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Sonnabend, den 3. Dezember. 13S LSV4. er sächW Irzähler, Bezirksanzeiger für Bischofswerda, Stolpe« ««d Umgegend. Amtsblatt der Kgl. AmtrhmHtmamWst, der Kgl. Schulinipcktim u. des Kgl. Hau-tzollamtes zu Bauym, sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadtrates zu Bischosswerda. Hse- Amtshauptmannschaft. von Kirchbach. Hnndesperre. Am 27. dss. Mts. ist in Tberotjendorf an einem männlichm, etwa 2 Jahre alten, grauen Wolssspitze, welcher vorher auch in Rieder» ottendorf und Berthelsdorf umhergelaufen ist, durch bezirkstierärztliche Untersuchung die Tollwut festgestellt worden. Die mittelst Bekanntmachung vom 22. November dss. Jhs. (Sächsischer Erzähler Nr. 135) über die Ortschaften Groh- und Kleindrebnitz, Weickersdorf, Nieder- und Oberputzkau bis 17. Februar 1905 verhängte Hundesperre wird daher bis 27. Febrnar ISdS verlä ngert. Bautzen, am 30. November 1904. Königliche Am 28. dieses Monats ist in Tautewalde ein Hund, weißer Spitz, zirka 10 Jahre alt, erschossen worden, welcher nach der bezirkstierärztlichen Untersuchung mit der Tollwut behaftet gewesen ist. Gemäß 88 37 und 38 des Reichsgesetzes vom Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit 8 19 folgende der Instruktion vom 27. Juni 1895 wird daher für die Orte Tautewalde, Oberneukirch (alle Anteile), Ringenhain M. S., Ringenhai« L. S., Wilthen, Kleinpostwitz, Schwarznauslitz, Jrgersdorf, Sora, Dretschen, Arnsdorf, Weitzuauslitz, Diehmen und Golenz die Festlegung (Ankettung oder Einsperrung) aller Hunde auf die Dauer von 3 Monaten, also bis mit 28 Februar 1995 und die sofortige Tötung aller derjenigen Hunde und Katzen angeordnet, welche von dem wutkranken Tiere gebissen worden sind, oder rücksichtlich welcher der Verdacht vorliegt, daß dies geschehen ist. Gleichzeitig wird die über die Orte Niedcrncukirch, Steinigtwolmsdorf, Weifa und Neufchirgiswalde bereits verhängte Hundesperre bis 28. Februar 1WL verlängert. Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde au der Leine; jedoch dürfen die Hunde ohne polizeiliche Erlaubnis aus dem vorgenannten, als gefährlich geltenden Orte nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Herde, von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh lind von Jagdhunden bei der Jagd, ist unter der Bedingung gestattet, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauches (außerhalb des Jagdrevieres) festgelegt, oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Die Hundebesitzer werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Maulkörbe den in der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 13. Mai 1899 (Erlaß-Sammlung vom Jahre 1899, S. 8) erteilten Vorschriften entsprechen müssen. Wenn Hunde den vorstehenden Vorschriften zuwider innerhalb des gefährdeten Bezirks frei nmherlaufend betroffen werden, so kann deren sofortige Tötung angeordnet werden, außerdem aber wird der Schuldige mit Geldstrafe bis zu ISO Mr. oder Haft bis zu 6 Wochen, bez. wenn die Verletzung der vorstehenden Abfperrungsmaßregel wissentlich erfolgte, mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Im übrigen sind die Besitzer von Hunden bei Vermeidung einer Geldstrafe von 10 bis 150 Mk. oder Haft nicht unter einer Woche verpflichtet, bei verdächtigen Erscheinungen der Tiere, welche den Ausbruch der Tollwut befürchten lassen, oder wenn ihnen ein Hund entwichen ist, sofort der Orts polizeibehörde Anzeige zu erstatten, welche solche unverzüglich anher einzusenden hat. Bautzen, am 30. November 1904. Königliche Amtshauptmannschaft. von Kirchbach Hse. Dienstag, ve« 13 Dezember 1994, von vormittags 19 Uhr an, kommen die in den Abteilungen Nr. 4, 5, 7, 18, 19, 20 und 21 des Höllenreviers, sowie die auf dem Holzschlaae in Abteilung 36 (Parzelle Hunger) anfbereitetcn Nutzholz-Sortimente, als: 228 fichtene Stämme von 12—15 ow Mittelstärke, 148 „ „ „ 16-22 „ 38 kieferne „ „ 16—22 „ „ 150 kieferne und fichtene Klötzer „ 12—15 „ Oberstärke, .7« io l darunter 130 Stück ziemlich - »» 13-36 „ . j astreine Ware, 109 fichtene und kieferne , „ 12—27 „ „ und 10 eichene ., „ 17—30 „ „ 3,5—4,6 w lang, unter den vorher bekannt gegebenen Bedingungen zur öffentlichen Versteigerung. Interessenten wollen sich zur obengenannten Zeit in dem als Bersteigerungslokal bestimmten Restaurant „Amtshof- einfinden. Bischofswerda, aml. Dezember 1904. Der Stadtrat da selb st. »r. Lange. Ortskrankenkaffe Stacha und Umgegend. Sonntag, ve« 11. Dezember, nachmittags 3 Uhr, II. diesjährige ordentliche General-Versammlung " in der Zimmermann schen Gastwirtschaft -« Stacha, wozu d,e Kaffenmitglirder und deren Arbeitgeber nach 8 49 d. St. eingeladrn werden. Tagesordnung: 1) Neuwahl für 3 ausscheidende Vorstandsmitglieder. 2) Wahl dreier Rechnungsprüfer für die JahreSrechnuna 1904. 3) KassengeschästlicheS. au, am 1. Dezember 1904. Kennst, Vorsitzender.