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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung : 24.08.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-08-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426614763-189508246
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426614763-18950824
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426614763-18950824
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts ...
-
Jahr
1895
-
Monat
1895-08
- Tag 1895-08-24
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Monat
1895-08
-
Jahr
1895
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Theilen ein Bild ter äußersten Sparsamkeit unt Zurückhaltung mit Forderungen darbieten. — Oesterreich-Ungarn. In der Nähe von IaroS- lau (Galizien) ist ein Luftballon mit zwei russischen Osfiziercn u. einem Prosessor de« Petersburger meteorologischen Instituts gelandet. Die Insassen behaupten, gegen ihren Willen über die Grenze getrieben zu sein; da jedoch bei ihnen eine Karte der Umgegend von JaroSlau und ein photogra phischer Apparat vorgesunden wurden, ordnete der Bezirks hauptmann ihre Verhaftung an. — Frankreich. Wie nicht ander« zu erwarten war, haben die Gedächtnißfeiern in Elsaß-Lothringen nunmehr ihr stark chauvinistisch abgetöntes Echo in der fran zösischen Presse gesunden. Eine Reihe von Pariser Blättern bringen Entrüstungs-Artikel über die lauten patriotischen Kundgebungen der Deutschen an der französischen Grenze und befürworten die Errichtung einer Statue der Stadt Metz in Pari« al« Antwort. Kein Franzose werde sich der Beitrags leistung entziehen. In sämmtlichen Blättern soll baldigst eine Sammlung eröffnet werden. — England. Der Londoner „Globe" protestirt in einem Artikel gegen die Art und Weise, wie die Deutschen die Siege von 1870 feiern. Da« Blatt schreibt, die Feier werde in Frankreich allgemeine Entrüstung Hervorrufen. Diese dreiste Schulmeisterei verdient die stärkste Zurückweisung. ES scheint fast, daß die englische Publicislik wieder einmal in eine Phase der Anmaßung und Ueberhcbung gegenüber Deutschland Hineingerathen ist, wie sie vor 1870 nicht nur in England, sondern auch in den übrigen Ländern üblich war. Dieser Pharisäismus steht einem BolkSstamm wahrlich recht lächerlich zu Gesicht, der sich nur mit eingcstemmten Ellbogen unter den anderen Nationen zu bewegen gewohnt ist und der sich während des Krieges Deutschland gegenüber mindestens recht zweideutig benommen hat. Locale und sächsische Nachrichten. — Eibenstock. Herr Bürgermeister Ist. Körner ist vom 2b. ds«. Akts, ab auf 4 Wochen beurlaubt und wird während dieser Zeit durch Hrn. Stadtrach Justizrath Land rock vertreten. — Eibenstock. Am vorigen Montag veranstaltete der hiesige Handwerker-Verein seinen diesjährigen größeren Ausflug und zwar ging e« diesmal nach Adorf und Bad Elster. Die Bethciligung an demselben war eine sehr rege, sodaß man in dem mit Musik nach dem Bahnhos geleiteten Zuge 1 l 1 Theilnchmcr zählte. Vom herrlichsten Wetter be günstigt und in fröhlichster Stimmung gelangte man mit dem Frühzuge in Adorf an, wo der Verein von seinem früheren Mitglied und VercinSwirth Herrn Schubert am Bahnhof aus« freundlichste begrüßt und nach seinem jetzigen Besitzthum, Hotel „Blauer Engel", geleitet wurde. Hier erfrischte man sich nach der, wenn auch nicht allzu langen Fahrt und die Bewirthung war eine vorzügliche. Nun ging e« aber dem Hauptzielpunkte „Bad Elster" zu. Aus schöner Straße ge langte man nach I stündigem Marsche endlich nach dem herr lich gelegenen Badeort. Hier zerstreute sich die Gesellschaft, man besichtigte den