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handeln, die anfanglich fiir die ihr anvertraute Braut achtzig Taler verlangte, im Laufe des Verhandelns aber den Kaufpreis auf fiinfzig Taler ermaBigte. Fiinf Taler zahlte ihr der pobratřka als Angeld, nawdank, dann wurde ihm die Braut iibergeben. In Jenschwalde verlangt die družka von den zwei podružba fiir die Braut siebzig Taler und verkauft sie nach langem Handeln und Vorfiihren einer falschen Braut fiir 55 Taler; in Wirklichkeit werden ihr bloB fiinf auf den Tisch gelegt, und zwar einer in die Mitte und vier an die Ecken 1 . Nach der Darstellung von Schwela 2 wird dieses Handeln um die Braut, wikowanje wo njewjestu, in Schorbus in folgender Weise vollzogen: Der podružba bittet die Brautjungfern um Ubergabe der Braut, diese aber ver- langen cełe blido połne pjenjez, einen ganzen Tisch voll Geld. Daraufhin legt er fiinf neue glanzende Pfennige auf den Tisch, und zwar in Kreuzform (wie in Jenschwalde), die Brautjungfern aber sind nicht zufrieden und verlangen wjelike pjenjeze, grofies Geld. Er jammert iiber die schlechten Zeiten, fragt den vor dem Hause wartenden Briiutigam um Rat, aber schlieBlich muB er an Stelle der Pfennige Silbermiinzen hinlegen, erst dann sind die Braut- jungfern zufrieden. Im Spreewald ist die Sitte heute ausgestorben. Schon vor 50 Jahren wurden nach Braunsdorf 3 nur noch Scherben auf den Tisch gezahlt. Die Sitte, fiir die Ubergabe der Braut eine gewisse Summe zu erlegen, wird zwar heute schon als Scherz aufgefaBt, ist aber ein deutlicher Rest des Brautkaufs, wie er heute noch bei den Balkanvolkern vorkommt. Das VerschlieBen der Tiir vor den ankommenden Hochzeitern wird von manchen als Rest des Brautraubs gedeutet, ich bin aber geneigt, darin eine urspriingliche VorsichtsmaBregel gegen nachdrangende Damonen zu sehen. In Serbien beispielsweise, wo die Sitte ebenfalls besteht, wird die verschlossene Tiir erst aufgetan, wenn die Hochzeiter ein Ziel herabgeschossen haben, z. B. einen an einem nahen Baum aufgehangten Kiirbis oder ein Glas. SchieBen und Larmen sind iiberall gelaufige Abwehrmittel. Abwehr unheildrohender Geister bezweckte urspriinglich auch die Sitte, durch ein Seil dem Hochzeitszug den Weg zu versperren, os. šlahać, ns. pšešegańe, zastawaš, was bei den Sorben auch bei Taufgangen iiblich ist*. Das Motiv fiir das Verstecken der echten und das Vorfiihren der falschen Braut ist jedenfalls Tauschung der gerade am Trauungstage gefahrlichen Damonen. — In der Furcht vor nachdrangenden Damonen wurzelt auch das aus der Niederlausitz und der Muskauer Gegend bezeugte Verbot, daB sich das Brautpaar auf dem Wege zur und von der Trauung nicht umsehen diirfe. Samter 5 befaBt sich eingehend mit diesem auch der Antike gelaufigen Verbot, das auch fiir den Taufgang und Leichenzug gilt und fiir das er zahl- reiche Parallelen beibringt. 1 Eigene Erhebung. — 2 Veckenstedts Zs. t. Volkskunde III (Leipzig 1891), 433; sorbisch in der Łužica X (1891), 73. — 3 Gebirgsfreund X (1898), 221. —* Vgl. Samter, GHT. 162 ff. — 5 GHT. 147 ff.