zwei Quellen zurückgegriffen werden: die Landsteuerregister und die Amtserb- bücher. Wie schon in der Einleitung der Arbeit festgestellt, handelt es sich um zwei besonders zuverlässige und aussagekräftige Quellen, die sich gegenseitig ergänzen und, gemeinsam benutzt und ausgewertet, ein wirkliches Bild der länd lichen Verhältnisse ergeben. Leider konnte von dieser Möglichkeit einer Kombinierung hinsichtlich der Dorj- weber kaum Gebrauch gemacht werden, denn die meisten der namentlich genann ten Weber sind Beschwerdeschriften aus derZeit zwischen ca. 1515 und 1540 ent nommen. Zu dieser Zeit gab es für unser Gebiet noch keine Amtserbbücher. Landsteuerregister waren allerdings bereits aus dieser Zeit vorhanden, besonders die anläßlich der Türkensteuer von 1529/30 angelegten Verzeichnisse. 140 141 Eine Benutzung der Amtserbbücher der Mitte des 16. Jh. (1548/1552) war in einzelnen Fällen unumgänglich, mußte aber wegen des Zeitabstandes mit größter Vorsicht erfolgen. Der Rückgriff auf die Landsteuerregister machte sich außerdem deshalb notwendig, weil ja der größte Teil der Dorfweber in adeligen Herrschaftsbereichen wohnte und im Amtserbbuch nicht oder doch nur mit Teilen seines Besitzes oder seiner Verpflichtung erscheint. So wurden also die Landsteuerregister des Gebietes für 1529/30 möglichst voll ständig ausgewertet und je nach Lage und Überlieferung auch auf frühere oder spätere Register zurückgegriffen. Für eine Differenzierung der Landbevölkerung boten sie zwar eine gewisse Grundlage, doch fehlen ihnen zumeist die Angabe der Landgröße. So war auf diesem Wege nur eine Einteilung in Landlose (Hausge nossen oder Gesinde) und Besitzer verschieden großer Landstücke zu erzielen. Es fand sich jedoch für 13 Dörfer der Herrschaft Lichtenwalde neben dem Land steuerregister eine überaus ergiebige Quelle: das Zinsregister 142 aus dem Jahre 1514, das im Jahre 1527 den neuen Verhältnissen angepaßt wurde, d. h., es wurden die Namen der neuen Inhaber der einzelnen Bauernstellen eingetragen und Ände rungen in der Höhe und der Art der Verpflichtungen vermerkt. Da man hierbei die alten Namen nur durchgestrichen hat, konnte auch für eine Reihe von Dorf webern aus früheren Jahren die Größe ihres Besitzes und die Höhe ihrer feudalen Verpflichtungen festgestellt werden. Es waren also für einen kleinen Herrschaftsbereich im Kern des Untersuchungs gebietes sowohl die Steuerunterlagen, als auch die detaillierten Angaben des Zinsregisters von 1514 vorhanden. Da diese Dörfer in jeder Hinsicht als repräsen tative Auswahl des Untersuchungsgebietes gelten können und die für 80 Dörfer (einschließlich der 13 Dörfer von Lichtenwalde) benutzten Landsteuerregister von 1529/30 ein hohes Maß an Einheitlichkeit und Ausführlichkeit aufweisen, habe ich eine sozialökonomisch begründete Differenzierung der Landbevölkerung er- 140 Es sei hier ausdrücklich vermerkt, daß das Material nicht unter dem Gesichtspunkt bevölkerungsstatistischer Ergebnisse durchgearbeitet worden ist. 141 Görlitz, Woldemar, a. a. O., S. 366ff. 142 Loc. 37993 Zinsregister Lichtenwalde (1514). 47