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Tcmpelhvser Felde die Parade über Berliner Kricgervcr- eine ab, an der sich etwa >4,000 Mitglieder derselben bc- iheiliglcn. ES fand FestgolleSdienst statt, wobei ein proic- stantischer und ein katholischer Geistlicher predigten. Der Kaiser hielt auch eine Ansprache und ermahnte die alten Krieger, treu zu ihm zu stehen. — An hervorragender Stelle schreibt die »Nordv. Allg. Zig.": »Zu allseitigem Bedauern war der große Kanzler de« hochseligen Kaisers, zu dessen Denkmal am Sonntag der Grundstein gelegt wurde, bei seinem hohen Alter verhindert, sich persönlich an der Feier zu betheiligen. Wie wir hören, hat Fürst Bismarck aus die Einladung zur Grundsleinseier, welche Fürst zu Hohenlohe ihm im Allerhöchsten Austrage übersandte, letzteren gebeten, mit Rücksicht aus den Zustand seiner Gesundheit sein Nichterscheinen bei Sr. Majestät dem Kaiser zu entschuldigen." — In Mülheim am Rhein herrschte in der letzten Woche eine große Erregung gegen die Köln-Mülheimer-Dampf- schifssahrtSgcsellschast, die, um eine Konkurrenz-Gesellschaft zu vernichten, den Fahrpreis von 20 auf 5 Psg. herabsetztc. Sonntag Abend versuchte eine große Menschenmenge, das Landen der Schiffe der alten Gesellschaft zu verhindern. E» kam zu einem Krawall, worauf die Menge zu Tausenden anwuch« und den ganzen Werftplatz, sowie die angrenzenden Straßen besetzt hielt. Als die Polizei mit blanker Waffe ver ging und zur Hülfcleistung die Gendarmerie herbeiries, die blinde Schüsse abgab, eröffnete die höchst erregte Menge ein Bombardement mit Steinen, demolirte sämmtliche Laternen, riß ein prachtvolles Wetterhäuschen, sowie ein Uhrenpostament nieder, warf die Trümmer in den Rhein und trieb sonstigen Unfug. 22 Schutzleute wurden durch Steinwürfe verwundet, darunter der Kommissar und der stellvertretende Bürgermeister. Ein Theil der Verwundeten mußte ins Hospital befördert werden. Aus der anderen Seite wurden viele Personen durch Säbelhiebe der Polizisten verwundet; eine Anzahl Personen wurde sestgcnommen. Der Landrach erbat durch den Draht für Diontag Abend militärische Hülse. In der Stadt herrscht eine überaus große Erregung. — Eine weitere Meldung au« Mülheim vom 10. d. besagt: Die Unruhen dauern noch fort. Höheren OrtS ist Bericht eingesordcrt worden, ob etwa Militärabtheilungen in den nächsten Tagen den Sicherheits dienst verrichten sollen. Als gestern Abend die durch Kölner Polizei und durch Gendarmerie verstärkten Polizisten die Werft räumten und die tausendköpfigc Menge in die Seiten straßen trieben, wurden au« den Fenstern der Nachbarhäuser Schüsse abgefeuert, Eisentheile, Flaschen und Steine auf die Schutzmannschaft hcrabgcschlcudert. Die Gendarmerie er widerte die Schüsse. Eine große Anzahl Personen wurde durch Säbelhiebe, Steinwürfe und Rcvolverschüssc verletzt und in das hiesige Krankenhaus gebracht. Ein lbjährigcr Bursche liegt im Sterben, ein Fabrikdirektor erhielt einen Säbelhieb. Unter den Verletzten befinden sich viele Frauen und Kinder. Eine ganze Anzahl Ruhestörer ist verhaftet worden. — Frankreich. Ranch. Der hiesige Gemcinderath hat einen Protest bei der Regierung gegen die Pariser Welt ausstellung von 1000 cingebracht. Die WclI-AuSstellungen in Pari« schädigten erfahrungsmäßig den Handel in der Provinz; sic nützten der