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Der Lach We LrMer Anzeigeblatt Acltestes Blatt im Bezirk. Lrfcheint seil (8^6. ar« MW WWW Der Mirditrvqnführer Prenk Bibdoda ist in Durazzo eingrttoffeu. Er verlangt zur weiteren Bekämpfung der Insurgenten 10V VW Franken. Dir Abordnungen der Sachsenvereine und sächsischen Landsmannschaften beschlosir» in einer Festsitzung die Grün- düng eine- SachsenweltbundeS. Ja Mexiko fand am Sonalag die Wahl eines neuen Präsidenten statt. Huerta wird voraussichtlich als diploma tischer Vertreter Mexikos nach dem Ausland, wahrscheinlich nach Frankreich, entsandt werden. Ein griechischer Segler, der Flüchtlinge an Bord hatte, wurde von einem türkischen Kanonenboot beschossen und ge- kapert. (Siehe Letzte Dq>.) Im Kohlenbecken der Loire in Frankreich streiken 18000 Arbeiter. Sie fordern den Achtstundentag. Die Ruhe wurde bisher nirgends gestört. Sonntag nachmittag wurden durch Berühren der Hoch, spannleitzmg bei dem Gute Bornim in der Provinz Bran denburg fünf Personen getötet und sechs Personen schwer verletzt. (Siehe Letzte Dep.) für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend, sowie für die angrenzenden Bezüge. Telegr -Adr.' Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 22. -er Königlichen Amtshauptmannschast, der Königlichen Schulinspektion und des Königlichen Hauptzollamtes zu Bautzen, sowie des Königlichen Amtsgerichts und der Stadtrates zu Bischofswerda, und der Gemeindeämter des Bezirks. MU de« wöchentliche« Beilage«: Dienstags: Belletristische Vellage; Donnerstags: Der Sächsische Landwirt; Sonntags: Illustrierte» Sonntagsblatt E>er sLckslsekell tieimvl imä sus äer gonrea stlell er!Stu1 msa lSgllcii äui-cd äea „LLckslsckeo LrrLKIer llMHwTaMw^Lnw liessen sctinelle öerlclilei'LlsNullg uncl guter vepesekenclienst del sllen deseru knerkennung limlen. .... - Staat und Zeitung. In dein soeben erscheinenden Julihest der Monat?- schritt „Deutsche Revue" (Deutsche.Verlags-Anstalt, Stutt gart» veröffentlicht der Chefredakteur der „Kölnischen Zoi- tun", Ernst Posse, eine geistvolle Darlegung über die Bc- dcntung der Presse im modernen Leben. Der Verfasser be trachtet zunächst die Zeitung als kapitalistisches Erwerbs, unternehmen, sowie als Instrument der öffentlichen Mei- nung, und behandel dann das Thema „Staat und Zeitung". Diesem Kapitel entnehmen wir folgende beachtenswerte Sätze. „Wie stellt sich der Staat zur Presse? Man sollte mei nen, der Staat müsse ein ganz besonderes Interesse daran zeigen, dieses für ihn so wichtige Hilfsmittel, das allgemeine Wohl zu fördern, lebhaft zu unterstützen. Diese Erkenntnis bricht sich jedoch sehr langsam Bahn; immerhin scheint es, daß wir neuerdings auf dem Wege dazu sind . . Auf der an deren Seite sind freilich, wie anerkannt werden mutz, leider die Mißbräuche in der Presse und die dadurch Hervorgerufe- nen Schädigungen de« TMelnwvhlS noch so grotz, datz der Staat sich zur Abwehr gezwungen sieht und datz ihm dadurch >eu ar- Die Türkei hat einen Vorschlag Griechenlands ange- »ommen, einem vo« einem neutralen Staat zu wählenden Schiedsgerichte die Entscheidung über die Streitfragen za übertragen. (Siehe Letzte Dep.) Das Neueste vom Tage Der Vertretertag der «ationalliberaleu Partei des Kö nigreiches Sachsen genehmigte am Sonntag das von der Fortschrittlichen Volkspartei bereits gebilligte liberale Wahhchkomme« für die nächste« Landtagswahlen. (Siehe Artikel.) die Erkenntnis des gemeinen Nutzens der Presse erschwert wird. ' Und so sind wir denn bei uns zu dem ganz unmöglichen Zustande gekommen, datz die Gesetze und Gerichte sich wei gern, anzuerkennen, datz die Zeitung und der Redakteur öf. fentliche Interessen vertreten. Und noch mehr: Unsere Rich ter zwingen den Redakteur, der sich bei Vertretung öffent licher Interessen eine Beleidigung hat zuschulden kommen lassen und den Schutz des 8 193 — die Vertretung öffent licher Interessen — anruft, zu dem unmoralischen Nachweis, datz er seine eigenen egoistischen Interessen ver treten habe. Gelingt ihm durch