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Der «chstsch, «qhhl«. Veit« 1A. «r. 141. fallen al» die Abführung de» Steuerbetrage2 an die Ge meinde. Au» allgemeinen Gründen möchte überdie» auch der Grundsatz gewahrt bleiben daß für die Teilnahme an -en Nutzungen und Vorteilen der Gemeindeeinrichtungen die Erbringung eine» Gegenwerte» nach Maßgabe -er Leistungsfähigkeit geboten erscheint. > Der Ausschuß ist deshalb dazu gelangt, für die Massen 1» bjS mit 3 Steuersätze von 2, 3, 4 und 5 -4( vorzusehen, gegenüber 1, 2, 3 und 4 -4t deS Steuertarifs. Bon einer Er- Höhung der Klassen 4—6 hat der Ausschuß Abstand genom men aus der Erwägung, daß die hier in Betracht kommen den Einkommen in der Mehrzahl von Personen bezogen werden, die mitunter bereits für andere Personen zu sorgen haben. Es soll deshalb bei diesen Klassen bei den Sätzen des Staatseinkommensteuertarifes verbleiben. Wird nach den vorgeschlagenen, erhöhten Sätzen verfahren, so ergibt sich bei den Klassen la—3 gegenüber den Steuersätzen der alten Anlagenordnung — für 1914 berechnet — ein Minder ertrag von 1055.— °4t, die Klassen 4—6 würden einen sol chen von 1210.— ergeben. Der Minderertrag der ersten 6 Klassen von 2265.— -4fist sonach von den übrigen Klassen aufzubringen. 2. Grundsteuer. Seither wird die Grundsteuer nach Höhe von 3 L für jede, bei Erhebung der Staatsgrundsteuer maßgebende Ein heit erhoben; ihr Ertrag beläuft sich auf etwa 3500.— -4s. Nach den neuen Steuergesetzen sind aus der Grundsteuer mindestens 7^. A> -es Bedarfes der 3 Gemeinden zu decken. Da diese 7ZH A, des Bedarfes nach dem gegenwärtigen Stande etwa 10000.— -4t betragen, wird sich die Grund- steuer in Zukunft erhöhen; ferner ist, während sie jetzt nach einem feststehenden Satze erhoben wird, künftig damit zu rechnen, daß sie alljährlich in wechselnder Höhe ausgeschrie ben wird, da die 7^ -es städtischen Bedarfes bei dessen zu erwartender Steigerung entsprechend wachsen werden. Die gesetzlichen Bestimmungen würden die Möglichkeit offen lassen, die Grundsteuer zur Deckung des Bedarfes noch im weiteren Umfange als bis 7ZH, heranzuziehen; der Ausschuß glaubt jedoch, daß eine über dieses Maß hinaus gehende Belastung durch die Grundsteuer nicht angezeigt ist. Ns zweckmäßigste Erhebung der Grundsteuer ist dem Ausschüsse diejenige nach dem Nutzertrage erschienen. An- gezeigt ist es, von -er bisherigen Erhebungsart in Form von Zuschlägen zur Staatsgrundsteuer abzugeben, da sie von jeher für Gemeinden mit überwiegend landwirtschaftlichen Verhältnissen berechnet gewesen ist und daher für Gemein den mit städtischer Entwicklung keine angemessene und ge rechte Grundlage für Erhebung einer Grundsteuer mehr darstellt. In Betracht kommen würde hierfür noch die Er- Hebung nach dem sog. gemeinen Werte des Grundstücks. Hiergegen ist jedoch einzuwenden, daß die alsdann nötige Werteinschätzung der Grundstücke mit manigfachen Schwie rigkeiten verknüpft ist; insbesondere gilt dies bei unbckau- ten Grundstücken insofern, als hier z. B. über die Bewer tung des Baulandes die Auffassungen erheblich auseinander gehen können. Der Ausschuß hat sich deshalb, wie bemerkt, für die Zugrundelegung des Nutzertrages entschieden und die Grundsteuerordnung nach Maßgabe des Musterentwur fes unter Berücksichtigung einiger in Bautzen geltenden Be stimmungen, wo die Grundsteuer bereits seit längerer Zeit erhoben wird, ausgestellt. 