Industrie des Lander gar nicht und bewirkten nur den ungesunden Zufluß später beschäftigungsloser Ar beiter nach Pari«. Gleichzeitig lähmten die Welt-Ausstell ungen für Jahre die französische Politik, namentlich die aus wärtige, und bei dem jetzigen Schutzzoll-Shstein seien sie oben drein überflüssig. — Rußland. Aus Tula kommt die Kunde von einer neuen nihilistischen SchrcckenSthat. Dort wurde eine Ka serne in die.Lust gesprengt, wobei 300 Soldaten und mehrere Offiziere umS Leben kamen. Die Kaserne soll voll ständig unterminirt gewesen sein. E« sind zahlreiche Verhaft ungen vorgenommen worden. Locale und sächsische Nachrichten. — Eibenstock, 21. August. Der nächste Soimtag wird der hiesigen Einwohnerschaft eine hochinteressante Schau stellung bieten. Der hiesige Radfahrer-Club feiert an diesem Tage sein lOjährige« Stiftungsfest mit Bannerweihe, verbunden mit dem l. Stiftungsfeste des Bezirk« Schwarzen berg vom Sächs. Radfahrer-Bund. An der Nachmittags 3'/, Uhr von der Forststraße au« erfolgenden Corsofahrt durch die Stadt wird sich auch eine große Anzahl fremder Radfahrer und Gäste betheiligen und dieselbe daher ein sehr anziehendes Bild gewähren. Den Glanzpunkt des Tage« wird jedoch da» im .Feldschlößchen" stattfindende Saalfcst bieten, da« nach dem bereit« veröffentlichten Programm ganz außerordentliche Kunstleistungen aufweisen wird. Wir erwähnen hier nur das Auftreten de« Weltkunstmeisterfahrer Hrn. Gustav Döring au« Ober-Oderwitz. Derselbe ist seit dem Jahre 1803 Berufs fahrer und betheiligte sich als solcher um die Meisterschaft im Kunstfahren, welche gelegentlich der Stanley-Show im November 1803 in London stattfand. In diesem Wettbewerbe mang Döring den zweiten Preis. Dann trat derselbe, nach dem er in München im MeisterschaftSfahrcn ebenfalls den zweiten Preis errungen hatte, in verschiedenen größeren Städten Sachsen«, wie Dresden, Chemnitz, Plauen, Zwickau, Zittau, Löbau u. s. w. von großen Erfolgen begleitet auf. Bei der am 17. März d. I». vom Sächs. Radfahrer-Bund ausge schriebenen Weltmeisterschaft im Kunstfahren im Lrystallpalast zu Leipzig errang sich Hr. Gustav Döring den Titel der Welt meisterschaft. ES läßt sich hieraus der berechtigte Schluß ziehen, daß wir ganz Außerordentliche« zu sehen Gelegenheit haben werden und der Besuch de« Feste« auch dem entsprechen wird. Wünschen wir, daß da« während diese« Sommer» so anhaltende prächtige Wetter auch die Umfahrt in der Stadt begünstigen möchte. — Schönheide, 21. August. Gestern Abend gegen '/,11 Uhr entstand im sogenannten Fuchswinkel im Hause de« Handelsmann Lenk ein Schadenfeuer. Bei der alten Bauart und den ausgespeicherten Heu- und Holzvorräthcn fanden die Flammen reichliche Nahrung. Genannte« Hau brannte nicht nur vollständig nieder, sondern durch die Hitze fing auch da» dem Drucker Höhl gehörige Nachbarhaus Feuer und wurde ein Raub der Flammen. Da« Feuer war in einem in der Nähe de« zuerst genannten Hause« liegenden Reisighausen entstanden. Der zweite Calamitose hat nicht versichert. — Dresden, 19. August. Während der gestrigen Pa- roleauSgabe aus dem Thcaterplatz traf nachstehende«, an Se. König!. Hoheit den Prinzen Georg gerichtete» Telegramm Sr. Majestät de» Kaiser« ein, welche» den Truppen bekannt gegeben wurde: »Berlin, 18. August 1895. Ich kann nicht unterlassen, Ew. König!. Hoheit