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Amts- »!>!> AüMbllitt «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Abonnement viertelst 1 M. 20 Pf. (incl. 2 illustr. Beilagen) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hanncbohn in Eibenstock. 42. Jahrgang. Sonnabend, den 31. August L8SL Ho labt uns wiederum das hehre Z-css begehen, Pas heilige, auf weitem deutschen Vkän. Lasst aus der Zeiten Schoosse neu erllehcn Per Deutschen Nassen Ehrentag: Sedan. Im Winde wogen rings die deutschen Sahnen. Kks Sinnbild für des Weiches Einigkeit. Hie, die geleitet eink auf Siegesbahncn, Sic deuten heut zurück auf jene Zeit, Wo Kaufende den Heldentod erlitten, Wo Wuhm und Ehr dem Vaterland erssritten. 8säLn 1835« Wohl sind der fünfundzwanzig Jahre schon Vergangen seit dem blutige« Kampf und Streiten, Doch da» sein Leben lieh manch tapferer Sohn, Pes' denken heute wir und alle Zeiten. Siirs Vaterland, fürs theure, setzten ein Ihr Hut und Akut die Aaiern und die Sachsen, Pas deutsche Volk vom Miemeir bis zum Rhein, Es war zu einem Ziele eng verwachsen. And dieses Ziel, geeint das Weich zu sehen, Liek alle Ke vereint zusammen kehen. Was durch der Schwabe«, der Wadeuscr Lapferkeit, Durch Vreukens Kriegskunst schwer genug errungen, Was durch der nörd'schen Stämme treuer Zähigkeit, Was nach Jahrhunderten nun endlich doch gelungen. Dass jetzt, soweit die deutsche Zunge klingt. Mit stolz sich alle Deutsche Arüdcr nemien. Vak uns kein Sein» mehr auseinanderbringt. Das wollen heute freudig wir bekennen. And heute rufen wirs, die Jungen und die Klten: Wir wollen dich, Sedan, in Ehren halten! And wieder liechten wir des Lorbeers Weis Wm den Gedenkstein unserer tapferen Krieger, And wieder fchaun im weiten Schlachtcnkrcis Im Heisse wir die ruhmgekröntcn Sieger. And nimmermehr, eh' nicht zu Staub zerfällt Germania dort auf hohem Wergesgipfel, Solang die Denkmäler umfangen hält. Per deutschen Eiche laubgeschmücktcr Wipfel, Solange soll, den Scdantag zu ehren Äks Äationakfess, Niemand uns verwehren! Vergiss ihn nimmer, jüngeres Geschlecht, De« Sedäntag und halte ihn in Ehren: Wer weiss, wie bald es gilt, das deutsche Wecht Dor welschem Aebermuthc ne» zu wehren! Wir stnd es wahrlich nicht, die das Wevanche-Gcschrci Port drüben fördern, denn wir wollen Srieden, Poch muss es sei«, — wir Alle stnd dabei. Wenn uns des Kaisers Wuf ins Aeld befchieden. Dass nimmer deutsche Lreue ist zu beugen. Das soll der Welt der Scdantag bezeugen! Der Hausbesitzer Herr 6u8tav Läolk Roetunutti in Kelcheide ist anderweit als Gemeindevorstand für diesen Ort in Pflicht genommen worden. Schwarzenberg, am 28. August 1895. Königliche AmlshauPtmamischasl. I. V.: von Kirchbach, Bez.-Ass. P— llmahlcu zu den ErqänzunMahlen bei der Handels ¬ kammer in Planen bctr. Nachdem von der Königlichen Kreishauptmannschaft Zwickau die Vornahme von Urwahlen zur Ergänzungswahl bei der Handelskammer zu Plauen angeordnet worden ist, werden alle in den Ortschaften des eine Wahlabtheilung bildenden Amtsgerichts bezirkes Eibenstock wohnhaften Kaufleute und Fabrikanten, welche u. mit mindestens 1900 Mark jährlichem im Ortskataster eingetragenen Ein kommen abgeschätzt, b. 25 Jahre alt und o. nicht vom Stimmrechte in der Gemeinde oder in Folge der Verübung eines Verbrechens von den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind, sowie die Vertreter und beziehentlich Besitzer der im Bezirke gelegenen fiskalischen und communlichcn Gewerbsanstalten, Eisenbahn-, Schifffahrts-, Bergwerks- und Stein bruchsunternehmungen, soweit sie den unter b. und e. angegebenen Bedingungen ge nügen, beziehentlich den unter a. angegebenen Steuercensus erreichen, aufgefordert, zur Vornahme der Wahl von zwei Wahlmänncrn den 5. Septemver 1895 in der Zeit von Vormittags 10 bis Mittags 12 Uhr in einem der nachstehend bezeich neten, für die Wahlabtheilung bestimmten Wahllocale und zwar dem Stadtverordncten-Sitzungszimmer im Rathhaus« zu Eiben stock oder im Sitzungszimmer des Gemeinderaths zu Schönheide persönlich sich cinzufinden, sich wegen des Wahlrechtes durch Vorzeigung der Luitt- ung über Bezahlung der Einkommensteuer des zuletzt vorhergegangenen Einkommen steuer-Termins auszuweisen, die nach 8 9 der Verordnung vom 16. Juli 1868 etwa erforderliche