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Amts- M AnMWblatt für den -M- Ssiirk des AintSPiichls Eibenstock sertionspreis: die kleinsp. °d' und dessen Hlrngebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. — 42. Jahrgang. LAA. Dienstag, den 19. November L8NL. Abonnement Viertels. 1 M. 20 Pf. (incl. 2 illustr. Beilagen) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. Das Bergbaurecht „Grotzzeche Fundgrube sammt Eibenstöcker Eom- munstolln", Foliuni 60 des Grundbuchs für Wildenthal, ist von der Berechtigten aufgegeben worden. Die Hypothekengläubiger können binnen 3 Monaten, von Erlassung dieser Be kanntmachung an gerechnet, die Zwangsversteigerung des Rechts beantragen. Das Recht erlischt, wenn innerhalb der gedachten Frist dieser Antrag nicht gestellt oder bei der Versteigerung kein Gebot erlangt wird. Eibenstock, am 13. November 1895. Königliches Amtsgericht. Ehrig. Ttzr. Bekanntmachung, die Sonntagsruhe im Handelsgcwerbc betreffend. An dem bevorstehenden Buhtag und Todtenfestsonntag darf nur der Ver kauf von Brod und Weitzer Bäckerwaarc, von sonstigen Etz- und Material- waaren, von Milch, sowie der Kleinhandel mit Heizungs- und Beleucht- «ngsmaterial von 6 Uhr früh bis l Uhr Nachmittags, mit Ausschluß von 2 Stunden von Beginn des Vormittagsgottesdienstes an, statlfinden; alle übrigen Verkaufsstellen sind während des ganzen Tages geschlossen zu halten. Zuwiderhandlungen sind mit Geldstrafe bis zu 600 Mark oder mit Haft zu bestrafen. Eibenstock, den 18. November 1895. Der Rath der Stadt. I»r Körner. Gnüchtcl. Bekanntmachung. Nach den Bestimmungen des Regulativs, die polizeiliche An- und Abmeldung der Einwohner und Fremden in der Stadt Eibenstock betreffend, vom 8. November 1883 ist jede Veränderung in den Anfenthaltsverhältnissen eines Einwohners — Anzug, Fortzug, Umzug — binnen 3 Tagen an Rathsstcllc anzuzeigen. Die Meldepflicht trifft bei Familienangehörigen das Familienoberhaupt, bei Lehrlingen den Lchrherrn oder, wenn sie nicht bei diesem wohnen, den betr. Ouartier- wirth, bei Dienstboten diesen und den Dienstherrn, im klebrigen aber den Miether und bez. Aftermiether, daneben den Hausbesitzer und Vermiether. Wir weisen erneut auf diese Bestimmungen mit dem Bemerken hin, daß in den nächsten Tagen eine allgemeine Revision des gesammten Meldcwesens stattfinden wird, und daß die hierbei noch vorgefundenen Unregelmäßigkeiten mit Geldstrafen bis zu 10 Mark cvent. entsprechender Hast bestraft werden. Eibenstock, den 14. November 1895. Der Rath der Stadt. I. V.: Justizrath Landrock. Gnüchtcl. Bekanntmachuu g. Am 15. November dss. Js. ist der 4. Termin der diesjährigen städt ischen Anlagen fällig gewesen. Zu dessen Entrichtung ist eine 3 wöchige Frist nach gelassen. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß nach Ablauf dieser Frist ohne vorhergegangene persönliche Erinnerung das Zwangsvollstrcck- ungsverfahren eingeleitet werden wird. Eibenstock, am 18. November 1895. Der Rath der Stadt. I»r. Körner. Bg Gestohlen wurden in hiesiger Stadt laut anher erstatteter Anzeigen: 1) am 5. April dss. Js. Nachmittags zwischen 2 und 5 Uhr aus einem Ver kaufsladen in der Brückenstraße rin Paar braunlederne Frauenschuhe, 5 Mark werth; 2) am 31. Juli dss. Js. Nachts in der 2. Stunde aus einer Schaubude auf dem Schützenplatzc 2 Vergrötzerungs-(Stereoskopen-)gläser mit .Holzcinfassung, 2 Mark werth; 3) am 4. November dss. Js. aus einem Verkaufsstande auf dem Marktplätze ein in einem 26 «>» hohen und z. «»» breiten runden Pappkarton von braunem knpferig-schillerndem Papier, mit Nr. lt gezeichnet, befind licher Sealskin-Bisammuff, mit dunkelbraunem Scidenatlas gefüttert, sowie mit einer großen und zwei kleinen Quasten, 20 Mark werth. Etwaige