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eine zünftig anmutende Ausbildungsfunktion als Meister. 175 In diesem Zusam menhang ist zu erwähnen, was eine Reihe von Zeugen über Hans Raspe zu be richten weiß; dieser hätte eine Frau aus dem Handwerk von Hainichen ge heiratet und „auf den kauf“ gearbeitet. Er sei, so heißt es, ein Schreiber gewesen, habe ein Gütlein gekauft und sich ein Weib aus Hainichen geholt, die ihn das Leineweberhandwerk gelehrt habe. Seit 1500 habe er mit einem Webstuhl ge arbeitet. Die hauptberufliche Tätigkeit Raspes scheint mir auch aus der Aussage eines Zeugen hervorzugehen, er habe den sehr alt gewordenen Raspe gekannt, der „an unterlas“ das Handwerk getrieben habe. Die bei weitem wichtigste Persönlichkeit unter den Dorfwebern von Langhenners- dorf war der schon genannte Leonhart Zaspel. Er erscheint im Landsteuerregister von 1530 als Gärtner, und er war es auch noch 1546, wie sich aus der Summe von 6 ß Groschen veranlagten Vermögens ergibt. 1534 wird er als einziger Weber von Langhennersdorf namentlich erwähnt. 176 Es heißt dort, „dieser man thut sich fürstlicher Privilegien beruhmen, kauft das garn auf allen dorfern, wu ers bekom men magk, leßt keiner stadt nichts willigk zugehen, dan er hat einen Verleger. Szo macht er ßovihl Leinwanth in die schwarzfarbe, die er und Verleger nicht genug außer landes vermugen zu schicken und treibt eyttel schmahl und wellisch Lein wanth daran daß Ewer Fürstlichen Gnaden merklichen geschädigt werden“. In einer anderen Beschwerde des gleichen Jahres wird ein Dorfweber mit 2 Gesellen erwähnt. 177 Obwohl kein Name genannt wird, ist es mit Sicherheit Leonhart Zaspel. Schließlich wird Zaspel 1538 als einziger der 12 Dorfweber von Lang hennersdorf namentlich aufgeführt, und zwar mit dem Zusatz: „hat drei Gestelle und arbeitet schmale Leinwand, kauft das beste Garn uff, uns zu merklichen Schaden“. 178 Es ist sicher, daß Zaspel das Leinengewerbe als Hauptbeschäftigung betrieben hat und — etwa von der Mitte der zwanziger Jahre an erkennbar — seine beiden Söhne und seinen Eidam Jacob Dittrich für sich hat arbeiten lassen. Jacob Dittrich erscheint dann allerdings sehr bald als selbständig, und da wir die beiden Söhne Zaspel nicht beim Vater als Hausgenossen oder Verwandte ange führt finden, liegt die Annahme nahe, daß sie bei anderen Hausbesitzern gewohnt haben. 179 Es steht fest, daß er für die Produkte dieser drei, aber auch für die anderer Weber des Dorfes, der Händler in der Stadt oder der Mittelsmann zum Kaufmann gewesen ist. Die Zunft von Hainichen spricht ja ausdrücklich von einem mit ihm zusammenarbeitenden Verleger. 176 Während des Prozesses heißt es mehrfach „Meister des Leineweberhandwerkes zu Langen Hennersdorf“, doch gebrauchen die Städte immer den Ausdruck Dorfweber oder auch Störer; vgl. Anmerkung 165. 176 Loc. 8746, fol. 244. 177 Ebenda, fol. 133. 178 Ebenda, fol. 250. 179 1546 (Landsteuerregister 321/10) gibt es neben Leonhart Zaspel einen Fabian Zaspel, der 50 ß Groschen versteuert und einen Knecht und eine Magd hat. 1587 (Loc. 37933,