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II. DIE ENTWICKLUNG DER LÄNDLICHEN LEINENPRODUKTION (1470—1555) Wir wollen uns jetzt der ländlichen Leinenproduktion zuwenden und nacheinander die Quellen, die örtliche Verbreitung und die zahlenmäßige Entwicklung der Lei nenproduktion des platten Landes betrachten: a) Regesten Die früher angedeutete Vernachlässigung der ländlichen Leinenproduktion macht es notwendig, durch eine Reihe von Regesten 57 einen Überblick über das benutzte Material und einen Einblick in den Charakter der Quellen zu ermöglichen. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Quellen bisher weder gedruckt noch überhaupt ausgewertet worden. 1. 1472 Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht gebieten dem Amtmann von Schellenberg sowie den Amtleuten und Räten von Zwickau, Döbeln, Freiberg und anderen Orten, keine Leineweber bei sich zu dulden, die Zahl der Dorfweber auf einen für jedes Dorf zu beschränken, Garnausfuhr zu verhindern. 58 2. 1472 Ilse von Harras nimmt ihre Untertanen gegen den Rat von Chem ¬ nitz, als dieser wegen Vergehen gegen das Meilenrecht eingeschrit ten war, in Schutz. 59 3. 1477 Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht beschränken zugunsten der Leineweber in den Städten Chemnitz, Rochlitz und Mittweida usw. die Leineweber auf den Dörfern. 60 4. 1482 Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht regeln das Dorfhandwerk und verbieten alle Handwerker innerhalb der Viertelmeile. 61 57 Die Regesten wurden mit laufenden Nummern versehen, um den späteren Verweis im Text möglichst kurz halten zu können. 58 CDS II, 6, Nr. 233. 59 Stadtarchiv Karl-Marx-Stadt Nr. 30; Uhle, Paul, Ungedruckte Urkunden zur Geschichte von Chemnitz aus dem 15. Jahrhundert. In: „Mitteilungen des Vereins für Chemnitzer Geschichte“, Bd. XIII, 136 (1905). 60 CDS II, 6, Nr. 265. 61 Codex Augusteus I, Sp. 11. Neuer Druck bei Helbig, Herbert, a. a. 0., II., S. 44, wo irrtümlich 1484 steht.