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» v u lüge». mmer: niu»L«g«b<n Inserat- ««H Abo««e»e*t—Beste»»«-«» »t««t entgege« i« Barche«: Weller'sche Buchha«dl«»g, Sch«lstratze S. Die Antwortnote der Türkei in der Jnselfratze ist den Vertretern der Großmächte übermittelt worden. Auf Blatt 240 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Adolf NLther in Bischofswerda betr., ist heute eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Bischofswerda» am 14. Februar 1914. Der griechische Ministerpräsident erklärte in einem Mi- «iftrrrat, das intime Einvernehmen zwischen Griechenland, Aumänien und Serbien schließe jede griechisch-türkische Ver wicklung aus. Das Neueste vom Tage. Der deutsche Kronprinz ist an einer Mandelentzündung erkrankt. ken, sondern den gesunden Sinn der Jugend gefährden, wie es die Erzeugnisse der Schundliteratur, die Detektiv- und Verbrecherromane tun, unterliegen sie den gleichen, ein- engenden Vertriebsbsschränkungen. Aber es fehlte seither noch an gesetzlichen Grundlagen, um auch dem stehenden Handel entsprechende Einschränkungen aufzuerlegen. Die Aufsichtsbehörden mußten sich mit Wünschen, im Notfall mit Beschlagnahmen gegen einzelne Ausschreitungen be gnügen. Oft genug wurde das poMzeiliche Vergehen später von den Gerichten mangels gesetzlicher Bestimmungen rück gängig gemacht, und nicht selten wurde durch solche Verhand lungen erst unerwünschte Reklame für die anstößigen Werke und Bilder gemacht. In Zukunft sollen nun also auch die Ladengeschäfte durch Reichsgesetz gezwungen werden, Drucksachen und Abbildun gen wie Darstellungen aller Art, die unsere Jugend verder ben könnten, aus den Schaufenstern und öffentlichen Aus lagen zu entfernen und ihre öffentliche Anpreisung zu unter- lassen. Was seither nur für Straßenhändler, Zeitungs kioske usw. auf öffentlichen Orten rechtens war, die Not- Wendigkeit besonderer Erlaubnis der Ortspolizeibehörde, soll sinngemäß auf alle Ladengeschäft eausgedehnt werden. Sicher ist, daß damit die Aufsichtsbefugnisse der Polizei er- heblich erweitert werden. Auch können natürlich in Aus übung dieser neuen Vorschriften manche Aergernisse ent stehen und gelegentliche Mißgriffe Vorkommen. Aber eben- so sicher ist auch, daß die anständigen Geschäfte, die Buch- und Kunsthandlungen besserer Art, von der Neuregelung gar nicht betroffen werden, denn sie vermeiden heute schon peinlich die Ausstellung sittlich oder moralisch anstößiger Auslagen oder die aufdringliche Anpreisung solcher Werke. Gerade in den Kreisen des ernsten Buchhandels und der gro ßen Kolportagebetriebe hält man schon seit Jahr und Tag auf Reinlichkeit und wehrt sich sehr entschieden gegen die Verbreitung von Schundliteratur. In diesen Kreisen wird man also die neuen Vorschläge nur als willkommene Bun desgenossen im Kampfe gegen unlautere Konkurrenz be grüßen . Aber auch die anderen Interessenten, die Vertreter der Zeitungen und Zeitschriften, die Freunde der Literatur und Kunst, alle Erwachsenen, die Schriften und Bilder kaufen wollen, brauchen sich nicht zu beunruhigen. Ihnen will man die Bewegungs- und Auswahlfreiheit keineswegs be schränken. Lediglich ein notwendiger Schutz der Jugend soll durch Zurückstauung der Helltigen Schmutz- und Schund Fünf japanische Seeoffiziere, unter ihnen ein Konter admiral, sind in Haft genommen worden, bis das Kriegs gericht in Sachen der Bestechungsangelegenheit zusammen getreten ist. (Weitere Nachrichten unter Letzte Depeschen.) Jugeadschntz. Ein neuer Gesetzentwurf der Reichsvegicrung, der dis Zustimnmng Les Bundesrats bereits erhalten hat und dem Reichstag demnächst zugehen wird, will den 8 "13 der Ge werbeordnung dahin ergänzen, daß die Zurschaustellung von Abbildungen, Schriften und Darstellungen nicht in einer Weise geschehen darf, die wegen sittlicher Gefährdung der Jugend Aergernis zu geben geeignet