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ML Nummer 18S. Sonntag, 16. August 1914. 68. Jahrgang. DerSächMLrzäßler Mschofswerdaer Tageblatt Erscheint fett jöHS. 1914 bis von nach über ritzwerke in Jena rrg, haben auch ir ihre ins Feld so haben die In- z bei Leipzig, ob- sigen Betrieb der t, für die Dauer Chemikern, Kon- ung ihrer vollen her Tanzmusiken, lern ist von ver- Ausdruck gebracht eitläufen die Ab- vate Vergnügun- um glaubt indes- ?r Bergnügungen u dem gesunden len so wohltuend lng, daß sie sich i mit dem Ernst lien herrschenden würden. leisung der Kric- te wurden 16 ind aber so zahl- hon morgen «16 erden. Die von estätigkeit wird e Aufopferungs dankenswertester on einer Anzahl er Art geschenkt »kehre«; in Luns- in hatte un» ge- ir an, 4 Stunde« ektor meiner Fir- anz erstaunt, uns r abgereist waren. Bahnverkehr schon Sie ja nicht nach ganze Heer zieht r blieben also die Absicht, den ande- Vlaurn zu reisen, ar wie rasend, es Wilhelm. Man vorbeikam. Rufs ätschen! Es lebe iederl 10 Milliar- enl Frauen wein- e Männer fort!" sten, Männer bis Schwindsüchtige, alle» mutzte mit. mitbringen. An e Deutscken ein- Denkzettel geben, den französischen iten und Reservi- i befanden sich 10 Redensarten führ- lich in der Tasche, ird uns verteidi- Jedem deutschen dem schnitten sie n Händen schnit- ien uns gegensei- e haben uns der- n Herr ohnmäch- hätten, daß wir :t. Eine Stunde n trauriges Bild. >s war noch eine le geflüchtet. Von rinder ausgesetzt, delle waren wir lkgeblieben. Wir ich herauSgekvM' Wohnungs-Ei n- )ie Schlüssel hat- inem Franzose»», rückbehalten. Am ügust kamen wir Eelegr.-Adr.' Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 22. Amtsblatt Srr Kö»igliche» Amtshauptmannschaft, der königliche» Lchnlmspektion und des Königlichen Hauptzollamtes zu Bautzen, sowie des Königlichen Amtsgerichts und der Stadtrates zu Bischofswerda, und der Gemeindeämter des Bezirks. Ministerium des Inner« s> Mit de« wöchentliche« Beilage«: Dienstags: Belletristische Beilage; Donnerstags. Der Sächsische Landwirt; Sonntags: Illustrierte« So««tagsblatt und zurück in Kl. zu benutzen. *) a) Hinfahrt am - 1914 b) Rückfahrt am 1914 *) c) Gültig zu einer täglichen Hin» und Rückfahrt vom -Stempel der Gemeindebehörde für die Rückreise. Um die Erutearbetteu tunlichst zu fördern, hat das Königliche Finanzministerium allen denen, die sich für diese Arbeiten zur Verfügung stellen, freie Fahrt «ach ««v freie Rückfahrt vo« der Arbeitsstätte mit den Militärlokalzügen bewilligt. Den betreffenden wird von einer der dem Verbände Deutscher Arbeitsnachweise angehörigen öffentlichen oder gemeinnützigen Arbeitsnachweis-Anstalten der unter O abgedruckte AuSWeiS zugefertigt. Auf diesem ist der Tag der Rückfahrt von der Gemeindebehörde des Beschäftigungsortes einzu tragen und durch Stempel zu beglaubigen. Die Gemeindebehörden werden angewiesen, diese Eintragung und Beglaubigung vorzunehmen. Dresden, den 12. August 1914. Auzeigeblatt für Bischofswerda, Stolpe» »nd Umgegend, sowie für die angrenzende» Bezirke. Aelteste« Blatt im Bezirk. Auch in unserer Stadt wird es sich nötig machen, an Familien, deren Ernährer zu den Fahnen einberufen oder deren Einkünfte infolge des Kriegs ausbruches geschmälert sind, helfend eknzugreifeu. Wenn auch für Unterstützungen dieser Art Mittel von Staat und Gemeinde zur Verfügung stehen, wird gleichwohl die private Wohltätigkeit in umfänglichem Maße eingreifen müssen. Zur Durchführung der hierauf gerichteten Bestrebungen, deren rege Förderung sowohl durch die hiesigen Vereine, wie durch die gesamte Bürgerschaft erwartet werden darf, ist die Begründung eines Ausschusses in Aussicht genommen. Zu diesem Zwecke soll Montag, den 17. August I., nachmittags 5 Uhr im BSrgersaale des Rathauses «ine Aussprache stattfinden. Zur Teilnahme hieran werden hiermit die Vorsitzenden aller Vereine, nicht minder alle sonstige« Personen eingeladen, die dem Unterstützungswerke ihr Interesse und ihre Mithilfe entgegen bringen wollen. Der Stadtrat. Hagemann. 1. Zu s und o. Die Eintragung der Zeiten hat durch die Arbeitsnachweisanstalten zu erfolgen. 2. Der Tag der Rückfahrt ist von den Gemeindebehörden des Beschäftigungsorts einzutragen und durch Stempel zu beglaubigen. 