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Freitag, 20. Februar 1S14. Nummer 42. 68. Jahrgang. DerSächMLrMer Mschofswerdaer Tagetkatt. Inserat- m»N Aboaaemeats-Bestellaase« «ianat entgegex t« Bautzen: Weller'sche Buchhandlung, Schalftratze 9. am Burkauer Lehngerichtswege, Abt. 30 Der Ttadtrat. Abonnements-Bestellungen werden angenommen in der Geschäfts stelle Altmarkt IS, sowie bei den Aeitungsboten in Stadt und Land, ebenso auch bei allen Postanstalten. — Nummer der Zeitungsliste S587. — Schluß der Geschäftsstelle abends 8 Uhr. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters Friedrich Hermann Müller in Oberneuktrch L. S. wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Bischofswerda, am 18. Februar 1914. Königliches Amtsgericht. Anzeigeblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend, sowie für die angrenzenden Bezirke. Aeltestes Blatt im Bezirk. Erscheint seit s84«. Eelegr.-Adr.» Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 22. Stangen-Berftetgernng im Bischofswerdaer Revier, ßmerstaz, dm 28. Mmar 1914, vmirmstW *1-9 W an kommen die in den Abt. 19 und 20 des Höllenreviers und Abt. 25, 26, 27, 28, 29, SO, 31 des Butterbergreviers aufbereiteten Stangen, als: 2050 fichtene Reisstangen 2—4 om stark, 400 . „ 5-7 „ . Ans Blatt 343 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Geb». Marquardt in Bischofswerda, Zweigniederlassung der unter gleicher Firma in Dresden bestehenden Hauptniederlassung betr., ist heute eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. B i s ch o f S w e r d a, am 16. Februar 1914. Königliches Amtsgericht. MU de« wöchentliche« Beilage«: dienstags: Belletristische Beilage; Donnerstags: Der Sächsische Landwirt; Sonntags: Illustrierte» Sonntagsblatt. Amtsblatt der königlichen Amtshauptmannschaft, der königlichen Schutinspektion und des königlichen Hauptzollamtes zu Bautzen, sowie des königlichen Amtsgerichts und des Stadtrates zu Bischofswerda, und der Gemeindeämter des Bezirks. In «Mgwitz (Amtshauptmannschaft Bautzen) ist die Maul- «ud Klauenseuche ausgebrochen. Dresden, am 17. Februar 1914. M i « isterium des Innern. «uzelgenprel»: Die Sgespaltene Korpuszeile oder bereu Raum 12 Pfg., für Inserate von außerhalb des Verbreitungsgebiete« 15 Pfg. Die Reklamezeilr 30 Pfg. Geringster Inseratenbetraa 40 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt nach aufliegendem Tarif. Erfüllungsort für beide Teile Bischofswerda. Festbestellte Inserat«- Aufträge können nicht zurückgezogen werden. Erscheint irden Werktag abend« für den folgenden Tag. Der Br« «schnei« ist einschließlich der 3 wöchentlichen Beilagen bet Abholung m der Exprditon vinteljährlich 1 Mk. SO Pfg., bei Zustellung W» Hm»« 1 Mk. 70 Pfg.; durch die Post frei in« Haus viertel tzitzMch 1 Mk. V2 Pfg., am Postschalter abgebolt 1 Mk. SO Pfg. Einzelne Nummern kosten 10 Pfg. 10-12 „ , 13-16 , „ 1020 fichtene Derbstanuen 8—9 em stark, 620 „ , ' ' 310 „ an Ort und Stelle zur Versteigerung. Interessenten wollen sich am „Berghause" ein finden. Bischofswerda, am 19. Februar 1914. Das Neueste vom Tage In der Ersten sächsischen Kammer es am Mittwoch zu eiurr ausgedehnten Debatte über die Absicht der Städte Bautzen, Meißen, Zittau und Freiberg, aus den Bezirks« verbänden auszuscheiden und selbständige Stadtbezirke zu bilde«. (Siehe Bericht.) Die Zweite sächs. Kammer hielt am Mittwoch wieder eine sehr lauge Sitzung ab, in der u. a. über die Mißstände dss neuen Wassergesetzes, sowie über das Wegegesetz verh<mdelt wurde. (Siehe Bericht.) Eine Verlobung des Kronprinzru