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«chttnt jede« Werktag abend» für de« folgende« Tag. Der Be- ««Mxk ist einschließlich der 3 wöchentlichen Beilagen bei Abholung «der Expediton vierteljährlich 1 Mb. SO Pfg., bei Zustellung dm Hau» 1 Mk. 70 Pfg.; durch die Post frei ins Haus viertel- Mekrch 1 Mb. »2 Pfg., am Postschalter abgeholt 1 Mb. so Pfg. Einzelne Nummern kosten 10 Pfg. Abonnements-Bestellungen werden angenommen in der Geschäfts stele Altmarkt IS, sowie bei den Aritungsboten iu Stadt und Laad, ebenso auch bei allen Postanstalten. — Nummer der Zettungslistr 8587. — Schluß der Geschäftsstelle abends A Uhr. Anzeigeuprei»: Die Sgrspaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg^ für Inserate von außerhalb des Verbreitungsgebiete» 18 Pfg. Die Reklamezeile 30 Pfg. Geringster Inserateubetrag 40 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt nach aufliegendem Tarif. Erfüllungsort für beide Teile Bischofswerda. Festbestellte Inseraten- Aufträge können nicht zurückgezogen werden. Inserat- n«H Aboi»«e«e*t—«irmat entgege« in Bantze«: WeSer'sch« Bnchhandlnng, Schnlftratze 9. Zirkus Schw-- cheim Reichs- s über unsere ung im Zir- 80« I. Mai dieses Jahres ab wird das Bethlehemstift wieder geöffnet sein. Die schönen Räume des neuen Hauses auf luftiger Bergeshöhe lade« die erholungsbedürftige« Kinder ein, sich neue Kraft und Gesundheit im Stift zu holen. Der unterzeichnete Ausschuß hat als wichtige Neuerung beschlossen, das Stift künftig das ganze Jahr über in Betrieb zn halte». Da in de« neuen Hause Zentral heizung eingerichtet ist, wird auch in den Wintermonaten für Behaglichkeit in den Räumen gesorgt sein. Naturgemäß werde« aber während der Wtntermonate besonders zarte Minder besser nicht arrznmelderr sein. Diese werden im Sommer mehr Nutzen von dem Aufenthalt haben. ES werde« aber gewiß zahlreiche Kinder für eine Winter- erholnngSknr körperlich sehr wohl geeignet fein. An die Eltern und Erziehungspflichtigen ergeht hierdurch Aufforderung, Umschau unter den ihrer Obhut anvertrauten Kindern zu halten und den erholungsbedürftigen darunter die Wohltat eines mehrwöchigen sorgenfreien Aufenthaltes in guter Luft zu verschaffen. Anmeldungen für das laufende Jahr — einschl. des Winters 1914/1915 — sind tunlichst bis Ende März 1914 an de« Kassenführer deS Stifts, Herrn Schulrat Bach Bautzen, Georgstraße 9 —^Fernspr. 657 — zu richte«. Formulare zur Anmeldung sind zu entnehmen bei Herrn Schulrat Bach, den Königlichen Amtshauptmannschaften, sowie den Stadträten, Ortsgeistlichen, Schuldirektoren, dirigierenden Lehrern und für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Bautzen auch noch bei den Vorsitzenden der Ausschüsse für gemeinnützige Arbeit. r. rburtStage das senS. auspielhauS in ung deS ersten i Uebertragung r Erfolg. Die usik vollendete >. Der zweite personal, son» r richten. >11.. > Sonnabend, 21. Februar 1V14. 68. Jahrgang. DerSächWeLrMer Mschofswerdaer Tageblatt. Amtsblatt der Königlichen Amtshauptmannschast, der Königlichen Schulintziektion und des Königlichen Hauptzollamtes zu Bautzen, sowie des Königlichen Amtsgerichts und des Stadtrates zu Bischofswerda, und der Gemeindeämter des Bezirks. MU de« wöchentliche« Vellage«: dienstags: Belletristische Vellage; Donnerstags: Der Sächsische Landwirt; Sonntags: Illustriertes So««tagsblatt. Anzeigeblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend, sowie für die angrenzenden Bezirke. Aelteste» Blatt im Bezirk. Erscheint seit (8H6. Eelegr.-Adr.' Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 22. chau mit set- Bautzen, am 18. Februar 1914. Der Ausschuß für das Bethlehemstist Riedemeukirch. Amtshauptmann Dr. v. Pflugk, Vorsitzender. 4 Uhr >er Bilanz, ng. Tage der Vgssin, tpflicht. Ül-I! W not kvr zvoobe. !l räil. Mir, i» Iffg. itttßt. Oessentliche Sitzung der Stadtverordneten Montag, -e« 23. Februar 1914, nach«, s Uhr im Bürgersaale des Rathauses. Tagesordnung: 1) Schulbaufrage. 