Wahrnehmungen über den Verbleib des Gestohlenen oder die Thäter sind ungesäumt schriftlich oder mündlich hier zur Anzeige zu bringen. Eibenstock, den 14. November 1895. Der Rath der Stadt. I. V.: Justizrath Landrock. Guüchtel. Nachdem die Prüfung der auf das Jahr 1894 abgelegten Rechnungen der Ge- meindc-Ecntralkaffe, der Schulkaff« sowie der Armenkaffe, ingleichen der unter Verwaltung des Gemeinderaths stehenden Stiftung»- und Legätgelder-Kaffen beendigt ist, liegen die gedachten Rechnungen vom 18. November dieses Jahres ab vier Wochen lang während der gewöhnlichen Geschäftsstunden in der Expedition des unterzeichneten Gemeinderaths zur Einsicht aus. Schönheide, am 14. November 1895. Der Gcmeilldcrath. Der englische Kriegsrummel. 'Nach langer Zeit der Dürre machen sich endlich auf den verschiedensten Gebieten des Geschäftslebens wieder' einige er freuliche Anzeichen neuer Belebung geltend. Es sind da nach zarte Triebe, die sorgfältigster Pflege und Wartung be dürfen, um sich zu lebensvollen Gebilden zu entwickeln, und die selbstverständlich nur im Frieden gedeihen können. Um so schmerzlicher muß cS berühren, daß eine kleine Anzahl deutscher Zeitungen, die eigene Berichterstatter nach Konstantinopel gesandt haben, für da« von ihnen dafür auf gewandte Geld auch etwas Erkleckliches an Sensationsnach richten liefern zu müssen glauben. Wenn man solche Berichte vom Goldenen Horn liest, muß man glauben, da unten weit in der Türkei gehe Alle» drunter und drüber, alle Bande der Ordnung seien gelöst und das Osmanenrcich könne jeden Tag morsch in sich zusammenbrechen. E« kann nicht verhehlt werden, daß die Lage de« Sul tan« schwierig ist. Die Armenier, die sich unter dem Schutze der Großmächte fühlen, mögen stark herausfordernd auslrctcn und die alttürkische Partei ihrerseits 'cheint wenig gewillt zu sein, die vom Sultan verheißenen Reformen zur Wahrheit werden zu lassen. Auch der innerhalb vier Wochen wieder holte Großwesirwechsel deutet auf innere Kämpfe. Aber ersten« sind die Reibereien zwischen Christen und Türken in Klein asien nichts Neue« und zweitens wird auch in der Politik nicht« so heiß gegessen wie e« gekocht wird. Man muß die verschiedenen Sensationsmeldungen mit der Ruhe de« Bürger in! „Faust" hinnehmen, dem es ganz Wurst ist, „wenn hinten weit in der Türkei die Völker aufeinander schlagen." Kalt blütigkeit, Ruhe und Mißtrauen! Das ist da« Rezept, um die durch den Türkcnrummel etwa beunruhigten Nerven zu beschwichtigen. England, das seinen orientalischen Tops gern an ein europäische« Feuerchcn schieben möchte, ohne selbst die Hciz- ungskostcn zu bezahlen, ist immer bemüht, andere Nationen für seine Zwecke zu entflammen. Da hat der englische llnter- staatSsekrekär Curzon kürzlich eine Rede gehalten, die nach dem verstümmelten telegraphischen Auszug besagte, daß der beun ruhigende Stand der äußeren Angelegenheiten sich weiter ent wickeln würde; es liege indessen keine Noth Wendigkeit vor, daß dieser Stand der Dinge zu einem Kriege führen müsse. Kurz und deutlich! Eine solche Auslassung kann aus dem Munde einer offiziellen Persönlichkeit gewiß nur am Vorabend eines Krieges kommen, so wenigstens würde mau noch vor einem halben Jahre gedacht haben. Seitdem ist das Publikum durch verschiedene seltsame Vorgänge gewitzigt, in allerjüngster Zeit gegen die Schläge mittelst de« elektrischen Drahtes ziemlich „abgebrüht." Bald kam denn auch per Draht die übliche Abschwächung und Ergänzung. In der an geblichen KriegSrcde sei nur von „beunruhigenden Symptomen" gesprochen worden. Mit der Zunahme de« Bedürfnisses nach neuen Absatzgebieten vermehren sich die Berührung«- und Reibungspunkte zwischen den wetteifernden Völkern. Die« müsse jedoch nicht