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Sonntag, 31. Mai IS14 I«v 12/14. SV Pf«. MN Königliche As Kiehernenkirch -islagea emptleblt ster XvsvLdl Idvrdemävo enstw» , empfiehlt Usch, SchwSü«. ftmsprechrr 246. Ir Nsn-vn nN ftindvr, -G«°, Celezr.-Adr.' Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 22. Amtsblatt der Königliche« Amtshauptmannschaft, der Königlichen öchulinspektion und des Königlichen HauptzÄlamtes zu Bautzen, sowie des Königlichen Amtsgerichts und des Ltadtrates zu Bischofswerda, und -er Gemeindeämter des Bezirks. Abormrmenw-Brsttllrmgrn werden angenommen M der Geschäft«- ftelle Lltmarkt 18, sowie bei den Aeituvgsboteu i« Stadt >md Land, «benso auch bei allen Poftanstalten. — Nummer der Aeitungslifte «587. — Schlüße der Geschäftsstelle abend« ;s Uhr. Mit de« wöchentlichen Beilagen: Dienstags: Belletristische Beilage; Donnerstags: Der Sächsische Landwirt; Sonntags: Illustrierte» Sonntagsblatt. irken mtteibanlagen billigst- Nenftädter Str- Jamaikn- Slle» und empfiehlt Mscher. Angehörig« zustehen, müssen spätestens bis zum 10. August diese- Jahres einaereicht werden. Diejenige« Personen, zu deren Gunsten reklamiert worden ist, Haden am Aushebuugstage mit zn erscheinen und stnd do« den Ort-beh-r-en Hieraus noch -«sonder- aufmerksam zu wache». Gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober »Ersatz-Kommission über die körperliche Brauchbarkeit der Militärpflichtigen und über die Verteilung der ausgehobenen Mannschaften aus die verschiedenen Waffengattungen und Truppenteile, sowie über die Verteilung der Ersatzreservisten auf die verschiedenen Waffengattungen rc. findet eine Berufung nicht statt. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen, welche am Aushcbungstage mit zu erscheinen haben, oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Die Ortsbchörden (Gemeindevnxstände) der Militärpflichtige füllenden Orte haben nur aw lohten Tag« der Aushebung in ihrem Aushebungsbezirke, also am 12. Juni Vor«. 6 Uhr, im Schützenhans in zu erscheinen und bis nach Beendigung der Aushebung zu warten. Bestrafungen von Militärpflichtigen, die in den Stammrollen noch nicht vermerkt oder die erst vorgenommen oder bekannt geworden sind ,find sofort hier anzuzeigen. Bautzen, am 3O.Mai 1914, Der ZWilvorsttzenhe der König!. Ersah-Kommission des Anshebnugsbezirks Barche«. Anzeigeblatt für Bischofswerda, Stolpen nnd Umgegend, sowie für die angrenzenden Bezirke. Aeltestes Blatt im Bezirk. Erscheint seit (SHS. i abend« für de» folgenden Lag. Der Be» j der S wöchentlichen Beilagen bei Abholung Mrlich * «.Pfg,, btt öutzlkM iS-, vurch , mn Poff« kontrerlsr ktreddiurd lltookdolrvvrsteigoriuix «le» s. Fnnt lOla, Eltknga 1» SNw, auf dem Kahlschlage in Abt. 105 (Rüdenberg) parzellenweise zum Selbsttoden gegen Barzahlung. Königliche NOrßkeevierHerwattmlg. ttfrel«: Di« 8gespaltrne Korpw>zttle oder deren Ran« für Inserate von außerhalb de« Verbreitung «gebiete« Dtt Reklamezttl« 30 Pfg. Geringster Inseratenbettaa Btt Wiederholungen Rabatt «ach auflirgendem Tarif. >ott kür beide Tttl« Bischofswerda. Festbestellte Inseraten« nicht zurückgezogen werden. ellen pfiehlt lisch, Schwöllm. «her 246. »ir Post frei in, Halter abgeholt 1 kosten 10 Pfg. Aushebungsgeschäft im Bezirke Bautzen Das Aushebungsgeschäft findet in diesem Jahre für die Militärpflichtigen aus den Orten des Amtsgerichtsbezirks Bischos-Werd« am 10., 11. und 12. Jnni d. I. von -ormittcka- 8 Uhr an im Schützenhanse in Bischosswerda statt Dm Ortsbehördm werden demnächst besondere Vorladungen (Gestellungsbefehle) für jeden zur Vorstellung gelangenden Militärpflichtigen zugehen, welche sofort nach Empfang Hm betreffenden Mannschaften gegen Quittung aüszuhändigm find. Militärpflichtige, die zur Aushebung zu erscheinen und keinen Gestellungsbefehl erhalten haben, haben dies sofort bei ihrer Ortsbehörde zu melden. Die zür Aushebung gelangenden Militärpflichtigen haben dm Musterungsausweis und die ihnen zugehmde Vorladung mit zur Stelle zu bringen, sowie in völlig nüchternem Zustarcke, mu ganzen Körper rein gewaschen und mit reiner Wäsche versehen, im Aushebungstermine zu erscheinen. Den Anordnttnge« -er Anfstchtsoraane Ist zur Bernreidnng sofortiger Berhastmrg nn-erzügttch Kolge zn leiste«. Sollten Militärpflichtige, welch: der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission vorzustellm find, inzwischen chrm bisherig« Aufmthaltsort gewechselt.