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Iaterar- »«v Avoanemenr»«^en»vi»»oe« «immr e«tq«qeu ,« Bantze«: Wrller'stde Buchhandlung, Schulstratze V. Des Bußtages wegen erscheint die nächste Nummer Donnerstag nachmittag Da« diesjährige Musterung« geschäst für die in htej. Stabt authättlichen GesteUurigs- pflichtigen findet an folgenben Tagen statt: Sonnabend, den 14. März 1914, früh 8 Uhr, für die nn Jahre 1882, 1893 und die im Jahre 1894 geborenen Mannschaften mit den Anfangsbuchstaben A—I ihres Familiennamen«; Bischofswerda» den io. März 1914. Donn«s»«g, de» 12. unä.z iv»4, »ach«. 2 Utzr ,oll m Over neu tircy 1 neuer Bus«l,chra«k gegen Barzahlung versteigert werden. Sammrlott: Gasthof zur Krone das. Bischofswerda, am 10. März 1914. Der Gerichtsvollzieher des Königliche» Anrtsgerichls. Montag, den 16. März 19 l4, früh 8 Uhr, für die im Jahre 1894 geborenen Militärpflichtigen mit dm Anfangsbuchstaben K—Z ihres Familiennamen«. Die Gestellungspflichtigen haben sich rechtzeitig, nüchtern und in reinlichem Zustand« im GestcllungSlokale — Schützenhaus — einzufindm. Der Stadtrat. Abonnements-Bestellungen werden angenommen tn der Geschäfts- Anzeig stelle Altmarkt 15, sowie bei den Zeitungsboten in Stadt und Land, ebenso auch bei allen Postanstalten. — Nummer der Zettungsliste 6587. — Schlug der Geschäftsstelle abends 8 Uhr. Erscheint jeden Werktag abend» für den folgenden Tag. Der Be- MMwrei» ist einschließlich der 3 wöchentlichen Beilagen bei Abholung in der Expediton vierteljährlich 1 Mk. 50 Pfg., bei Zustellung tu» Hau» 1 Mk. 70 Pfg.; durch die Post frei in« Haus viertel- jährlich t Mk. «2 Pfg., am Postschalter abgeholt 1 Mk. 50 Pfg. Einzelne Nummern kosten 10 Pfg. »et»: Die 5gespaltrn« Korpuszeile oder deren Nau» 12 Pfg., für Inserate von außerhalb des Verbreitungsgebiete» 15 Pfg. Die Reklamezrile 30 Pfg. Geringster Inseratenbetraa 40 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt nach aufltegendem Tarts. Erfüllungsort für beide Teile Bischofswerda. Festbestellte Inseraten« Aufträge können nicht zurückgezogen werden. Musternngsgeschaft und Znriickstellnngsverfahre« im Aushebuugsbezirk Bautzen. Musterungsgefchäft. Das diesjährige Musterungsgeschäft findet an folgenden Orten und Tagen statt: 1) in Bischofswerda im „Schützenhause" von vormittags 8 Uhr an: »»»»»donck, ck»m 14. SSL»», für die im Jahre 1892, 1893 und die im Jahre 1894 geborenen Mannschaften aus der Stadt Bischofswerda mit den Anfangsbuchstaben bis mit ihres Familiennamens und der früher geborenen Mannschaften aus der Stadt Bischofswerda; «ä»m I». lUür». für die im Jahre 1894 geborenen Militärpflichtigen aus der Stadt Bischofswerda mit den Anfangsbuchstaben L bis 2 ihres Familiennamens und für die Orte Belmsdorf, Burkau und Connewitz bei Bischofswerda; W1«»oe»u, «I«» 17. lUSr»», für die One Demitz-Thnmitz, Frankenthal, Großdrebnitz, Großhänchcn L. S. und Großhänchen M. S. cko» 18. SIL»-, für die Orte Kleindrebnitz, Kynitzsch, Lcutwitz, Medewitz mit Birkenrode, Neufchmölln, Niederputzkau, Oberputzkau, Pohla, Pottschapplitz, Rammenau, mit Schaudorf und Röderbrunn, Rothnaußlitz mit CarlSdors und Schmölln; ck»» 1». ML»«, für die Orte GeißmanuLdorf mit Pickau, Goldbach, Großharthau , Pannvvitz a. T. Schönbrunn L. S. und M. S., Spittwitz mit Neuspittwitz, Stacha, Taschendors, Tröbigau, Uhyst a. T., Weickersdorf und Wölkau; ' 2) in Oberneukirch O. S. im Gasthof „zur Krone" von vormittags "48 Uhr an: >11»»»t»g, ck»i» 24. Aliki»», für die Orte Niederneukirch, Oberneukirch A. A.„ L. S. und St. A. und Steinigtwolmsdorf; SIILlHv«»«!», ck«» ES. Müi»». für die Orte Ningenhain L. S., Ringenhain M. S.. Tautewalde, Weifa und Wilthen: Ueber die Reklamationen wegen bürgerlicher Berhältniffe wird für die Militärpflichtigen der unter Ziffer 1 und S genannten Gemeinden am Mlttvad. <l»n b». üprl«, vormittags Itt Uhr in Bantze« entschiede» werde«. Es bleibt den Reklamierten «»benommen, am Reklamationstage ebenfalls zu erscheinen. Die mit Führung der Rekrutierungs - Stammrollen beauftragten Behörden haben alsbald jeden Gestellungspflichtige« einzeln mittelst Vorladungs-Bogen schriftlich zu den betreffenden Tagen vorzuladen und sich darüber von den Mannschaften durch Namensunterschrift Quittung erteilen zu lassen. Diese BorlavringS-Bogerr sind alsdann von den Ortsbehörden bei Vorführung der Militärpflichtigen im Musterungstermine an Stelle der Stammrolle zugleich als Borstellungs- und Verlese-Listen zu benutzen und der Ersatz-Kommission ans Erfordern vorznlege«. Alle Militärpflichtige«, auch wenn fie nicht noch besonders vorgelade« werden sollte«, haben mit den Mannschaften desjenigen