2) Bescheid des Landeskulturrats — Schlachthof betr. — 3) Haushaltplan der Kirchgemeinde. 4) Neuherrichtung des Stadt verordnetensaales. 5) Schleusenkostenfestsetzung für die Wolf'schen Neubauten. 6) Seminar ¬ bebauungsplan. 7) Herstellung der Bautzener Straße. 8) Herstellung eines UebergangeS in der Neustädler Straße. 9) Heizvorrichtung in der Gasanstalt. 10) Besoldungsverhältnisse eines neuanzustellenden Lehrers. 11) Wohnungsgeldzuschüsse für die Ratsbeamten. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. Bischofswerda, am 20. Februar 1914. Eräfe, Stadtv.-Borsteher. Das Neueste vom Tage Dem sächsischen Landtag ist ei» Gesetzentwurf über die Kandeskulturrentenbank zngegangen. Die nene Landesregierung von Elsaß-Lothringen hat bereits ein schärferes Borgehe» gegen den Handel mit mili- Mr- und deutschfeindlichen Ansichtspostkarten und gegen das Tragen der französischen Kokarde seitens der Schüler vcr. «»laßt. Die griechische Regierung lehnte direkte Verhandlungen Wit der Türkei über die Jnselfrage ab. Die albanische Abordnung mit Essad Pascha an der Spitze ist am Freitag in Neuwied eingetroffen, um dem Prinzen zu Wied die albanische Köuigskroue anzubieten. (Weitere Nachrichten unter Letzte Depeschen.) arankellkaffe« und Sozialdemokratie. Kürzlich regte sich der „Vorwärts" lebhaft über die Be stallung eines Leutnants a. D. zum „mit 1200 dotier ten Vorsitzenden der Ortskrankenkasse in Stolp i. P. auf; «r registrierte mit großem Unmute diesen angeblichen kras sen Fall eines bureaukratischen Eingriffs in die Selbstver waltung der Krankenkassen. Wörtlich schrieb das sozial- demokratische Zentralorgan: „Mit dem 1. Januar 1914 ist die Krankenversiche rung in Kraft getreten und mit ihr die Vorschriften, die das Selbstverwaltungsrecht der Krankenkassen einschnü ren. Bekanntlich haben die Arbeiter für die sogenannte Bersicherungsgesetzgebung über 5 Prozent ihres Einkom mens als Reichseinkommensteuer beizutragen — unge rechnet die Beträge, die nominell der Arbeitgeber zahlt kein Drittel bei der Kranken-, ein halb bei der Invali denversicherung), die aber tatsächlich nur einen von vorn herein vom Lohn genommenen Abzug (l) darstellen. Da für hat die Reichsversicherung, dieser Chimbarasso von Ungerechtigkeiten gegen die Arbeiter unh von Phari säismus, das Selbstverwaltungsrecht der Arbeiter noch stärker als ehedem eingeschnürt und die Möglichkeit er- öffnet, aus Arbeitergroschen verpfuschte Offi ziere und Unteroffiziere a. D., ReichSverbandsleute und sonstige gegen die Gleichberechtigung -er Arbeiter eifernde Personen zu besolden." Hierzu schreibt die „Deutsche Tageszeitung": Wie man sieht, ist der „Vorwärts" sehr böse darüber, daß das Versicherungsamt einen Vertreter des Kassenvor standes in Stolp bestellt hat, und behauptet, daß durch die Reichsversicherungsordnung das Selbstverwaltungsrecht dec Arbeiter noch stärker als ehedem eingeschnürt worden seil Das ist eine recht interessante Aeußerung. Denn sie beweist, daß dem „Vorwärts" die Tatsache völlig aus der Erinnerung geschwunden ist, daß auch nach den Bestimmungen des alten Krankenkassengesetzes die Arbeitgeber an der Verwal tung der Krankenkassen beteiligt sein sollten! Allerdings hatte die Sozialdemokratie es tatsächlich verstanden, den Einfluß der Arbeitgeber auf die Verwaltung der Kranken kassen so gut wie auszuschalten, die Krankenkassen unter ihre absolute Kontrolle zu bringen und diese humane Einrichtung für ihre politischen Zwecke auszunutzen. Daß die Krankenkassen aber nicht dazu da sind, parteipolitische Interessen zu fördern, bedarf wohl keines besonderen Nachweises, und um derartigen Mißbräu chen entgegenzutreten, sind entsprechende Bestimmungen in die neue Reichsversicherungsordnung ausgenommen worden. Wenn man den Begriff der Selbstverwaltung als die Be fugnis öffentlich-rechtlicher Korporationen definiert, ihre Angelegenheiten durch