3. Fahrtunterbrechung ist auSaeschlossen. Der Beförderungsschein ist bei Betreten und Verlassen des Bahnsteigs, sowie auf Verlangen jederzeit während der Fahrt vorzuzeigen und nach Beendigung der Fahrt an den Zug- oder Bahnsteigschaffner abzugeben. *) Nichtzutreffendes ist zu durchstreichen. .. 1914. Stempel der Arbeitsnachweisanstalt. Königlich Sächsische Staatseisenbahnen. Ausweis zur unentgeltlichen Beförderung von Erntehelfern in Militärlokalzügen. Der Inhaber dieses Beförderungsscheins ist berechtigt, zum Zwecke der Unterstützung bei Bergung der Ernte die Militärzüge Erscheint jede« Werktag abends für den folgenden Tag. Der Be zugspreis ist einschließlich der 3 wöchentlichen Beilagen bet Abholung in der Ezpediton vierteljährlich 1 Mk. 80 Pfg., bei Zustellung in« Hau« 1 Mk. 70 Pfg.; durch di« Post stet in» Haus viertel- jährlich 1 Mk. V2 Pfg., am Poftschalter abgeholt 1 Mk. SO Pfg. Einzelne Nummern kosten 10 Pfg. Abonnements-Bestellungen werden angenommen in der Geschäfts stelle Altmarkt IS, sowie bei den Zrttungsboten in Stadt und Land, ebenso auch bei allen Postanstalteu. — Nummer der Zeitungsliste 8587. — Schluß der Geschäftsstelle abend» 8 Uhr. ««z^gmrprol»: Die Sgespaltene Korpuszelle oder deren Nau» 12 Plg^ für Inserat« von außerhalb des Verbreitungsgebiete« 18 Pfg. Di« Nrklamezetl« 30 Pfg. Geringster Inseratenbetraa 40 Pfg. Bet Wiederholungen Nabatt nach aufliegendem Taris. Erfüllungsort Mr beide Telle Bischofswerda. Festbestellte Jnseratm» Austräge können nicht zurückgezogen werden. Inserat- ««» Abo««e»e»tO-V«ftttttm-e» «i«mtt «ttgege« ttr Batztze«: Welleiffsche B»chha«tzl»«g, Schnlftratze «. edition ol» anH e«, Landtrief- »«««boten stugust 1914. 4 so so Kilo 3 - 1200 Pfd. 2, - 1 Kilo 280 50 N so NerS4 Döring, Syndikus. dringende Bitte, die Geschäftswelt durch Barzahlungen zu unterstützen. Die Hand Paul Waenttg, Vorsitzender. Wir haben unsere Bezirkseingesessenen bereits vor einigen Tagen darauf hingewiesen, daß es dringend erforderlich ist, in den Zeiten der Gefahr die Ruhe zu bewahren, wobei wir gleichzeitig an die Industrie- und Handelskreise die Bitte gerichtet haben, ihre Betriebe — wenn auch mit den erforderlichen Einschränkungen — weiterzuführen. Aus zahlreiche»» Mitteilungen, die täglich bei uns einlaufen, ersehen wir nun aber, daß den Industriellen diese Aufgabe dadurch im höchsten Grade erschwert, ;a fast unmöglich -gemacht wird, daß vielfach versucht wird, unter Hinweis auf den Kriegszustand die erteilten Bestellungen zu widerrufen oder auch sonstige Vertragsverpflichtungen unerfüllt zu lassen. Demgegenüber machen wir unsere Bezirkseingesessenen darauf aufmerksam, daß aus dem Kriegszustand, in dem wir uns befinden, im allgemeinen kein Recht hergeleiret werden kann, sich den Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen zu entziehen. Eine Aufhebung von Lieferungsverträgen kann nur dann in Frage kommen, wenn besondere Rechtsgründe dafür vorliegen: ein einseitiger Rücktritt vom Vertrage ist mithin nicht zulässig. Bon besonderer Wichtigkeit für die Fortführung möglichst zahlreicher Betriebe und für die Vermeidung schwerer wirtschaftlicher Schäden ist namentlich die Erfüllung über nommener Zahlungsverpflichtungen. Wir sind uns wohl bewußt, daß vielfach flüssige Mittel nur in beschränktem Maße vorhanden sind, so daß den Schuldnern'die Einhaltung ihrer Verpflichtungen sehr schwer wird. Nichtsdestoweniger muß sich jeder angelegen sein lassen, nach Möglichkeit Zahlung zu leisten; denn jeder Schuldner muß sich vergegenwärtigen, daß er durch Nichteinhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen seine Gläubiger, die doch ihrerseits gleichfalls Verpflichtungen zu erfüllen haben, in die größte Bedrängnis bringt. Daher richten wir auch an unsere Bezirks eingesessenen die ausdrückliche Aufforderung, mit den Zahlungen soweit irgend möglich nicht zurückzuhalten und alles zu vermeiden, was zur Erschwerung der wirtschaftlichen Lage beiträgt. "Die Gläubiger aber müßten sich bemühen, ihren Schuldnern die in einer bedrängten Lage erforderliche Nachsicht nicht zu versagen. An das Publikum endlich richten wir die " ' ' Zittau, den 14. August 1914.