Volltext Seite (XML)
Rr. S47. Verbot der Zwangsvollstreckung gegen Kriegsteilnehmer. Millionen von Volksgenossen sind auf den Ruf des kai» serlichen Feldherrn zu den Fahnen geeilt und in den mobi len Teilen der Land- oder Seemacht oder als Besatzungs truppen von Festungen tätig, andere halten sich dienstlich aus Anlaß der Kriegsführung im AuSlande auf, und schließ lich sind leider zahlreiche Deutsche als Geiseln und Kriegs gefangene in die Gewalt der Feinde geraten. Alle diese Personen haben in der Heimat alles im Stich lassen müssen, um dem Vaterlande zu dienen. Sie sollen daher, so will es das Gesetz, wenn sie ihr Leben für das Recht des Deutschen Reiches in die Schanze schlagen, nicht noch in ihren Geschäf ten dadurch Rechtsnachteile erleiden, daß sie an der persön lichen Wahrung ihrer Rechte in der Heimat behindert sind. Es ist deshalb insbesondere ungeordnet worden, daß gegen Kriegsteilnehmer ein Prozeßverfahren in ihrer Abwesenheit nicht durchgeführt werden kann; es tritt eine Unterbrechung des Verfahrens ein. Es gilt aber noch weiter zu sorgen. Häufig wird näm lich gegen die Kriegsteilnehmer bereits ein vollstreckbares Urteil bei Kriegsausbruch ergangen sein oder später etwa ergehen, das der Gläubiger, der sein Geld ebenfalls nötig braucht, zur Vollstreckung bringen will. Auch hier muß eine Beeinträchtigung der Rechte der Kriegsteilnehmer vermie- den werden. Durch Gesetz vom 4. August 1914 ist für die Zwangsvollstreckung gegen Kriegsteilnehmer folgende Be schränkung eingeführt: Die Versteigerung und die ander- weite Verwertung beweglicher körperlicher Sachen ist unzu- lässig, denn die Zulassung der Versteigerung gepfändeter Sachen würde meist zu Härten führen, weil den Abwesen den die Geltendmachung von Einwendungen und die Be schaffung der Mittel zur Zahlung der Urteilssumme durch ihre Abwesenheit von der Heimat, wenn nicht gänzlich un möglich gemacht, so doch wesentlich erschwert wird. Aber nur die Versteigerung ist verboten; zulässig ist dagegen die Pfändung der Sachen. Der Gläubiger erhält dadurch zwar nicht, wie durch den Verkauf in der Versteigerung, sein Geld, wird aber wenigstens dadurch gesichert, daß die Sachen von dem Gerichtsvollzieher in der bekannten Weise, meist durch Ankleben der Siegelmarken, als für die Befriedigung des Gläubigers bereit gestellt gekennzeichnet werden. Die Sa chen dienen dem Gläubiger als Pfand für seine Schuld, wenn ihm zurzeit auch die Möglichkeit entzogen ist, sich durch Veräußerung des Pfandes bezahlt zu machen. Der Gesetz geber hat diesen Weg gewählt, da die Ausschließung auch der Pfändung die Interessen des Gläubigers nicht genügend be rücksichtigen würde. Nur bei der Pfändung von verbrauch- baren Sachen, die sich, wie z. B. die gepfändeten Vorräte eines Lebensmittelgeschäftes, nicht zur längeren Aufbewah rung eignen, oder deren Aufbewahrung, wie bei Tieren und dergl., unverhältnismäßige Kosten machen würde, kann das Gericht anordnen, daß die Versteigerung doch stattfindet, und daß der Erlös hinterlegt oder auch zur Befriedigung des Gläubigers an diesen abgeführt wird. Das Gesetz geht bei dem Verbot der Versteigerung noch von dem Gesichtspunkte aus, daß bei der zwangsweisen Ver äußerung von gepfändeten Sachen in Kriegszeiten in vielen Fällen ein angemessener