auszusprechen, daß ich an dem heutigen Ehrentage de« sächsischen ArmeecorpS gern und dank bar Ihrer al» des heldenmüthigen Kommandeurs der 23. Division in der Schlacht von Gravelotte-St. Privat gedenke, gez. Wilhelm k." — Dresden. Se. Majestät der König hatte zur Feier de» 18. August nachstehenden Armeebefehl erlassen: »Ich verleihe am heutigen Ehrentage der Armee Meinem Lcib- Grcnadier-Regimente Fahnenbänder für die Fahnen seine« 1., 2. u. 3. Bataillons. Diese Fahnenbänder, die bei Meinem Leib-Grenadier-Rcgimente fortan getragen werden, sollen aber gleichzeitig ein Zeichen Meine« Danke« und Meiner Aner kennung für alle Truppen Meiner Armee sein, welche vor 25 Jahren unvergänglichen Ruhm mit den anderen deutschen Stämmen für da« Vaterland erkämpft und die Treue gegen König und die feierlich beschworenen Soldatenpflichten mit dem Blute vieler Tapferen besiegelt haben. Dresden, am 18. August 1895. Albert." Da« Leib-Grenadier-Regiment Nr. 100 hatte aus Grund dieses Befehl« um 12 Uhr in einem nach dem Museum offenen Viereck auf dem Theaterplatz Aufstellung genommen. Die mit grünem Eichenlaub bekränzten Fahnen waren durch die Fahnen - Offiziere in da« Königl. Schloß gebracht und durch Se. Majestät Höchsteigenhändig mit den Fahnenbändern geschmückt worden. "Nachdem dieser Allerhöchste Gnadenbewci« an den Fahnen befestigt war, wur den letztere dem Regiment übergeben. Se. Majestät der König richtete hierbei folgende Worte an da» Regiment: »Heute vor 25 Jahren war es den sächsischen Truppen vergönnt, unter der glorreichen Führung de« ewig unvergeßlichen Kaisers Wilhelm an der größten Schlacht de« französischen Feldzüge« Theil zu nehmen und wesentlich zur siegreichen Entscheidung derselben beizutragen. Alle sächsischen Truppen, welche dieser Schlacht beiwohnten, haben sich durch Tapferkeit und Eifer ausgezeichnet. Auch diese« Regiment hat seinen Theil an dem Ruhme des sächsischen Armeekorps gehabt. Ich habe darum beschlossen, den Fahnen der drei älteren Bataillone, welche selbst in dieser Schlacht den Bataillonen vorgetragen worden sind, Fahnenbändcr zu verleihen. Dieselben sollen für das Regiment eine Erinnerung sein an die tapferen Thatcn seiner Vorfahren und Vorgänger, aber zugleich von diesem Regiment al« dem ältesten Infanterie-Regiment der Armee al« Ehrenschmuck für alle Truppen getragen werden, welche an dieser glorreichen Schlacht vor 25 Jahren Theil genommen haben. Seit dem Feldzuge haben 25 Jahre segensreichen Friedens geherrscht. Dank der weisen Regierung dreier Kaiser. Sollte je dieser Friede, was Gott verhüten möge, einmal wieder gestört, unser Vaterland bedroht werden, so vertraue ich und hoffe, es mögen diese Feldzeichen einem Regiment vorangchen, an Treue, Gehorsam und Tapferkeit gleich den tapferen Grenadieren von St. Privat." Der ehrerbietigste Dank des Regiments Kommandeur» schloß mit einem begeistert ausgebrachten Hoch auf den allerhöchsten Regimentschef. — Schneeberg. Der Berüber des Frevel« an der Grabstätte der Familie Wilisch ist in der Person eine« noch nicht 18jährigen Handarbeiter« Heckel von hier ermittelt; der selbe ist geständig und sieht nunmehr der Bestrafung für seine Rohheit entgegen. Die für die Entdeckung de« Thäter« aus gesetzte Belohnung von 500 Mark wird dem Stadtrathc zur entsprechenden Vertheilung