V. SCHÖNBURG UND MEISSEN/SACHSEN IM MITTELALTER Im 12. Jahrhundert und im Beginn des 13., bis in die Zeit Kaiser Friedrichs II. hinein, standen die Schönburge kaum in Beziehung zu den Wettinern. Sie erscheinen als Zeugen in bischöflichen, in erster Linie naumburgischen, und in Königs urkunden. Eine von Berthold von Schönburg bezeugte Ur kunde Markgraf Konrads von der Ostmark von 1191 1 betrifft die Zeitzer Stiftpropstei, also eine Angelegenheit des Bistums Naumburg, und Berthold gehört augenscheinlich zum Gefolge Bischof Udos II., der ebenfalls Zeuge ist. Noch 1212 beschwört Hermann von Schönburg den Vertrag Kaiser Ottos IV. mit Markgraf Dietrich von Meißen auf Seiten des Kaisers und verspricht, im Falle des Vertragsbruchs in Meißen einzu reiten, während umgekehrt die Vasallen des Markgrafen in Braunschweig Einlager halten sollen. 2 Zu den letzteren ge hört er also nicht. Wenn wir ihn 1220 und 1224 auf den markgräflichen Landdingen zu Collm, Delitzsch und Schkölen^ antreffen, 3 so scheint dies bereits eine Änderung des Verhält nisses anzudeuten, doch ist der Schluß nicht zwingend: es sind keineswegs nur markgräfliche Vasallen auf den Land dingen anwesend gewesen, sondern auch der Sohn des Böh menkönigs, der Bischof von Meißen, der Burggraf von Altenburg usw. waren dort gelegentlich vertreten. Dagegen ist Hermann 1222 klar als Lehnsmann (fidelis) des Landgrafen Ludwig von Thüringen bezeugt, 4 in dessen Urkunden er wiederholt Zeuge war. Nachdem Markgraf Heinrich der Erlauchte nach dem 1247 erfolgten Tode des letzten Landgrafen aus ludowingischem 1 UB Naumburg I, Nr. 367. 2 Cod. Dipl. Sax. I 3, Nr. 163. 3 Ebd. Nr. 279, 325. 4 Ebd. II 1, Nr. 92.