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1SV4 Tomlabend, den 2. Januar. _ > und Eonnabends, und . Sonnabends erscheinenden „belle- Nttta««" vierteljShrlich Marl 1 LV Pf. Nummer der ZellungSpretSliste N.^7. Inserate, welche in diesem Blatte die weiteste Verbreitung Aden, «erden bi, Montag, Mittwoch und Freitag früh 9 Uhr angenommen und kostet die viergespalt«» Coq-uSzeile 10 Psg-, unter „Eingesandt" 20 Pf. Gingst« Jnseratenbrtrag 30 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pf. Dirfr Zeitschrift erscheint wöchentlich drei Mal G1«Sta-S, Larmerrtag« i 7^ 7 ? kostrsteüilchließlich der Sonnab trrsttschen Net S«r»spvechst«Il^ «r »» Bestellungen werden bei allen Popanstalten des deutschen Reiches, für Bischofswerda und Umgegend bei unseren ZeitungSbotrn, sowie in der Exprd. d. Bl. angenommen, «chtnnvfünf-tsster Jahr,«««. er sächsische Frzähler, Bezirksauzeiger für Bischofswerda, Stolpe« ««d Umgegend. Amtsblatt der Sgl. Amtshan-towlinschast, da Sgl. Schulinspcktion ». des Sgl. Hauptzollamtcs zu Baichm, sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadiums zu Bischofswerda. Jagdkartengebührenauteile. Die den Ortsarmenkassen zukommenden Jagdkartengebührenantcile auf das Jahr 1903 sind bis spätestens zum 28. Januar 1S04 bei der Kasse der K. Amtshauptmannschaft in Empfang zu nehmen. Die dann noch unerhobenen Beträge werden portopflichtig durch die Post zugestellt werden. Bautzen, am 30. Dezember 1903. Königliche Amtshauptmann schast. von Kirchbach ^lch. Hundesteuer betreffend. Nach 8 1 des Gesetzes, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, vom 18. August 1868 in Verbindung mit 8 1 des hiesigen Regulativs vom 13. März 1901 ist für jeden Hund, welcher hier gehalten wird, eine jährliche Abgabe zu entrichten, welche 10 Mark und wenn Jemand mehr als einen Hund hält für den ersten IO Mark, für den zweite« IS Mark, für den dritten und jeden weiteren Hund SS Mark beträgt. Diese Bestimmung leidet insofern eine Abänderung, als für Zug- und Kettenhunde, soweit letztere zur Bewachung von Gehöften, Gärten und sonstigen ihrer Bestimmung und Benutzung nach eine besondere Bewachung erheischenden Localitäten (zum Beispiel Trockenplätze, Bleichen, Obstplantagen) dienen, sowie für die von professionsmäßigen Hundehändlern lediglich zum Zwecke des Verkaufs gehaltenen Hunde, welche niemals frei umherlaufen dürfen, eine jährliche Abgabe von S Mark für jeden Hund zu entrichten ist. Gemäß 8 3 des angeführten Gesetzes werden alle diejenigen hiesigen Einwohner, welche Hunde besitzen, hiermit aufgefordert, zu Vermeidung der auf die Hinterziehung der Hundesteuer angedrohten Strafe spätestens bis zum IO. Januar IVOS zur Aufstellung des Hundesteuer katasters anher anzuzeigen, welche Hunde sie besitzen und dabei besonders anzugeben, ob dieselben in geschlossenen Räumen oder in Hofräumen an der Kette liegen und ob dieselben, wenn sie von den Besitzern bei Ausübung ihres Gewerbes zum Ziehen benutzt werden, in der Zeit, wo sie zu diesen Verrichtungen nicht verwendet werden, unausgesetzt an der Kette liegen oder in geschlossenen Räumen gehalten werden. Vorgedachte Anzeigen sind nach 8 3 des Gesetzes schriftlich zu erstatten und bis zum 10. Januar 1904 an die Kämmereikasse einzureichen. Der volle regulativmäßige Hundesteuerbetrag auf das ganze Jahr ist spätestens bis Ende Januar 1904 an die Kämmereikasse abzuführen. Bischofswerda, am 2. Januar 