ist. Der Gesetz entwurf ist offenbar ein Niederschlag der lebhaften Klagen in den Parlamenten und in der Presse, daß neben der kör perlichen Ertüchtigung der Jugend zu wenig für ihre mo ralische Gesunderhaltung geschehe. Insbesondere ist immer wieder ein verstärkter Schutz gegen die sittliche Gefährdung der Heranwachsenden Jugend, gegen Schundliteratur und Schmutzbilder gefordert worden. Erst in diesen Tagen ist dieses Thema im preußischen Abgeordnetenhause ausführ lich erörtert worden. Nun wäre es falsch, anzunehmen, daß bisher nichts auf diesem Gebiete geschehen sei: Auf Grund der Gewerbe ordnung sind heute bereits dem Gewerbebetrieb im Umher ziehen, dem Hausierhandel, einige Beschränkungen im Ver trieb sittlich anstößiger Schriften und Bildwerke auferlegt. Auch vom Straßenhandol und vom Kolportagebuchhandel find solche bedenklichen Werke ausgeschlossen. Auch wenn sie nicht direkt in geschlechtlicher Beziehung verderblich wir literatur erzielt werden. Freilich muß man die einzelnen Bestimmungen erst im Wortlaut genau kennen, um ihre Tragweite ganz richtig beurteilen zu können. Die Erfah rungen der gescheiterten „Lex-Heintze" und mancherlei neuere Vorkommnisse von Beschlagnahmen künstlerischer Bildwerke und Reproduktionen mahnen zur Vorsicht. So berechtigt und so dringlich der Schutz der Jugend gegen Schmutz in Wort und Bild gegenwärttg auch sein mag, so schwierig wird doch eine gesetzliche Form zu finden sein, die den Erfordernissen des Jugendschutzes und der Freiheit aller literarischen und künstlerischen Werke in gleicher Weise gerecht wird. Vor allem wird man sich vor sogenannten „Kautschuckbestimmungen" zu hüten haben, die, statt eine Besserung der heutigen Rechtszustände zu schaffen, nur eine Vermehrung der Rechtsunsicherheit bringen. Darüber wird noch mancherlei zu sagen sein, wenn der vom Bundesrat angenommene Entwurf demnächst dein Reichstag und damit der öffentlichen Kritik unterbreitet werden wird. In der Hauptsache sollen die Paragraphen 56 und 42a der Gewerbeordnung ergänzt werden. Im allgemeinen handelt es sich also weniger darum, neue Strafbestimmungen zu schaffen, als die Aufsicht zu erleichtern und die bisher schon geltenden Bestimmungen besser und einheitlicher anzuwenden. Der bisherige Kamps gegen die Schundliteratur ist nicht erfolglos gewesen. Man hat berechnet, daß der im Jahre 1910/11 in Deutschland erzielte Umsatz mit Schund literatur um etwa 10 Millionen Mark zurückgegangen ist. Im Jahre 1908/10 wurde noch ein Umsatz von rund 60 Millionen Mark erzielt; im Jahre 1909/10 bezifferte er sich auf etwa 55 Millionen, um dann weiter um 10 Millionen zu fallen. Ebenso ist festgestellt, daß die durchschnittlichen Auflagen der in den letzten Jahren er schienenen Schundromane auch wesentlich zurückgegangen sind. Die Meldung, daß in der Vorlage der Begriff .Schund literatur" genau definiert werden soll, trifft übrigens nicht zu, da die zuständigen Gerichte darüber zu ent scheiden haben, ob es sich um Darstellungen in Schrift und Bild handelt, die geeignet sind, das siittliche Gefühl zu verletzen. Zur Bekämpfung der Verbreitung un züchtiger Veröffentlichungen ist bekanntlich eine Zentralstelle m Berlin eingerichtet worden, die auf Grund einer Verein barung zwischen den Bundesstaaten geschaffen wurde und den Bestimmungen des internationalen Pariser Abkommen« vom 4. Mai 1910 entspricht. Die diesjährige Gt»te«mufter«rrg ««v Aohlerrscharr für das Zuchtgebiet vautze« findet in Verbindung mit Prämiierung der 3- «nd 4 jährige» selbstgezogenen Stute» und der älteren Zuchtstuten mit mindestens 3 Nachkommen am S. Mai 1914, vorm. 9 Uhr im Gasthof zum Kronprinzen in Bautzen statt. Der Herr Bürgermeister zu Schirgiswalde, sowie die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher des Bezirks -werden veranlaßt, die Pferdebesitzer ihrer Orte in ortsüblicher Weise hiervon in