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Bericht »»er tte St«Htverordnete»fttz«»g —» 22. Dezember 1-14. Vorsitzender: Stellv.' Stabtv.-Borsteher Mittag. An wesend 11 Stadtverordnete, vom Rate nimmt Bürger meister Ha gemann an der Sitzung tell. Die Sitzung wird Uhr eröffnet. Es wird sofort in die Tagesordnung ein getreten. 1. Kenntnlsnahm«. Dazu teilt"der Vorsitzende mit, ») daß es dem Rate gelungen ist, ein besonderes Staatsdarlehn von 150000 .« vom König!. Ministerium des Innern zu er hallen; d) daß am 29. IM diese» Jahre» eine unvermutete Revision der Sparkasse stattgefunden hat, bei der alle» in Ordnung befunden worden ist. Kollegium nimmt Kenntnis. 2. Wahl von Gemeiabewaisenräten. Dem Ratsvor- schlage entsprechend werden auf die Zeit 1S15/17 zu Ge meindewaisenräten gewählt: Lehrer Wust mann, Kauf mann Schindler;, Uhrmachermeister Neumann, Schankwirt Arthur L 8 hnert, Schuhmachermeister Kind, Privatus Robert Heinze, Schuhmachermeister Hummel, und zu Ersatzmännern Schankwirt Lorenz, Barbier Otto Hey mann, Kaufmann Richard Wenzel, Kaufmann Aug. Boguth, Kaufmann Fritz Gebhardt, Lehrer Rätze, Kaufmann Johannes Philipp. 3. Befreiung der städi. Beamten von der Srankenver- ficherungspflicht. Dazu wird folgende Ratszuschrist verlesen: „Nach den Bestimmungen der Reichsverficherungs-Ordnung (8 16S) besteht die Möglichkeit, die im Dienste einer Ge meinde stehenden Personen, soweit sie versicherungspflichtig sind, von der Versicherung zu befreien, wenn ihnen für den Fall der Erkrankung mindestens dieselben Leistungen zuge- sichert werden können, wie sie von der ständigen Ortskran kenkasse erhalten würden. Nach Ansicht des Rechnungsausschusses ist zu empfehlen, von dieser Befreiungsmöglichkeit Gebrauch zu machen, we nigstens soweit als gs.sich um die im Kanzleidienste beschäftigten Angestellten handelt, d» wie die Beobachtungen der letzten Jahre bewiesen haben, Erkrankungen bei diesen gering sind. Es erscheint jedoch ratsam, die in letzter Zeit jährlich für die hier in Frage kommenden Personen zu Der- flcherungszwecken aufgewendeten Beträge (650 -4t) fortab zu einer Rücklage zu verwenden, aus der alsdann Aufwendun gen für eintretende Erkrankungen bestritten werden könnten. Die im Außendienste beschäftigten Arbeiter werden von die ser Regelung nicht berührt, sie bleiben nach wie vor bei der Ortskrankenkasse versichert. Der Stadtrat ist dem Vorschläge des Rechnungsausschus ses beigetreten und hat beschlossen: „Den im Kanzleidienste mit einem Jahresgehälte bis zu 2500 -4l Beschäftigten der Stadtgemeinde Bischofswerda wird für den Fall ihrer Er krankung ein Anspruch auf Fortzahlung des Gehaltes im anderthalbfachen Beträge des Krankengeldes auf 26 Wochen — jedoch unbeschadet sonstiger Bestimmungen, nach denen sich ihreversicherungsfreiheit ergibt — zugesichert/ —Stadt verordneter Gnauck empfiehlt die Annahme der Vorlage, die vom Bürgermeister Hagemann erläutert wird. Es wird einstimmig dem Ratsbeschlusse beigetreten. 