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Auch wenn das Kind im Wochenbett stirbt, muB sie alle Vorschriften und Verbote so einhalten, als ob es leben wiirde 1 . Auch die Vorhange miissen bis zur Aussegnung hangen bleiben. Bis zu ihrer Aussegnung, žohnowanje, soll sie die Grenzen des Gehoftes und Gartens nicht iiberschreiten. Sie darf auch nicht in den ersten Stock des Hauses gehen, wenigstens nicht iiber die Stelle, unter der unten ihr Wochenbett steht 2 . Sie darf kein Wasser holen, sonst wird der Brunnen un- rein 3 * 5 . Wenn sie die Stube verlafit, soll sie ein offenes Kirchenliederbuch neben das Kind legen, sonst kann ihr von bosen Damonen ein Wechselbalg, os. přemĕnk, ns. pśemĕnk (zu přemĕnić, auswechseln), unterschoben werden. Die Katholiken schlagen Lieder zur hl. Mutter Anna auf und legen einen Rosenkranz neben das Kind. Die Mittagstunde zwischen zwolf und eins muB sie mit dem Kind im Bett zubringen, denn da droht ihr Gefahr von seiten der Mittagshexe, os. připołnica, ns. přezpolnica*. Beim Abendlauten soll sie ebenfalls zu ihrem Kinde eilen, ein Vaterunser beten und das Haus nicht mehr verlassen, offenbar, weil die Geister in der Dunkelheit groBere Macht besitzen. Abwehrkraft besitzt das Taufhemdchen, křestniĕka, křćonk (0sling = W6s- link), ns. kšćonk, die Bander und Decken, in die der Taufling eingebunden war, schliefilich die Faden, mit denen die Patenbriefe gebunden waren. Alle diese Dinge steckt man (nach alter Sitte) nach der Taufe an den Vorhang des Wochenbettes. Sechs Wochen nach der Geburt des Kindes begibt sich die Wochnerin, nachdem sie an dem Bett ein Gebet verrichtet hat, in der Abendmahlstracht mit dem Kind auf dem Arm in die Vorhalle der Kirche, wo sie vom Priester, der ihr eine brennende Kerze iiberreicht, abgeholt, in das Innere gefiihrt und nach der Umwandlung des Altars gesegnet wird, os. žohnowanje, ns. žogno- wanje. Sie gilt nun wieder als rein. Nach der Heimkehr entfernt sie die Bett- vorhange und beschliefit damit ihr šĕsćnjedśelnistwo. Findet dieser erste Kirchgang friiher statt, dann liegen die Bettvorhange zusammengerollt bis zum 42. Tag zu Haupten des Bettes. Ist die Mutter im Wochenbett gestorben, so wird das Kind nach sechs Wochen zur Aussegnung getragen. Nach alter Sitte tritt sie den Kirchgang, kemšikhod, mit einem langen weifien Tuch, płachta, bedeckt, an 6 . Bei den Katholiken in Crostwitz (Croscicy) tragt sie hierbei ein vom Kopf bis an die Hiifte reichendes weifies Tuch, plachćička, und eine weiBe Schurze. Wahrend der Aussegnung halt sie das Kind auf dcn Armen undeinebrennende Kerze in der Hand. Wenn sie im Wochenbett gestorben ist, macht der Sarg vor dem Friedhof Halt, und der Priester segnet sie hier ein, wobei er die- selbe Stola tragt, wie zur Taufe 8 . 1 Handrik im CMS. 54 (1901), 112: Schleife (Slepo). — 2 Crostwitz (Crćsćicy), Hebamme Frenzel, m. — 3 Lužica 43 (1928), 69. — * Vgl. Schulenburg, WVS. 233. — 5 Imiš Wašnja Woslinčanskich Serbow při narodźe a wumrjeću, CMS. 9/10 (1856-57), S. 38. — 8 Hochzeitbitter Rentsch, Crostwitz (Crćsćicy), m.