an die bei der Ermittelung des ThäterS betheiligt gewesenen Personen zur Verfügung gestellt. — Cunnersdorf bei Glashütte. Eine Mahnung, im erhitzten Zustande möglichst größte Vorsicht zu beobachten, lehrt ein hier vorgekommencr Fall. Ein bei einem Gutsbe sitzer in Diensten stehender Knecht hatte sich in den heißen Tagen Ende Juli Abend« zur Abkühlung im Garten auf den Rasen gesetzt und war dann cingeschlafcn. Seit der Zeit ist er an der Genickstarre erkrankt. Da der Krampf auch meistens die Zähne sehr zusammengepreßt hielt, ist cs nur mit großer Mühe möglich gewesen, dem Unglücklichen ein wenig flüssige Nahrung beizuöringen. Vergangene Mittwoch ist der junge Mann von seinen schweren Qualen durch den Tod erlöst worden. Oeffentliche gemeinschaftliche Sitzung der städt. Sollegien. am 12. August 1895. Vorsitzender: Herr Bürgermeister Oi. Körner. An wesend: 3 RathSmitglicder und 19 Stadtverordnete. Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete da« von Herrn Bürgermeister I)r. Körner ausgearbeitete und vom Wasserausschuß beifällig begutachtete Regulativ der städt. Hochdruckwasserlcitung. Nachdem der Herr Vorsitzende die Grundzüge de« Regu lativs de« näheren dargelcgt hat, geht man, da eine allge meine Debatte nicht gewünscht wird, zur Durchberathung der einzelnen 88 über. Zu 8 2 wird von Seiten der Herren Unger, Hannebohn und Löscher theil« eine Erhöhung de« Grundzinses für die größeren Gebäude, theil« eine Ermäßigung für die Gebäude bi« zu 3000 Mk. Versicherungssumme, theil« eine völlig ver änderte Ausstellung der Skala in Anregung gebracht. Nach eingehender Begründung der Vorlage seitens de» Herrn Vorsitzenden wird dieser 8 unverändert angenommen. Zu 8 3 fragt Herr Porst an, ob man auf da« Halten von 2 oder 1 Stück Großvieh schon al« Viehwirthschaft an sehen und die Einsetzung eine« Wassermesser» verlangen wolle, und schlägt vor, hierüber im Regulativ Bestimmungen zu treffen. Der Herr Vorsitzende verneint die Anfrage und be tont, daß e« Sache de» Wasserausschusses sein werde, von Fall zu Fall zu entscheiden, bei wem man den Betrieb einer Viehwirthschaft anzunehmen habe oder nicht, und daß sich nähere Bestimmungen hierüber nicht empfehlen, da die Ver hältnisse in dieser Richtung sehr verschiedene seien. An der weiteren Debatte betheiligten sich die Herren Löscher Hanne bohn und Schlegel. Ein besonderer Antrag wird von Herrn Porst nicht gestellt. Der 8 wird sodann angenommen. Man spricht jedoch die Erwartung au», daß man in dem Halten von 1 oder 2 Stück Großvieh an nicht ohne Weitere« eine Viehwirthschaft erblicke. Zu 8 6 ist als Mindestertrag de« Wasserzinse» bei der Wasserentnahme durch Wassermesscr jährlich 15 Mark vorge schrieben. Herrn Löscher erscheint dieser Betrag zu hoch, er be- scheidet sich indessen nach einer Darlegung de« Hrn. Vorsitzenden. Zu 8 8 führt der Herr Vorsitzende au», daß die Zweig leitungen nur bi« '/, m über die Grundstück«gren;e und bez. der Hau«umsassung, vorau«gesetzt, daß da« Hau« nicht weiter al« 15 m von der Straße entfernt sei, für Rechnung der Stadt auSgesührt würden, daß aber die Häuser innerhalb dieser Entfernung selbstverständlich auf dem kürzesten Wege anzuschließen seien, daß diese Vergünstigung bei mehreren Gebäuden auch nur dem der Straße am nächsten gelegenen Gebäude cingeräumt werde, und daß "Niemand