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Amts- mit A«MM für den «»scheint 1 * 1 1 s»s I Abonnement ------ Sya» dcs LmtMichk CidMock -ML- sertionspreis: die kleinsp. ien, sowie bei allen Reichs- s-"°« und dessen Mrngebung. d-'»»»-- Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. - " 42. Jahrgang. AI. Sonnabend, den 3. AuMst 18NL. Wehrröhren betreffend. Es ist wahrzunehmen gewesen, das; während der warmen Jahreszeit, in welcher die Flüsse wenig Wasser haben, in einzelnen Flutzstrecken säst kein Tropsen Wasser flieht und es steht, wenn solche Fluhstrecken Fischbrut oder Fische enthalten, zu be fürchten, dah die letzteren umkommen. In Gemähheil von 8 l letzter Absatz des Nachtragsgesetzes vom 16. Juli 1874 zum Fischereigesetze und unter Bezugnahme auf die in den betreffenden Konzessions scheinen zur Errichtung von Stauanlagen gestellten bezüglichen Bedingungen nimmt die Königliche Amtshauptmannschaft hieraus noch besonders Veranlassung, sännnt- lichen Wehrbesitzern ihres Bezirks zur Vermeidung von 30 Mark Strafe für jeden Zuwiderhandlungsfall das jederzeitige Offenhalten der Wehrröhren bez. die genaue Erfüllung der s. Zt. gestellten Bedingungen zur Pflicht zu machen. Schwarzenberg, am 31. Juli 1895. Königliche AmtstMVtmannschllst. Frhr. v. Wirsing.P. Montag, den 5. August 1893, von Vormittags '/-II Uhr an im Rathhaus» zu Schönheide. Schwarzenberg, am 30. Juli 1895. Königliche Amtshauptmannschast. Frsir. v. Wirsing. G. Konkursverfahren. Neber das Vermögen des Schneidermeisters «»„tav IS,nii>u>i>i I,<>n>»x in Schönheide wird heute am 1. August 1895, Nachmittags 4 Uhr das Konkursver fahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Justizralh Landrock in Eibenstock wird zmn Konkursver walter ernannt. Konknrsfordcrnngcn sind bis zum 2ii. Angust liltl."» bei dem Gerichte anzu melden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretcndeu Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 29. Mqusi >895, Vormittags 9 Mr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 23. September 1895, Vormittags 9 Mr vor den, unterzeichneten^ Gerichte Termin anbcramnt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegcben, nichts au den Gemein schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, anch die Verpflichtung aufcrlcgt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 4. September 1895 Anzeige zn machen. Königliches AinlSgcricht zu Wcnstock. «hrig. Bekannt gemacht durch: Exp. Hausincr für den Gcrichtsschrciber. Bekanntmachun g. An Stelle der aus dem Dienste der städtischen Pflichtjeuerwchr ausgeschiedencn Herren Klempner Louis Häupel und Schlosser Robert Benkert sind am 26. v. Mts. die Herren Otto Kraust und G. «. Glatzmann, sowie für diesen Herr Fr. Paul Kraust als Spritzenmeister beziehentlich stellvertretende Spritzenmeister für die Spritzen 1 und 2 verpflichtet und cingcwiescn worden. Eibenstock, am 1. August 1895. Der Rath der Stadt. I»r. Körner. Granpner. Tagesgeschichte. — Deutschland. Aus einer Mittheilung des kaiser liche» Kanalamts in Kiel an die „N. Pr. Zt." geht hervor, daß mit Sicherheit darauf zu rechnen ist, daß auch an den wenigen Stellen des Kaiser Wilhelm-Kanals, wo zur Zeit noch Nachbaggcrungen stattfindeu, um die sonst überall vorhandene planmäßige Tiefe von neun Meter unter Mittel wasser hcrzustellen, jene bi« Ende August vollendet sein wer den, so daß auch die großen Panzer erster Klasse den Kanal anstandslos werden durchfahren können. — Berlin, 31. Juli. In der gestrigen Sitzung der vertraulichen Konferenz von Vertretern deutscher JnnungS- vcrbände und -Ausschüsse wurde die Regierungsvorlage, be treffend die Organisation des Handwerks, zu Ende berathcn. 