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Ms- M AUWblck für den «»scheint « s s s^ I Abonnement -ZLZ- «Mk des AMzzmchk Lldnisiock Zs-- sertionspreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- 3°ile l0Ps. und dessen Mmgeöung. d°st°nst°lt°n. , Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. ' 42. Jahrgang. .4? LOO. Sonnabend, den 14. September L8OL. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Materialwaarenhändlers »mit in Eibenstock wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins und Vollziehung der Schlutzvertheilnng hierdurch aufgehoben. Eibenstock, den 11. September 1895. Königliches Amtsgericht. I.: V.: (gez.) »>-. Leuthold, Ass. — Bekannt gemacht durch: Akt. Friedrich, G.-S. Bekanntmachung. Nach 8 17 der revidirten Städtcordnung sind zum Erwerb« des Bürger rechts berechtigt alle Gemeindemitglieder, welche 1) die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2) das sünfundzwanzigstc Lebensjahr erfüllt haben, 3) öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4) unbescholten sind, 51 eine directe Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6) auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuern und Gemeindeabgaben, Ar men- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthalts vollständig berichtigt haben, 7) entweder s. im Gcmeindebezirkc ansässig sind, oder b. daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder e. in einer anderen Stadtaemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Auf gabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum «rwerb« des Bürgerrechts verpflichtet diejenigen zur Bürgerrechtserwerbung berechtigten Gemeindemitglieder, welche 11 männlichen Geschlechts sind, 2) seit drei Jahren nn Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und 3) mindestens 9 Mark an directen Staatssteuern jährlich zu entrichten haben. Diejenigen Einwohner hiesigen Ortes, welche nach Vorstehendem entweder be rechtigt oder verpflichtet sind, das Bürgerrecht Hierselbst zu erwerben, werden daher hierdurch aufgefordert, sich hierzu bis zum 1. Hklover 1895 schriftlich in der Rathsregistratur zu melden. Die Unterlassung der Anmeldung Seiten der nun Erwerbe des Bürgerrechts verpflichteten Personen verwirkt eine Geldstrafe von 15 Mark bez. entsprechende Haststrafe. Eibenstock, am 4. September 1895. Der Rath der Stadt. I. V.: Justizrath Landrock. Graupner. Bekanntmachung. Die Landes-Brandversicherungsbeiträge auf den 2. Termin 1895 — 1. Oktober 1895 — sind nach je einem Pfennig für die Einheit bei der Gebäude- Versicherungs-Abtheiluna und nach je ein und einem halben Pfennig für die Einheit bei der freiwilligen Verfichernngs-Abthetlung nebst den fälligen Stückbeiträgen bis spätestens den 10. Hktover dss. Is. bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung anher zu entrichten. Eibenstock, am 9. September 1895. Der Rath der Stadt. I. V.: Justizrath Landrock. Geyer. Bekanntmachung. Für die am 17. Oktober 1805 vorzunehmcnde «rganzungswahl zur II. Kammer der Ständeversammlung ist die Stadt Eibenstock, welche zum 20. städt ischen Wahlkreise gehört, in zwei Wahlbezirke eingetheilt worden. Der erst« Wahlbezirk umfaßt die Wohngebäude Nr. l bis mit 220 der Abth. I des Brandversicherungscatasters. Als Wahlvorsteher für diesen Bezirk ist Herr Bürgermeister vr. Körner und als dessen Stellvertreter Herr Kaufmann Max Ludwig erwählt worden, während als Wahllocal der Rathhaussaal dienen wird. Der zweite Wahlbezirk umfaßt die Wohngebäude Nr. 22t bis mit 408 der Abth. -4 und l bis mit 40 II der Abth. K des Brandversicherungscatasters. Als Wahlvorsteher für diesen Bezirk ist Herr Stadtrath Meichßner und als dessen Stellvertreter Herr Buchdruckereibesitzer E. Hannebohn erwählt worden, während das Wahllocal in der Bergncr'schen Schankwirlhschast sich befinden wird. Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Eibenstock, am 13. September 1895. Der Rath der Stadt. I. V.: Justizrath Landrock. Graupner. Bckanntmachuu g. Die obere Poststratze wird aus Anlaß ihrer Bcschleußung für den Fahr- und Fußverkehr bis auf Weiteres gesperrt. Eibenstock, am 13. September 1895. Der Rath der Stadt. I. V.: Justizrath Landrock. Graupner. Im 7. Oktober 1895: Jahrmarkt in Johanngeorgenstadt. Holz-Bersteigernng auf dem Staatsforstrevier Witdenlßat. Im Drechsler'schen Gasthofe iu Wildenthal sollen Sonnabend, den 2l. September 180!», von vorm. 8 Uhr an folgende auf den Schlägen in Abth. 11, 21, 25, 32 und 67, sowie in der Durchforst ung in 23, ingleichen von Brüchen und Wegeräumungen in 3—5, 10, 13, 17, 20, 21, 23, 24, 26—28, 32, 37, 38, 44—47, 53, 54, 56-60, 63, 65, 69—72, 79, 80 und 82 ausbereitete Nutzhölzer und zwar: 4368 Stück weiche Kkiiher, 13—15 em stark, 3,s u. 4,« m lang, 6984 „ „ „ 16—22 „ „ 3,s u. 4,» m lang, 3748 „ „ „ 23u.m. „ „ 3,», 4,° u. 4,r m taug, 10107 „ „ Stangeukköker, 8—12 „ „ 3,» u. 4,° m lang, sowie ebendaselbst Montag, den 23. September 1805, von vorm. 8 Uhr an die in den obigen Abtheilungen ausbereiteten Brennhölzer, als: 2'/r Rm. harte, 278'/., Rm. weiche Brennschcite. 