selbst gewählte Organe nach allge meinen, vom Gesetzgeber aufgestellten Normen zu verwalten, und zwar unter möglichster Ausschaltung überflüssiger Ein griffe der Staatsgewalt und ihrer Organe, so kann mit keinerlei Berechtigung der neuen Reichsversicherungsord nung der Vorwurf der Einschnürung des Selbst- verwaltungsrechtes der Krankenkassen ge macht werden. Denn di« Verwaltung liegt in den Händen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und weder die Anstel lung noch die Kündigung eines Angestellten der Kasse be- darf behördlicher Genehmigung, sobald jene beiden Grup pen sich darüber geeinigt Habern Kommt eine Einigung allerdings nicht zustande, muß -ie Aufsichtsbehörde eingrei- fen. Aber ein solches Verfahren entspricht durchaus der Praxis, wie sie sich bei anderen Selbstverwaltungskörpern, wie z. B. bei den Kommunen, bestens bewährt hat. Das Verfahren der Aufsichtsbehörde in Stolp war also durchaus gesetzlich und stellt keinerlei Eingriff in das Selbst- verwaltungsrecht -er Krankenkassen dar, sofern man darin nicht ein ausschließliches Selbstverwaltungsrecht -er Arbei- ter erblickt, wie es der „Vorwärts" tut. Dabei zeigt sich zu nächst rittma! die ganze Inkonsequenz zwischen sozialistischer Praxis und Theorie. Denn die Sozialdemokratie ist die Verfechterin des Mehrheitsprinzips in seiner schärfsten Form und fordert von Freund und Gegner, daß die Rege lung aller Dinge durch Stimmenmehrheit zu Recht geschehe. Trotzdem aber eifert sie fortgesetzt gegen die neue Reichs versicherungsordnung, die doch durch einen Mehrheitsbe schluß des aus allgemeinen, gleichen und direkten Wahlen hervorgegangenen Reichstages Gesetz geworden ist. Sie zeigt dadurch nur, wie sehr bisher die sozialdemo kratische Machtstellung auch auf den Krankenkas sen beruhte und wie schmerzlich sie es empfindet, daß diese Stütze nunmehr wenigstens etwas erschüttert worden ist! Eine Verschärfung des sozialistischen Schmerzes bedeu tete nun aber der Umstand, daß ausgerechnet ein Leutnant a. D. zum Vorsitzenden der Ortskrankenkasse in Stolp be stellt worden ist. Bei den Verhandlungen im Reichstag war es der Sozialdemokratie so schön geglückt, die Kreise der Militäranwärter von der Krankenkassenverwaltung auszu- schließen, und nun muß sie das Schreckliche erleben, daß so gar ein richtiger Leutnant a. D. von der Aufsichtsbehörde zum Vorsitzenden einer Krankenkasse bestellt wird! Der „Vorwärts" redet von „verpfuschten Offizieren und Unter offizieren a. D.", denen die neue Reichsversicherungsord nung die Möglichkeit eröffne, sich aus Arbeitergroschen zu besolden. Tas ist einmal insofern unrichtig, als tatsächlich die Arbeitgeber doch zu den Lasten für die Sozialge setzgebung mittrage n, obwohl sie den Arbeitern allein zugute kommt. Was aber liegt weiter gegen die Offiziere und Unteroffiziere a. D. vor, daß sich der „Vor wärts" für berechtigt hält, von ihnen als von „verpfusch ten" Existenzen zu sprechen? Und was liegt in, konkreten Falle gegen Len Vorsitzenden der Ortskrankenkasse in Stolp vor, um ihn vor der Öffentlichkeit herabzusetzen? Neben dem technischen Wissen und Können gehören Unparteilichkeit im Dienste, Unantastbarkeit des Charakters un- unbeirrbare Pflichttreue zu den wesentlichen Eigenschaften, die man von einem Beamten fordern «nutz. Und selbst der „Vorwärts" wir- kaum bestreiten können, daß diese Eigenschaften sich in dem leichen Umfange finden lassen als unter -er Beam- schast, die politisch zur Gefolgschaft des „Vorwärts" gehört. Es wäre also geradezu ein Verbrechen gegen das Gemein wohl, wenn man einen geeigneten Bewerber, wie es der „Vorwärts" wünscht, nur deshalb von einer Beamtenlauf- bahn ansschließen wollte, weil er einmal „in gehobener Stellung" -es Königs Rock getragen hat! Aber von der Unparteilichkeit, mit der einmal im Zukunftsstaate die Ge schäfte gehandhabt werden würden, gibt die Forderung des „Vorwärts" einen kleinen Beigeschmack.