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Sonnabend, 24. Januar 1V14. «8. Jahrgang. Der SächWe LrMr Mschofswerdaer Tageblatt Amtsblatt d« Avttigliche« Amtshauptmannschaft, der Königlichen öchulinfpektion und des Königlichen Hauptzollamtes zu Bautzen, sowie des Königlichen Amtsgerichts und des Stadiales zu Bischofswerda, und der Gemeindeämter des Bezirks. Anjeigeblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend, sowie für die angrenzenden Bezirke. Aellestes Blatt im Bezirk. Erscheint seil ^6. ischen wetze» zu buchet verhält- «Ustuchme der ngen dürste, hat » die Exportftv» , so konnten für irden. Im Au- »fest und höher. H -u behaupten, iifstmgen zuletzt nd -aS schwache nd nach der rus ch len, die gleich- oilligen muhten, kte, stellte aiber rd wenig Unter» h zeitweiser Be sen. Für Hafer de» Audkmdetz, «hin waren die md auch Mttel- wgerfte war na» m; da» Geschäft Lelegr.»Adr.- Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 22. gegen war Mich» aplata- höher ge- ie Preise für in» MU de« wöchentlichen Beilagen: Dienstags: Belletristische Beilage; Donnerstags: Der SLchfische Landwirt; Sonntags: Illustriertes Sonntagsblatt. ie folgt: Posen: fer 150 (— 2). i- 1), Hafer 144 n 156^ (- ), (-i- 3), Roggen l87 (-s- 2). Ro»- ieizen 182 (—), «n: Weizen 1Ä feiner «Lst- tzt nach deM g ferchieren. »d verebette «dbekomwt Erscheint jeden Werktag abend« für den folgenden Tag. Der Br- mg«Met« Et einschlteWch der 8 wöchentlichen Beilagen bei Abholung » der EMchito« vcateljährlich 1 Mb. SV Pfg., bet Zustellung dw Hau» 1 Mb. 7V Pfg.; durch die Poft stet in. Hau« viertel- pchestchl Mb. -2 PK-. «n Poftschaller abgeholt 1 Mb. SO Pfg. Einzelne Nummern boften 10 Pfg. 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Sitzungdes Stadtverordneten-Kollegiums. T.»O.: 1. Einsetzung eines Sonderausschusses für die Neuordnung des Gemeinde steuerwesenS. 2. Beteiligung an einer zu gründenden öffentlichen Lebrnsversicherungs-Anstal* für das Königreich Sachsen. 3. KassenrevifionSbrricht. 4. Begründung einer Betriebs rücklage bei der Sparkasse. S. SparkafsenordnungSnachtrag (Kursverlustsrücklage). 6. An gelegenheit der Neuherstellung des Stadtoerordnetensitzungssaales. 7. Strompreisfestsetzuug für die BahnhvfSbeleuchtung. Gräfe, Stadtv.-Vorst Die Brnftsemche unter dem Pferdebestano« der 4. Komp. Train-Bat.Nr."l2 ist erlösche«. Bischofswerda, den 23. Januar 1914. Der Ttadtrat. UM de 'ge am , ,. reSVeww. - zen. — Das Neueste vom Tage Auf der Tagesordnung brr Freitags-Sitzung de» Reichstages strhev die Interpellation über Zaberu und der Znitiatiuantrag betreffend Befugnisse de, bewaffnete» Macht. Neber das diesjährige englische Marinebudget, welches all« bisher dem Parlament unterbreiteten Klotten-Rüftungs- dmDnge« erheblich überschreitet, ist i« englischen Ministe- rlttw eine Gnttguntz rrzrrkt wurden. LKMrm,. »5. Ja««ar «MT orttzochfrinw k Bischofswerda s rgend lung re«. MW »liefern, wach« A«S Anlaß des Jahrestages der revolutionären De- »oustrationru vo« 1966 find in Petersburg am Donnerstag list 604 Arbeiter in de« AuSstand getreten. In Moskau und Warschau kam es nur zu geringen Kundgebungen. Albanefische Bauden überfalle« die vo« den Grieche« i« Epirus bereits geräumten Gebiete. Die Bevölkerung flüchtet. (Wettere Nachrichten unter Letzte Depeschen.) 8«r wirtschaftspolitische« SntwiSlrmg Deatschlau-S. Seit dem Jahre 1879, als Bismarck vom Freihandel zum Schutzzoll überging, zeigt die wirtschaftliche Entwick- dneg Deutschlands ein stetiges, anhaftendes Wachstum. Von den Gegnern wurde (und wird noch heute) behauptet, daß die Vorteile dieser Wirtschaftspolitik einzig und allein der Landwirtschaft zuflietzen würden. Der übrige Teil unseres' Volkes, Arbeiterschaft namentlich und Industrie, würde da durch sicher dem wirtschaftlichen Ruin zugeführt. Tatsache ist nun: Die Schutzzölle haben unzweifelhaft zu einer Stär kung und Festigung