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Der Sä-W-ije Lrzähler. »MM zu Nummer 94. SSchßscher L«»d1aß. Die Erste Kammer, deren Sitzung auch Prinz Johann Georg beiwohnte, wählte in ihrer Donnerstagsitzung nach dein Vorschläge des Oberbürgermeisters Dr. Beutler die Herren Ministerialdirektor a. D. Dr. Jahn-Dresden, Lano- gerichtspräsident a. D. Dr. Hartmann-Plauen und Geh. Ju stizrat Ulrich-Chemnitz zu Mitgliedern und Justizrat Barth- Dresden und Geh. Justizrat Dr. Mittasch-Dresden zu Stell vertretern zum Staatsgerichtshof. Sodann bewilligte das Haus nach dem Vortrage von Exzellenz Dr. Mehnert den Betrag von 700 000 als ziveite Rate zur Erweiterung des Bahnhofs Aue. Hierauf erledigte man eine Reihe von Pe titionen und beschloh nach dem Vortrag des Kommerzienrats Dr. Rein ecker, die Petitionen des Stadtrats und der Stadtverordneten zu Waldenburg um die Erbauung einer Eisenbahn Limbach—Waldenburg—Gößnitz und des Stadt rats zu Meerane um Erbauung einer Bahn Chemnitz—Lim- bach—Oberfrohna nach Waldenburg in Frage kommt, die Pe tition der Staatsregierung zur Kenntnisnahme zu überwei sen, weitergehende Wünsche aber auf sich beruhen zu lassen, während man zu einer Petition des Petitionsausschusses kür das Bahnprojekt Limbach—Penig beschloß, die Petition um Erbauung einer Bahn von Oberfrohna nach Penig der Staätsregierung zur Kenntnisnahme, die Petition wegen Einlegung einer Derbindungskurve zwischen den Strecken Altenburg—Langenleuba—Oberhain und Penig—Langen- leuba—Oberhain zur Erwägung zu überweisen. Dann ließ inan die Petitionen des Bahnmeisters a. D. Louis Emil Fi scher in Limbach um Gewährung von Pension oder einer ent sprechenden Unterstützung und die Petitionen der Spargel züchtervereinigung usw. um Erlaß gesetzlicher Bestimmungen über die Vernichtung der wjlden Kaninchen innerhalb der eingefriedigten Grundstücke sowie über die Gewährung von Ersatz der durch sie verursachten Schäden (Berichterstatter Generalmajor a. D. v. Kospoth) auf sich beruhen. Vom Regierungstisch bemerkte hierzu Geh. Reg.-Rat v. Nostitz« Wallwitz, daß die Staatsregierung tvohl über die Ver mehrung der wilden Kaninchen unterrichtet sei, daß indessen von einer Verseuchung des ganzen Landes nicht gut gespro chen werden könne. Die bestehenden gesetzlichen Bestimmun gen genügten zunächst vollkommen, um einem Ueberhand- nehmen der wilden Kaninchen vorzubeugen. Auch die Peti tion des Gutsbesitzers Karl Friedrich Böhme in Colmnitz um Vermittlung einer höheren Brandschädenvergütung für sein durch Feuer zerstöHeS Wohnhaus und die Petition des Mau rermeisters Curt Hesse in Pirna um Gewährung einer Ern- schädigung aus Staatsmitteln (Berichterstatter Bürgermei ster Wilisch) ließ man auf sich beruhen. Zum Schluß er folgte durch Kammerherrn Exzellenz v. Schönberg die Anzeige über fünf für unzulässig erklärte Petitionen bezw. Beschwerden. - Die nächste Sitzung findet am Dienstag, den 28. April, statt. Auch am Mittwoch und Donnerstag nächster Woche will die Kammer tagen. Die ncue sächsische Landtagsorduung. Nachdem die Zweite Kammer ihre Genehmigung dazu erteilt hat, daß von dem Direktorium der Zweiten Kammer nach Maßgabe des Gesetzes vom 31. März 1849 ein Gesetzent wurf eingebracht wird, der die Landtagsordnung