^md hierbei zugleich dm hiesig« ber bis ziimMginndes Mshebungsgeschafts em« derartig« Wechsel vomehmen, so haben die Ortsbehördm die Vorladungen unter Angabe des pflichtigen sofort hier zurüchusenden. ärpflichtige jedoch nur dm Aufenthaltsort, nicht aber den Aushebungsbezirk gewechselt, so ist feiten derjenigen Ortsbehördm, welchen die Vorladungen ilitärpfttchtige ist unter Beifügung eines Auszuges aus der" Rekrutierungsstammrolle und des Mnsternng-an-weise- ««perzü-lich Anzeige estellung vor der Königlich« Ober-Ersatz-Kommission kann kein dazu Verpflichteter entbunden werden; es sei denn, daß der Gesundheitszustand die icht, was durch ein ärztliches und, soweit der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortspolizeibehörde zu beglaubigendes Zeugnis zu ;e leisten, werden. , vom 14. Februar ds. Js. ist zur Bestreitung der Gcnossenschastsaustzaben für 1914 von dm Mitgliedern ein Beittag Pfennig auf jede Beitrags-Einheit zu erheben. Die Zahlung dieser Anlage hat innerhalb vier Wochen, spätestens am 1. Juli dS. IS. mit der Post durch Zählkarte ... ..... . -... Vermeidung der Zwangsbeitteibung zu erfolgen. «den Grundstücksbesitzern, gehen in diesen Tagen Satzung und Veranlagungsbescheid sowie ausgefüllte Zahlkart« » der nächsten zwei Wochen durch Einsichtnahme in die bei den Ortsbehördm auSliegmdm BettragSberechnungm nlagung sind bi» zum 1. Juli ds. I». schriftlich bei dem unterzeichneten Vorsitzenden zu richten und zu begründ«. Die nächste Nummer unseres Blattes erscheint des Pfingstfestes wegen Dienstag nachmittag. Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers und Königs begeht das 1. Garde-Feld-Artillerie Regiment am 12., 13. und 14. Juni 1916 die Feier seines hundertjährigen Jubiläums. Erstes Garde-Feldartillerie Regiment. lthältsortes der Militärpflichtig« sofort hier zurüchusenden. Haben dergleichen Militärpflichtige jedoch nur den Ai' von hier aus zngehm, dafür Sorge zu tragen, daß die letzteren den Adressaten rechtzeitig und gehörig behändigt werden. lieber-«gezogene Nitttärpfls' ' " "" - . . hie» zu erstatten. Bon der persönlichen Gestellung vor der Königlichm Ober-Ersatz-Kommission kann kein dazu Verpflichtetet persönliche Gestellung unmöglich macht, was durch ein ärztliches und, soweit der ausstellende Arzt nicht amtlich ang« bescheinigen ist. Militärpflichtige, wttche der Ladung zur Gestellung ohne einm von der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission als genügend anerkannten Grund nicht Folge leisten, werden, sofern sie nicht zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Ist diese Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so können dieselben auch des äuS etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste verlustig erklärt und überdies als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht werden. Lehrer nnd Gchnlamt-karrdidaten hoben ihr «eifezengni- «»- ihre Anftellnng-«rkn«-e «itzn-ringe«. Die Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission werden mündlich erteilt und gelten von und mit dem Tage der Eintragung in die Listen als eröffnet. Bernsmrgen und Beschwerde« gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober. Ersatz - Kommission, welche Militärpflichtigen und chrm zur Reklamation berechtigten Diejenigen Personen, z« deren Gm " 7 7 l r» wache». Gegen die Entscheidungen der Königlichm Ober-Ersatz-Kommission über die körperliche Brauchbarkeit der Militärpflichtig« und über die Verteilung der ausgehobenen