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M»—- Lamm« 209. Mittwoch, 9. September 1914. 68. Jahrgang. D-rMW-LiMer Mschofswerdarr Tageblatt. Mit de« wöchentliche« BeUage«: Dienstags: Belletristische Beilage; Donnerstags: Der Sächsische Laadwirt; Sonntags: Illustrierte» Soavtagsblatt. Auzeigeblatt für Bischofswerda, Stolpe« nnd Umgegend, sowie für die angrenzenden Bezirke. Aelteste, Vlatt im Vezirk. erscheint sett (8^k. T«l«gr.-A-r.' Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 22. Amtsblatt »er königliche« Anüshanptmannschaft, der Königliche» Sckpilinspektion nnd des Königlichen Hauptzollamtes zu Bautzen, sowie des Königlichen Amtsgericht» nnd -er Stadtrates zu Bischofswerda, und der Gemeindeämter des Bezirks. Erscheint jeden Werktag abend« für de» folgenden Tag. Der Be- zugsprri» ist einschließlich der S wöchentlichen Brllagen bttAbholung tu der «Mtditon vtetteljährlich 1 Mk. SO Pfg., bet Mftellung tu« Hau« 1 Mk. 7V Pfg.; durch die Poft stet in« Haus viertel- jährnch 1 Mk. S2 Pfg., am Postschalter abgeholt 1 Mb. SO Pfg. Einzelne Rmnmern kosten 10 Pfg. Abonnements-Bestellungen werde« angenommen in der Geschäfts- ftelle Altmarkt 18, sowie bei de« stritungrboten in Stadt und Laad, ebenso auch bei allen Postanftaltra. — Nummer der Aeitungslistr 6587. — Schluß der Geschäftsstelle abend» 8 Uhr. Anz^genPnei«: Die ägespaltene Korpuszelle oder deren Rama 12 Pig^ für Inserate von außerhalb de« Verbreitungsgebiete, 1k Pfg. Die Reklamrzeile 30 Pfg. Geringster Jnserateabettaa 40 Pfg. Bet Wiederholungen Rabatt nach aufliegendem Taris. Erfüllung,»tt für beide Telle Bischofswerda. Festbestellte Inseraten» Aufträge können nicht zurückgezogen werden. Inserat- ««» Abonnements-BesteHnnse« «tnnnt entgege« i« Bantze«: Weller'sche Bnchhandlnng, Schnlstraste S. Freigabe von Betriebsstoffe« für Explosionsmotoren. 1. 1. Tie Abgabe von venziu, Benzol «n- sonstige« leichtstedeude« Petroleum» und Teeröl-Destillate«, die für den Betrieb von Explosionsmotoren geeignet sind, (nämlich Petroleumäther, Leichtbenzol, Toluol, Rohphotogen, Autonapht und Gasolin), darf seitens der Händler nur gegen Aushändigung eines von dem stellvertretende« Generalkommando de» XU. (t. «gl. Sächs.) Armeekorps ausgestellten, auf eine bestimmte Menge und auf den Namen des Abnehmers lautenden Fretaabeschei«es erfolgen. 2. Die Händler haben die Freigabescheiue, die nur einmal gültig stad, sofort an sich zu nehmen und am Sonnabend einer jeden Woche , der Inspektion des Militär-, Luft- und Kraftfahrwesens in Berlin-Schöneberg einzusenden. Die Briefe können unfrankiert als „Heeressache' abgesandt werden, müssen dann aber den Stempel einer Militär-, Polizei oder Ortsbehörde erhalten. 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden, wenn nicht eine Bestrafung auf Grund anderer Bestimmungen erfolgt, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bis zu 2 Wochen geahndet werden. II. Für die Freigabe von Benzin, Benzol und den sonstigen oben unter I, 1 genannten Betriebsstoffen seitens des Generalkommando gelten folgende Grundsätze: 1. Für Explosionsmotoren in landwirtschvstliche«, staatliche« ««d komm«»ale« Bettieben wird der unumgänglich notwendige