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72. Jahq«-. MiWoch, 1«. Jackrat 1*1». Wöchentliche Beilage«: Der Sächsische Landwirt und Sonntags-Unterhaltungsblatt. Amtsblatt der Königlichen Amtshauptmannschaft, der Königlichen Schulinh-ektion und des Königlichen Hauptzollamtes zu Bautzen, sowie des Königlichen Amtsgerichts und des Stadlrates zu Bischofswerda und der Gemeindeämter des Bezirks. Anzeigeblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend, sowie für die angrenzenden Bezirke. Ältestes Blatt im Bezirk. Erscheint seit 1846. Teletzr.-Adrefs«: Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 22. Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreises. P»ftsch«b.«»»t»: «mt Leipzig Rr. 21543. " ' " " »fswerda Konto Slr. leg oder sonstiger irgend welcher bfftimnumgsrechtes in einem Teile der von uns besetzten Ge biete die zur Vertretung der betreffenden Völker ä« ucto be vollmächtigten Körperschaften ihr Selbstbestnnmungsrecht im Sinne der Absonderung von Rußland derart ausgeübt ha ben, daß nach unserer Auffassung diese Gebiete heute nicht mehr als zum russischen Reiche in seinem ehemaligen Umfange gehörig betrachtet werden können. Hierauf erklärte Herr Trotzki: Wir halten unsere Erklärung im vollen Umfange aufrecht, daß die Völkerschaf ten, di« das russische Gebiet bevölkern, ohne äußeren Ein fluß das Recht der Selbstbestimmung haben, und zwar bis zur Lostrennung von Rußland. Wir können jedoch die Anwendung dieses Prinzips nicht anders anerkennen, als gegenüber den Völkern selbst rmd nicht etwa gegenüber ge wissen privilegierten Teilen derselben, wir müssen die Auf fassung de» Herrn Vorsitzenden der deutschen Delegation ab lehnen, welche dahin ging, daß sich der Wille in den besetzten Gebieten durch tatsächlich bevollmächtigte Organe geäußert habe, denn diese tatsächlich bevollmächtigten Organe konnten sich nicht berufen aus die von uns proklamierten Prinzipien. Anknüpfend an diese prinzipiellen Ausführungen ent wickelte sich eine lange Debatte. Staatssekretär v. Kühl- mann erklärte „Unsere Auffassung geht dahin, daß die Staatspersönlichkeit entsteht und in der Lage ist, rechtsver bindliche Erklärungen über die Grundlage ihres Daseins ab zugeben, sobald irgendein zur Vertretung oder als Sprach rohr geeigneter Dertretungskörper als Ausdruck des unzwei felhaften Willens der überwiegenden Mehrheit des betreffen den Volkes den Entschluß zur Selbständigkeit und zur Aus übung des Selbstbestimmungsrechts kundgibt." Hierbei wies v. Kühlmann auf die Beispiele Finnlands und der Ukraine hin, di« sich im Sinne der deutscherseits entwik- kelten Grundsätze konstituiert hätten und denen die Peters burger Regierung die Selbständigkeit zuerkannt habe. Dem gegenüber hielt Herr Trohki an dem von ihm vertretenen Standpunkt fest. Das Ergebnis der beiderseitigen Ausführungen über diesen Punkt wurde vom Staatssekretär v. Kühl- mann folgendermaßen zusammengefaßt: „Herr Trotzki hat vorgeschlagen: die Errichtung von Vertretungskörpern, denen die Organisation über die Fest setzung derjenigen Modalitäten übertragen werden soll, un ter welchen von uns einstweilen rein theoretisch konzedierte Volksabstimmungen oder Volkskundgebungen auf breitester Basis erfolgen sollen, während wir auf dem Standpunkt stehen und stehenbleiben müssen, daß mangel» anderer Ver tretungskörper die vorhandenen und historisch gewordenen Dertretungskörper präsumtiv der Ausdruck de» Volkswillens find, besonder» in der einen vitalen Frage des willen» der Nation, eine Nation zu sein." In der hieran sich anschließenden Debatte über den Cha rakter und die Bedeutung der in den besetzten Gebieten fun gierenden Dolksvertretungsorgane wiesen Staatssekretär v. Kühlmann und Minister des Äußeren GrafFzer- nin darauf hin, daß nach ihren Eindrücken bei der russischen Delegatton während der im Dezember gepflogenen Verhand lungen die Neigung vorhanden gewesen sei, ' die ia den besetzten Gebieten bestehenden Volksvertretungen als äe kacto-Äertbetungen anzuerkennen und zu präsentte- als äe kacto-Dertretungen anzuerkennen und zu präsumie- ren, -aß ihre Beschlüsse als solche den Willen der. betreffen den Völker zum Ausdrucke brächten. Man habe sich damals dahin verständen, daß in einer solchen provisorischen Lösung der Frage, welches der Wunsch der betreffenden Völker hin sichtlich ihrer