irgendeine Verschiebung oder Verschleierung der Wahrheit dieser Nachweis, so wird er frei- gesprochen, gibt er aber der Wahrheit die Ehre, und erklärt, er habe gar nicht daran gedacht, seine eigenen Interessen wnhrzunehmen, sondern sei berufs- und pflichtmätzig für die Interessen der Allgemeinheit eingetreten, so wie er es ge lernt habe und es täglich tue, dann wird er verurteilt. Das sind Zustände, für die kein Ausdruck stark genug ist. - Die Auffassung des Gesetzgebers müßte genau die entge gengesetzte sein; er müßte sich sagen: Der Zeitungsunterneh- rner macht sein Geschäft mit der Vertretung öffentlicher In- teressen. Ta er sich nun für sein Geschäft einen Rohstoff aus- gesucht hat, der die Gesamtheit, also den Staat, nahe angeht, so kann dieser ihm und seinen Mitarbeitern auch die Pflicht auferlegen sein Geschäft sauber zu hallen oder zum wenig- sten so zu führen, daß die Allgemeinheit darunter keinen Schaden leidet. Deshalb ist er oder sein Beauftragter, der Verantwortliche Redakteur zu bestrafen, falls er gegen daS Wesen der Zeitung verstoßen und statt öffentliche private Interessen vertreten und dadurch Schaden gestiftet hat. Tann wäre auch leicht die in den letzten Jahren so oft behandelte Frage zu lösen, wie man die Persönlichkeit vor dem unbefugten Eindringen der Presse ^Pri vatangelegenheiten schützen und die Unverletzlich keit des Privatgeheimnisses sichern kann. Wenn man sich nicht weigert, das Wesen der Zeitung darin zu sehen, öffent liche Interessen zu vertreten, so drängt sich die Lösung ge radezu auf, daß der verantwortliche Redakteur strafbar ist. wenn er nicht den Nachweis führen kann, daß er geglaubt Hube, solche Mitteilungen über Privatangelegenheiten im öffentlichen Interesse machen zu müssen. Die bei uns herrschende falsche Auffassung des Staates über die Presse scheint mit dem Grundirrtum zu entspringen, daß man auf dem Kontinent im Gegensatz zu England in der Preßfreiheit, dem Rechte der freien öffentlichen Mei nungsäußerung lediglich ein Individualrecht, nicht ein Recht der Allgemeinheit, des Volkes sehen will. AIS aber die Völker sich auf die Barrikade stellten, bereit, sich um ihre Forderung der Preßfreiheit totschießen zu lassen, da dachten sie sicher nicht daran, dieses Recht irgendeinem Zei tungsschreiber oder irgendeinem federgewandten Bürger X oder V zu erkämpfen, sondern sie verlangten für sich selbst, für das Volk, für die öffentliche Meinung das Recht, sich unbelcistigt und offen zu äußern; sie dachten bei der Zeitung lediglich an das Institut der öffentlichen Meinung, das ihren Wünschen, dem Gesamtwillen im Gegen- satz zum Einzelwillen Ausdruck geben sollte. Schon aus diesen Andeutungen ersieht man, wie eng die so viel angefeindete Anonymität mit dem Wesen der Zei- tnng als dem Instrument der öffentlichen Meinung ver- knüpft ist. Sie ist in der Tat gar nicht davon zu trennen. Wäre feder Artikel mit dem Namen gezeichnet, wie es alle Machthaber verlangen, denen öffentliche Meinung und Presis unbequem sind, so käme in der Zeitung nicht mehr die öf- fentliche Meinung zum Wort, sondern sie diente dann ledig ¬ lich dem Recht des Jndivibums auf freie Meinungsäuße rung. Dann würde auch die wichtigste Obliegenheit des Re dakteurs, nämlich die, Dolmetsch der öffentlichen Meinung und Beamter der Öffentlichkeit zu sein, Wegfällen, und alle die für das öffentliche Interesse oft so wichtigen Anregungen, die heute aus Furcht vor Strafe und Rache anonym gegeben werden, ausbleiben. Dem Redakteur fallen in der Zeitung ganz andere Ob- liegenheiten zu als die, täglich seinen Namen unter die Ar- tikel zu setzen. Er ist oder soll sein der Vertrauens mann und der Dolmetsch der öffentlichen Meinung; ihm vertraut sie sich an, er erlauscht, erspäht, errät ihre Empfindungen, und wie der Anwall den ungelen ken Worten seines Klienten, so gibt der Redakteur den ost unklaren Empfindungen der öffentlichen Meinung Form, Farbe und Wirkungskraft. Der Oeffentlichkeit und dem Ge setz dient er in der Person des Verantwortlichen Redakteurs als Bürge