Kurplatz mit seinen Bauten, die Brunnen, den Kursaal, die Parkanlagen u. s. w., um dann verabredeter Weise von 4 Uhr ab noch ein Stündchen da« Eoncert aus dem Kurplätze zu genießen. Nun wieder zurück nach Adorf. Herr Schubert hatte e« sich nicht nehmen lassen, dem Verein ein Musikchor eine Strecke Wege« entgegen zu schicken und diesen so wieder nach Adorf zu geleiten. Wer nun geglaubt hätte, daß die Theilnehmcr ermüdet seien, der würde sich sehr geirrt haben, denn außer einigen etwa« corpulenten Damen und Herren, die allerdings heute sehr viel Schweiß lassen mußten, betheiligtc man sich allseitig an einem schnell impro- visirten Tänzchen. Nun wieder nach dem Bahnhof und zurück nach Eibenstock. Am Bahnhos von unserm Stadtmusikchor empfangen, ging c« in fröhlichem Marsche nach der Stadt zurück, wo man sich dann trennte, mit der Gcnugthuung, einen schönen und frohen Tag verlebt zu haben und mit dem Wunsche, daß e« Allen vergönnt sein möge, auch nächste« Jahr wieder an einer derartigen Veranstaltung theilnehmen zu können. — Eibenstock, 23. August. Seit vergangenen Sonn abend producirt sich auf dem hiesigen Neumarkt die in ganz Deutschland ein hohe« Ansehen genießende Seiltänzer-Gesell schaft Kolter-Weitzmann. Der Ruf, welcher auf die "Namen Wcitzmann u. Kolter ruht, wird durch die "Nachkommen der schon seit mehr als 40 Jahren berühmten Künstler in jeder Weise bestätigt, denn die Vorsührungen finden allgemein da« ungctheilte Lob und heben sich von den Durchschnitts leistungen anderer Seiltänzergesellschaftcn vortheilhaft ab. Erwähnenswerth sind auch die feinen Costüme der Mitglieder der Koltcr-Weitzmann'schen Truppe und die Veranstaltung prächtiger Feuerwerke. Wir können den Besuch der Vorstell ungen Jedermann gern empfehlen. — Eibenstock. Da« „Kaiser-Panorama" im Engl. Hof zählt zu den besuchtesten Sehenswürdigkeiten. Hier werden wöchentlich abwechselnd die schönsten Ansichten der ganzen Erde zur Anschauung gebracht und c« ist in der Thal ein hoher Genuß, bequem auf einem Stuhle sitzend die herr lichen Naturaufnahmen auf Gla« in einer zauberhaften Plastik und Perspektive in wunderbarer Farbentönung an dem Auge vorllberziehen zu lassen für ein äußerst niedrige« Eintrittsgeld. Die nächstwöchentliche Darstellung von Pari« übertrifft alle Erwartungen, die man an ein Panorama zu stellen gewöhnt ist. — Dresden. Die Sedanfeier verspricht in Dres den ein wahres Volksfest zu werden. Allein zu dem Festzuge, der, nachdem er sich auf dem Altmarkte aufgestellt, nach der Huldigung vor dem Standbilde der sieghaften Germania nach den, Festplatzc im Großen Garten marschir«, haben sich bisher über 20,000 Theilnehmer gemeldet: die Veteranen aus jener großen Zeit, die Mitstreiter der ewig denkwürdigen, ruhmreichen Tage von 1870 und 1871, sowie ihre Kameraden au« den Kriege» von 1840, 1864 und 1866; ferner die Krieger-, Militär- u. Kampsgenossenvcreinc, die Sänger- und Turnvereine und andere Körperschaften. In allen Kirchen finden in den Vormittagsstunden Gottesdienste zur Erinner ung an den Sedantag statt, an demjenigen in der Hauptkirchc der Stadt, der Kreuzkirche, werden Rath- u. Stadtverordnete mit ihren AmtSkettcn sich bethciligen. Nicht minder werden beide städtische Kollegien korporativ an der Feier auf dem Altmarktc theilnehmen. Die Ansprache, welche vor der Ger mania auf dem Altmarkte, der gleichsam einen einzigen großen Festsaal bildet, der dazu bestimmte Sprecher hält, wird nur wenige Minuten in Anspruch nehmen; nach dem Ausbringen eine« Hoch« fällt da« Festgeläute sämmtlicher Glocken der Kirchthürmc ein, und der Zug bricht nach dem Festplatze