von Griechenland mit der Prinzessin Elisabeth von Rumänien soll «ach halbamt licher Mitteilung aus Athen im März stattfinden. s In der Zaberukommission erkälte sich die Regierung gegen den von fortschrittlicher Seite vorgelegten Gesetzent wurf betreffend die Regelung militärischer Machtbefugnisse und lehnte weitere sachliche Beteiligung an der Kommis- frnsberatung ab. Die Leiter der auswärtigen Politik von Italien und Oesterreich, San Giuliano uud Gras Berchtold, werde!» am 1. April in Abbazia zusammenkommen. Der russisch« Kriegsminister soll in den nächsten Tagen eiue Krrditvorlage zur Verwirklichung des großen Heeres- Programms einbringen. Wie verlautet, dürfte es sich um die Neubildung dreier Armeekorps an der Westgrenze mit entsprechender Artillerie handeln. (Weitere Nachrichten unter Letzte Depeschen.) Klaffenjnstiz? Bei den Verhandlungen über den Etat der Reichjnstiz- verwaltung wurde von der Sozialdemokratie wieder einmal Las Klagelied von der Klassenjustiz angestimmt. Obschon in weitesten Kreisen des deutschen Volkes — wie von einem der bürgerlichen Redner hervorgehoben wurde — kein Zweifel an der Unparteilichkeit unseres Richterstandes be steht, so gehört es doch zu den Hauptkampfmitteln der Her- ren Genossen, wie alles Bestehende, so auch den Stand der Richter in jeder Hinsicht zu verdächtigen. Da werden die alten Ladenhüter falscher Urteile, die ja — der Richter ist auch nur ein Mensch — einmal vorkommen können, verall gemeinert, und Reden werden „zum Fenster hinausgehal- ten", die zwar mit dem Justizetat nur im allerlosesten Zu sammenhänge stehen, dafür aber geeignet sind, das Ver trauen des Volkes zu unserem Richterstande zu erschüttern. Aber der Glaube an die Unparteilichkit deutscher und na- mentlich auch preußischer Richter, wurzelt zu lies im Be wußtsein unseres Volkes — il V a äes jugos L Oerllu — da der Richterstand ein integrierender Bestandteil des heu tigen Staatswesens ist, so muß die Sozialdemokratie ver suchen, dieses Vretrauen nach Möglichkeit zu zerstören, denn andernfalls würde ja ihre Weisheit, „daß im heutigen Klassenstande alles faul sei", Schiffbruch leiden. Wenn da bei von dieser Seite nur immer wieder der Vorwurf erhoben wird, daß unsere Richter sich allein als einen Teil der Staatsautorität fühlen, so kann man eine derartige Ansicht nur vom Standpunkte der Sozialdemokratie aus begreifen. Tenn für alle anderen Menschen ist der Richter der Voll strecker der Gesetze, die der Staat erlassen hat, muß also die Interessen der Staatsautorität hochhalten. Tie Regierung kann in ihren Ansichten schwanken, sich von praktischen Mo tiven in ihrem Vorgehen beeinflussen lassen, aber der Rich ter ist dazu vom König ernannt, daß er die bestehenden Ge- setze anwendet, unbeeinflußt von der Tagcsmeinung, die heute „Hosianna!" und morgen „Kreuzige!" ruft. In die sen Gesetzen ist deshalb ein gut Teil Staatsräson enthalten, als deren Vertreter sich auch der Richter seinem Eide getreu fühlen muß. Nur so kann die Unparteilichkeit der Richter gewahrt werden. Wenn aber dem Verlangen der Sozial demokratie entsprochen wird, wenn der Beruf des Richters in die Hände des Volkes gelegt wird, und dieses sich die Richter wählt, dann werden wir eine Klassenjustiz haben, vor der wir bisher noch immer bewahrt blieben. Denn dann ist der Richter nicht unabhängig wie heute, nur gebun den durch die bestehenden Gesetze, sondern er wird bei jedem Urteilsspruche Rücksicht zu nehmen haben auf die Stim mung der Leute, die ihn wählten, alo auf die Tagesmei nung. Daß diese aber keine konstante