des landwirtschaftlichen Besitzes, des Groß- wie des Kleinbesitzes geführt. Aber auch Handel und Industrie konnten von der Schutz- zollpolittk profitieren. Das zeigt am deutlichsten das ste- tige Anwachsen der Ziffern des deutschen Außenhandels. Danach hatte Deutschland in Millionen Mark: im Jahre: Einfuhr: Ausfuhr: 1908 7 667 ' 6399 1909 8527 6594 1910 8934 7 475 1911 9706 8106 1912 10691 8 957 1913 10695 10080 Dazu kommt noch, daß wir in Len letzten beiden Jahren in einzelnen Monaten bereits eine „aktive Han- deÜLilcrnz" hatten, also mehr ausführen konnten, als wir «inzuführen genötigt waren. Jnr Dezember 1913 hatte Deutschland eine Wareneinfuhr im Werte von 940,3 Millio nen Mark gegen eine Ausfuhr von 957,5 Millionen Mark. Ebenfalls einen Ueberschuß zeigen die Monate Dezember 1812, März und Oktober 1913. Dazu kommt noch eine ziemlich bedeutende Steigerung der Einfuhr von Gold und Silber gegen das Vorjahr. Cs wurden nämlich eingeführt für 431,4 Millionen Mark gegen 325,7 Millionen im Jahre vorher, auSgeführt wurden nur 101,4 Millionen gegen 142,7 Millionen im Vorjahr«. Diese Zahlen zeigen, welche Stellung Deutschland im Welthandelsverkehr heute einnimmt. DaS alle» ist erreicht worden allein imrch unsere Schutzzollpolitik. Da ist es denn kein Wunder, daß Deutschland, wie Staatssekretär Delbrück am 20. Januar d. I. im Reichstag einleuchtend nachwies, auch wirtschaftlichen Krisen mit einer gewissen Ruhe entge gensehen kann. Haben doch' die beteiligten Kreise die Bal kankrise ohne allzusehr ins Gewicht fallende finanzielle Schwierigkeiten überstanden. Deshalb kann man es der Regierung nachempfinden, wenn sie, wie der genannte Herr Staatssekretär ebenfalls betonte, von dem bisherigen Zoll- system gicht abgehen Will.. „Unsere Wirtschaftspolitik Hal im ganzen zweifellos große Fortschritte in Deutschland geschaf fen. Sie hat uns seit 30 Jahren ermöglicht, die Sozial politik, wie wir es getan haben, durchzuführen. Wir haben demnach gar kein Interesse daran, an den Grundlagen un serer bewährten Zoll- und Wirtschaftspolitik zu rütteln." Zum Geueralpardon des Wehrbeitragsgesetzes Noch nie hat ein Steuergesetz den Steuerzahlern und den Steuerbehörden soviel Arbeit und Kopfzerbrechen verur sacht wie die Wehrsteuer. Nicht nur die obersten Finanzbe hörden des Reiches und der Bundesstaaten sind durch Erläu terungen, Anordnungen und Bekanntinachungen tätig, son dern auch die Kommunalverwaltungen und die großen wirt schaftlichen Jnteressenverbände lassen allerorten Vorträge halten und haben Sprech- und Auskunstsstellen eröffnet. Von ganz besonderer Bedeutung ist hierbei der Generalpar don des 8 68, nach dem von Strafe und der Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuer für frühere Jahre frei sein soll, wer bisher verschwiegenes steuerpflichtiges Vermögen oder Einkommen bei der Verwringung zum Wehrbeitrag oder in der Zwischenzeit seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bei der Veranlagung zu einer direkten Staats- oder Gemeinde- steuer angibt, lieber die Auslegung dieses Paragraphen sind bereits eine Reihe von Zweifeln laut geworden. Zu den wichtigsten nimmt soeben in der Rundschau für den deutschen Juristenstand das „Recht" (Helwings Verlag, Han- nover), Reichsgerichtsrat Dr. Conrad Stellung. Das Er gebnis seiner ausführlichen Erörterungen läßt sich in nach stehende Punkte zusammenfassen. 1. Auch der Nichtbeittagspflichtige kann die Steuerstta- fen und Steuernachzahlungen abwendcn, wenn er jetzt mit seinem wahren Einkommen hervorttitt. 2. Für Gesellschaften mit beschränkter Hafvrng gilt der Generalpardon nicht. 3. Berichtigungen können erfolgen bis zur Zustellung des reichsrechtlichen Veranlagungsbescheides an den Bei tragspflichtigen. 4. Ter NichtbeittagSpflichtige kann Berichtigungen bi» zur Zustellung deS Deranlagungsbescheides in dem nächsten landesgesehlichen Verfahren betreffend die Veranlagung zu einer direkten Staats- oder Gemeindesteuer vornehmen. 