vorn 12. Oktober 1874, das Gesetz über die Gewährung der Ent- Königin Sphinx Roman von Erich Ebensiein. <4. Fortsetzung.) »Nachdruck verboten.) „Du kannst süß träumen heute, Klemens!" sagte sie da bei Halblaut. „Man beneidet dich offenbar sehr! Dein Freund Arved steht wenigstens, anstatt zu schlafen, in stum mer Anbetung unter meinem Fenster! Me dumm doch di? Männer sind — findest du nicht auch?" Es kam keine Antwort. Schlief Klemens schon? Er hatte die Bücher weggelcgt und das elektrische Licht, das zwischen beiden Betten aus zwei großen feurigen Käuzchenaugen funkelte, abgedreht. 5. Still, einfach und bescheiden, wie eine Idylle, lag das Radlacher Forsthaus inmitten einer Waldwiesc. Noch funkelte der Morgentau in den Gräsern, mrd ein Teil des Hochwaldes, der sich wie ein dunkelgrüner Ring nm das Ganze zog, lag im Schatten. Es war so still, daß man das Summen der Bienen fast Ivie Lärm empfand. Nur hin und wieder klang vom Wald saum herüber das fröhliche Jauchzen klein Evchcns, die dort nut einer Magd und zwei jungen Dackeln spielte, aber alle Augenblicke neugierig an die Fichtenlaube schlich, um einen Blick auf den gestern angekommenen neuen Onkel zu werfen. Er war auch zu konrisch braun, dieser Onkel Hans mit den Hellen Augen, die aus dem sonnverbrannten Gesicht herausstrahltcn wie die Bergkristalltropfen an Mamas An hänger! Schade, daß er sich gleich nach Papas Fortgehen ans Schreiben gemacht hatte und nicht zum Spielen zu Haden war, dachte Evchen. Aber Mama hatte gesagt: Onkel will schreiben und darf absolut nicht gestört werden. Dagegen gab es nichts. Evchen wußte es von ihrer Mama her, die ja auch vormittags immer schrieb, während Papa fort war, und Großmütterlein den Haushalt besorgte. „Ist cs denn gar so lustig, immer zu schreiben, anstatt lieber spazieren zu gehen oder zu spielen?" hatte Evchen Mama einmal gefragt. Worauf Mama ein bißchen traurig lächelnd den Kopf geschüttelt hatte: „Nein, Evchen — es ist nicht immer lustig. Aber es muß sein, denn man bekommt Geld dafür, und das schädigungen an die Abgeordneten und das Recht der bei den Kammern zu GesetzeSvorschlägen neu regelt, hat am Donnerstag abend das Direktorium der Kammer einen da hingehenden Antrag zugehen lassen. Die neue Landtagsord nung enthält sehr viele Acnderungen redaktioneller Natur, bringt aber auch eine ganze Reihe von wichtigen Neufassun gen, die die Kompetenz des Landtages und des Direktoriums bedeutend erweitern. DaS etgeayiiudike Testament. "Nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ist das eigenhändige, privatschriftliche Testament allgemein zugelassen. Jeder unbeschränkte Geschäftsfähige, Mann oder Frau, hat die Fähigkeit, die Errichtung seines letzten Wil lens selbständig, ohne Mitwirkung von Gerichtspersonen, auszuüben. Abgesehen Don dieser Erleichterung ermöglicht es die Einrichtung des eigenhändigen Testamentes, dasselbe jederzeit nach Belieben abzuändern, sobald die Voraussetzun gen, die für seinen Inhalt maßgebend waren, sich geändert haben. Das eigenhändige Testament kann ohne alle Um stände, ohne Kosten und zu jeder Zeit errichtet werden, wäh rend das öffentliche Testament vor dem Richter oder Notar mit Kosten oder Umständen verknüpft ist. Dieses hat zwar den