) zum gesetzlichen Höchstpreis zuzüglich «ine» besonderen SaMgut-Auschlage» von 15 für den Doppelzentner durch ihre Kommissionäre anzuraufen. Erzeug«, Reiches Saatgut zu verkaufen haben, wol len. dieses den Kommissionären der Reichsgetteidestelle in ihrem Kommunälvechand umgehend, spätestens bl» IS. Aebrqar d. 3^ anbieten. Die Kommissionäre, sind ver pflichtet, die angeboteNen Partien der für sie zuständigen Sammelstelle zupstühven und den Posten in den Verladepa pieren als Handelssaatgut zu bezeichnen. Nach Einlagerung des Saatgutes in der Sammelstelle hat der Letter der Sam melstelle eine doppelte Probe von mindesten»!« SSO Gramm ziehen und sie dem Landeskulturrat in Dresden-A., Sido- niensttaße 14, zur Begutachtung einzuschicken, der als Saat- stelle mit der Prüftmg des nngebotenen Saatgutes beauf- VOHMMttMMiHNNDO tragt wird. Die Kosten der Begutachtung trägt der Vertäu- f« de» Saatgut«, der hierfür einen besonderen Vorschuß von 10 zu entrichten hat. Erfolgt auf Grund der »Hut- achtung der Saatstelle die Übernahme des Postens als Saat- gut, so wird dem Veräußerer der besondere Saatgut-Zu- schlag von IS «4t für den Doppelzentner nachgezahlt, andern falls wird der Posten al- Speiseware zu den dafür gelten den Preisen übernommen. Besitzt «in Landwirt bereits ein Zeugnis der Saatstelle üb« seine Saathülsensrüchte, so kann von ein« erneuten Prüfung abgesehen wnden. Der Leiter der Sammesttelle hat jedoch erneut Proben in der angegebe nen Weste zu ziehen und eine derselben umgehend der Ge- schäftsabteilung der Reichsgetreidestelle zur Begutachtung zu- zusenderK - Als Saatgut können nur Mengen von mindestens zwei Doppelzentnern angeboten werden. Eine Freigabe des Handels mtt Handelssaatgut von Hülsenfrüchten wird nicht erfolgen. Diejenigen Erzeuger, die Handelssaatgut in Hülfenfrüchten abzusetzen wünschen, müssen es also in der angeführten Weste der Reichsgetrelde- stelle anbieten. Dresden, am 23. Januar 1918. Mistlfterlu» de, Znner». Meldepflicht für gewerblicheVerbrauchervon Kohle, Kots und Briketts über 10 Tome« monatlich im Februar 19t8» Durch Bekanntmachung de» Reichskommissars für di« Kohlenoerteilung vom 20. 1. 18. werden die gewerblichen verbrauch« von mehr als 10 Tonnen Monatsb^arf an Kohle, Koks und Briketts zur Meldung bl» spätesten» zu« 5 Februar LSI? aufgefordert. Die Meldung hat auf den amtlichen Formularen (schwarz« Vordruck) zu «folgen, die wiederum bei der Kö niglichen Amtshauptmannschast (Bezirkskohlenamt) zum Prost« von 0.25 Mavk für das Meldekartenhost und 0.08 Mark für die Einzelkarte schriftlich zu beantragen sind. Bautzen, am 28. Januar 1918. KStttsUche Amtshmrptaramrschast. Bezirkskohleiramt.