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Es ist daher nicht möglich und auch nicht notwendig, hier eine Zusammenstel lung durchgesehener Arbeiten voranzuschicken. Es sollen lediglich diejenigen Schriften genannt werden, die für den Gang der Untersuchung wichtig gewesen sind. Über die gesetzlichen Grundlagen der Leinenproduktion des platten Landes unter richtet Haubold 10 11 , der die Entwicklung der Gesetzgebung kurz skizzierte. Dazu stellt sich noch die Arbeit von J. G. Paul u , und darüber hinaus enthalten Dar stellungen des Staats- und Privatrechts Hinweise auf die Stellungnahme des Ge setzgebers, wobei jedoch in den meisten Fällen die Lage an der Wende des 18. Jh. zum Ausgangspunkt genommen und der früheren Jahrhunderte nur kurz gedacht worden ist. Auch in Darstellungen größerer sächsischer Städte finden sich Bemer kungen zum Thema. So nimmt die Erörterung von Problemen der ländlichen Leinenproduktion in der Geschichte der Stadt Grimma von Lorenz 12 einen grö ßeren Raum ein. Anlaß dazu waren die in Grimma abgehaltenen Beratungen und der dort geschlossene sogenannte Grimmsche Vertrag des Jahres 1555. Der Ver fasser einer älteren Stadtgeschichte von Leipzig, Karl Große 13 , bemerkt bei Er örterung der Geschichte der Zünfte dieser Stadt, daß Ende des 15. Jh. „einzelne auf das Land zu emigrieren sich bewogen fühlten“. Auch die Geschichte der Leine weberinnung von Dresden bietet gewisse Ansatzpunkte für die Durcharbeitung des Dorfweberproblems; denn wir erfahren ja von der Existenz ländlicher Pro duktion in erster Linie durch die Zünfte. 14 Die aus dem Jahre 1815 stammende Geschichte der Stadt Oschatz 15 bringt zwar keine uns direkt interessierenden Ein zelheiten, da die Leineweber, obwohl 1477 einwandfrei bezeugt, dort erst seit dem 17. Jh. eine Rolle zu spielen beginnen, aber wichtig ist, was der Verfasser über die Landesordnung von 1482 und über das Stadt-Land-Verhältnis zu berichten weiß. Aus der Mitte des vergangenen Jahrhunderts stammt die Zwickauer Stadtge schichte von Herzog, der die dort 1500 privilegierte und 1513 eingerichtete Bleiche, sowie die Bannmeilenbestimmungen von 1513 erwähnt. 1541 wurde diese Bleiche von den Chemnitzern vertraglich anerkannt. Das Stadt-Landproblem freilich, wie es sich in Zwickau in dem von uns genauer untersuchten Zeitraum stellte, hat Herzog nicht erörtert. 16 10 Haubold, Christian Gottlieb, Lehrbuch des Königlich-Sächsischen Privatrechts. (Hg. Hän sel, Philipp Heinrich Friedrich), Leipzig 1848, 3. Auflage, 2. Abteilung, 8. 125ff. 11 Paul, J. G., Das Gewerbsrecht, nebst dem Gesetz, welches den Gewerbebetrieb auf dem Lande regelt. Leipzig 1841, S. 76ff. 12 Lorenz, Christian Gottlob, Der Stadt Grimma Beschreibung, Grimma, 1856, II. Teil, S. 566 ff. 13 Grosse, Karl, Geschichte der Stadt Leipzig. Leipzig 1897, Bd. I. S. 441 ff. 14 Lindau, M. B., Geschichte der Haupt- und Residenzstadt Dresden. Dresden 1859,1. Bd. S. 324f. 15 Hoffmann, Carl Samuel, Historische Beschreibung der Stadt, des Amts und der Diöces Oschatz. Oschatz 1813, I. Teil, S. 363ff. ” Herzog, Emil, Chronik der Kreisstadt Zwickau. Zwickau 1845, II. Teil, 8. 161 ff. und S. 254.