3. Die Besitzwechselabgabe. Die Besitzwechselabgabe wird nach dem gegenwärtig gel tenden Regulativ in Höhe von 0,60 des Grundstückswer- Seufzend, doch mit sichtbarem Behagen ließ der Vrofss- sor sich in dem tiefen Rokokosessel nieder. „Der heutige Tag hat mich wieder einmal recht über die Hinfälligkeit alles Irdischen — Menschlichen belehrt", sagte er bitter. „Sie haben Schwerkranke, Fried?" Sinnend begegne ten ihre verschleierten Augen seinem düsteren Blick. „Ach, Wenns nur das allein wäre! Der Tod, mein furcht barster Gegner, hat wieder einmal über meine ärztliche Kunst triumphiert." „Graf Retzow?" fragte das junge Mädchen rasch un interessiert. ' „O nein, nein, dem geht», Gott lob, leidlich. Frau von Kram ist's; ich komme soä>en von ihrem Sterbelager, sie hat auSgelitten", gab Leonberg schmerzlich bewegt zur Antwort. „Ach, die arme, junge Frau! Sie war solch ein süßes, anschmiegendes Geschöpf! Nun, ihr ist wohl. Viel Glück und Freude Wird sie an der Seite dieses rauhen Bären, ihres Gatten, wohl kaum erlebt haben. Ich hörte, daß ihrer Ehe jeder Harmonie entbehrte. Aber Sie wissen das alles gewiß ebenfalls oder viel besser als ich, Fried. Gönnen wir ihr die Ruhe!" Professor Leonberg starrte auf den Teppich nieder, wäh rend Bianka fast lauernd fortfuhr: „Waren Sie beim Tode der Frau von Kram zugegen? DaS wäre doch ein Trost, eine Beruhigung für die Kranke gewesen. Man sagt, sie soll große Stücke auf Sie gehalten haben, Fried." „N—ein! Ich hatte gercche draußen in der Klinik eine Besprechung. Ich folgte dann dem Rufe so rasch als mög lich; traf aber nur noch eine Sterbende", versetzte er abge brochen und gepreßt. In Biaickas Innerem wallte e» stürmisch auf. Doch sie war Meisterin in der Kunst deS SichbeherrschenS. Mit derselben Herzenswärme, die ihren ernsten Fragen eigen war, gab sie zur Erwiderung: „O, jetzt versteh« ich erst Ihre tiefe Niedergeschlagenheit, Fried." „Für Sekunden stutzte er, und seine Blicke glitten su chend über das kluge, blasse und ein wenig herbe Frauen- antlitz. Zum ersten Mal entdeckte er darin etwa», was ihn un angenehm berührte, ja abzustoßen schien. Ein Zug versteckter Grausamkeit, in diesem Augenblick te» oder de» Kaufpreise» erhoben und -war, mit OLK 5o für die Schulkasse und mit 0L5 für die Armen.küsse. Nach den neuen Steuerbestimmungen muß sie mindesten» 1 betragen. Nach dem Vorschläge des Ausschusses soll sie künf tig mit '/» für die Gemeindekasse, bei der auch der Ar menkassenbedarf eingerechnet wird, und mit '/, A, für die Kirchenkasse erhoben werden. Da dieBesitzwechselabgabe in den letzten Jahren etwa 5000 -4t erbracht hat, wird ihr künftiger Ertrag auf 7500—8000 -4! zu veranschlagen sein, e» würden sonach der Gemeindekasse etwa 5000 -4t und der Kirchenkasse etwa 2500 -4t zukommen. Die Bestimmungen der neuen Äesitzwechsel-Abgaben- Ordnung entsprechen denen deS vom Kgl. Ministerium deS Innern aufgestellten Musterentwurfes. 4. Hundesteuer. Die Hundesteuer soll in bisheriger Art weiter erhoben werden; demnach sind für jeden Hund 10 -4t und für jeden weiteren Hund 20 -4t Steuer zu entrichten. (Bei der Be ratung der Kollegien wurde beschlossen, für den dritten und jeden weiteren Hund 30 -4t zu erheben. Ferner ist für solche Hunde, die bereits in einer anderen Gemeinde für da» laufende Jahr versteuert sind, der Differenzbettag nachzu zahlen, wenn der dort bezahlte Steuerbetrag niedriger ist als die hier geltenden Sätze. Man will damit Hinterzieh ungen deS Gesetzes Vorbeugen.) Die Hundesteuerordnung entspricht in ihrer Fassung unter geringen Aenderungen dem aufgestellten Musteren t- Wurfe. 