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Amts- M AiiMblktt für den Erscheint ß * I I I Abonnement wöchentlich drei Mal und LK Illi »I viertclj. 1 M. 20 Ps. (incl. !^S« VkjlM vrs T.wrNWlk ^L»L sertionspreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- und dessen Hlrngebung. , Berantwortlicher Redakteur, Dnrcker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. - 42. Jahrgang. - 4? 8V Dienstag, den 9. Juli 18SL Mil Genehmigung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Zwickau wird auf Grund des 8 105« der Reichsgewerbeordnung während der Zeit der diesjähr igen Obsternte an Sonn- und Festtagen in den von Spaziergängern und Land- parthien berührten offenen Obstverkaufsstellen für diejenige Obstsorte, welche gerade geerntet wird, die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern, über die in 8 105 d der Reichsgewcrbeordnung bestimmte fünfstündige, bez. statutarisch geordnete Zeit von 11 Uhr Vormittags bis 8 Uhr Abends, mit Ausschluß der Zeit des etwaigen Nachmittagsgottesdienstes, gestattet. Schwarzenberg, am 29. Juni 1895. Königliche Amtshauptmannschast. Arhr. v. Wirsing. Kr. Bekanntmachung. Im zweiten Vierteljahre dss. Js. sind eingeganaen n) vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Lachsen die Stücke Nr. 3—6 vom Jahre 1895, b) vom Reichsgesetzblatt Nr. 11—25 vom Jahre 1895. Diese Gesetzblätter, deren Inhalt aus den im Eingänge des Rathhauses befindlichen Anschlägen ersichtlich ist, liegen 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht an Raths stelle aus. Eibenstock, den 6. Juli 1895. Der Rath der Stadt. Körner. Graupncr. Bekanntmachung. Indem wir nachstehend unter O die vom Rath nach Gehör des Wasserleitungs ausschusses ausgestellten Vorschriften über Herstellung von Privat- oder Haus leitungen an das städtische Wasserwerk veröffentlichen, fordern wir zugleich diejenigen Gewerbtreibenden, welche Leitungen im Innern der Grundstücke und Ge bäude Herstellen wollen, auf, sich gemäß Punkt 3 dieser Vorschriften bei uns zu melden und den dort gedachten Nachweis zu führen. Eibenstock, am 6. Juli 1895. Der Rath der Stadt. I»r Körner. Graupner. O Vorschriften über die Herstellung von Privat- oder Hausleitungen am städt. Wasser werk zu Eibenstock. 1. Zu jeder in einem Grundstücke geplanten neuen Hausleitung des städtischen Wasserwerkes, auch zum Anschluß und zur Veränderung bereits bestehender Anlagen, ist vor Inangriffnahme der Arbeiten die Genehmigung des Stadtraths nachzusuchen. 2. Die Anbohrungen am öffentlichen Rohrnetz, einschl. der Zuleitung bis zur Grundstücksgrenze bez. Hausumfassuna, wenn das Haus vom öffentlichen Wege nicht weiter als 15 m entfernt ist, werden durch den vom Stadtrath hierzu beauftragten Unternehmer ausgeführt, und zivar sofern bis 5. Juli 1895 um Anschluß nachgesucht worden ist, auf Kosten der Stadt, sofern dagegen die Meldungen später erfolgt sind, auf Kosten der Grundstücksbesitzer. Ebenso werden die Mauerdurchbrüche und Zuleit ungen bis '/, Meter über die Grundstücksgrenze bez. Hausumfassung hinein von dem selben Unternehmer ausgeführt. 3. Die Herstellung der Leitungen im Innern des Grundstücks und der Gebäude bleibt jedem Grundstücksbesitzer selbst überlassen; die Arbeiten dürfen aber nur von Gewerbtreibenden ausgeführt werden, die genügend fachmännische Sachkenntniß be sitzen, sich beim Stadtrath zur Ausführung dieser Arbeiten gemeldet und den Besitz des nöthigen Handwerkszeuges und Materials nachgewiesen haben. Der Rath behält sich vor, die Ausführung solcher Arbeiten dem einzelnen Ge werbtreibenden zu untersagen, sofern er sich zu deren sachgeinäßer und solider Aus führung als unfähig erweist. 4. Zu den Hausleitungen dürfen nur geschwefelte Bleirohr« verwandt werden. Sie sind so anzulegen, daß sie im Winter nicht einfrieren, und durch Stoß nicht be schädigt werden können. Die Zuleitungen bis zur GrunbstückSgrenze haben 25 mm Weite. Die Steiaestränge sollen im Allgemeinen 20 oder 18 nun Weite erhalten, während sür die Abzweigungen bis zu 12 nun Weite herab gestattet sind. Die Rohre müssen haben auf den laufenden Meter ein Mindestgewicht für 25 nun lichte Weite von 6,» kx, » 20 „ „ „ „ 4,5 „ -- » 4,i „ „ l5 „ . . . 3,i . Zur Vermeidung des Platzens der Rohre durch Stöße dürfen innerhalb der Grundstücke nur Niederschraubhähne nach Vorschrift und bei uns (Bauleitungsbureau) ausliegendem Muster angewandt werden. Jeber Auslaufhahn im Innern der Gebäude muß ein Ausgußbecken mit Abflußrohr und Geruchverschluß erhalten. Wasserclosets bedürfen ausdrücklicher Genehmigung; deren Ventile dürfen keinesfalls unmittelbar mit der Leitung in Verbindung stehen, vielmehr ist zu ihrer Speisung an geeigneter Stelle ein besonderer Behälter anznlegen. 