dafür, daß mit der Preßfreiheit kein Mißbrauch getrieben wird; er und der meist ebenfalls mit seinem Na men auf der Zeitung angegebene Chefredakteur sind auch dafür haftbar, daß unter dem Schutze der Anonymität keine sonstigen Ausschreitungen begangen werden, die der Schrei ber mit seinem Namen nicht decken würde, datz z. B. die Po lemik in den Formen bleibt, die sie auch haben würde, wenn mir der Gegner Auge in Auge gegenüberstände. Löniirg meint daher, kraft dieser Funktion sei der Redakteur an die Stelle des früheren Zensors getreten und ein Organ der Selbstverwaltung des Volkes geworden. Man kann in der Tat behaupten, daß der Redakteur ein Diener der All gemeinheit, ein öffentlicher Beamter im Sinne des 8 53 der Strafprozeßordnung sei, denn öffentliche Beamte sind nach Stenglein „alle Personen, die vermöge eines öf fentlichen, sei es mittelbaren, sei es unmittelbaren Dienstes, zur Kenntnis von Umständen kommen, auf welche sich die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezieht." Eine solche Pflicht zur Amtsverschwiegenheit wird be kanntlich von jedem deutschen Redakteur freiwillig aner- kannt, nicht nur, weil das ein selbstverständliches Gebot per- sönlicher Ehrenhaftigkeit ist, sondern auch in der beruflichen Ncberlegung, daß die Anonymität und mit ihr die Aufgabe der Zeitung, Instrument der unpersönlichen öffentlichen Meinung zu sein, hinfällig würden, wenn der Redakteur sich dieser Pflicht der Amtsverschwiegenheit entziehen wollte. Noch im Jahre 1899 hatte die Regierung die Befreiung des Redakteurs vom Zeugniszwang abgelchnt, weil es sich ja bei ihm nicht „um ein vom Staate geschaffenes Ver trauensverhältnis handle" — denn der Wesenheit der Presse verschloß sich ja der Staat bis vor kurzen: grundsätz lich —, und in der Kommission für die Reform des Straf prozesses hat man geltend gemacht, der Geistliche, der Arzt und der Rechtsanwalt könnten als Beispiele für die Befrei ung des Redakteurs nicht herangezogen werden, bei ihnen sei das Verhältnis eigentlich umgekehrt, weil jenen etwas anvcrtraut werde, damit er es verbreite. Der Geistliche spen det Trost in seelischen, der Arzt Hilfe in körperlichen Nöten, also in Dingen, die ganz privater, individueller Natur sind; auch die Tätigkeit des Rechtsanwaltes erstreckt sich nur auf Jndivnduen oder individuelle Interessen. Der Redakteur wird dagegen rein privaten und individuellen Beschwerden kein Gehör geben oder sie doch nur dann verbreiten, wenn das private Interesse, was an sich möglich ist, zugleich ein öffentliches Interesse einschließt. Denn sein Beruf besteht ausschließlich darin, öffentliche Interessen zu vertreten. Gerade dieser Einwand verdeutlicht daher die Tatsache, daß der Redakteur nicht die DertranenSpcrson des einzelnen, sondern der Oeffentlichkeit ist oder sein soll, daß er dem Pri» Hn Belfast erschien am Sonnabend bei einer großen Kundgebung zum erstenmal ein Regiment der Ulsterfreiwil ligen bewaffnet. (Weitere Nachrichten unter Letzte Depeschen.) Erscheint irden Werktag abend» für den folgenden Lag. Der Br- zugsprei» ist einschließlich der S wöchentlichen Beilagen bei Abholung iadrr Expediten vierteljährlich 1 Mk. 80 Pfg., bei Zustellung «n. Hau» 1 Mk. 7V Pfg.; durch die Post frei in. Hau» vierte? fährltchl Mk. »2 Pfg., am Poftschalter abgrholt 1 Mk. 80 Pfg. Einzelne Nummern kosten 10 Pfg. Abonnements-Bestellungeu werden angenommen in der Geschäft»« stell« Altmarkt 18, sowie bei de« Aettungsbote« «n Stadt und Laad, ebenso auch bei allen Postanftalten. — Nummer der Zettungsliste S8S7. — Schluß, der Geschäftsstelle abend» 8 Uhr. «nzeigenPrei»; Di» 8grspaltene Korpuszrilr oder deren Raum 12 Pfg., für Inserate von außerhalb de» Derbreitung^ebiete» 18 Pfg. Di« Reklamrzeilr 30 Pfg. Geringster Insrratenbetraa 40 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt nach aufliegendem Tarif. Erfüllungsort für beide Teile Bischofswerda. Festbestellt« Inseraten- Austrügr können nicht zurückgezogen werden. AEserat» ««» «bo»«e»e»t—e»t,ege« n» Bautzei»: Weller'fche Schulstratze ».