5. Biersteuer. Der Ausschuß schlägt weiter die Erhebung einer Bier steuer vor. Er folgt damit dem Beispiele einer größeren Zahl sächsischer Städte und Landgemeinden, in denen dies« Steuer bereits seit mehreren Jahren gilt und in denen sie auch für die Zukunft beibehalten wird. Für ihre Einfüh rung spricht, daß für Schankwirtschaften -er Bierumsatz nach den jetzigen Verhältnissen den sichersten und gerechte sten Maßstab für den Geschäftsümfang abgibt; sie führt des halb zu einer weit gerechteren Besteuerung nach Maßgabe des Gefchästsertrages und der Leistungsfähigkeit, als die Schankgewerbesteuer, die, wie unter 6 aufgeführt wird, neben der Biersteuer — jedoch mit ermäßigten Sätzen — beibehalten werden soll. Daß von der Biersteuer auch der Flaschenbierhandel getroffen wird, erscheint als gerechte Maßnahme gegenüber dem Biervertriebe in Schänkwirt schäften, insofern sich deren Inhaber ohnehin häufig über die Geschästsbeeinttächtigung beklagen, die ihnen von dieser Seite erwachsen. ' Wie durch eine Umfrage bei anderen Gemeinden festgs- stellt ist, sind die mit der Einhebung der Steuer verknüpften Geschäfte von nur geringem Umfange, so daß sie im Ver hältnis zu dem Ertrage der Steuer nicht ins Gewicht fallen. Als Steuersatz ist für die stark alkoholhaltigen Biere ein soscher von 65 L für 1 Hektoliter vorgesehen, wie er in gleicher Höhe auch anderwärts gilt; der sonst für einfaches Bier allgemein übliche Satz von 35 H ist auf 20 H ermäßigt worden. Der Ertrag der Biersteuer ist auf 4500 °4( zu veranschlagen. Die Bestimmungen der Biersteuerordnung entsprechen denjenigen des amtlichen Musterentwurfes. 6. Schaukgewerbesteuer. Wie bereits unter 5 erwähnt, soll neben der Biersteuer die Schankgewerbesteuer beibehalten werden, jedoch mit we sentlich ermäßigten Sätzen für die Gast- und Schankwirt schäften. Nach Auffassung des Ausschusses rechtfertigt sich nur mühsam verborgen, lief um den eigenartig geformten Mund, und vor Winfried Leonberg tauchte sofort ein ande res Gesicht mit unendlich holderen Zügen auf, ein Bild, von mädchenhafter Frische und von jugendlicher Anmut wie in eine Gloriole gehüllt. Und selbst über seine Züge lief die- seS Leuchten, und seine eben noch so ernsten Augen leuchteten wieder wie von innerer Seligkeit. Bianka Behring las die inneren Vorgänge von seinen Zügen ab wie aus einem offenen Buche; allein vorläufig schwieg sie noch und wartete. Kein Vorwurf über sein langes Fortbleiben, und keine indiskrete Frage nach den Gründen entschlüpfte ihren Lippen. „Nehmen Sie eine Zigarette, Fried?" Sie reichte ihm die Schachtel hin. — «Rauchen beruhigt die Nerven. Ich sehe. Sie sind innerlich sehr aufgeregt." „Eine Zigarette nehme ich gern, Bianka. So — danke! Wie abhängig doch der Mensch von Stimmungen ist!" Rauchend lehnte er sich in den Sessel zurück und fuhr nach einer Pause etwas hastiger fort: „Wenn zwei sich jahrelang kennen, wie wir, Bianka, dann sind zum Austausch ihrer innersten Gedanken eigent lich kaum viel Worte nötig. Unsichtbare Fühlpfäden spin nen sich tastend von Seele zu Seele, und in diesem schweigen den gegenseitigen Verstehen liegt das ganze Geheimnis, da» zum Beispiel den hohen Wert der Freundschaft auSmacht." „Ganz gewiß, Fried. Als ich vor ein paar Tagen Ihren Brief gelesen hatte, wußte ich sofort, daß eine fremde Ge