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Nachfolgerschaft Hoffnung gemacht hatte. Man verlangte von Steinbrück eine hohe Kaution, die dieser arme Teufel nicht zu leisten vermochte 304 ), und da ist denn auch bald von dieser ganzen Sache nicht mehr die Rede, und es blieb wieder alles beim alten. Durch dieses ewige Schwanken in der obersten Leitung der Fabriken aber konnte in ihren Betrieb durchaus nicht jene Stetigkeit und Sicherheit gelangen, die ein jedes derartige Unternehmen und namentlich, wenn es, wie hier diese, noch jung ist, ganz unbedingt erfordert. Dieses Schwanken hatte vor allem wohl darin seine Ursache, daß das Direktorium, sei es aus Ehrsucht, sei es aus rein selbst süchtigen Gründen, allem Anscheine nach Böttger gar zu gern von der Leitung seiner Manufakturen, nachdem er sie begründet und eingerichtet, abgeschoben hätte, um sie dann selber in die Hand zu nehmen, wohl in dem festen Glauben, daß sie, richtig geleitet, eine stattliche Einnahmequelle darstellen würden. Namentlich der Kommerzienrat Matthis, ein undankbarer Geselle, der Böttger, wie erwähnt, allein seine Beförderung zu verdanken hatte, scheint in dieser Beziehung ganz feste Absichten gehabt zu haben. Er war es ja, wie er wähnt, zunächst gewesen, der Böttger, angeblich um ihn in seinen vielen Arbeiten zu erleichtern, auf die Idee gebracht hatte, eine besondere Direktion für seine Manufakturen einsetzen zu lassen. Dann aber im September des Jahres 1710, zu der Zeit, da der Streit um die Leitung der Manufakturen so ziemlich am heftigsten tobte, hatte er, um von Böttger wieder Waren zum Verkauf zu bekommen— wohl wissend, daß dieser sie nach den Erfahrungen der ersten Messe nicht wieder freiwillig herausgeben würde — zu einem bedenklichen Mittel gegriffen: er hatte, ohne daß Böttger damals auch nur eine Ahnung von diesen Machenschaften hatte, mit Hilfe eines Kaufmannes, namens Joh. Gottlieb Schwartze, der aber nur ein Strohmann war, eine Gesellschaft unter der Firma Schwartze & Co. gegründet mit einem Kapital von 4000 Talern, zu dem Dr. Nehmitz zwei Drittel, ein anderer Arzt Dr. Bussius, dem man Hoffnung auf den Kommerzienrattitel gemacht hatte, den Rest hergegeben hatte 305 ). Mit dieser Gesellschaft schloß das Direk torium nun einen regelrechten ausführlichen Kaufvertrag ab, dessen 15 Paragraphen ihr zunächst eine Provision von 6% auf alle übernommenen Waren zusicherte, daneben aber auch hinsichtlich des Verkaufes des Steinzeuges wie auch des Porzellans, sobald dessen wirkliche Fabrikation beginnen würde, ein völliges Monopol in die Hände gab. Dieser Vertrag ward zunächst nur bis zur Ostermesse des folgenden Jahres geschlossen, dann aber bis Michaelis verlängert, gleichzeitig in ihm aber bestimmt, daß die Kompanie wegen Abnahme von Waren nur mit dem Direktorium verhandeln solle, wodurch Böttger gezwungen ward, nun doch diesem seine Waren wieder auszuliefern. Auch ward in den Zeitungen be kannt gemacht, daß künftig das „neue sächsische Porzellan“ nur bei dieser Firma in Leipzig zu haben wäre. Auf diese Weise wurden in der Tat, ohne daß Böttger damals das geringste geahnt zu haben scheint, die Michaelismesse des Jahres 1710, dann die Neujahrs- und