im Großen Garten aus. Hier geht die Huldigung der Veteranen vor ihrem königlichen Krieg-Herrn, dem ruhmvollen Führer der einstigen Maasarmee, vor sich. Nach dieser Huldigung, welcher die städtischen Kollegien beiwohnen, wird den Veteranen auf einem besonder« abgegrenzten Raume ein Ehrentrunk kredenzt. Da« Fest im Großen Garten nimmt um 7 Ubr sein Ende. Die Schlußfeier wird alSdann auf dem Altmarkte abgehalten. Mehrere Musikchöre und die Sänger haben sich dahin begeben. Eine Festmusik wird ausgeführt, al« Lieder werden „Nun danket Alle Gott" und „Die Wacht am Rhein" von den unzähligen Tausenden, die den Altmarkt fülle», ge sungen. Der Altmarkt wird in Hellem Schimmer festlicher Beleuchtung erglänzen; ein elektrischer Scheinwerfer wird die Germania, da« herrliche Werk der Professors Hentze, beleuchten. — Ncustädtel. Der Bergmann S. von hier zeigte in de» letzten Wochen Spuren von Schwermuth und vor einigen Tagen suchte er sich im Schachte beim Ausfahren durch Entzündung einer Dhnamitpatrone da« Leben zu nehmen. Dieselbe zerriß ihm jedoch nur die Hand gänzlich. Hierauf stürzte sich der Bergarbeiter zwanzig Meter tief in den Schacht, ohne auch hierdurch lebensgefährliche Verletzungen davon zu tragen. Wenn auch schwer verletzt, geht der Lebensmüde im Stadtkrankenhause seiner Genesung entgegen. — Lößnitz. Auf einer waldigen Hochebene zwischen den Städten Lößnitz und Zwönitz sprudeln auf einer von Hoch wald umschlossenen Wiese 3 Quellen hervor, die den gemein samen Nameu „Guter Brunnen" führen. Diese drei Brunnen, früher „Dreitanncnbrunnen" genannt, wurden seit Jahrhunderten als heilkräftig erkannt, und zwar der St. Annenbrunnen im Jahre >408, der Krätzbrunneu 1646 und der Augenbrunncn >717. Zu dem ersten dieser Brunnen strömten bi« 1558 Gelähmte, Nervenschwache, Milz- und Blascnleidcnde, um hier Heilung zu suchen. Nachdem ein Wolkenbruch den „Guten Brunnen" verheert hatte, kam er bi« 1608 in Vergessenheit. Jetzt kam für den Besuch der Quelle eine lauge Glanzperiode, bis er gegen Ende des 18. Jahrhunderts seine Anziehungskraft verlor. 1816 bi« 1824 wurden zeitgemäße Badehäuser gebaut, aber nach kurzer Blüthe- zeit de« Bades gerietst e« von 1842 an wieder in Verfall. Neuerdings ist da» Bad wieder in besseren Händen und all jährlich sucht hier eine stattliche Anzahl von Leidenden und Erholungsbedürftigen Heilung und Stärkung. "Nach der chemischen Analyse zeigen diese Quellen einen ähnlichen Ge halt an mineralischen Substanzen wie Gastein, denn sie ent halten besonders kohlcnsauren Kalk und salzsauere Magnesia. Der „Gute Brunnen" ist besonders denen zu empfehlen, die der Ruhe bedürfen und darum gern auf die Aufregungen des BadelebenS verzichten. — Kötzschcnbroda. Auf dem Wege von Niederlößnitz nach Wahnsdorf konnten dieser Tage Touristen eine Anzahl Schulknaben beobachten, welche kunstgerecht Steine klopften. Auf Befragen erfuhren die Passanten, daß die Ge meinde Wahnsvors die Beschaffung von Zkraßenbaumaterial an den Mindestfordcrnden vergeben habe, und daraufhin hatten zwölf Schulknaben sich gemeldet, die da« Eubikmeter Steine für I M. 40 Pf. klarzuschlagcn sich erboten, während sonst pro Eubikmeter 3 M. bezahlt werden. Eine derartige Ausnutzung der Ferienzeit erscheint weder vom gesundheit lichen noch vom sozialpolitischen Standpunkte aus zulässig, und cS haben später, da die kleinen Kerle nicht rechtzeitig mit ihrer schweren und gefährlichen Arbeit fertig wurden, Erwachsene mit eingreifen und das Stcinschlagen für den in unsinniger Weise hcrabgedrllcktcn Preis bewirken müssen. — Aus dem oberen Vogtlande. Unsere Pilzkenner haben