4. Grundsätze über die Anstellung der städi. Beamten mit Rücksicht auf die Versicherungsgesetze. Die dazu vor liegende Ratszuschrift lautet: „Nach 8 1 des Versicherungs gesetzes für Angestellte sind grundsätzlich auch die nicht pen sionsberechtigten Angestellten bei den Gemeinden zu dieser Versicherung anzumelden mit der Maßgabe, daß die Bei träge je zur Hälfte vom Arbeitgeber und dem Angestellten zu entrichten sind. Pack) den gesetzlichen Bestimmungen sind jedoch für die im Gemeindedienste Beschäftigten Befreiungen von der Versicherung möglich unter folgenden Voraus setzungen: a) Bersicherungsfrei sind die Angestellten, solange sie ausschließlich für ihren Beruf ausgebildet werden, b) ver- flcherungsfrei sind diejenigen Angestellten, denen eine An wartschaft auf Ruhegeld und Hinterbliebenenrente im Min destbettage nach den Sätzen des Angestelltenversicherungsge setzes gewährleistet ist. Unter den gleichenvedingungen tritt auch hinsichtlich der Invalidenversicherung Der- ficherungsfreiheit für die von ihr bettoffenen Temeindeange- stellten ein. Nach Lage der Verhältnisse erscheint es zweck mäßig, hierüber bestimmte Grundsätze aufzustellen damit so wohl im Interesse der Stadtverwaltung als der beteiligten Beamten Klarheit besteht, wie ihr Verflchemn-sverhältni» geordnet ist. ..." Vie Grundsätze find den Mitgliedern de» Kollegium» bereit» mit der Einladung zugestellt worden. Sie haben folgenden Worüaut: „Für Anstellung der im Dienste der Stadtgemeinde Bi schofswerda stehenden, dem 8 1 de» Angestelltenversiche rungsgesetze» unterfallenden Angestellten gelten folgende Grundsätze: I. Die ausschließliche Berufsausbildung ist mit Abschluß de» 21. Lebensjahre» al» vollendet anzusehen, wenn der An gestellte bi» zu diesem Zeitpunkte mindesten» 5 Jahre im Dienste einer Gemeinde (den Besuch einer Vorbereitung»- anstatt für den Gemeindedienst eingerechnet) gestanden hat. Ist zu diesem Zeitpunkte dieser Voraussetzung nicht genügt, so verschiebt sich die Beendigung der ausschließlichen Berufs ausbildung entsprechend und sie ist alsdann in jedem Falle besonders festzusetzen. , II. Bon der Beendigung der ausfchlteßlichen Berufs ausbildung an kann den Angestellten fortab nur beim Vor handensein eines wichtigen Grunde» gekündigt werden. III. vom vollendeten 25. Lebensjahre an jedoch nicht vor Beendigung der ausschließlichen Berufsausbildung wird der Angestellte ruhegehaltsberechtigt für sich und seine Hin terbliebenen nach Maßgabe der hierfür geltenden Gesetze. IV. Soll gegenüber einem Angestellten von den Grund sätzen abgewichen werden, so ist ihm dies bei ihren Inkraft treten, bei der Anstellung oder zunr Zeitpunkte der Beendi gung der ausschließlichen Berufsausbildung mitzuteilen. V. Diese Grundsätze treten am 1. Januar 1015 mit Rückwirkung vom Jahre 1913 an in Kraft. VI. Die Festlegung der Grundsätze in einem Ortsgesetze bleibt Vorbehalten, desgl. auch ihre Abänderung in der Art, daß sich für die davon bettoffenen Angestellten eine ungün stigere Regelung ergeben würde." Bürgermeister Hagemann gibt eingehende Erläu terungen zu dieser Vorlage. Die Änstellungsgrundsätze wer den ohne weitere Aussprache nach dem Ratsvorschlage ein stimmig angenommen. 