Betriebsstoff nur in Schwerbenzin und Schwerbenzol freigegeben werden. Es ist zu verstehen unter Schwerbenzin eine Ware, von welcher übersieden bis zu 100° Celsius nicht mehr als 13 Vol. 160° „ . „ „ 85 , Schwerbenzol alle Benzolsorten, welche von 120° Celsius an zu sieden beginnen. Den Nachweis, daß das abzugebende Schwerbenzin oder Schwcrbenzol den angegebenen Bedingungen entspricht, hat der abgebende Lieferant Auf Verlangen der freigebenden -Stelle durch Attest einer behördlichen Untersuchungsstelle oder eines vereideten Handelschemikers zu führen. Die Prüfung der Sorte hat nach Engler'schem Verfahren unter dreimaligem Zurückgehen um 10 ° Celsius zu erfolgen. Gesuche um Freigabe von Schwerbenzin und Schwerbenzol für landwirtschaftliche Zwecke sind bei der Amtshauptmannschaft einzureichen. Sie müssen eingehend Begründet sein und genaue Angaben darüber enthalten, welche Nenge gefordert wird, wieviel Pserdekräfte der zu speisende Motor hat, welche Arbeiten vorgenommen werden sollen, wie lange Zeit für diese erforderlich sein wird und dergl. Den Gesuchen ist eine ort-behördliche Bescheinigung über die Richtigkeit der in ihnen enthaltenen Angaben beizufügen. Ebenso sind Gesuche um Freigabe von Schwerbenzin und Schwerbenzol für kvmmnnale Betriebe, soweit es sich um Landgemeinden und Städte ohne revidierte Städte ordnung handelt, bei der Amtshauptmannschaft einzureichen und eingehend zu begründen. Da sich diese Freigabe jedoch nur durchführen lassen wird, wenn sich die Inanspruchnahme in den «ästigste« Grenze« hält und aufgehoben werden müßte, wenn der Verbrauch zu groß wird, so liegt es im eigensten Interesse der Motorenbesitzer, nur in wirklich dringenden Fällen die Freigabe von Betriebsstoffen zu beantragen und, wo angängig, ««statt des Benzins oder Benzols oder vermischt mit diesem auch andere Betriebsstoffe (Spiritus oder Leichtpetroleum) zu verwenden. Die in letzter Zeit namentlich mit Spiritus (etwa 20 °/o Benzol und 80 °/„ Spiritus) gemachten Versuche, haben dem Vernehmen nach ein durchaus günstiges Ergebnis gehabt, so daß viele Stellen bereits zum Spiritusbetriebe übergegangen sind. 2. Im übrigen wird die Freigabe von Benzin, Benzol und sonstigen Betriebsstoffen der oben unter 1, 1 genannten Art seitens des Generalkommandos nur erfolgen an: ») Feverwehre« b) «ra«kerrhäuser und Aerzte o) Fabrik«« und sonstige Betriebe, die Heereslieserunge« auszuführen haben, soweit sie hierfür Benzin oder Benzol nicht entbehren können und ä) Bergwerke, zur Speisung der Wetter-Sicherheitslampen. Diesbezügliche Gesuche sind ebenfalls bei der Amtshauptmannschaft einzureichen und eingehend zu begründen. Auch diesen Gesuchen ist eine ortsbehördliche Bescheinigung darüber, daß die in ihnen enthaltenen Angaben den Tatsachen entsprechen, beizufügen. Bautzen, am 5. September 1914. Königliche Amtsthauptmannfchaft. WkMte her Festung Runben-e mt her gesamten Besatzung. Tiichfische Besatzungstruppen tn Belms. — Ein französisches Flugzeuglager beschlagnahmt. — Der Kaiser an das amerikanische Volk. — Englische Schiffsverluste. — Fünftausend Serben gefangen. Großes Hauptquartier, 8. Sept. Raubeuge hat gestern kapituliert. 