beanspruchen könne, daß für ihn 2 Anschlüsse oder daß die Anschlußleitung um sein Haus herum over nach einem von der Straße ent fernteren Theile seine» Hause« für Rechnung der Stadt auSgesührt werde, daß aber der Unternehmer Herr Conrad auf Wunsch der Hausbesitzer bereit sei, die weiteren Leitungen im Grundstück zu den Einheitspreisen, soweit solche für die Privatzweigleitungen vereinbart seien, auszuführen. Zu 8 >2, WasscrbezugSrccht und Beschränkung der Wasser abgabe betr., wird auf Antrag von Herrn Schlegel zusätzlich beschlossen, eine Wasserbeschränkung, wenn sich solche wider Erwarten nothwendig machen sollte, in erster Linie für LuxuS- und Bauzwecke, Straßensprengung und dergl. eintreten zu lassen. Gegen die Bestimmung in 8 >3, wonach dem städt. Wassermeister der Zutritt zu den Privatgrundstücken jederzeit gestattet sein soll, gehen Herrn Stadtverordncten-Vice-Vor- steher Hannebohn Bedenken bei. Der Herr Vorsitzende führt sodann au«, daß man diese Bestimmung kaum entbehren könne, wenn man andererseits die Hausbesitzer nicht schädigen und eine Benachtheiligung der Wasserwerkskasse verhüten wolle, daß man auch ohne Grund von dieser Berechtigung sicher keinen Gebrauch machen werde. Der 8 wurde hierauf einstimmig angenommen, man setzte jedoch hierbei al« selbstverständlich voraus, daß von dem Rechte de» jederzcitigen Zutritt« in Privathäusern nur dann Ge brauch gemacht werde, wenn c« da« Interesse der Wasser- werkskasfc oder der Hausbesitzer erheischt. Die Schlußbestimmung in 8 >4, wonach einem Grund stücksbesitzer, der einmal den Wasservertrag gekündigt hat, in Zukunft die Lieferung von Wasser versagt werden kann, führt zu einer längeren Aussprache unter Betheiligung der Herren Glaß, Fritzsche, Hannebohn, Schlegel und Porst, die eine Streichung dieser Worte anstreben. Ein dahingehender Antrag wurde mit großer Majorität abgelehnt, dagegen der Vorschlag de« Herrn Vorsitzenden, vorzuschreiben, daß vor Verfügung dieser Maßregel der WasscrauSschuß gehört werde, angenommen. Zu 8 >5 führt Herr Löscher au«, daß c« doch wünschenS- werth erscheine, schon jetzt im Regulative sestzusetzen, bis zu welcher Höhe der Reservefonds angesammelt werden soll. Der Herr Vorsitzende hält dies für bedenklich, da sich zur Zeit noch nicht genau übersehen lasse, wie sich in Zukunft die Einnahmen und Ausgaben de« Wasserwerks stellen würden, schlägt aber vor, zusätzlich zu bestimmen, daß die Beschluß fassung hierüber beiden städt. Kollegien zustehen solle. Mit diesem Zusatze wird der 8 angenommen. Auch die übrigen, vorstehend nicht erwähnten Bestimmungen erhalten unverändert die Zustimmung der städt. Kollegien. Das Regulativ hat hiernach vorbehaltlich oberbehördlicher Genehmigung folgenden Wortlaut: Regulativ, die Hochdruckwasscrleituug der Stadt Eibenstock betreffend. 8 >- Zweck und Umfang. Die städtische Wasserleitung soll neben Befriedigung des Wasser bedarfs für össentliche Zwecke die Stadt Eibenstock mit dem zum häus lichen und wirtschaftlichen Gebrauch erforderlichen Wasser versorgen und, soweit die verfügbaren Waffermengen hierzu ausreichen, Wasser zu industriellen, gewerblichen und sonstigen Zwecken liefern. 