staatlichen Zugehörigkeit sei, ein großer Schritt zum gemeinsamen Ziele gemacht werden könnte. Herr Joffe, welcher die damaligen Besprechungen führte, erwiderte hier aus, er habe stets die Notwendigkeit betont, die Dolksabsttm- schlosteu seien, „fortan in Friede» und Freundschaft zu lecheeu* Herr ltVtzki fnikd, daß -«b^eine dekorative Phrase sei, die nicht den Sinn der Beziehungen kennzeichne, welche in Zukunft Mischen dem russischen und dem deutschen Volke, bezw. den Völkern Österreich-Ungarns bestehen würden: Er hoffe, daß ganz andere Dinge die Beziehungen Mischen den Völkern beeinflussen würden. Nach einer Diskussion über diesen Punkt wurde beschlossen, aus den Gegenstand ttr einem späteren Zeitpunkt nochmals zurückzukommen. Im weiteren Verlaufe der Besprechung wurde festgestellt, daß Einvernehmen darüber herrsche, die Räumung der von den beiden kriegführenden Parteien besetzte« Gebiete prinzi piell auf die Grundlage der vollen Gegenseitig keilzu stellen, derart, daß die Räumung des besetzten russi schen Gebietes an die Räumung der von Rußland besetzten Gebiete Österreich-Ungarns, der Türkei und Persiens zu knüpfen sei. In einem späteren Stadium der Verhandlun gen wurde Persien aus diesem Zusammenhang« gestrichen, da es nicht kriegführender Teil sei. Es kam sodann di« Frage zur Besprechung, in welchen» Zeitpunkte die RÄrmuug der besetzten Gebiete zu erfolgen haben werde. Der deutsche Vorschlag ging dahin, die Räumung an den Zeitpunkt zu knüpfen, in welchem nach Friedensschluß Rußland seine Streitkräfte demobilisiert Ha tzen werde. Di« Räumung der besetzten Gebiete an di« er folgte Demobilisierung der russischen Streitkräfte zu binden, sei deshalb notwendig, weil die Gefahr vorliege, daß Ruß land, bevor es seine Streitkräfte demobilisiert habe, infolge Veränderungen in seinem Regierungssystem und seinen Ab sichten jederzeit in der Lage wäre, wieder Offensivoperatto- nen durchzusichren. Herr Trotzki sprach demgegenüber den Wunsch aus, die Räumung der besetzten Gebiete parallel mit -em Ver laufe der beiderseitigen Demobilisierung durchzuführen, wo rüber näher« Vereinbarungen zu treffen wären. Nach einem Hinweise des Herrn von Kühlmann darauf, daß nach dem russischen Vorschläge die Räumung der besetzten Gebiete sich bis zum Abschlüsse Les allgemeinen Friedens hinausziehen müsse, wurde die Beratung über die sen Punkt abgebrochen. Es gelangte nun die Frage zur Erörterung, aus welche Teile der besetzten Gebiete sich die Räumung zu erstrecken habe. Hierzu führte der Staatssekretär von Kühlmann aus: Wie aus der Definitton der Räumung hervorgeht, er streckt sie sich nur auf diejenigen besetzten Gebiete, welche noch Teile des Staatsgebietes derjenigen Macht sind, mit der -er Friede geschlossen wird. Auf solche Gebiete, welche bei Eintritt des Friedens nicht mehr Teile diese» Staatsgebietes bilden, erstreckt sie sich nicht. Es würde also in «ine Unter suchung einzutreten sein, ob und welche Teil« des ehemaligen russischen Gebietes bet Eintritt de» Friedens noch als -um russischen Gebiet« gehörig betrachtet werden können. Die russische Regierung hat, entsprechend ihren Grundsätzen für alle in Rußland lebenden Völker ohne Ausnahme ein bis zu ihrer völligen Absonderung gehende» . proklamiert. Wir behaupten, daß in Ausübung dieses Selbst- nrung in Abwesenheit der okkupierenden Truppen durchzuführen, doch wolle er nicht in Abrede stellen, daß er gesprächsweise erklärt habe, die in ein zelnen Teilen Rußlands bestehenden Organe könnten für die Begründung der Notwendigkeit ejner Volksabstimmung allerdings eine gewiss« Rolle spielen. Anschließend hieran bemerkte Herr Trotzki, daß di« Willensäußerung solcher Landtage allerdings groß« politi sche Bedeutung besäßen. Er wolle den Teil der Bevölkerung eines Landes von der Willensäußerung nicht ausschließen, der auf den Landtagen vertreten sei. Zusammenfassend stellte Staatssekretär v. Kuhlmann fest, daß sich aus den Ausführungen Herrn Trotzkis z« er geben scheine, er wär« bereit, die ln den besetzten Gebiete» vorhandenen Organe der Volksvertretung als provisorisch« Organe anzuerkennen, wenn diese Landteile nicht militärisch beseht wären, und er würde diesen dann auch die Befugnis zuerkennen, das von ihm geforderte Referendum durchzu führen. Herr Trotzki erklärte hierauf, daß Äußerungen von Landtagen, Stadtvertretungen