oer betrübenden Thatsache, daß Heuer in den Wäldern des oberen VogOandes und im benachbarten Böhmen trotz günstigem feuchtwarmem Wetter die Pilze und namentlich die Steinpilze vollständig fehlen, nachgeforscht. Es hat sich dabei gezeigt, daß »ach oberflächlicher Abschürfung der Erde an Stellen, wo alljährlich die Pilze in Menge wuchsen, schwarz gewordenes, vertrocknete« Pilz-Mycelium aufgefunden wurde, und man nimmt an, daß die langanhaltcnde, bedeutende Kalte des letzten Winter« tief in den Waldbodcn eingedrungen ist und die Pilzkeimc vernichtet hat. Oeffentlichc gemeinschaftliche Sitzung der stSdt. Collegjen am 12. August 1805. (Schluß.) 8 w. Fälligkeit des Grund- und Wafserzinses. Der Wasserzins, der nach sestsiehendcn Jahrcssätzen zu entrichten ist, wird am gl. März, SO. Juni, SO. September und 31. Dezember sitr das abgelaufene Kalendervierteljahr fällig und ist binnen 14 Tagen nach dem Fälligkeitstermine bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung an die Wasterwcrkskasse zu entrichten. Bei Abgabe des Wassers nach Wasscrmesser wird zu Ende jeden Vierteljahres durch einen Beamten der Wasseiwerksverwallung die ent nommene Wassermenge am Wassermesser abgelefen und nach Mittheilung an den Hausbesitzer oder Verwalter in das von ihm zu haltende Wasserzinsbuch eingetragen, letzteres auch zur Einhebung des Wasser zinses an die Stadtkasse abgegeben. Der Wasserzins ist dann sofort fällig und bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung binnen vierzehn Tagen an die Wasserwerkskasse zu entrichten. Der in ß S gedachte Grundzins ist vom ersten Jahre nach Jnbe, triebsetzung des Wasserwerks ab alljährlich mit denr 1. Vierteljahrstermin des Wasserzinses an die Wasserwerkskasse zu entrichten. Wird der Grund- und WasserzinS innerhalb dieser Frist nicht be zahlt, so hat die Wasserwerksverwaltung überdies das Recht, den Wasser zufluß bis nach erfolgter Zahlung zu sperren. Zur Bezahlung des Grund- und Wasserzinses ist in erster Linie der Grundstücksbesitzer verpflichtet. Vereinbarungen mit dem Miether wegen Uebernahme eines bestimmten TheileS des Wasserzinsei sind für di- WasserwerkSverwaltung nur dann beachtlich, wenn sie vor Beginn des Kalenderjahres von Beiden gemeinsam dem Stadtrath angezeigt werden ; iolchensalls wird dieser Theil des Waste.zinseS zunächst vom Miether eingezogen; es bleibt jedoch der Hausbesitzer der Stadlgemeinde gegenüber für die Zahlung des Wasserzinsei haltbar. Aus Beitreibung sälligen, aber in Rückstand gelassenen Grund- und Wasserzinse«, auf bevorzugte Befriedigung der Stadtgemeinde wegen solcher Rückstände im Konkurse, sowie bei Zwangsversteigerungen außer halb des Konkurses haben diejenigen Vorjchristen Anwendung zu leiden, die bezüglich der direkten öffentlichen Abgaben gelten. 8 N. WasserzinSerlaß. Wenn in einem Grundstücke, für das der WasserzinS nicht aus schließlich nach Wastermesser zu entrichten ist, einzelne Stockwerk« oder auch einzeln«, ein- geschlossen« Ablheilung bfldend« Theile eine« solchen während eine» Kalenderjahres wenigsten« drei Monate lang ununter brochen nicht vermiethet und auch in anderer Weise nicht benutzt ge wesen sind, kann der Grundstücksbesitzer einen angemessenen Erlaß des Master,inse» beanspruchen, wenn er die« bi« spätesten« zum lli. Januar de« nächstfolgenden Kalenderjahre« angemeldet und seine Angaben, da nöthig, innerhalb der gesetzten Frist bescheinigt hat. Diese Bestimmung hat keine Anwendung aus Grundstücke, für die, obwohl die Stadt die Herstellungskosten der Zuleitung bezahlt hat, nur ein Mindestwasser,in« von «t Mark entrichtet wird. Wer neuhergerichtete