1904. Der Stadtrat daselb st. »i». Lange. Lhm. In Gemäßheit von 8 25,1 der deutschen Wehrordnung werden alle diejenigen Personen, welche a) im Jahre 1884 geboren, b) bei der letzten Musterung aus irgend einem Grunde zurückgestellt worden sind, und e) Rekruten, welche sich im Besitze eines Urlaubspasses befinden und bis zum 1. Februar 1904 noch keinen Gestellungsbefehl erhalten haben und im Verwaltungsbezirke des unterzeichneten Stadtrats sich aufhalten, hierdurch aufgefordert, in der Zeit vom IS. Januar vis I. Februar 1S04 von vormittags 8 bis 12 Uhr und nachmittags von 2 bis 6 Uhr, mit Ausnahme der Sonntage, unter Vorlegung ihrer Geburts- oder Losungsscheine sich entweder persönlich oder durch ihre Eltern, Vormünder, Lohn-, Brot- oder Fabrik-Herren in der hiesigen Rats- und Polizei-Expedition anmelden zu lassen. Wehrpflichtige, welche sich nicht vorschriftsmäßig anmelden, werden mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft. Zugleich werden die Militärpflichtigen auf die Bestimmung in 8 25,9 der deutschen Wehrordnung aufmerksam gemacht, wonach Diejenigen, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthaltsort oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungs- oder Musterungsbezirk verlegen, dieses behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach -er Ankunft an dem neuen Ort derjenigen. welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden haben. Bischofswerda, am 2. Januar 1904. Der Stadtrat daselbst. Lange. Lhm. Diejenigen Personen, welche für das Jahr 1904 eine zu erlangen wünschen, haben sich bis zum 15. Januar dieses Jahres in hiesiger Ratskanzlei zu melden. Bischofswerda, am 2. Januar 1904. Der S t a d t r a t d a s e l b st. ' AOv »i». Lange. Lhm. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten, Montag, den 4. Januar 1VO4, nachmittags L Uhr. Tagesordnung: 1) Wahlen der gemischten ständigen Ausschüsse auf das Jahr 1904. 2) Geschäftliche Mitteilungen. Bischofswerda, am 31. Dezember 1903. Gräfe, Stadtv. - Vorsteher. 4. Jkananr 1VO4, S VOr, sollen in Bischofswerda I Fahrrad, I Bücherschrank, o Schreibtische gegen Barzahlung versteigert werden. Sammelort: Kgl. Amtsgericht. Bischofswerda, am 2. Januar 1904. Der Gerichtsvollzieher des KSrttgl. Amtsgerichts. Der Theaterbrand in Chicago. Noch am Ende des alten Jahres, am 30. Dezember 1903 und am Hellen Tage hat sich in der großen nordamerikanischen Handelsstadt Chicago, der Metropole des Westens, ein furchtbares Unglück er eignet, das fast alle ähnlichen Unglücksfälle an Opfern und SchreckenSszenen noch über trifft «nd die Vergänglichkeit alles irdischen Glückes und Lebens uns aufs neue in ein grelles Licht rückt. Während einer Matinee, also zur Zeit einer Vorstellung am Hellen Tage, brach am 30. Dezember in dem erst voriges Jahr nach dem Plan der komischen Oper in Paris neuerbauten JrsquoiS- THeater (Irokesen - Theater) in Chicago aus noch nicht bekannten Ursachen ein großes Feuer aus. Der Brand ergriff rasch das ganze Theater, erfüllte alle Räume mit einem dichten Rauche und er zeugte in dem vollbesetzten Hause eine un geheure Panik. Während ein Teil der in den unteren Räumen sich befindenden Theaterbesucher sich noch durch schleunigste Flucht in rasender Eile retten konnte, waren die Theaterbesucher in den obersten Räumen schon so gut wie verloren, denn die Ausgänge der Galerien wurden durch stürzende und drängende Menschen ver«