und dergleichen als Äußerun gen de» Willens eines bestimmten, einflußreichen Telles der Bevölkerung aufgefaht werden könnten, die aber nur Grund zur Annahme bildeten, daß das betreffende Volk mit seiner staatlichen Position unzufrieden sei. Hieraus ergebe sich di« Schlußfolgerung, daß ein Referendum «ingeholt werden müsse, wozu aber die Schaffung eines Organs Vorbedingung sei, das die frei« Abstimmung der Bevölkerung garantieren könne. - ' Im weiteren Verlauf der Besprechungen behauptete Herr Trotzki, daß zwischen den Erklärungen der Zenkral mächte vom 25. Dezember und der Formulierung her Punkte 1 und 2 vom 27. Dezember ein Widerspruch bestehe. Staats sekretär von Kühlmann erklärte demgegenüber, daß beide Dokumente Ausflüsse desselben Geistes und derselben Poli tik seien, »vie sie der Reichskanzler in seiner programmati schen Rede im Reichstage angekündigt habe. Diese Red« habe im Grunde bereits die Deklaration der Verbündeten vom 25. Dezember enthalten und ebenso auch den Hinweis gebracht, daß die deutsche Politik ihre Beziehungen zu Polen, Litauen und Kurland unter Berücksichtigung des Selbstbesttmmungsrechtes der Völker zu pflegen beabsichtige. Des weiteren stellte sich Staatssekretär v. Kühlmann auf den Standpunkt, daß die nach Absonderung strebenden Teile Rußlands nach Abgabe der Willenserklärungen der schon bestehenden Organe jetzt schon berechtigt seien, Verabredungen zu treffen, die sie für ihre Zukunft für gut urid nützlich hielten. Sollten sich in die sen Verabredungen Verfügungen hinsichtlich der Bornahn« von Grenzkorrekturen finden, so sei es nicht einleuchtend, warum diese Gebiete in diesen Fragen nicht ebenso frei sein sollten, zu tun, was ihnen beliebt, wie in anderen. Herr Trotzki glaubte in dieser Auffassung eine Untergrabung des Grundsatzes der Selbstbestimmung erblicken zu müßen und warf die Frage auf, warum denn die Organe der frag lichen Völkerschaften dann nicht zu den Verhandlungen in Brest-Litowsk eingeladen worden seien. In Erwiderung auf dies« Bemerkungen führte Staats sekretär v. Kühlmann aus: „Ich bin gern bereit, den Ge danken zu diskutieren, ob und in welcher Form eine Beteili gung von Vertretern der fraglichen Nationen «in unsere» Besprechungen sich ermöglichen Keße. Minister Graf Tzernin äußerte gleichfalls seine Be reitwilligkeit, der Frage der Heranziehung von Vertretern der besprochenen Gebiete näher zu treten, fügte aber hinzu, er wünsche zu wißen, in welcher Weis« die Auswahl dieser Vertreter getroffen werben sollte, wenn russischerfeits die in diesen Gebieten bestehenden Dertretungskörper nicht al» de- - Gemeinde- «»reigenpeet»: Di« Sgrspaltene «nmdzeile (Alm. Masse » » Str. 64. oder deren Raum 2Ü Pfg., örtliche Anzeigen 18 Pfg. Im T«S- " teil sZlm. Masse 17) SO Pfg. die 3gespaltene Zelle. Bei Wird«. " eststehenden Sätzen. — Amtliche Anzeigen > Sgespaltene Zeile 40 Pfg. — Mr bestimmte Tage oder Plätz« wird keine Gewähr geleistet. — Erfüllungsort Bischofswerda. Ernste Auseinandersetzungen in Brest-Litowsk Gtne scharfe Erklärung des Generals Hoffmann. Vrest-Lito«o»k, 13. Januar. Die am 11. ds. Mts. kon stituierte douffih-österrenhjsih-ungari^ Kommission zur Beratung der territorialen Fragen hielt am 11. und 12. d. Mts. drei lange Sitzungen ab, die folgenden Verlauf nahmen: Roch einer kurzen, einleitenden Diskussion über formale Fragen der Beratungen wurde zunächst festgestellt, daß an erster Stelle des abtzuschlietzenden Friedensoertrages die Beendigung de» Kriegszustandes zwischen den kriegführenden Teilen ausgesprochen werden soll« Dagegen lehnte «» Herr Trotzki ab, anschließend hie- Geschästsftrlle: Bifchoftwrrda, Altmarkt' 15. < irfchebtt jede« Werktag abend» für den folgenden Tag. Der Be. verband»gir»k«fie Bischof' igsprri» ist einschließlich der wöchentlichen Beilagen bei Abholung Im Falle höherer Gewalt — Kriri, ... i der GefchLstsftelle monaUich 7V Pfg., bei Zustellung in» Hau» Störung de« Betriebe, »er Zeitung oder der BrfSrderungseinrich- Holungen Rabatt nach feststehenden Sätzen. — Ami monatlich 80 Pfg.; durch die Poft bezogen vietteljährlich Akk. 2.25 tungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder die Sgrspaltene Zeile 40 Pfg. — Mr bestimmte Ta ohue Zuftellungsgebühr. Nachlieferung der Zeittmg oder auf Rückzahlung de» Bezugspreises. wird keine Gewähr geleistet. — c-s«"