5. Auf bereits schwebend« Strafverfahren wegen lan- dcSgesetzlich-steuerlicher Verfehlungen findet der General- pardon keine Anwendung, soweit eS sich nicht um Vermögen oder Einkommen handelt, dessen Vorhandensein der Steuer behörde überhaupt unbekannt war und das der Steuer pflichtige nunmehr selbst ausdeckt. In der Sitzung deS Reichstags vom 16. Januar diese» JahreS ist zur Sprache gebracht worden, daß in einigen DeranlagungSbezirken Preußens der den sogenannten Geno ralpardon bildende Paragraph 68 de» WehrbeittagSgesstze» dahin ausgelegt worden sei, daß -ie von dem Beitragspflich tigen gemachten berichtigenden Angaben nur -ie Freiheit von Strafe und Nachsteuer für frühere Jahre, nicht aber auch für das laufende Steuerjahr 1913 zur Folge haben. In der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" wird hierzu jetzt bemerkt, daß, wenn einige preußische Veranlagungsbe- Hörden sich auf diesen Standpunkt gestellt haben, dies Ver fahren auf einer irrigen Auslegung der gesetzlichen Bestim mungen bericht, der der Finanzminister inzwischen durch eine Rundverfügung entgegengetreten ist. Ter Generalpar don erstreckt sich also nicht nur auf die früheren Jahre, son- dern auch auf das Steuerjahr 1913. Die Veranlagung der GruudstüSe zum Wehrbeitrag «nd znr Bksitzsteuer. Es sind Zweifel darüber laut geworden, welchen Ein fluß die Veranlagung eines Grundstücks zum Wehrbeitrap auf die künftige Veranlagung zur Besitzsteuer ausübe, ob namentlich verschiedene Wertermittlungen des Grundstücks nach dem Stande am 1. Januar 1914 einmal zum Zwecke dec Veranlagung des Wehrbeitrags und ferner zum Zwecke der für die Besitzsteuer maßgebenden Feststellung des Vermö genswertes zulässig seien. Erheblich praktische Bedeutung hat die Frage für den landwirtschaftlichen Grundbesitz. Nach 8 17 des Wehrbeitragsgesetzes sind Grundstücke, die dauernd landwirtschaftlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind, grund sätzlich mit ihrem Ertragswerte zu veranlagen; auf Antrag des Beitragspflichtigen kann jedoch an Stelle des Erttags- Ivertes der gemeine Wert (Verkaufswert) -er Veranlagung zugrunde gelegt werden (8 17, Abs. 5). Nach dem Besitz- steuergesetz sind die Grundstücke grundsätzlich mit dem ge meinen Werte (Verkaufswerte) anzusetzen (8 29), an dessen Stelle jedoch auf Antrag des Steuerpflichtigen die Ge stehungskosten treten (8 30 ff.). Als Gestehungskosten sollen nach 8 33 des Bcsitzsteuergesetzes bei Grundstücken, die vor dem 1. Januar 1911 erworben, also schon in dem wehrbei- tragspflichttgen Vermögen enthalten waren, die bei der Ver anlagung des Wcbrbeitrages festgestellten Werte — bei landwirtschaftlichen Grundstücken die Ertragswerte oder im Falle des Antrags gemäß 8 17 Absatz 5 WBG. die gemeine»» Werte — zu gelten haben. Die „Norddeutsche Allgemein« Zeitung" prüft diese Frage in einein längeren Artikel au genscheinlich amtlichen Ursprungs und kommt zu folgendem Ergebnis: Der Absicht des Gesetzgebers entspricht es, daß das Ver mögen irr der Höhe, in der es zum Wehrbeittag herangezo gen wird, den Ausgangspunkt für eine künftige Besitzfteuer- Veranlagung bildet. Anderseits ist es zweifellos, daß di« Feststellung des Vermögens nach dem Stand« vsm 31. De zember 1916 unabhängig von der Feststellung des Vermö gens nach dem Stande vom 31. Dezember 1913 erfolgt. Für die DermögenSfcststellung nach dem Stande vom 31. Dezen»- ber 1916 hat der Stmierpflichtige die Wahl, ob er die Be wertung seines Grundstückes nach dem gemeinen Wert oder nach den Gestehungskosten (vergl. 8 33 de» Besitzsteuerge setze«) zugrundelegen will. Diese» Wahlrecht wird durch die Ausübung eine« Wahlrecht» nach 8 17 de» Wchrbek» tragsgesetzeS nicht beschränkt. Dächer NeickStaa Sitzung vom 22. Januar. Da» Interesse an der zweiten Lesung de» Etat» de» Innern ist heute am 5. Lage nicht karolastraße 8,