Ortes zur Musterung zu erscheinen, in welchem sie sich zur Stammrolle zu melden haben. Diejenige«, welche im Vorjahre z« einer Truppengattung ausgehobe«, bis jetzt aber «och nicht zur Einstellung gelangt -der welche über zählig geblieben find, haben sich ebenfalls wieder z« gestelle«. Ueber etwaige nachträgliche Anmeldungen zur Stammrolle sind unter Benutzung eines Formulars — welches in der Rocsger'schen Buchhandlung in Bautzen käuflich ist — Nachträge hierher einzureichen. Von der persönlichen Gestellung vor der Ersatz-Kommission kann kein dazu Verpflichteter (mit Ausnahme der von der Gestellungspflicht ausdrücklich Entbundenen) befreit werden, es sei denn, daß der Gesundheitszustand die persönliche Gestellung unmöglich macht, was durch ein ärztliches und soweit der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortspolizeibehörde zu beglaubigendes Zeugnis zu bescheinigen ist. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel rc. dürfen auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Gestellung überhaupt befreit werden. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Koste« drei glaubhafte Zengen hierfür zu stellen, welche am Musterungstage mit zu erscheinen haben, oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche der Vorladung der Ortsbehörden bez. der gegenwärtigen Aufforderung zur Gestellung ohne einen von der Ersatz-Kommission als genügend anerkannten Grund nicht Folge leisten, werden, sofern sie nicht dadurch eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zn Atz Mark oder Haft bis z« 8 Tagen bestraft. Ist diese Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so sind sie unbeschadet der von ihnen verwirkten Strafe als unsichere Dienstpflichtige zu behandeln. Anträge auf Zurückstellung vo« der Aushebung wegen bürgerlicher Verhältnisse sind möglichst bald, versehen mit Gutachten der Ortsbehörde, in einfachen Exem plaren portofrei hier einzurcichen. Reklamationen können nur dann berücksichtigt werde«, wen« sie vo« de« Beteiligte» vor demMusterungsgefchäft oder im MnsternngStermiue selbst angebracht sind. Spätere Reklamationen dürfen nur dann beachtet werden, wen« die Veranlassung z« denselben erst nach Beendigung des Mnster- ungsgeschäfts entstanden ist. Die mit Führung der Rekrutierungs-Stammrollen beauftragten Behörden werden veranlaßt, diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren Familienverhältnisse eine Zurück stellung derselben nötig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reklamation halber zu beobachten haben. Die Beteiligten haben die zur Begründung der Zurückstellungsgesuche gellend gemachten Tatsache« spätestens i« Mustermtgstermin« durch Gestellung von Zeugen, Sachverständigen, bezw. Vorlegung obrigkeitlich beglaubigter Urkunden zu beweisen. Nachträgliche Beweisführung wird nicht zugelassen. Formulare zu den Reklamationsanträgen können bei dem Unterzeichneten unentgeltlich entnommen werden. ». ZurückstelluugSverfahreu. Die Zurückstellung der Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve, sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen zweiten Aufgebots wegen dringender häuslicher und gewerblicher Berhältniffe findet gleichzeitig im Anschlüsse an daS Musterungsgeschäft statt. Schließlich werde« die OrtSbehörden veranlatzt, zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis zu 30 Mark, durch besondere Aufforderung und Bekanntmachung in ihren Gemeind« darauf hmzuwirken, daß die gestellungspflichtige« Mannschaften ihrer Gemeinde z« de» betreffende» Mnsternngstermine» sämtlich rechtzättg, sowie nüchtern und in reinliche« Zustande erscheinen. Die Vertreter der OrtSbehörden hab« behufs etwaiger Ansknnftserteilnng selbst an Nnsternngsstelle so lange mit anwesend zn bleibe«, bis der letzte Militärpflichtige ihrer Gemeinde entlaffe« ist. Bautzen, am 7. März 1914. Der Zivil-Vorsitzende der Königlichen Ersatz-Kommission des AuShebmlgsbezirks Bautzen. 68. Jahrgang. Nummer 58. Mittwoch. 11. Marz 1V14. Der Sächsische Lrzähler Bischofswerdaer Tageblatt. MU de» wöchentlichen Beilagen. dienstags: Belletristische Beilage; Donnerstags: Der Sächsische Landwirt; Sonntags: Illustriertes Sonntagsblatt. Amtsblatt der Königlichen Amtshauptmannschaft, der königlichen Schulinspektion und des Königlichen Hauptzollamtes zu Bautzen, sowie des Königlichen Amtsgerichts.und des Stadtrates zu Bischofswerda, und der Gemeindeämter des Bezirks. Anzeigeblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend, sowie für die angrenzenden Bezirke. Aeltefle» Blatt im Bezirk. Erscheint seit 18iss. Telr-r.-Adr.- Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 22.