Vorteil gegenüber dem eigenhändigen Testament, daß nu Streitfälle seine Echtheit nicht von den Erben, sondern seine Unechtheit von der die Echtheit bestreitenden Partei nachge wiesen werden muß und Laß in den meisten Fällen ein Erb schein überflüssig sein wird. Immerhin dürften die Vorteile des eigenhändigen Testaments, einer der „kostbarsten Ga- den", welche das Bürgerliche Gesetzbuch dem deutschen Volke gebracht hat, wie Ternburg sagt, bei weiten! überwiegen, wie auch von dem Rechte der eigenhändigen Testamentserrich tung in ausgiebigster Weise Gebrauch gemacht wird. Zur Errichtung eines solchen Privattestamentes sind nur unbeschränkte Geschäftsfähige berechtigt. Ausgeschlossen sind also Personen, die das einundzwanizgste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die wegen Geistesschwäche, Verschwen dung oder Trunksucht entmündigt sind, die in krankhaftem Zustand ihrer Geisteskrankheit sich befinden, der die freie Willensbestimmung ausschließt. Außerdem sind von dieser Testamentsform ausgeschlossen Personen, die Geschriebenes nicht zu lesen vermögen. Was die Form des eigenhändigen Testanicnts anbelangt, so sind folgende Erfordernisse aufge stellt: Es wird errichtet durch eigenhändige, nicht also durch Schreibmaschine hergcstellte Niederschrift der letztwilligen Erklärung in ihrem ganzen Inhalte. Die Niederschrift muß in einer Sprache erfolgen, der der Erblasser mächtig ist und in objektiv verständlichen Schriftzeichen. Das Testament ist von dem Erblasser mit seinem Namen zn unterschreiben. Empfehlenswert ist die Verwendung eines völlig unbedruck ten Bogens zur Niederschrift des Testaments; häufig sind Testamente für ungültig erklärt worden weil der Erblasser zur Niederschrift einen Briefbogen benutzt hatte, auf dem e:ne Ortsangabe vorgedruckt war. Tie Niederschrift muß zur Vollendung der Nrkundsform die cigenschristliche Angabe Les Ortes und des Tages der Ausstellung enthalten. Es ist derjenige Ort anzugeben, in dem das Testament tatsächlich niedcrgcschricben ist, nicht der, in dem der Erblasser seinen Wohnsitz hat. Eine Abkürzung des Ortsnamens ist nickt ratsam; unzulässig, wie schon erwähnt, ist dicBenutzung eines Vordruckes des Ortsnamens. Beim Datum müssen Tag, Monat und Jahr angegeben werden. Abkürzungen sind zu brauchen wir für dich und deine beiden Brüder, die in der Stadt drin studieren." Evchen begriff nicht recht, was „Geld" eigentlich war, aber es mußte wohl etwas Wichtiges und auch Schönes sein, denn wenn Mama unerwartet einen Geldbrief aus der Stadt bekam, dann war sie so glücklich und Papa auch . . . In einer der Stuben des Parterres saß Anne-Mie und schrieb auf Tod und Leben. Sie war so vertieft in ihre Ar beit, daß sie erschrocken zusammenfuhr, als plötzlich dicht am Fenster Las Schnauben eines Pferdes erklang und ein wun derschöner blonder Frauenkopf sich spähend vorbog. . . . „Marilene! O, Marilene!" schrie Anne-Mie jauchzend ans und rannte wie närrisch hinaus. Im nächste» Augenblick lagen die Freundinnen einan der im Arm, und eine Flut von Küssen überstürzten Fragen und Freudenrufe brachen von beider Lippen. Evchen Ivar neugierig hinzugekommen. „Tas ist wohl deine Kleine? Eva heißt sie? Welch süßes Geschöpfchen! Ach, Evchen, du mußt mich