164' 2 „ „ Areunknüppek und 1/s V » 258'2 V V Jefle unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen, meistbietend versteigert werden. «gl. Forstrevicrvcrwaltung Wildenthal u. Kgl. Forstrentamt Eibenstock, Ahkmann. am 10. September 1895. Herkach. Tagesgeschichte. — Deutschland. Die „Nordd. Allg. Ztg." widmet dem in Stettin weitenden Kaiser Franz Josef einen sehr sympathischen Artikel, in welchem sie darauf hinweist, daß, wenn auch der Besuch zunächst den militärischen Uebungen gegolten habe, die herzlichen Beziehungen zwischen dem be- sreundeten Monarchen und unserem Kaiser nicht ohne Ein druck aus die gesammte Bevölkerung Deutschland« bleiben werde. Da« Bunde«verhältniß der beiden Reiche, dem sich auch Italien zugcsellt, sei ein sicherer Hort de« Frieden» und eine Gewähr fortschreitenden wirthschaftlichen Gedeihen«. Die freundschaftliche» Begegnungen der Monarchen erneuern die Hoffnung auf eine Zukunft, welche durch diese« Bündniß gegen alle Fährlichkciten gesichert erscheint. Dem Kaiser Franz Josef gebühre der Dank de« deutschen Volke« dafür, daß er im Verein mit unserem Kaiser den Frieden bi« zur Stunde unerfchütlert erhalten hat und weiter zu wahren ge willt ist. — Au« Anlaß de« Tode« der Erbgroßherzogin von Oldenburg erSrtert die „Köln. Ztg." die dortige Thron folge frage und verlangt, daß Schritte gethan werden, um den Prinzen Peter von Oldenburg, welcher in einem Peters burger Gardercgiment dient und al« Thronerbe in Aussicht genommen ist, zum Eintritt in den deutschen Dienst zu ver anlaßen. Der Prinz sei bekanntlich dem Deutschthum stark abgeneigt und müsse, fall» er nicht au« dem russischen Dienst ausscheiden wolle, von der Thronfolge ausgeschlossen werden. Die „Bert. N. Nachr." schreiben über diesen Fall: Zu den deutschen Staaten, in denen die Vererbung de« Thrones in unmittelbarer GeschlcchtSfolge gefährdet er scheint, gehört auch Oldenburg, dessen großherzoglichc« Hau«, soweit e» in Deutschland ansässig ist, an männlichen Mitgliedern außer dem 68 jährigen Großherzoge nur dessen beiden Söhne, den Erbgroßherzog (geb. 1852) und den Herzog Georg (geb. 1855) sowie den Halbbruder de» Großherzog«, Herzog Elimar (geb. 1844), zählt. Letzterer ist morganatisch vermählt mit Natalie Frei!» Vogel von Friesenhos, Herzog Georg ist unvermählt, der Erbgroßherzog, der dieser Tage Wittwer wurde, besitzt nur eine Tochter. Hiernach erscheinen die Aussichten de« russischen Zweige» der Familie, auf den oldenburgischen Thron zu gelangen, recht nahe gerückt. Dieser Zweig zählt an männlichen Sprossen den Herzog Alexander (geb. 1844), besten Sohn Prinz Peter (geb. 1868) und den morganatisch vermählten Herzog Konstantin (geb. 1850). Bon dem Prinzen Peter macht nun die „Köln. Ztg.", indem sie angiebt, daß er sich selbst al» den einstigen Thronerben Olden bürg» betrachte, folgende wenig erfreuliche Angaben, die aber, wie wir hören, im Ganzen zutreffend sind: „Der 26jährige junge Mann ist ausschließlich im russischen Geiste erzogen ; dem Hau-gesetze nach ist er zwar evangelisch, doch ging man so weit, ihm sogar den KonsirmationSunterricht in russischer Sprache crtheilen zu lassen. (Letztere« ist unrichtig. D. R.). De» Deutschen ist er nur unvollkommen mächtig, wenigsten« behauptet er die« selbst, und wenn er einmal ausnahmsweise einige Worte Deutsch spricht, so klingt e« ganz gebrochen. Der Prinz besucht Deutschland niemals, höchsten« vorüber gehend zu einem Familientagc in Oldenburg; er macht au« seiner Abneigung gegen Deutschland durchaus kein Hehl und wenn, wie es oft geschieht, in seinem Regiment über Deutsch land und deutsche Eigenthümlichkeiten gespottet wird, so bleibt er dabei nicht zurück. Sein Urgroßvater, Großvater und Vater waren bereit« in russischen Diensten ; da ist e« kein Wunder, wenn der Prinz ausschließlich Rußland al« seine Heimath betrachtet." — Wir stimmen dem rheinischen Blatte durchaus bei, wenn e« hinzufügt, c« müsse jedem wahren Deutschen unnatürlich erscheinen, einen dem deutschen Wesen solchermaßen abgeneigten Fürsten auch nur al« Anwärter aus einen deutschen Thron zu wissen, und in irgend welcher Weise müßten Schritte geschehen, den Prinzen entweder zum Austritt au» dem russischen und Eintritt in deutschen Dienst zu ver anlassen oder ihn von der Thronfolge auszuschließen. — FriedrichSruh. Die Sedanfeierlichkeiten im Deutschen Reiche und auch im Auslande sind nicht vorüber gegangen, ohne daß man vielfach und in Dankbarkeit dabei de» ersten Reichskanzler» gedacht hat. E» beweisen die» am besten die zahlreichen Telegramme, Briefe und Karte», welche au« diesem Anlaß dem Fürsten Bismarck in diesen Tagen zugegangen sind. Telegramme sind allein nahe an vierhundert cingelaufen, dann noch Hunderte von Briefen und Karten.