Erlös nicht erzielt werden würde, sondern daß die Sachen vielleicht zu unverhältnismäßig nie drigen Preisen verschleudert werden müßten, natürlich zum Schaden des Schuldners, dessen Schuld sich nur um den Be trag verringert, der wirklich an den Gläubiger ausgehän- er zu gesund. Mit acht Jahren hatte er einen schweren Fall getan. Seitdem ist sein Verstand stehen geblieben. Er lst harmlos und fröhlich wie ein Kind von acht Jahren und freut sich über einen guten Bissen wie ein Kind " „Und verteidigt sein Spielzeug wie ein Kind! Deshalb, Mutter, wird er sich auch nie einen Zettel, der für mich be stimmt ist, entreißen lassen." „Und nun das Gedicht?" Anna zog einen vielfach zusammengefalteten Zettel aus ihrem Brustlatz, glättete ihn und sagte: „Ich kann es schon fast auswendig. Hören Sie zu, liebe Mutter!" Das junge Mädchen stand auf. Ihre Augen strahlten. Fast gebannt blickte die Kranke auf ihr schönes Kind. Halb laut begann sie und steigerte sich dann doch zur vollen Kraft ihrer Stimme. »Frisch auf, mein Volk! Die Flammenzeichen rauchen, Hell aus dem Norden bricht der Freiheit Licht. Du sollst den Stahl in Feindes Herzen tauchen, „Frisch auf, mein Volk! Die Flammenzeichen rauchen, Die Saat ist reif, ihr Schnitter, zaudert nicht! Das höchste Heil, das letzte, liegt im Schwerte. Drück' dir den Speer ins treue Herz hinein. Der Freiheit eine Gasse! Wasch? die Erde, Dein deutsches Land mit deinem Blute rein." Sie sprach auch die anderen Strophen des Liedes bis zu Ende. Dann fragte die Kranke: „Und von wem ist das Lied?" „Theodor Körner heißt er. Ein junger Mann, der auS Dresden stammt, jetzt aber in Oesterreich lebt. In dem ganz französischen Sochsenlande dürste er kaum solch ein Lied vervielfältigen lassen. Mr erzählte Buchhändler Lampe schon neulich von ihm. Er hat auch Stücke für das Theater geschrieben. Die werden in Wien aufgeführt und finden ju- belnden Beifall." „Monsieur Lampe soll sich doch hüten vor diesen Um trieben! Der Buchhändler Palm ist um nichts Schlimmere? erschössen worden." „Gewiß, Mutter! Er hatte wohl die Schrift „Deutsch land in seiner tiefsten Erniedrigung" nicht mal selbst ge schrieben. Er wollte nur den Verfasser nicht verraten. Des halb wurde er erschossen. Aber vergessen Sie auch nicht, Mutter, das war im Jahre 1806. Mr schreiben jetzt 1813 Der Sichfische Erzähler. Seite 6. digt wird. Gepfändete« Geld, da» in der Wohnung oder in den Geschäftsräumen eine« Kriegsteilnehmer« vom Ge richtsvollzieher vorgefunden wird, unterliegt dagegen der sonst üblichen Behandlung, d. h. es wird von dem Voll streckungsbeamten an den Gläubiger auSgezahlt, weil hier eine Verwertung wie bei gepfändeten Sachen nicht in Be tracht kommt. Die Beschränkung der Zwangsvollstreckung gilt in glei cher Weise bei privatrechtlichen Geldforderungen, wie bei öf- fentlichrechtlichen, z. B. Steuern und Beträgen zu öffent lichen Versicherungen. Wer gepfändete Sachen eines Kriegs- teilnehmers versteigern läßt, obwohl er weiß oder wissen müßte, daß der Schuldner sich im Felde befindet, macht sich schadensersatzpflichtig. Zum Schlüsse sei der Vollständigkeit halber noch be merkt, daß auch die Versteigerung von Grundstücken, die einem Kriegsteilnehmer gehören, vom Gesetz für unzulässig erklärt ist. Möglich ist es dagegen, daß ein Gläubiger, bei spielsweise ein Hypothekengläubiger, sich durch gerichtliche Zwangsverwaltung des Grundstückes Befriedigung für seine Forderung zu schaffen sucht. 