ist, sondern manch mal von heute auf morgen ins Gegenteil umschlägt, ist be kannt. Tann hätten wir die viel beredete Klassenjustiz. Wenn aber heute Urteile Vorkommen, die sich mit den Rechtsanschauungen weitester Kreise unseres Volkes in Widerspruch stellen, so muß man immer bedenken, daß sie nicht durch den Richter, sondern durch die Gesetze selbst ver ursacht wurden. Wenn also Reformen nötig werden sollten — und dieser Fall wäre gegeben, wenn dauernd derartige Urteile auf Grund der Gesetze gefällt werden würden, — so hätten diese bei der Gesetzgebung einzusetzen, nicht aber bei unserem bewährten Richterstande. Und auch hier soll man sich nickt übereilen, sondern unter vorsichtigen Ab wägungen und unter Ausschaltung der TageSmeinung. sollte man neue Gesetze schaffen und alte ändern, wenn sie sich überlebt haben. Vorschläge zu Aendernngen in diesen» Sinne haben deshalb Anspruch auf gründliche Nachprüfung, aber der Gedanke, den Berufsrichterstand durch Laienrichter oder durch gewählte Richter zu ersetzen und damit ein Element auszuschalten, das bisher unbeeinflußt von Tages meinungen und -strömungen sein Urteil gefällt hatte, wird bei allen denen, die keine Klassenjustiz, keine parteiische Rechtspflege wünschen, stets Ablehnung finden. Keine Zuständigkeit des Reichstags zur Regelung der militärischen Machtbefugnisse. Die Kommission des Reichstags zur Beratung der Ini tiativanträge betreffend die Regelung der militärischen Machtbefugnisse trat Mittwoch vormittag zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Im Auftrage des Reichskanzlers gab ein Vertreter der Regierung folgende Erklärung ab: Ter von den Abgeordneten Ablaß und Genossen vor geschlagene Gesetzentwurf beschränkt sich nicht auf das nach Artikel 4 Nr. 14 der Reichsverfassung der Gesetzgebung des Reiches unterliegende Gebiet des Militärwesens, son dern greift, insofern er die Grenzen der Militär- und Polizeigewalt näher umschreiben will, in Rechtsgebiet« über, die der Zuständigkeit des Reiches entzogen sind. Seine Verabschiedung würde nur im Wege einer Aenderung der Reichsverfassung, also nur unter Beachtung der besonderen Form des Ar tikels 78 der Reichsverfassung, erfolgen tonnen. Tie Zu stimmung der verbündeten Regierungen zu einer solchen Verfassungsänderung kann nicht in Aussicht gestellt wer den. Gemäß der Stellung, di« die Verbündeten Regierun gen bei Initiativanträgen stets einnehmen, würden sie sich an den Beratungen sachlich nicht weiter beteiligen. Der Herr Reichskanzler hat aber das Neichsjustizamt beauf tragt, zu den Kommissionsberatungen Vertreter zu ent senden, damit erforderlichenfalls über die rechtliche»» Ver hältnisse Auskunft erteilt werden kann. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde ein Antrag eingebracht, der die Vorlegung von Material von leiten der Regierung zur weiteren Beratung fordert, insbesondere die Vorlegung der in den Einzelstaaten geltenden Vorschriften, sowie Mitteilung darüber, welche Schritte von der Regie rung geschehen oder angebahnt seien zur Vereinheitlichung der Vorschriften in den Einzelstaaten. In der Debatte fimrde die Znständigcit des Reichstags für die zur Erörte- rung stehenden Frage»» von konservativer. Seite bestritten. Schließlich »vurde der genannte Antrag mit großer Mehr heit angenommen. Die Kommission vertagte sich dann auf den 26. Februar. Der „Dresdener Anzeiger" bemerkt hierzu: Mai» hatte in den letzten Tagen sehr lebhaft die Frage erörtert, ob die ReickSregierung in der Kommission zur Re gelung der militärischen Machtbefugnisse vertreten sein