'Nach dieser Regierungsvorlage, welche sich auf daS Prinzip der Zwangsinnungen stützt, sollen alle diejenigen Handwerker der Innung zwangsweise beitreten, welche Gesellen und Lehrlinge beschäftigen. Die Konferenz hat sich diesem Prinzips angcschlossen, aber noch eine Erweiterung dahin be fürwortet, daß auch der Großbetrieb, für welchen handwerks mäßig ausgebildete Gesellen arbeiten, zn den Unkosten der Innungen beitragen soll. Der Regierungsvertrcter erklärte sich mit dieser Erweiterung einverstanden, gab aber bezüglich des Befähigungsnachweises zu verstehen, daß die Regierung sich unter keinen Umständen auf die Einführung eines solchen cinlassen werde. Die Forderung de« Befähigungsnachweises wurde deshalb von der Konferenz zunächst fallen gelassen. Die Vorlage bezüglich der Handwerkskammern ist zunächst einer Kommission überwiesen worden. — Eine weitere Meld ung vom l. Juli besagt: Die Handwcrkcrkonfercnz ist gestern Mittag geschlossen worden, nachdem erneute Verhandlung über die Handwcrkerkammern stattgcfunden hatte. Die überwiegende Mehrheit der Kommissionsmitglieder hat sich, wie die „D. TageSztg." erfährt, gegen die Errichtung von Handwerker kammern ausgesprochen. — Bezüglich de« Verluste« der Reichs- u. Staats angehörigkeit durch ununterbrochenen zehnjährigen Au fenthalt im AuSlandc hat da« Reichsgericht entschieden, daß dieser Grundsatz auch auf Minderjährige Anwendung finde. Minderjährige also, welche vor Eintritt in da« wehrpflichtige Alter (17. Lebensjahr) da« Reichsgebiet »erlassen, verlieren durch lO jährigen ununterbrochenen Aufenthalt im AuSlandc die Reich»- und Staatsangehörigkeit ebenso wie die übrigen Altersklassen. — Die Statistik der Arbeitslosen, welche au« der am 14. Juni erfolgten Berufs- und Gewerbeziihlung ge wonnen wird, soll, nach Anordnung de« Bundesraths, erst nach Abschluß und in Verbindung mit den Ergebnissen der bei der Volkszählung am 2. Dezember zu wiederholenden Erhebung veröffentlicht werden. Diese Anordnung ist getroffen, um voreilige und falsche Schlußfolgerungen au» den Ergeb nissen der einen Aufnahme zu verhüten und den beiden sich ergänzenden Erhebungen, wovon also die eine im Sommer und die andere im Winter erfolgt, den Charakter der wissenschaft lichen Sachlichkeit zu wahren. — Für die Sachsengängcr, jene ländlichen Arbeiter, deren massenhafter, in jedem Frühjahr sich wiederholender Umzug nach dem Westen die Arbeitcrnoth in den Ostprovinzen im Gefolge gehabt hat, scheinen die mageren Jahre gekommen zu sein. Sie kehren, wie der „Köln. Ztg." aus Westprcußcn gemeldet wird, jetzt noch zahlreicher als im vorigen Sommer nach dem Osten zurück. Trotz eifriger Arbeit haben sie in Pommern und Mecklenburg nur etwa 90 Pf. den Tag ver dient; nahezu mittellos treffen sie in der Hcimath ein, ohne Arbeit zu finden, da inzwischen polnisch-russische Arbeiter ein gestellt worden sind. — Jedenfalls ist c« eine sehr bedenkliche Erscheinung, daß jetzt in der Erntezeit, wo sonst die Arbeiter knapp und theucr waren, dieselben in Schaaren nmhcrziehen und sich vergeblich zur Arbeit anbieten. Der Landmann, der anfäng«, den Getreide- und Rübenbau nach Möglichkeit ein zuschränken, kann den Arbeitern nicht mehr wie früher Brod geben. Wer wird hier Helsen? — St. Johann-Saarbrücken, 31. Juli. Hier werden zur Zeit große Vorbereitungen getroffen, um die 25jährige Gedenkfeier der Schlacht auf den Spicherer Höhen, oder, wie die Franzosen sagen, Ker- Schlacht von Forbach, würdig zu begehen. Die Feste dauern vom 2. bi» einschließlich den 6. August. Am Sonntag Nach mittag, den 4., findet der große historische Festzug von St. Johann über die neue Saarbrücke durch Saarbrücken zum Ehrenthale (militärischer Begräbnißplatz) statt; zu diesem Zwecke sind m beiden Städten die Straßen, welche vom Fest zuge berührt werden, in eine reizende vier triniuplrktlm ver wandelt; für Montag, den 5., ist die Ankunft de« Großher- zog« von Baden angesagt. Auf dem großen Exerzierplätze, am Fuße der Spicherer Höhen, entsteht wie au« dem Bode» eine