Legitimation beizubringen, auch soweit nöthig, das Vorhandensein der in 8 17 unter 2 des Gesetzes vom 23. Juni 1868 vorgeschriebenen Erfordernisse nachzu weisen und ihre Stimmen abzugeben. Alle stimmberechtigten Personen sind wählbar. Schwarzenberg, am 3. August 1895. Königliche Amtshnuptmnnnschast. Arhr. v. Wirsing. P. Umahlcn zu den Erqänzunasviahlkn bei der Gclverbe- kammer in Planen bete. Nachdem vou der Königliche» Kreishauptmannschaft Zwickau die Vornahme der Nrwahlcn zur Ergänzungswahl bei der Gcwerbckammcr in Plauen angeordnet worden ist, werden alle in den Ortschasien des eine Wahlabtheilung bildenden Amtsgerichts bezirkes Eibenstock wohnhaften Gewerbetreibenden, welche a. als Kaufleute und Fabrikanten mit iveniger als 1900 Mark aber mindestens mit 600 Mark jährlichem im Ortskatastcr eingetragenen Einkommen abgc- schätzl sind, oder l>. ohne zu den Kaufleuten und Fabrikanten zu gehören, im Ortskataster mit mindestens 600 Mark jährlichem Einkommen abgeschätzt, c- 25 Jahre alt und >1. nicht vom Stimmrechte in der Gemeinde oder in Folge der Verübung eines Verbrechens von den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind, aufgcsordert, zur Vornahme der Wahl von zwei Wahlmännern den 5. Septemver 1895 in der Zeit von 3 bis 5 Uhr Nachmittags in dem Sitzungszimmer »er städtischen Eollegien zu Eibenstock oder dem Sitzungszimmer des Gemeinderaths zu Schönheide persönlich sich einzufinden, sich betreffs ihres Wahlrechtes durch Vor zeigung der Quittung über Bezahlung der Einkommensteuer des zuletzt vorhergegangencn Einkommensteuer-Termins auszuweisen, die nach 8 9 der Verordnung vom 16. Juli 1868 etwa erforderliche Legitimation beizubringen, auch soweit nöthig, das Vorhanden sein der in 8 17 unter 3 des Gesetzes vom 23. Juni 1868 vorgeschriebenen Erforder nisse nachzuweisen und ihre Stimmen abzugeben. Alle stimmberechtigten Personen sind wählbar. Schwarzenberg, am 3. August 1895. Königliche MtshauPtmamlschnft. Frhr. v. Wirsing. Bekanntmachlln g. Aus Anlaß der 25jährigen Wiederkehr der Sieges- und RuhmeStagc von 1870/71 wird die Feier des Sedanfestes in hiesiger Stadt in folgender Weise festlich begangen werden. Sonnabend, den 31. August, Abend 6 Uhr Zapfenstreich, Sonntag, den l. September, früh 6 Nhr Weckruf, Montag, den 2. September, Vormittag von 9 Uhr ab Festactus in der Turnhalle. Die städtischen Gebäude werden beflaggt sein; es wird hiermit die Bürgerschaft ersucht, auch ihrerseits die Häuser mit Fahnen oder auf sonst geeignete Weife zu schmücken. Eibenstock, am 28. August 1895. Der Rath der Stadt. I. V.: Justizrath Landrock. Graupner. Girrladrrng. Tie hiesige Bürgerschule gedenkt, die diesjährige Wiederkehr des Sedantages durch eine Schulfeier zu begehen, die Wontag, den 2. Septemver, vorm. von 9 Avr av in der Turnhalle stattfinden soll. Zur Teilnahme an dieser festlichen Veranstaltung ladet hierdurch namens des Lehrerkollegiums ergebenst ein Eibenstock, den 26. August 1895. Dir Die Erinnerung an den Feldzug 1870/71 soll in dem hiesigen Orte im heurigen Jahre unter Mitwirkung von Vereinen in folgender Ordnung festlich begangen werden: Sonnavend, den 3l. August Nachmittags 6 Nhr Glockengeläute, Abends 8 Nhr Fackelzng und Illumination der Gebäude; Sonntag, den 1. Septemver Vormittags 6 Nhr Reveillc durch das Lrtsmusikchor, „ 9 „ Fcstgottesdienst in der Kirche, „ s/,ll „ Erinnerungsseicr am Kriegerdenkmal, Mittags 12 „ im Ratbhause Ehrenmahl für die hiesigen Teilnehmer am Feld zuge 1870/71, Abends 8 „ Fest-Commers in den Sälen des „Gambrinus", des „Schwan" und des „Deutschen Hauses"; Wonlag, den 2. septemver Vormittage 9 Nhr öffentlicher Schuactus im Saale des „Gambrinus", Nachmittags '/,1 Nhr Festzua der sämmtlichen Schulkinder, im Anschluß hieran Schulfest aus der Festwiese hinter ocm Rathhause. Diejenigen hier wohnhaften Theilnehmer am Feldzuge 1870,71, die bis 29. August noch keine Einladung zum Festmahle erhalten haben sollten, werden ersucht, sich als dann unter Vorlegung ihrer Militärpässe sofort in der Expedition des Gemeinderathes zu melden. Im Nebligen wird crivartct, daß die Einwohnerschaft auch durch Bctheiliaung an der Illumination und Beflaggung der Gebäude zur Erhöhung der patriotischen Feier beitragen werde. Schön Heide, am 28. August 1895. Der Gemcilidcrath.