sehr, sehr lieb Haden ... ich bin eine neue Tante, die dich mich furcht bar lieb hat." Entzückt hob Marilene das Kind auf und küßte cs. „Wie sic dir gleicht", wandte sie sich dann an die junge Mutter, „ganz dein rosiges Apfelgesichtchen mit den krausen schwarzen Löckchen herum! Weißt du noch, daß wir dich in der Schule immer Schneewittchen nannten! lind das Haus hier mitten im Walde mit den Hirschgeweihen am Giebel — wie romantisch! Du mutzt mir alles zeigen, alles erzählen! O, wie himmlisch ist eS, daß wir einander nun lvieder haben, Anne-Mie!" Ihr Ton war weich und klingend, die veilchenblauen Augen strahlten warm wie Maiensonne. Sic war eine ganz andere als drüben in Schloß Manderschcit. Endlich wieder die alte Marilene! Ich wußte es ja, daß Kälte und Koketterie nur Masken sind . . . dachte Arved Bayer, der ihr heimlich gefolgt war und nun, von niemand bemerkt am Waldsanme hielt. Plötzlich schnaubte sein Pferd. Beide Frauen wandten sich um. Als Marilene Arved erblickte, legte sich ein Schat ten gleichsam erstarrend über ihre Züge. „Was tun Sie hier?" sagte sie stirnrunzelnd. „Wie kommen Sie hierher? Wissen Sie nicht, daß ich alle Gäste bitten ließ, mich erst um elf Uhr am Kreuzweg draußen zu Sonnabend, de» 25. April 1V14. vermeiden. Es muß das Datum sein, an dem das Testament tatsächlich unterschrieben wurde. Die Unterschrift muß aus dem Namen des Erblassers bestehen, vollständige wirkliche Namen, nicht Firmen oder Künstlernamen sind zu zeichne«. Vor- und Zunamen, bei Frauen und Witwen der Geburts name. Aenderungenim Texte sollen grundsätzlich vermie den werden, da cs streitig sein kann, ob die Aendernng vor der Unterschrift erfolgt ist. Aenderungcu nach der Unter schrift sind ungültig und können unter Umständen die Nich- tigkeit des ganzen Testaments herbeiführen. Bei wefeutlick)eu Acnderungen empfiehlt es sich, ein ganz neues Testament zu errichten. Nur bei unwesentlichen ist es ratsam, einen Nach trag zu machen, der aber alle Erfordernisse eines Privattcsta- mcntes haben muß und der in derselben Form abzufafsea ist. wie ein ganz neues Testament. Der Widerruf eines eigenhändigen Testamentes ist selbstverständlich jeder Zer möglich. Die sicherste Art des Widerrufs ist vollständige Ver nichtung des Testaments. Zur Sicherheit kann das Testa ment in amtliche Vcrivahrung gegeben weiden. Es kann offen oder verschlossen dem zuständigen Amtsgericht persön lich überbracht oder schriftlich mit einer Eingabe überreicht werden. Wird die Form der amtlichen Bewahrung nicht ge wählt, so mag es der Erblasser an einein sicheren Orte selbst aufdewahren, aber Vertrauenspcrsoncn mitteilen, wo es nach seinem Ableben zu finden ist. Die Aufhebung bei einer Bank ist nicht zweckmäßig, da die Herausgabe nur nach Legitima tion des Erben erfolgt, was zu Schwierigkeiten führen kann Auch das Privattestamcnt muß von dein Gericht eröffnet und verkündet werden. Befindet es sich in amtlicher Verwahrung bei einem Amtsgericht, so erfolgt die Eröffnung und Verkün dung von diesem, sonst von dem Nachlaßgericht. Von den, eröffneten Testament kann jeder, der ein rechtliches Jntereüe hat, Einsicht nehmen, sowie einfache oder beglaubigte Ab schrift fordern, sofern er sein rechtliches Interesse glaubhaft