4V 000 Kriegsgefangene und vier Generale, 400 Geschütze nnd zahl reiches Ariegsgerüt find in unsere Künde gefasten. Der Generalquartiermeister von Stet«. Einzug der Sachsen 1« Reims. Großes Hauptquartier, 7. September. Der Kriegsberichterstatter des „Dresdn. Anz." sendet folgenden im Großen Hauptquartier zensierten Bericht: Sonnabend, den 5. September, sind wir nachmittags mit >en ersten sächsischen Besatzungstruppen in Reims eingerückt, -das von der französischen Armee ohne Kampf verlassen wor den ist. Die Forts sind geräumt. Da nach dem Abzug der französischen Truppen keine sofortige Uebergabe stattfand, ist die Stadt am 4. September von 9 Uhr 30 Min. bis 10 Uhr 50 Min. vormittags mit etwa 60 Schüssen bombardiert worden, bis die weiße Flagge auf der Kathedrale gehißt wurde. Der angerichtete Schaden ist nicht allzu bedeutend. Durch einen Schuß in eine Seitenkapelle der Kirche Sankt Andree wurden die Mauern und Fenster zerschlagen und der Boden aufgewühlt. Die Kathedrale ist kaum merkbar beschädigt. Die Wände mehrerer Häuser und einige Dächer wurden durchschlagen. Ein Haus wurde in Brand gesteckt. In den engen Straßen wurden durch die von krepierenden Granaten verursachte Erschütterung viele Fenster zertrüm mert. In einer Straße wurde die Gasleitung beschädigt. Der Bürgermeister von Reims ist am 4. September von einer in geringer Stärke einrückenden Patrouille unter Ritt meister von Humbracht als Geisel festgenommen worden. Sächsische Truppe« zogen singend in die Stadt ein und be setzte« sie «ad die verlassenen Forts. Die Kasernen und die Hauptplätze wurden mit Truppen besetzt. Dor der Kathe drale biwakieren Truppen auf Stroh. Die Läden sind zum größten Teil geschlossen. Die Bevölkerung verhält sich etwätz ängstlich, ist dabei zuvorkommend und freundlich und ver kehrt mit den lagernden Truppen in freundschaftlicher Weise. Kommandant ist Exzellenz Succo. Hauptmann a. D. Pietsch, Kriegsberichterstatter. Das Einrücken der ersten Husarenpatrouille in Reims. W. T. B. Berlin, 7. September. Wie die deutschen Hu? saren in Reims einrückten, wird von den Kriegsberichtersta:-- tern im Großen Hauptquartier im wesentlichen übereinstim mend folgendermaßen beschrieben: Ta noch nicht bekannt war, ob die Aussagen der Einwohner wahr seien, die Be satzung hätte Reims verlassen, beschloß Rittmeister von Hum- bracht, mit einer Patrouille festzustellen, ob das Fort Vitty- les-Reims frei vom Feinde sei. Der Berichterstatter des „B. Tagebl. schreibt: Auf die Frage, ob Freiwillige mitritten, meldeten sich viele, aus denen der Rittmeister den Ober leutnant von Steinecker, Leutnant Martini, Leutnant v. Waldow, Fähnrich Jäckel, Unteroffizier Arnhold, Trom peter Zwahlen, sowie die Husaren Knappe, Krause, Buse, Reinelt, Rohne und Stake auswählte. Auf einem einsamen sechs Kilometer langen Waldwege in großen SicherheitSab- ständen galoppierte die Parkouille an das Fort heran und stellte fest, daß es vom Feinde frei war. Nun ritt die Pa trouille weiter und erreichte um 9 Uhr abends die Stadt grenze Reims. Durch die mit Neugierigen gefüllten Stra ßen zog die Patrouille vor das Rathaus: ihr folgte eine große Menschenmenge. Dort erklärte sie dem aus den Rat-