walt, Ihnen vielleicht noch unbewußt, sich eingeschmuggelt hat, daß Sie schwere Kämpfe zu bestehen hatten! Wer bleibt frei davon? — Ebenso fest aber war ich überzeugt, Laß Sie das Unklare, Quälende ebenso bald auch überwinden wür den. Darum bin ich eigentlich auch nicht unruhig, nicht be sorgt gewesen. Die heutige Stunde, Ihr Kommen, Ihre Gegenwart, zeigen Sie mir ja wieder in der alten Weise." Bianka hatte sich ein wenig zu ihrem Gaste hinüber ge beugt; nun streckte sie ihm treuherzig die Rechte entgegen, die er wohl ergriff, aber nicht mit der alten Wärme an seine Lippen zog. Und über seine hohe Stirn zog plötzlich ein flammendes Rot, das zum Verräter seiner Empfindungen wurde. Nein, er konnte nicht unwahr, unaufrichtig diesem Mädchen gegen über sein, da» ihm seit den Tagen der Kindheit Freundin und Genossin war. DaS wäre schmählicher verrat gewesen, «14 die Forterhebung einer solchen Abgabe trotz der Biersteuer auch von den Bettieben der Gast- und Schankwirtschaften als Gegenleistung für die Vorteile, die den Inhabern der von der Steuer bettoffenen Gewerbebetriebe durch die Ver leihung der dazu nötigen Konzessionen erwächst und die, wie insbesondere die Preise bet Veräußerungen von Schank wirtschaften des öfteren ergeben, von den Beteiligten nicht unbeträchtlich bewertet werden. Da jedoch die vorgeschlagene Biersteuer zum überwiegenden Teile dieselben Personen trifft, wie die Schanksteuer, erscheint eine Herabminderung der für Gast- und Schankwirtschaften geltenden Sätze ge- boten; demnach können diese künftig nur mit einer Steuer zwischen 20—60 -4t herangezogen werden, gegenüber 60 bis 200 -4! und 80—150 -4t nach den jetzigen Sätzen. Die Ab gabebeträge sind folgendermaßen vorgesehen: a. für den Betrieb der Gast- und Schankwirtschaften 20-60 -4t, . d. für den Kleinhandel mit Branntwein 10—50 -4t, (wie bisher), c. für Schankwirtschaften mit einem, auf einem gewis sen Personenkreis beschränkten Betrieb (z. B. Kan tinen) 5—30 °4t, ä. für Weinschank, sofern sich die Konzession hierauf be schränkt und der Ausschank nur als Nebengewerbe, insbesondere neben Bäckerei, bettieben wird, 3 bis 12 -4t, - «.für Kaffeeschank und Konditorei (ohne Ausschank geistiger Getränke) 5—10 -4t (wie bisher). Der Ertrag der Abgabe unter Zugrundlegung der neuen Sätze wird auf etwa 2200 -4t zu veranschlagen sein; gegenüber 4500 °4t nach dem jetzigen Zustande. Die Bestimmungen der neuaufgestellten Ordnung ent sprechen im wesentlichen den bisherigen. 7. Lustbarkeitsabgaben. Bei der Frage der Erhebung von LustbarkeitSabglchen stand für den Ausschuß die Erwägung im Vordergründe, ob er die Erhebung einer Einttittskartensteuer Vorschlägen solle. Derartige Steuern sind seither hauptsächlich nur in größeren Städten eingeführt worden. Seit dem Jahre 1912 gilt eine solche auch in Bautzen, jedoch bezieht sie sich nur auf Zirkusvorstellungen, kinematographische Darbiettmgen Und öffentlichen Theateraufführungen. Nach Ansicht deS Ausschusses würde sie im Falle ihrer Einführung aüch für öffentliche Tanzvergnügungen und Konzertaufführungen in Frage gekommen sein. Die überwiegende Zahl der Mit glieder des Ausschusses ist jedoch schließlich zu dem Ergebnis gelangt, von einer Eintrittskartensteuer abzusehen und zwar aus dem Grunde, weil ihrer Ueberzeugung nach die mit der Einhebung verknüpften Geschäfte voraussichtlich nicht im Verhältnis zu dem Erwäge sichen würden und fer ner auch nicht im Verhältnis