nachweist. Aus Sachsen. Dresden, 24. April. Die Flieger Basser und Klug ans Johannisthal, die gestern vormittag hier eintrafcn. unter nahmen im Laufe des Tages mehrere kürzere Aufstiege auf dem Kaditzer Flugplätze und gedenken, bei günstiger Witte rung heute früh 4 Uhr die Weiterfahrt nach Wien anzu- treten. Radeberg, 24. April. Aus der Verwaltung. Tie finan ziellen Bedürfnisse der Stadt sind in den letzten Jahren be deutend angewachsen; sie betrugen 1911 213 000 „L und im Jahre 1914 sind sie auf 290 300 -/L veranschlagt. Erforderlich sind 128 600 -E für die Stadtkasse, 30 000 für die Armen kasse, 113 300 für die Schulkasse und 18400 -/Z für die Kirchkasse. 276 900 -,/Z sind durch die Gemeinde-Einkommen steuer und 13 400 °/Z durch die Grundwertstcuer aufzubrin- gen. Der Steuersatz bleibt der gleiche wie im Vorjahre. Meißen, 24. April. Zn dem Brandunglück in der Näk- Maschinenfabrik von Biesolt L Locke teilt das „Meißener Tageblatt" noch folgendes mit: Unter den vom Feuer ver nichteten Vorräten befinden sich anch die Ausstellungsmafchc- neu und deren Antrieb, die auf der bevorstehenden Ausstel lung in Augsburg zur Aufstellung gelangen sollten. Fast allen Arbeitern sind die in der Fabrik znrückgelassenen Ar beitsanzüge und andere Sachen mitverbrannt. Die meisten Feuerversicherungen werden daher kleine Brandschäden an erwarten, wohin auch der Tiener mit den Erfrischungen kom men soll?" Er wurde dunkelrot. „Ich weiß es. Aber ich sah sie zufällig fortrcitcn, und dachte, cs sei meine Kavalierpflicht, Sie doch nickst völlig allein und schutzlos . . . ." „Wieder eine Ihrer zivccklofcn Liebensivürdigkeiteu," fiel ihm Marilene kühl ins Wort. „Wenn ich Ihre Beglei tung gewünscht hätte, würde ich Sie wohl selbst darum ge beten haben." „Soll das heißen, daß — Sie mich nun fortschicken?" „Natürlich! Ich denke, Sie müßten selbst einsehen, daß Sie nur stören!" Er wurde blaß. Dann riß er sein Pferd herum und sprengte mit kurzem Gruße davon. Nie hatte Marilene ihn empfindlicher getroffen, als heute, wo sie es nicht einmal der Mühe wert fand, ihre Ge ringschätzung vor dritten Personen zu verbergen. Und sie wußte dies genau; denn sie kannte jede Faser seines eitlen, selbstgefälligen Herzens. Aber demütigte ec mich einst nicht noch viel grausamer?" dachte sie, indem sie ihm mit einem Lächeln der Befriedigung nachblickte. Da griffen zwei bebende Hände nach den ihren und Anne-Mies warme, graue Augen hefteten sich erschrocken auf sie. „Marilene — was soll das bedeuten? Warst du das soeben? Wirklich — du?" Sie zuckte zusammen und versuchte ein unbcfangeu»S Lächeln. „Natürlich! Wer denn sonst?" „Aber warum bist du so? Dieser Herr meiittc cs doch gewiß gut, und du hast ihn so schleckst behandelt!" „Ach, laß nur! Der verträgt das schon. Er ist cm meine Launen gewöhnt und weiß ... daß ich ihn nickst mag." „Du magst ihn nicht? Ich dachte, er sei bei euch zn Gast in Manderscheit?" „Nnn ja . . . ." „Warum lädst du ihn ein, wenn du ihn nickt magst?" Vor dem ehrlichen, klaren Blicke der Freundin mußte Marilene plötzlich die Augen senken. ,,Wie neugierig du bist! "lächelte sie nervös. „Erstens hat ihn mein Mann cingeladen, und zweitens spielen da Dinge mit, die ich dir nicht erklären kann. Uebrigens mcn^