VORWORT Der „moderne“ Staat ist unmodern geworden. Er ist in die Krise geraten, und die Menschen sind seiner um so über drüssiger, je mehr sie auf ihn angewiesen sind. Sie helfen sich mit Wunschbildern: dem „Herrschaftsstaat“ wird der „Ge meinschaftsstaat“ gegenübergestellt. Ein echter Gegensatz ist dies nicht. Auch Herrschaft hat gemeinschaftsbildende Kraft, und Herrschaft ist nicht minder drückend, wenn sie anonym ist oder sich Gemeinschaft nennt. Der deutsche Staat kommt vom Landesstaate her, er ist nicht von Haus aus Königsstaat wie die Staaten Westeuropas. Vom Staate führt bei uns der Weg zurück zur Landesherr schaft; aber woher kommt die Landesherrschaft? In welchem Verhältnis stehen Land und Herrschaft, Land und Staat? Es waren nicht zuletzt Fragen dieser Art, um die in Deutschland die verfassungsgeschichtliche Forschung in den letzten Jahr zehnten kreiste. Einen Beitrag zu ihrer Beantwortung zu lie fern setzt sich auch die vorliegende Einzelstudie zum Ziele. Breit angelegte Arbeiten zur Entstehung der Landesherr schaft, die vor dem Kriege begonnen wurden, konnte ich aus äußeren Gründen nach Kriegsende nicht fortsetzen. So muß ich mich damit begnügen, wenigstens die Richtung anzu deuten, in der sie hätten weitergeführt werden sollen. Das gewählte Beispiel ist mir seit den Anfängen meiner wissen schaftlichen Arbeiten vertraut, und ich hoffe, an ihm deutlich gemacht zu haben, worum es mir geht. Anmerkungen sind nur sparsam beigegeben worden. Ins besondere wurde auf die Anführung der allbekannten ver fassungsgeschichtlichen Literatur allgemeiner Art verzichtet, der ich mich natürlich in vieler Hinsicht verpflichtet weiß. Die Anmerkungen beschränken sich also im allgemeinen auf die Spezialliteratur zur sächsischen und insbesondere zur schönburgischen Geschichte und auf Quellenbelege. Soweit