ganze Stadt von Baracken und hölzernen Buden, um den Veteranen einen angenehmen Aufenthalt zu bereiten. Namens de« elsaß-lothringischen Krieger-Lande«-Verbände« wird bei der Feier der Vorsitzende de« Forbacher Kriegerver ein», Gpmnasialdircktor Becker, die Kameraden begrüßen. Locale und sächsische Nachrichten. — Eibenstock. Kaiser-Panorama. Die Aufnahmen au« dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/7l werden nur noch heute Freitag und morgen Sonnabend ausgestellt. Von Sonntag ab wird da« Prachtschloß de« unglücklichen König« Ludwig II. von Bayern — Herrenchiemsee — gezeigt. Da« Aeußere und namentlich da« Innere diese« Schlosses, da« an luxuriöser Pracht und künstlerischer Ausstattung alle« bisher Gekannte weit übertrifft, ausführlich zu beschreiben, dürfte ganze Bände füllen, soll doch allein da« Parade-Zimmer 2'/, Millionen Mark, ein Kronleuchter au« Meißener Por zellan im Speisezimmer 200,000 Mark gekostet haben. Eine Besichtigung des Panorama« kann nur immer wieder em pfohlen werden. — Dresden. Das Ministerium de« Innern erläßt erneut nachstehende Warnung: „Der Droguist Emil Richard Wolf in Treuen, Inhaber der dortigen Drogucric „Flora", fertigt seit einigen Jahren ein FleischkonservirungSmillcl au» saurem, schweflig saurem Natron und schwefclsanrem 'Natron an, das er unter der Bezeichnung „Trcuenit" in den Handel bringt. Dessen Anwendung bietet nach einem vom LandeS- Medizinal-Kollegium abgegebenen Gutachten u. A. die Füglich keit, Fleisch, welche« eben in Zersetzung übcrgcgangen ist, geruchlos zu machen und so mit dem Anscheine einer besseren Beschaffenheit zu versehen. Außerdem vermag seine Verwen dung zur Konservirung von Fleisch wegen seines Gehalt« au schweflicher Säure und deren Salzen, da dieselben giftige Eigenschaften besitzen, gesundheitsschädliche Wirkungen auSzu- üben. Das Ministerium de« Innern sieht sich daher ver anlaßt, vor Verwendung de« „TreucnitS" zur Konservirung von Fleischwaaren eindringlichst zu warnen, und zwar unter Hinweis auf 8 12 unter I de« ReichSgesctzeS vom 14. Mai 1879, den Verkehr mit Nahrung«-, Gcnußmittcln und Gc- brauchSgegenständen betreffend. Darnach wird mit Gcfängniß, neben welchem auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte er kannt werden kann, bestraft, wer vorsätzlich Gegenstände, welche bestimmt sind. Anderen als NahrungS- oder Gcnußmittel zu dienen, derart herstcllt, daß der Genuß derselben die mensch liche Gesundheit zu beschädigen geeignet ist, ingleichcn wer wissentlich Gegenstände, deren Genuß die menschliche Gesund heit zu beschädigen geeignet ist, al« NahrungS- oder Genuß mittel verkauft, feilhält oder sonst in Verkehr bringt. Auch die Königliche Amtshauptmannschaft DreSdcn-N. warnt neuer dings wieder vor dem Gebrauche de« Treuenits, sowie aller Flcischwässer, welche zur Konservirung oder Färbung de« Fleische« oder darau« bereiteter Würste benutzt werden. Diese Flcischwässer sind ähnlich zusammengesetzt, wie da« oben er wähnte Treuenit. — Dresden. Am Sonntag Nachmittag wurde einem ca. achtjährigen Mädchen auf der Vogelwiese von einem vor einer Schaubude ausgestellten Affen ein Stück de« Ohre« abgcbissen. Da« Kind wurde nach der Verband«station ge bracht. Jedenfalls haben außenstehende Jungen den Affen geneckt und da« Thier haj sich auf da» ahnungslos aus der Bude kommende Kind gestürzt. — Meißen, 31. Juli. Au« dem Fenster gestürzt ist gestern Mittag da« 2jährige Söhnchen de« am Bismarck platze in der zweiten Etage wohnenden Ingenieur« Weber. Da« Kind blieb einen Augenblick an dem Geländer de« Blumenbretter hängen und stürzte dann mit dem Kopfe auf die Steinplatten. E« war sofort todt. Die Eltern verlieren in ihm ihr einzige« Kind. — Bad Elster. Eine arme, kränkliche Frau, Johanna Ambrosiu« mit Namen, gebraucht gegenwärtig hier die Kur — wie man hört, auf Wunsch und auf Kosten Sr. Majestät