zu den wenig umfängliche» Maßnahmen, die bei Erhebung fester Gebührensätze not wendig sind. Da ferner nach Lage der Verhältnisse bei klei neren Orten auch nur geringere Steuersätze -in Bettacht kommen können, müßte die Besuchszahl der zur Einttitts kartensteuer herangezogenen Veranstaltung schon sehr be trächtlich sein, damit sich derjenige Bekag ergibt, der bei Erhebung fester Sätze, wie e» jetzt geschieht, der Stadtkasse zufließt. Es soll deshalb bei Erhebung fester Gebühren sätze verbleiben, zumal sich diese Erhebungsart bei den Be teiligten eingelebt und auch im allgemeinen gut bewährt hat. Jedoch ist nach den Erfahrungen der letzten Jähre da» Gebührenverzeichnis in verschiedenen Punkten umgearbeitet Derttauensbruch, ein Verbrechen an der Treue, zu der er verpflichtet war. Er mußte sich sagen, daß der Verdacht, der einmal Wurzeln gefaßt, schnell weiter wuchert. Und. sie sollte nicht schlecht von ihm denken, auch für die Zukmrft sollren die alten, schönen Beziehungen -wischen ihnen besten blei ben. Deshalb mußte er jetzt in rückhaltwser Offenheit dle Wahrheit bekennen. Bianka beobachtete flackernden Blickes jede seiner Mie nen, jede seiner Bewegungen. Die fiebernde Unschlüsfigkeit an ihm, der gewaltsame Kampf, der sein Innere» durch wühlte, bereiteten ihr Genugtuung und Triunftch. O jetzt wollte sie ihn quälen, jetzt wollte sie sich schadlos hatten dafür, daß er sie gepeinigt und durch seine Unschlüs sigkeit fast bis zur Raserei gebracht hatte. Nun war er ja zurückgekehrt, nun saß er vor ihr, und nun sollte er ihr auch sobald nicht wieder entrinnen. Aber Leonberg schwieg noch immer. Sein Atem ging unregelmäßig in schweren Stößen. „Warum berühren Sie heute Dinge, die Ihnen unan genehm sind, Fried? Mir gegenüber bedarf eS doch wahr- lich keiner Rechtfertigung in bezug auf ihr Tun und Lchftn. Ich entschuldige alles. Sie wissen doch, daß wir vor einigen Wochen, ehe Papa und ich nach dem Gebirge reisten, eine Art Pakt geschlossen haben, einen Bund, auf gegenseitige», festes Vertrauen gegründet." Bianka» Stimme klang merkwürdig schrill bei diesen rasch hervorgebrachten Sätzen. ' Da legte Leonberg die Zigarette fort und sprang unge stüm von seinem Sitze auf. „Bianka, ich glaube, ich bin ein feiger Wicht, daß ich mit dem, wa» ich Ihnen heute mitzuteilen habe, so lange zögerte, daß ich Sie so lange im Unklaren ließ über Entschlüsse, die bereits seit längerer Zeit in mir reifen und mehr und »lehr auch fest geworden sind. Aber wie ich schon einmal schrift lich andeutete, der klärende Prozeß, diese Krisis, hat sich nun gerade heute in mir vollzogen." Er sprach schnell un bestimmt. „Was denn?" unterbrach ihn Bianka, der da» Herz bi» zum Halse herauf schlug. „Sie machen mich immer neugie riger, Fried!" Er trat dicht an ihren Sitz heran und beugte sich zu ihr hsiab. , Bartsetzmai, fMgt^ «4141 und gegen! worden: F sentlichen.di gewesen. Damit, Erhöhung e vermehruni schuß nicht. Dom S steuerordnui ter deiner Gemeinde c der Steuer, Besitzwechsel meinde ohm Hebung dies «eben- sind, ordnung ün auf die Fest gemeinde ui hÄben werd« rutn de ? gedxck ferne, d. in de deckt ? 92H Kirchen! mend zu di« Bemerk Beitreibung steuer durch Endlich trage» für Nach den 8° wie es auch Einkommens gutachtung diesen Stei werden. Nc fteuergesetz, rn einem Nc «S bei der b künftig den lassen und Dem S Die 8 steuer, zui wie die 8 - Heranzieh werden. 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