Zuleitungen nicht sofort benutzt oder den Wasserbezug zeitweilig ausgiebt, hat sür die Dauer der Nichtdenutzung die von der Stadt bestrittenen Herstellungskosten der Zuleitung in Höhe von SO Mark mit jährlich 10"/„ zu verzinsen. AIS zeitweilig gilt die Richtbenutzung, wenn sie nicht über st, Jahr andauert, bei längerer Dauer ist sie al« Vertragskündigung (8 14) zu behandeln. Mass erbezugsrecht. Der Stadlrath kann bei außerordentlichen Umständen (Repara turen an der Hauptleitung, Anschlüssen von Privatleitungen rc.) den regelmäßigen Wasserbezug vorübergehend ganz sperren oder auch bei großem Wassermangel eine Beschränkung der Wasserabgabe und zwar in erster Linie für Luxus- und Bauzwecke, Straßensprengung und dergl. eintreten lassen, ohne daß hierdurch ein Anspruch aus Erlaß de« Wasser zinses oder aus Schadenersatz begründet wird. 8 >»- Aenderungen in der Wasserentnahme. Die Abnehmer ohne Wassermesser sind verpflichtet, jede Aenderung der Leitung in ihrem Grundstücke und ihrem gewerblichen Betriebe, sowie den Neubeginn eines gewerblichen Betriebs, sofern hierdurch der Wasserverbrauch beeinflußt wird, dem Stadtrath sofort schriftlich anzn- ,eigen. Dem vom Stadtrath angestellten Master,neister und den sonstigen mit Beaufsichtigung der Wasserleitung von der Stadt Beaustragten ist jederzeit Zutritt zu den Wasserleitungs-Einrichtungen der Abnehmer innerhalb der Grundstücke zu gewähren. Die Unterlassung obiger Anzeige, sowie dir Verweigerung des Zutritts Berechtigter ,u den Privaileitungen sind strasbar und geben dem Stadtrath das Recht, die Zuleitung abzusperren. 8 14. Vertragskündigung. Der Vertrag über den Wässerbezug unterliegt einer halbjährlichen Auskündigung. Die Kündigung muß spätesten« am 31. März, 30. Juni, SV. Sep tember und 31. Dezeinber erfolgen, wenn sie für den Schluß des nächste» Halbjahres gelten soll. Eilt Abnehmer, dessen Zuleitung ganz oder Iheilweise sür Rechnung der Stadt ausgeführt worden ist, kann erst nach Verlaus von 5 Jahren, vom Betrieb des Wasserwerks ab gerechnet, kündigen oder ist verbunden, den Aufwand für seine Leitung der Sladtgemeinde derart zu ersehen, daß von jedem bis zu 5 noch fehlenden BezugSjahre st, der Kosten in Hohe von 60 Mark in Anrechnung kommt. Die Kündigung muß beim Stadtrath schriftlich angebracht werden. Dem Stadtrath steht das Recht zu, nach Gehör des WasserauS- fchusses dem Grundstücksbesitzer, der einmal den Vertrag gekündigt hat, in Zukunft die Lieferung von Master zu versagen oder den Abschluß eines weiteren Vertrags an besondere Bedingungen zu knüpfen. 8 I« Wassert» erkskasse. Bet rieb süb erschüsse. Ueb-r di- Einnahmen und Ausgaben bei der Wasserleitung wird im städtischen Haushallplan eine besondere Rechnung der Wasserwerks kasse geführt. Betriebsüberschüsse sind zur Ansammlung eines Reservefonds zu verwenden, der den Zweck hat, etwaige aus der Bilanz des Wasserwerks sich ergebende Verluste zu decken und im Bedarsssalle die Mittel zur Erweiterung und Erneuerung des Wasserwerks, besonder« des Rohr netzes und der Hochbehälter, zu gewähren. Falls die Wasserwerkskasse dauernd Ueberschüsse erzielt und nach Ansicht der städt. Eollegien eine weitere Stärkung des Reservefonds nicht mehr erforderlich erscheint, so ist zunächst die Ermäßigung oder gänzliche Aufhebung des in ß 2 gedachten Grundzinses und sodann eine Ermäßigung de« Wa erzinse» 8«rbeizu hren. WasserleitungsauSschuß. Zur Erledigung der in diesem Regulativ ihm zugewiesenen Ob liegenheiten und zur Vorberathung der Wasserleitungssachen im Allge meinen wird alljährlich der in 8 >8 Abs. 3 des OrtSstatutS vorgesehene gemischte ständige Ausschuß gebildet, der aus 2 Rathsmitgliedern und 6 Stadtverordneten besteht, und dessen Vorsitzenden der Ratb bestimmt. 