nothwcndigerwcisc die Gefahr eines Krieges erhöhen. „Der Krieg werde von Jahr zu Jahr un populärer." Dieser Schlußsatz fehlte in der ersten Depesche ganz; er giebt aber der ganzen Rebe den Charakter, und nun der volle Wortlaut der Auslassung Curzon« vorliegt, zeigt sich erst, daß der Staatsbeamte einen ganz verständigen, ruhigen Vortrag gehalten hat, der die nächste Zukunft für keineswegs bedroh lich hält. Nur die Tclegraphenagentur hatte einzelne Stellen herausgeschnitken, die sich börsenmäßig verwcrthcn ließen. In ähnlicher Weise ist erst vor vierzehn Tagen eine nicht amtliche Auslassung de« russischen „Regierungsboten" behandelt worden. In Wirklichkeit liegen die Dinge keineswegs bedrohlich. Ruß land gönnt England nicht den Besitz von Konstantinopel und hat dabei natürlich Frankreich aus seiner Seite. England gönnt Rußland den gleichen Besitz nicht und hat dabei Italien und Oesterreich für sich. Durch diesen Widerstreit erhält sich der europäische Besitzstand der Türkei, der an sich ja sonst ein Unding wäre. Aber auf einen Weltkrieg darum würden es weder Rußland noch England ankommen lassen! Daß dabei eine gute Portion Heuchelei mit unterfließt, ist aller Welt klar. WaS kümmerten sich die Engländer um die armenischen Christen, wenn diese nicht den erwünschten Anlaß gäben, sich in die türkischen Angelegenheiten cinzumischen. Und auch die „Kulturmission" Rußland« findet plötzlich ihre Aufgabe in dem Schutze der Armenier vor den Kurden und möchte nebenher natürlich auch gleich seine Grenze etwa« „be richtigen," wie der beschönigende Ausdruck für die unersättliche russische Ländcrgicr lautet. Aber beide Mächte werden sich gedulden müssen. Trotz der gegenwärtigen Wirren blüht dies mal ihr Weizen nicht. „Der Krieg wird immer unpopulärer." Tagesgeschichte. — Deutschland. Der Vorstand des Zentral-Aus- schusse» der vereinigten Jnnungsvcrbände Deutsch land« zu Berlin hat in seiner am 15. November d. I. stattgehabten Sitzung beschlossen, in einer Eingabe an den BundeSrath gegen die Genehmigung einer Gesetzesvorlage aus Errichtung von Handwerkskammern ohne lokalen Unter bau zur Vorbereitung der eigentlichen Organisation des Hand werks, wie eine solche Zeitungsnachrichten zufolge dem Bun- deSrathe zugegangen und von diesem bereits dem zuständigen Ausschüsse überwiesen sein soll, sich au«znsprechen und darin zugleich dem Wunsche Ausdruck zu geben, einmal auf eine beschleunigte Fertigstellung de« Gesetzentwurfs betreffend die ZwangSorgauisation des Handwerk« hinzuwirken und sodann über den Entwurf des Herrn Staatssekretärs v. Bötticher auf Errichtung von Handwerkskammern erst nach Eingang der von Berlcpsch'schcn Vorlage zugleich mit derselben über die weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen unter Berücksichtig ung der Beschlüsse de« 1894er JnnungStagcs Entschließung zu treffen. Ferner wurde beschlossen, bei dem Herrn Han- delSminister Frhrn. von Berlepsch dahingehend vorstellig zu werden, daß in dem in der Ausarbeitung befindlichen Gesetz entwürfe über die Organisation des Handwerks unter allen Uniständen den Innungen die gemäß 88 07 und 97n und den JnnungsauSschüsscn die gemäß 8 102 der ReichSgcwcr- bcordnung ihnen heute zustehcnden Rechte gewahrt bleiben, sodann aber auch die Jnnungsverbände in den Rahmen der Organisation cingefügt und diesen ihre Befugnisse insbesondere hinsichtlich de« Erlasse« von Vorschriften über die einheitliche Regelung de« Lehrlingswesen« sowie der Ertheilung von Ge- sellenzeugnissen erhalten werden. Ferner soll die Festlegung einer Karenzzeit für die Einführung de« Befähigungsnach weise« al« Vorbedingung für den selbstständigen Betrieb des Handwerks beantragt werden. — Berlin. Die gegenwärtig beginnende Tagung ver-