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Händler. Denn wenn auch 10 ß Groschen Barvermögen für ländliche Verhältnisse und bei Hausgenossen eine stattliche Summe waren, so gibt sie doch noch keinen Hinweis, daß Leinwand in größerer Menge gekauft bzw. gehandelt worden ist. Da man bei der Untersuchung im Einzelfalle immer die besonderen Gegebenheiten berücksichtigen muß, führe ich noch an, daß der eine der beiden Hausgenossen bei einem Steuerzahler wohnte, von dem wir wissen 168 , daß er 3 / 4 Hufe bebaute (also zur Gruppe III gehört). Bei ihm wohnten 2 Hausgenossen mit ihren Frauen, und außerdem beschäftigte (beherbergte ?) er 2 Personen als Gesinde, mit seiner eigenen Frau waren es also insgesamt 8 Personen. Für diese Landgröße eine beachtliche Anzahl, und so gibt uns der Vergleich mit der Landgröße der Steuer zahler, bei denen die Hausgenossen wohnten, einen Hinweis, in welchem Umfange die Betreffenden durch landwirtschaftliche Nebenarbeit in Anspruch genommen waren. Die Frage nach dem Auftraggeber und dem Verhältnis, das zu ihm be stand, können wir allerdings aus dem vorbegenden Material nicht beantworten. Eine recht günstige Quellenlage hat der Ort Langhennersdorf (nordwestlich Frei berg) aufzuweisen. 169 Langhennersdorf wird seit 1528 in verschiedenen Beschwer den der Zünfte von Hainichen und Frankenberg erwähnt 170 , und im Jahre 1540 hat ein Prozeß mehrerer Städte gegen Langhennersdorf begonnen, der sich an einem stattlichen Protokoll genau verfolgen läßt. 171 Eine Reihe von Zeugen wurde im Verlauf dieses Prozesses vernommen und eingehend nach dem früheren und gegen- Tabelle X. Der Anteil von Landbesitzern, Gärtnern und Hausgenossen an der Zahl der Dorf weber in Langhennersdorf (1500—1543) Jahr Insgesamt Landbesitzer Gärtner und Hausgenossen Vor 1500 3 2 1 1500 9 3 6 1510 10 4 6 1520 9 3 6 1528 6 — — 1530 18 7 11 1534 6 — — 1538 12 — — 1540 13 7 6 168 Landsteuerregister 289 (Altzelle). 169 Zum folgenden vgl. Heitz, G., Dorfweber und Sozialstruktur, a. a. O., 8. 170 ff., vor allem S. 187 (Anhang II). In diesem Aufsatz habe ich das früher im Exkurs II (vgl. Arbeits bericht S. 68) gebotene Material vollständig verarbeitet. Soweit der Inhalt des Aufsatzes hier von Belang ist, wird er, mit freundlicher Genehmigung des Verlages H. Bühlaus Nachf., Weimar, wörtlich wiedergegeben. 170 Vgl. Loc. 8746/1, fol. 89, 104, 239, 244. 171 Loc. 8746/4, Acta in Sachen die Meister des Leineweberhandwerks zu Rochlitz, Geithain, Chemnitz und Consorten Kläger an einem, die Dorfweber zu Langen Hennersdorf Beklagte am andern Teil btr. (1543).