8 >7. Benutzung der Hausleitungen. Kein Abnehmer darf Wasser entgeltlich oder unentgeltlich zur Ver wendung außerhalb de« angeschlossenen Grundstücks aus der Leitung entnehmen lasse», sofern nicht der Wasserzins durch Wassermesser sest- gestellt wird. Es ist verboten, die Auslaufhähne außer der Zeit der Benutzung osten bez. ständig laufen zu lassen und Wasser au« der Wasserleitung ohne Benutzung der geordneten Ausflußhähne zu entnehmen. Dampskessel dürsen mit dem Wasserzuleitungsrohre nicht unmittel bar verbunden werden." Das Oeffnen und Schließen der Wastermesser und aller an die Leitung angelegten Verschlüsse (Plomben ic.) ist nur den städtischen Beaustragten gestattet. Bei Feuersbrünsten sind sämmtliche Privaileitungen zu schließen. Der Abnehmer ist dem Stadtrath in allen Fällen vertragswidriger Verwendung von Wasser aus seiner Leitung, auch wenn dies von Seiten der Miether und Dienstboten erfolgt, haftbar und hat den Werth de« entgangenen Wassers nach einem vom Stadtrath festzusetzenden Betrage zu vergüten. „ Strasbcstimmungen. Zuwiderhandlungen gegen die in diesem Regulative enthaltenen Bestimmungen werden mit Geldstrafe dis zu 150 Mark oder entsprechen der Haststrase geahndet. Die gleiche Strafe hat zu gewärtigen, wer die Ueberfiurhydranten oder die aus der Straße befindlichen PrivatleitungS Absperrventile oder Schieber der Wasserleitung unbefugt öffnet oder sich überhaupt daran vergreift. Bei Nichtbezahlung rechtskräftig erkannter Strafen kann der Stadt rath den Wasierzusluß solange absperren, bi« die Strafe bezahlt ist, ohne daß deshalb ein Nachlaß am WasserzinS stattsindet. Im Falle wiederholter Beslrasung kann der Stadtrath neben der Bestrafung mit den Wirkungen der Vertragskündigung (8 14) die Schließ ung der Privatleitung verfügen. 8 l». Abänderung des Regulativs. Abänderungen des Regulativs, besonders hinsichtlich der Höhe des Wasserzinses, bleiben Vorbehalten, ohne daß hierdurch ein Abnehmer zur sofortigen Auflösung de« Vertrag« über den Wasserbezug berechtigt ist. 8 W. Wirksamkeit. Das Regulativ tritt am I. Oktober I8SS in Kraft. Der andere Gegenstand der Tagesordnung war die Besorgung der Wassermeiftergeschäfte. Der Wasserausschutz schlägt vor, hierzu einen Wasser meister mit einem JahreSgchaltc von 1080 Mk. anzustellen. Dieser Beamte soll mit der Beaufsichtigung und Instand haltung der Wasserleitung, Herstellung von Rohrnctzcrweiter- ungen, Ablesung und Controlc der Wassermesser, Abnahme der Privatzweigleitungen :c. betraut werden, außerdem soll er für Rechnung de« Wasserwerk-, PrivatwasscrleitungSein- richtungcn, Reparaturen an solchen ausführen, im Uebrigen aber in der Gasanstalt mit beschäftigt werden. Die Herren Lorenz und Pfefferkorn treten einer Aeußer- ung de» Herrn Stadtrath Dörffcl in der Wasserausschuß sitzung gegenüber sür die Leistungsfähigkeit de» hies. Hand werkerstandes ein und betonen, daß sie eine fremde Eoncurrenz nicht zu scheuen brauchten. Auch Herr Porst spricht sich im gleichen Sinne au». Herr Stadtrath Dörffel erwidert, daß c« ihm fern gelegen habe, den hies. Handwerkern irgend welche Vorwürfe zu machen, daß er aber eine auswärtige Eoncurrenz insbesondere wa« die Herstellung von WasserleilungSeinricht- ungen anlange, im allgemeinen Interesse für zweckmäßig halte. Herr Gläß spricht den Wunsch au«, daß die Stelle au»- geschriebcn werden möchte. Die Vorlage wurde in der vorgcschlagencn Weise ange nommen.
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