5. Sonderausschuß zur Aufstellung einer Sttaßeupoll- zelordnuug. Es hat sich dik Aufstellung einer Sttaßenpoli- zeiordnung als zweckmäßig erwiesen, da alle für den Stra ßenverkehr usw. geltenden Bestimmungen, soweit solche vor handen, in einzelnen, teilweise veralteten Bekanntmachun gen enthalten sind, deren Rechtsgültigkeit zum Teile zweifel haft ist. Zu dem in einiger Zeit hierfür aufzustellenden Ent wurf hat sich nach den einschlagenden Bestimmungen der re vidierten Städteordnung das Stadtverordneten-Kollegium gutachtlich zu äußern. Der Stadttat empfiehlt deshalb, einen besonderen Ausschuß zur Vorberatung einzusetzen, zu dem der Stadttat Bürgermeister H,agewann und Stadttat F r i e d r i ch abzuordnen gedenkt. Auf Empfehlung des Stadtv. Gnauck wird einstim mig beschloflen, die Aufstellung einer Sttaßenpolizeiordnung für notwendig zu erklären. In den Sonderausschuß werden durch Zuruf gewählt die Stadtv. Richter, Klepsch und Gnauck. Im Anschlüsse an diesen Beratungsgegenstand empfiehlt Stadtv. Eibenstein, auf pünktliche Einhaltung der Poli zeistunde in den Schankwirtschaften achten zu lassen. . Bürgermeister Hagemann begrüßt diese Anregung und erklärt, daß die Schutzmannschaft bereits dahingehende Weisung habe. 6. hauvhaltplanberatung. Diese erfolgt in der Weise, daß die einzelnen Rechnungsabschnitte aufgerufen und zur Aussprache gestellt werden. Vor Eintritt in die Einzelbera tung gibt Stadtv. Gnauck al« Rechnungsausschußmitglied Aufchlüsse allgemeiner Art darüber, welche Gesichtspunkte bei der Planaufftellung besonders ausschlaggebend gewesen sind und empfiehlt den Haushaltplan so anzunehmen, wie er sich nach den vom Rate geänderten Vorschlägen des Rech nungsausschusses stellt. Bürgermeister Hagemann gibt ebenfalls allgemeine Ausschlüsse zum Haushaltplan und weist insbesondere daraufhin, daß das Jahr 1915 das I.Jahr ist, in dem die Heraufsetzung des Einlegerzinsfußes bei der Sparkasse wirksam wird, betont aber gleichzeitig, daß im Jahre 1914 trotz der großen Abgänge für die Kriegsanleihe das Einlegerguthaben um 120 000 -4l gestiegen ist (unge rechnet die Zinsenzuschreibung auf dieses Jahr). Bei, der Einzelberätung werden die Rechnungen 1 bis 3, 5, 7 bis 15, 17 und 18 ohne weitere Aussprache gutgeheißen. Zu Rechnung 4 macht Bürgermeister Hagemann auf dl» Einstellung der Besoldung der Schreiber in Form von Be rechnungsgeld aufmerksam und führt dazu aus, daß sich der; Rat dazu die Ermächtigung ausbittrt, einttetendett Falles zu Lasten des Berechnungsgeldes im Bedarfsfalls kleine Ge haltszulagen über die bestehenden Besoldungsgrundsätza hinaus zu bewilligen, um so unerwünschten PeHonalwechsel zu vermeiden. Kollegium spricht diese Ermächtigung ein stimmig aus, macht aber zur Bedingung, daß ihm in seinen nächsten Sitzung Kenntnis von Bewilligungen auf Grund dieser Ermächtigung gegeben wird. — Zu Rechnung S be mängelt Stadtv. Richter die Einstellung von 2500 «st zu» Beschotterung der Bautzener Straße. Bürgermeister Hage mann führt dazu aus, daß diese Pflasterung rund 1800S- Mark erfordere. Diese sollen in späteren Jahren durch Rück lagen bereitgestellt werden. Bi» dahin könne aber der jetzig» Zustand nicht bleiben, sondern es müsse durch Beschotterung^ vorgeforgt werden, daß auf eine Reihe von Jahren ein er träglicher Zustand geschaffen werde. Stadtv. Geyer be antragt, die eingestellten 2500 -4t al» Rücklage für Pflaste rungszwecke zu bestimmen und im übrigen die Straße aus- zubeffern und zu teeren. Stadtv. Richter betont, daß ein»- Neubeschotterung etwa 10 Jahre ausreiche. Bet solcher Sach lage sei es nicht wahrscheinlich, daß nach