6. Vgn. Velsort. Nach den letzten, über die Schweiz hierher gelangten Nachrichten, sollen die deutschen schweren Geschütze das Feuer gegen die vorgeschobenen Stellungen der Franzosen beiBelfort eröffnet haben. Dies würde den Beginn des bclagerungsmäßigen Angriffes bezeichnen, der gegen Bel- fort gerichtet wird. Diese Festung liegt in der tiefen Senke, die sich zwischen dem Nordabhang des Jura und dem Süd abhang der Vogesen hinzieht und eine Verbindung -wi schen der oberelsässischen Rheinebene und dem französischen Burgund darstellt, eine seit den ältesten Zeiten viel benutzte Völker- und Heerstraße, die „trouSe de Belfort", die burgun dische Pforte. Don altersher ist sie auf französischer Seite durch Befestigungen gesperrt. Die Festung Beifort hat schon im Feldzug 1870/71 eine große Rolle gespielt und ist erst spät in die Hände der Deutschen gefallen. Bei den Friedens verhandlungen 1871 wurde über Belfort eifrig verhandelt. Moltke wollte die Festung für Deutschland erwerben, um dadurch die Einfallpforte in die Rheinebene sperren zu kön nen. Er drang aber mit seiner Ansicht nicht durch. Belfort blieb französisch und wurde von den Franzosen zu einer Festung ersten Ranges und zu einem großen Waffenplatze ausgebaut. Sie bildete eine stete Bedrohung des deutschen Oberelsaß und aus ihr und unter ihrem Schutze fand bei Beginn dieses Krieges der große Vorstoß dreier franzö sischer Divisionen statt, der vorübergehend Mülhausen und die umliegende Gegend in französischen Besitz brachte. In der darauf folgenden Schlacht bei Mülhausen wurden diese eingedrungenen Truppen vernichtend geschlagen und auf Belfort zurückgeworfen. Die Stadt Belfort liegt an der Savoureuse, 365 Meter über dem Meeresspiegel, am Fuße eines Hügels von 419 Meter Höhe, „Motte" genannt. Die deutsche Grenze ist nur 11 Kilometer entfernt. Die Stadt mit ihren Vororten ist durch eine geschlossene Umwallung geschützt. Der vorge schobene Fortgürtel umschließt ein weites Gelände, so daß Belfort einen großen Waffen- und Manövrierplatz darstellt (camp retranchs"). An ihn lehnt sich die nach Norden hin ziehende Sperrfortlinie der oberen Mosel. Das Fort Giro- magny ist der rechte Flügel dieser Linie und zugleich der am weitesten nach Norden vorgeschobene Teil des Belforter und Herr Lampe sagt mir, es gärt allenthalben. O, Mut ter, fühlen Sie es nicht auch, was es heißt, wenn dieser selbe Körner sagt: „Was weint ihr, Mädchen, warum klagt ihr, Weiber, Für die der Herr die Schwerter nicht gestählt?" „Nein, wir wollen nicht klagen! Wir wollen handeln! Und wenn es losgeht, Mutter, wenn wir endlich handeln, — dann!" Ihre Augen leuchteten so groß, fast fieberhaft aus dem Weißen Gesicht. Die Mutter sah sie angstvoll an. „Dann? Was dann, Kind?" Anna faßte sich. Sie lächelte. „Nichts, Mütterchen! Gar nichts!" „Aber du sagtest: dann " „Dann dürfen wir uns endlich freuen", vollendete das Mädchen ruhig. „Und nun müssen Sie allein bleiben, liebe Mutter! Ich muß die Abendsuppe für uns alle besorgen." Mt träumerischen Augen blickte sie über die Giebel der Häuser hinaus nach dem Abendhimmel, der sich schon