Kenntnis zu setzen und darauf aufmerksam zu machen, daß für alle nicht im Zuchtregister eingetragenen Stuten em um 3 Mark erhöhtes Deckgeld — also 9 Mark — zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nachzuweisenden Produkte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestellt werden. Diejenigen Züchter also, denn Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerweit das bisherige niedrige Deckgeld von 6 Mark sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Etntenmusterung zur Eintragung ins Zuchtregister oorstellen und ihre Produkte seiner Zeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Die Anmeldung derjenigen Fohlen, welche bei der mit der Schau verbundenen Prämiierung in Wettbewerb treten sollen, hat mittels der bei jeder Beschälstation zu ent nehmenden Formulare bi- z«m 15 März 1914 bei dem Königlichen Landstallamte Moritzburg zu erfolgen. Im Interesse eines geordneten Straßenverkehrs im Stadtbezirke Bautzen wird folgendes angeorvnet: 1) Führer dürfen nur mit dem Umgänge mit Pferden vertraute, genügend kräftige Mannespersonen sein. 2) DaS Führen von mehr als einem Pferde durch eine Person ist unzulässig. 3) Die Pferde sind stets eingezäumt «nd kurz am Zügel zu führen und dürfen auf öffentlichem Straßenraume ohne Aussicht nicht stehen gelassen, bezw. irgendwo angebunden werden. 4) Da» Mustern der Pferde auf öffentlichem Straußenraume ist verboten. 5) Beim Führen der Pferde über die Kronprinzenbrücke ist des starken Autoverkehrs wegen besondere Vorsicht geboten. Bautzen, am 12. Februar 1914. Königliche AmtSha«Ptma«nschaft. Dee Stabtest. de rste nimm» sein; tz «ragen. »i Leben dein t sagen. UInS Falck. !r. 9». IN »er. >!. 1»lü) iit Bukett erreicht c Zeitpunkt einge Probeslasche wirb sitzt. H etbei tritt »ne Trübung ein. mpsindlich gegen icht mit Fichten- Auslösung ntfchuldigen Sie, ht; ich habe ihn ickt." — Herr: ohl, daß ich Jh- .legel- « fünfundziva»- bei Ihnen vor- „Jawohl — und au nicht mal ei- mistm. Die Be- feld gezogen, der Iah. Ei« Major en und fragt, den der Hauptwache irüm er nicht vor „Was hilft das schildwache, „es . Die sitzen drin chzig!" T. und Unheil von« ichischen Malerin, olcher mehr «wer - und Familien- ines gemütvollen Personell hat sie storbenen Genre- So struit 8<-n Abonvements-Bestelluugen werden angenommen in der Geschäfts stelle Altmarkt 15, sowie bei den Zettungsboten in Stadt und Land, ebenso auch bei allen Postanftaltea. — Nummer der Zeitungsltste 6587. — Schluß der Geschäftsstelle abends !8 Uhr. Anzeige»»»«!»: Dte 5gespaltene Korpus,elle oder deren Nauru 12 Mg., für Inserate von außerhalb de» Verbreitungsgebiete, Zö Mg. Die Reklamezeile 30 Ma. Geringster Jnseratenbetra, 40 Pfg. Bet Wiederholungen Rabatt nach auflirgendem Tmis. Erfüllungsort für beide Teile Bischofswerda. Festbestellte Inserate». Aufträge können nicht zurückgezogen werde«. Erscheint jede« Werktag abend« für den folgenden Tag. Der Be zugspreis ist einschließlich der 3 wöchentlichen Beilagen bei Abholung «der EMrdttoll vierteljährlich 1 Mk. 50 Pfg., bet Zustellung 4» Hau» 1 Mk. 7V Pfg.; durch die Post frei in« Haus viertel sttzrSchl Mk. V2 Pfg., am Poftschalter abgeholt 1 Mk. 50 Pfg. Einzelne Nummern kosten 10 Pfg. Amtsblatt der Königlichen Amtshauptmannschast, der Aöniglichen Schulmspektion und des Königlichen Hauptzollamtes zu Bantzen, sowie des Aöniglichen Amtsgerichts ^und des Stadtrates zu Bischofswerda, »nd der Gemeindeämter des Bezirks. Anzeigeblatt für Stzchss-w«da, Stolpe« m» Umgeg«d, s»wk st» die angrenzenden Bezirke. Aelteste» Blatt im Bezirk. Erscheint seit Telegr.-A-r.- Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 22. Dienstag, 17. Februar 1-14« Der SälMche LrMer Bischofswerdaer Tageblatt. MU de« wöchentliche« Beilage«: dienstags: Belletristische Beilage; Donnerstags: Der Sächsische Landwirt; Sonntags: Illustrierte» So»«tag»blatt.