etwa 5 Jahrei» an eine Pflasterung herangetteten werde. Er bleibe deshalb- dabei, daß das Geld für die Reubeschotterung unnütz ver wendet werde. Zu dieser Frage führt Bürgermeister Hage» mann aus, daß man erwägen könne, die Pflasterung au» der noch unverbrauchten Marktpflasterungsanlethe zu be streiten und der Anleihe den zu entnehmenden Bettag ir» Teilbeträgen zurückzuerstatten, wofür die für 1915 vorge sehenen 2500 -4t Beschotterungskosten als erste Rückzahlung ins Auge zu fassen seien. Ein Zukommen auf diesen Aus weg verursache keine nennenswert höhere Aufwendung^ habe aber zur Folge» daß von 1916 an ansehnliche Betrüg» zur Tilgung der bei der Anleiherasse aufzunehmendem Schuld bereitgestellt werden müßten. E» wird einstimmig beschlossen, nach diesem Vorschläge zu verfahren, sonach 191S- die Pflasterung der Bautzener Straße auf der der gesam-i ten chauffierten Strecke bi» zur Grenze des Unterhaltungsge biets vorzunehmen und für die Haushalte von 1916 an ent sprechende Rückzahlungen an die Anleihekaffe vorzunehmen,, sowie für 1915 die zur Beschotterung vorgesehenen 2500 -4L al» 1. Rückzahlung gelten zu lassen. —BeiRechnung 16 weist? Bürgermeister Hagemann darauf hin, daß bei der Was serwerkserweiterung in Bettacht gezogen werden könne, daß, in absehbarer Zeit die Wasserversorgung der Gemeinde Geißmannsdorf von der Stadt Bischofswerda in» Auge zu fassen sein werde. Zur Zeit sei allerdings eine Klärung der- Frage nicht möglich, weil eine wesentliche Zahl der Geiß- mannsdorfer Wirtschaftsbesitzer im Felde stehe. Nach beendeter Aussprache wird der Haushaltplan ein stimmig mit einem Gesamtbettmge von 129 378.58 -4t geneh migt und der Stadttat ermächtigt, diesen Fehlbettag mit 4000.— -4t durch stadttsche Grundsteuer, MoOO^ ^t sturch 14fache Erhebung des einfachen Anlagensatze» und mit 6378.85 -4t durch den Ueberschuß des Jahres 1913 zu decken- 7. Nach Erledigung der Tagesordnung entsteht ein» Aussprache über die nächstjährigen Vorstands- und Aus--, schußwahlen des Kollegiums. Die Beschlußfassung hierüber wird bis zur 1. Sitzung im Jahre 1915 vertagt. Mese Sitzung wird am 4. Januar abend» abzuhalten beschlossen. Jdn. . - ä Der Briefträger kommt und nimmt in den nächsten Tagen die Bezugs-Gebührem auf den „Sächsischen Erzähler" sür das kommende Vierteljahr entgegen. Neubestellungen werden von dem Briefträgern jederzeit angenommen. E» genügt auch, die- für den Postbezug bestimmten Bestellungen auf den „Sächsi schen Erzähler" auf «inen Zettel zu schreiben, ihn Mit Romen» und Wohnung zu versehen und unfrankiert in den nächstem Briefkasten zu werfen. Bischofftwerda. 1..Feieftag. Becken für Linderung der Attegrnot. Früh S Uhr: Thristmette. Herr Oberpfarcke Schulze. 1. Feiertag. Bonn. 8 Uhr: Beichte u. hl. Abendmahl. Herr Pastor Hennig. Norm. V Uhr: Festgottesdienst. Herr Pastor Hennig. Nachm. 2 Uhr: Kindergottrsdienst. Herr Odervfarrer Schulze. 2. Feiertag. Becken für Linderung der Krlegsnot. Austeilung dr« Fischrr-Rietschel-Legates Borm. v Uhr: Festgottesdienst. Herr Oberpfarrer Schulze. Sonptag. Becken für Linderung der Krtegstiot. Bonn. 8 Uhr: Beichte u. h. Abendmahl, Herr Bast« Hennig. Bonn. 9 Uhr: Haumgottesdienst. Herr Papo» Hennig.: Die Amtswoche hat Ha» Pastor Hennig. EhttstlichAHE MS» Männer. Abend« 8 Uhr Weihnacht,feie». , Sonntag,verein junger Mädchen. Abned« >> Uhr Weihnachtsfeier im Dlakontssrnheim. - Beeevtg»; 19. Dez. Oskar Schulze, Bäckergeselle au« Schmölln, 71Z. 11M. Kirchliche «nd Standesamtliche Nachrichten. Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, sowie ckm Sonntag «ach Weihnachten. Sonntag. Bonn, v Uhr: Pndigtgottesdienst. Seeligstadt. 1. Feiertag. Bonn.'/, 9 Uhr: Beichte. Bonn. 9 Uhr: Frstgotte«dienst mit Predigt und heiligem Abendmahl. 2. Feiertag. Borm. 9 Uhr: Leser ottesdtenst. Nachm. '/,2 Uhr: Kindergottesdtenft. Sonntag Bonn. '/.9 Uhr: Beichte. Borm. 9 Uhr: Predigt und heilige« Abend. Frankenthal. 1. Feiertag. Borm. V,11 Uhr: Festgottesdienst. Feiertag. Bonn. V,11 Uhr: Festgottesdienst. Sonntag., Bonn. 9 Uhr: Lesegottechienft. Naknnemtt». 1. Feiertag,' Bonn. '/.9 Uhr: Brtchtt u. hl. Abend- mahl. Bonn. V Uhr: Predtgtgotte-dienft. . Rach«. 2. Uhr: Ktnbrrgottmdienst. 2 Feiertag- Borm. 9 Uhr: Predigtgottmdtenst Sonntag. Bonn. 9 Uhr: Predtgtgotteidirvst. Auf dem Felde per Ehre für da» Vaterland gestorben: Richard Schnabel au« Bischofswerda, Landwehr mann im Iäger-Bataiüon Nr. 12. Goldbach. 1. Feiertag. Borm. 9 Uhr: Lrfegottesdienst. 2. F,iertag.l Bonn. 9^Uhr Ftstgoitesdienst. Sonntag. Borm. 9 Uhr Predigtgottesdienst. Herr Oberpfarrer Schulze. Getanft: Ten 20. Dez. Elisabeth Dora, de» Glasmachers Bruno Hoff mann in Goldbach Tochter. Großharthau. Donnerstag, den 24 Dezember nachm. 4 Uhr: Thrtftvesper in der erleuchteten Kirche. 1. Feiertag Bonn. 9 Uhr: Festgottesdienst. „ > 2. Feiertag, . Bonn. 9 Uhr: Festgottesdienst. Sonntag. Bonn. 9 Uhr: Gotte«dirnst mit Predigt. Schmiedefeld. 1. Feiertag. Bonn. 9 Uhr: Festgottesdienst. 2. F iettag. Boran 9 Uhr. Festgottesdienst. Nach«. /,2 Uhr: Kindergotte,dienst. 2. Feiertag. Bonn. 9 Uhr: Festgottesdienst Sonntag. Bonn. >/,9 Uhr: Beichte. '' Bonn. 9 Uhr: Hauplgoite,dienst. Renkirch. 1. Wrihnachtsfrtettag. Bonn. 9 Uhr: Predigtgottesdienst (Luk. /, 1 14>. Herr Pastor Michaeli«. Kirchenmusik: „Tochter Zion freue Dich', für 3 stimmigen Ktndenchor von Fr. Kiekte für die kirchliche Armenpflege in hiesiger Gemeinde. Nachm. 2 Uhr: Kinderaottmdienst. Herr Pastor Dtllner. Nachm. »/,4 Uhr: Taufte 2 Weihnachlsfetertag. Bonn 9 Uhr: Predigtgottesdirnst. .Luk. 2, 15 20). Her, Pastor, Dtllner. Kirchenmusik: .Heilige Nacht, o gieße Du-, Ssttmmiger Frauen- «nd Kinder- -chor von L van Beethoven. Kmektt für die kirchliche Armenpflege. Nachm. '/,4 Uhr: Taufen. Pntzkan. >. Feiertag. Borm 8 Uhr: Beicht« u. heil. Abend mahl. Steinigtwolmsdorf «. Weif«. 1. Feiertag. Bonn. 9 Uhr: Predigtuottesdienst. Nachm. 2 Uhr: Kindergottrsdienst. L Feiertag. Bonn. 9 Uhr: Predigtgottesdirnst. Sonntag. Borm. 9 Uhr: Predigtgottesdienft. (Predigt: V. M,ff. Frölich z. tzt. Nieder» lößntD.) Göda. Früh '/,8 Uhr* t>8rndts^e Beichtrede- Herr Pastor Botgt. Borm. '/,9 Uhr: Wendische Predigt.. Borm. 10 Uhr: Deutsche Predigt. Herr Pastor Ztrschang. 2 Feiertag. Früh '/.» Uhr: Deutschr «eichtrede. Herr Pastor Aieschang. Bonn. '/,9 Uhr: Deutsche PÜckigt. Bonn. '«IO Uhr- Wendische Predig. Herr Pastor Boigt. rlhizft n. r. 1. AtiKlLA. Bonn. 8 Uhr: Deutscher Gottesbtnrfl Bonn. >/,I0 Uhr: Pendisch. Gatteidtenp. Borm 8 Uhr: Badischer «ottmdtenft Borm '/,1V Uhr: DeutschnGoverdiensd