dunkel färbte. Ob ihr Sohn zurückkam? Ob er nicht bald kam? Sie fühlte, lange würde sie nicht mehr warten kön nen. Und sie wartete ja nur noch auf ihn! Aber was wollte Annchen mit dem Worte: Dann?! Eine unbestimmte Angst glomm in ihr auf. Aber nein, das war ja nicht möglich! Da« nicht! Ein Kind, eine Tochter, hatte sie den Franzosen geopfert. Das zweite, der Sohn, war noch nicht zurück aus dem Kriege. DaS letzte, ein zartes Mädchen, konnte nicht dabei beteiligt sein. Was fürchtete sie denn auch? Anna war doch ein Mädchen! 3. Kapitel. An einem der nächsten Tage klopfte e« spät abend« an Meister LühringS Tür. Anna ging hinunter und horchte erst vorsichtig, ehe sie öffnete. Sie erwartete das gefürchtete: „Au nom de l'empereur!" zu vernehmen, mit dem sich die französischen Steuereintrei ber anzukündigen pflegten. Aber nichts dergleichen antwortete auf ihre Frage. Im Gegenteil kam die deutsche Bitte: „Oeffnet mir, Demoiselle! Ich bringe Kunde von Fritz Alfken." „Warum so spät in der Nacht?" „Weil ich mich schämte, am Tage hier anzuklopfen." ' Waffenplatzes. Es ist ein Spcrrfort, auf einem 560 Meter hohen Hügel gelegen („la Tete-du-Midi"), mit vier perma nenten Batterien. Es liegt 11 Kilometer nördlich von Bel fort, 13 Kilometer südlich von dem nächsten Sperrfort, dem Ballon du Servance (gerade gegenüber dem Welschen Bel chen oder Ballon d'Alsace.) Die Stadt Belfort ist von einem Kranze von Außen- fors umgeben, zwischen denen sich zahlreiche Zwischenwerke und ganze Gruppen von permanent ausgebauten Batterien befinden. Für Belfort ist wegen seiner Bedeutung und der Nähe der Grenze in den letzten Jahren viel geschehen so daß es ein« der modernsten und besten Festungen Frank reichs darstellt. Im Norden liegt das Fort de Noppe (501 Meter), dann folgen nach Süden zu die Forts Bessoncourt (372 Meter), das Reduit du Bosmont (400 Meter), daS Fort Vezelois (385 Meter). Von hier aus zieht sich die Ver teidigungslinie nach Westen zum Fort du Bois d'Oye (418 Meter) und zum Fort du Mont Veaudois (525 Meter), das die Südwestecke des befestigten Lagers bildet. Von hier zieht sich die Fortslinie wieder nach Norden und endet beim Fort du Salbert (647 m), von dem eine Verbindung mit dem Fort de Noppe hergestellt ist. Diese Werke bilden die äußere Verteidigungslinie; sie beherrschen alle Kommuni kationen, die aus der Stadt nach außen führen. Ihr Feuer bestreicht die Annäherungswege und die Täler auf weite Entfernungen hin. Zwischen ihnen und der Stadtumwal lung liegen eine Reihe von Werken, die eine zweite innere Verteidigungsstellung Hilden. Hierzu gehört die Zitadelle, - das sogenannte Chateau, 504 Meter hoch, ferner mehrere ältere Forts, die z. B. wie die Forts des Hautes et Basses Perches bei der Belagerung 1870/71 eine große Rolle spiel? ten und dem Angriff der deutschen Truppen lange Zeit Wi derstand leisteten. Um die Verbindung mit den Jura-Befestigungen her zustellen, befindet sich im Süden noch die Position de Mont» bsliard, 17 Kilometer südlich von Beifort (322 Meter) am Zusammenfluß der Allaine und der Luzine. Sie besteht aus dem befestigten Schloß von Montbsliard und den bei den Fort de la Chaux und du Mont Bard„ bei denen sich mehrere Batterien befinden. Noch weiter nach Süden liegt die Befestigungsgruppe auf dem