8 2. Grundzrns. Von jedem bebauten Grundstücke, das bei Feuersgefahr durch die städtische Wasserleitung geschützt werden kann, ist, gleichviel ob daS Grundstück mit Hausleitung versehen ist, und ob aus dieser Hausleitung der Wasserbedarf entnommen wird oder nicht, ein Grundzins an die Wasserwerkskasie zu entrichten, der nach der Höhe der Jmmobiliar- brandversicherungssumme berechnet wird. Als gegen Feuersgefahr geschützt und daher grundzinspflichtig ist ein Grundstück anzusehen, wenn es von einem Hydranten der städtischen Wasserleitung nicht weiter als 100 Meter entfernt gelegen ist. Der Grundzins beträgt bei Gebäuden mit einer Versicherungssumme bis zu 3000 Mk. 1'/, Mark von über 3000 bis 6000 „ 2 „ ,, „ 6000 „ 1'E „ 3 „ „ I50V0 „ 30000 „ 4 „ „ 30000 Mk. 5 8 s- Art und W-ise der Wasserabgabe. Die Wasserabgabe zu den gewöhnlichen hauswirthschaftlichen Zwecken erfolgt gegen einen angemessenen Wasserzins, der in der 8 4 gedachten Weise nach feststehenden Jahressätzen erhoben wird. Der Stadtrath kann jedoch einzelnen Hausbesitzern die Entnahme des WasserS lediglich nach Waflermeffer auf Ansuchen Nachlassen und nach Befinden auch aufgeben. Für gewerbliche und industrielle Zwecke, mit Ausnahme der Ent nahme für Bauten, ferner für Viehwirthschaflen, Springbrunnen, Pissoirs, Waterclosets, und zum Betriebe von Gasmotoren geschieht die Abgabe ausschließlich nach Waflermeffer. Für Stadttheile, die in Folge ihrer Lage von der Möglichkeit, Privatleitungen in die Grundstücke zu legen, ausgeschlossen sind, kann Wasser gegen Entrichtung des nach tz 4 sestzusetzenden Wasserzinses aus den ihnen zunächst liegenden, verschließbaren Druckständern abgegeben werden. 8 4. Wasserentnahme ohne Wassermefser. 1) Für jedes Wohngebäude, dessen Bewohner die Wasserleitung benutzen, sowie für jeden Garten hat der Besitzer, falls die Entnahme nicht durch Wassermesser erfolgt, einen WafferzinS von 2'/,°/g deS Nutzertrags, in keinem Falle aber weniger als 6 Mark jährlich zu be zahlen. 2) Als Nutzertrag eines Grundstücks ist derjenige Betrag anzu nehmen, den eS seinem Besitzer zur Zeit der Abschätzung, bei vollständiger gehöriger Benutzung gewähren kann. Bei Vermrethung oder Verpachtung soll in der Regel der Jahres ertrag an Pacht- oder MiethzinS, falls dieser dem ortsüblichen Mieth und Pachtwerthe entspricht, angenommen werden. Der Nutzertrag der von dem Eigentümer selbst benutzten Räume ist nach ortsüblichen Preisen zu veranschlagen. Bei Räumen, die zu gewerblichen Zwecken dienen, ist für Berech nung deS NutzertrageS in Ermangelung anderer Anhaltspunkte der Flächenraum maßgebend, und eS sind für den O Meter mindestens 5V Pf. und höchstens 4 Mk. anzunehmen. Ein Abzug der Unterhaltungskosten, Hypothekenschulden, Brand- Versicherungsbeiträge und Steuern am Rutzertrag findet nicht statt. 3) Die Feststellung deS RutzertragS erfolgt für einen Zeitraum von 3 Kalenderjahren, für bei in der Zwischenzeit neu hinzutretenden Grundstücken für den Rest de» 3 jährigen Zeitraum» durch den Wasser leit ungSauSschuß. DaS Ergebniß der Schätzung ist in ein Berzeichniß einzutragen, da» 14 Tage lang zur Einsicht der Grundstücksbesitzer auSzulegen ist. Ueber die innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich anzubringenden und gehörig zu begründenden Beschwerden entscheidet nach Gehör de- WaflerauSschuffes endgültig der Stadtrath. 8»- Wasserentnahme zu öffentlichen Zwecken. Für daS in städtischen Gebäuden (RathhauS, Schulen, Feuerlösch«