Mont Lomont, nur 4 Kilo meter von der Schweizer Greife entfernt, 15 Kilometer süd lich vom Fort de la Chaux. Der Wirkungsbereich der schweren Geschütze beider Werke greift, ineinander über, so daß es das dazwischen liegende Gelände vollkommen sperrt. Wenn Belfort mit den zugehörigen Sperrforts auch einen modernen Waffenplatz erster Ordnung darstellt, so wird es doch den neueren deuschen Angriffsmitteln keinen langen Widerstand leisten können. Die Lebensmittelzufuhr für England Me Dansk Landburg, Nr. 35, Jahrgang 1914 zu be- richten weiß, lag der „Times" vom 8. Juli dieses Jahres eine — Nahrungsmittel-Nummer bei, die auf Grund eines Berichtes der Londoner dänischen Gesandtschaft an -en Mi- nister des Aeußeren ausführliche Aufschlüsse über die Le bensmittelversorgung Großbritanniens enthielt. Danach beläuft sich die jährliche Nahrungsmitteleinfuhr auf 5500 Millionen Mark, wovon ein Drittel auf die britischen über seeischen Besitzungen kommt. Die meisten Waren werden von Argentinien eingeführt, nämlich jährlich für 700 Mil lionen Mark, dann kommen die Vereinigten Staaten mit 660 Millionen. Von anderen, nicht europäischen Ländern, ist Indien mit 500, Kanada mit 400, Australien mit 280 und Jetzt öffnete Anna und ließ einen älteren Mann, Un teroffizier seiner Uniform nach, eintreten. Soweit von einer Uniform die Rede sein konnte. Die Feldmütze war schmutzig und abgerissen. Der Rock zerlumpt. Das Beinkleid zeigte die breiten, roten Generalsabzeichen des deutschen Hilfs korps. Es war augenscheinlich nicht seine eigene Hose, die er trug. Einen Arm hatte er in einer schmutzigen Binde, und die Füße schienen auch nicht mehr ihren Dienst tun zu können, denn er stützte sich auf einen Stock. ' Anna prallte erschrocken zurück, als sie den Mann er blickte. „Laßt mich ein, Demoiselle! Rasch! Ehe mich einer der Kerls erblickt, die da hinten patrouillieren! 's sind Kameraden von mir! Freilich! Aber mag mit der Sorte nichts mehr zu tun haben! Und wartet, damit Ihr mir glaubt und traut, zeige ich Euch das da." Er zog ein kleines, goldenes Herz auS der Brusttasche und hielt es ihr hin. „Ach! Mein Anhänger! Den ich dem Fritz als Amu lett umgehangen habe!" In der stillen Straße ertönte der gleichmäßige Schritt der Patrouille. Sie kam näher. Rasch zog Anna den Frem- den völlig herein und leitete ihn die dunkle, steile Treppe hinauf. Oben saß Meister Lühring noch bei seiner Abendpfeife. Er ging nie schlafen, ohne sie geraucht zu haben. Dir Tür zum Nebenzimmer war angelehnt. Anna bemerkte e« in ihrer begreiflichen Erregung nicht, denn die Mutter schlief um diese Zeit sonst schon lange. „Vater, hier bringe ich Ihnen einen Mann, der weiß Nähere« von unserem Fritzi Soll er'« erzählen?" Meister Lühring war erschrocken aufgestanden. Er hatte ja auch schpn von -en Heimgekehrten reden hören. Einzelne hatte man gesehen. Aber so, so jammer voll hatte er sie sich nicht vorgestellt. Er wollt« reden, stockte, starrte ihn an und schwieg dann doch. Endlich brachte er die Worte heraus: „Setz Er sich! Was hat Er uns zu berichten?" Und nun folgte ein» Schilderung der Leiden, die sie er< duldeten, wie sie einige Wochen früher Christel Vogelwürger den Seinen gegeben hatte. Dann deutet« er auf da« Herz-; chen in Anna« Hand. (Fortsetzung folgt.) „ ,