6. Bei dem Verlegen der Bleirohre ist schon jetzt darauf Bedacht zu nehmen, daß an frostfreier Stelle später jederzeit ein Wassermesser eingeschaltet werden kann. Das System der Wassermesser bestimmt der Stadtrath, der auch deren Lieferung und Auf stellung auf Kosten des Abnehmers ausschließlich bewirkt. Jede Leitung soll einen Haupthahn erhalten, ebenso muß jede Leitung mit Ent- lcerungsvorrichtungen versehen werden, die leicht zugänglich sind und das bequeme Entleeren aller Thcilc der Leitung möglich machen. Das fortwährende Laufenlassen des Wassers als Schutz gegen das Einfrieren der Röhren ist strengstens untersagt. 7. Die fertiggestellten Privatleitungen sind durch einen Beauftragten des Stadtralhs vermittelst Druckpumpe und Manometer auf 10 bis 12 Ltm. Druck zu prüfen. Zeigen sich Undichtheiten, so wird die Ingangsetzung der Privatleitung nicht früher zugelassen, bis diese beseitigt sind und die Leitung den vorgeschriebenen Druck aushält. Für die Prüfung ist an die Wasserwerkskasse eine Gebühr von 1 Mark 50 Pf. zu entrichten. 8. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark bestraft. Ueberdies sind diejenigen, die Vrivatleitungen Herstellen, dem Stadtrath sür alle Schäden, die durch nicht Beachtung dieser Borschriften am öffentlichen Rohrnetz ent stehen, verantwortlich, auch kann der Stadtrath die Schließung der Privatleitung jeder zeit verfügen. Eibenstock, den 6. Juli 1895. Der Stadtrath. i»»-. Körner. Der zweite Termin der 1885er Hundesteuer ist bis Ende dieses Monats in dem Expeditionszimmer der hiesigen Gemcindekassenverwaltniig abzuentrichten. Schönheide, am 2. Juli 1895. Der Gemeindcvorstand. Aus Deutschlands großer Zeit. Zur Erinnerung der 2bjiihr. Gedenktage des Krieges 1870/71. Bon Eugen Rahden. Die spanisch« Thronkandidatur und die Vor gänge in Ems. Wenn wir hier die Ursachen de« großen Kriege« zwischen zwei großen und tapferen, hochsinnigen und cultivir- resten Nationen beschreiben, jo muß zunächst, um die gewaltige Bedeutung de« großen Kriegsdramas ganz würdigen zu können, betont werden, daß ein nichtigerer Grund, ein Schein grund, der dem kommenden Geschlechte schier unfaßbar sein mag, wohl kaum jemals in den Jahrhunderten der Civilisation für einen Krieg vorhanden war, wie sür den deutsch-französischen von 1870/71. Und wenn jemals die rächende Nemesis klar erkennbar gewesen, so war sie es in diesem Kriege, der mit einer Lcichtherzigkeit, um nicht zu sagen Leichtfertigkeit ohne Gleichen von dem zu Extravaganzen von jeher neigenden westlichen Nachbar der Nation förmlich aufgedrängt wurde, welche nach diesem Kriege, al« sic die beherrschende Macht in Europa geworden, in einer 25jährigen Friedensperiode bewies, daß sie aufrichtig friedlich gesonnen und e» al» die höchste Ausgabe einer wahrhaft großen Nation erachtet, den Frieden zu schützen und zu bewahren. Im September 1868 war die Königin Isabella von Spanien (Bourbonin) nach 35jähriger unruhiger und unheil voller Regierung au« ihrem Reiche vertrieben worden. Ver geblich hatten sich die Spanier bemüht, einen neuen König für ihren verwaisten Thron zu finden; alle Candidaturen zer schlugen sich, größtenthcils weil die in'« Auge gefaßten Eandi- da.en das Wagniß scheuten, einen Thron zu besteigen, der bcständig von Militär-, republikanischen und carlistischen Auf ständen bedroh« war. Endlich war c« dem spanische» Minister präsidenten, Marschall Prim, gelungen, den Prinzen Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen, Bruder des Fürsten Karl von Rumänien, zur Annahme der Thronkandidatur (An fang Juni 1870) zu bewegen. Am 3. Juli 1870 verbreitete da« Telegraphenbureau „Havas" die ihm au« Madrid zu gegangene Meldung, wonach da« spanische Ministerium be schlossen habe, dem Prinzen die Krone Spanien« anzubieten. Die Wahl, welche der leitende Mann der spanischen Regierung in dem Prinzen von Hohenzollcrn getroffen hatte, an und für sich die beste unter den obwaltenden Umständen, bildete keine Neuigkeit für diejenigen, die nicht blos die voll zogenen Thatsachen, sondern ihre Vorbereitungen zu verfolgen vermochten. Schon im Oktober 1869 hatte ein spanischer Deputirter die Vorzüge de- Prinzen sür den spanischen Thron auscinandcrgesctzt: der Prinz ist katholisch, hochgebildet, reich, eine stattliche Erscheinung, 34 Jahre alt, mit einer Schwester de« regierenden König« von Portugal glücklich verheirathet; er ist der einzige katholische Prinz au« souveränem Hause, in dem kein Bourbonenblut fließt; er ist der Enkel Stephanies von Baden, der Adoptivtochter 'Napoleon I., außerdem durch seinen Vater der Enkel der Prinzeß Antoinette Murat, einer Nichte de« ehemaligen König« von Neapel und Schwagers Napoleon« 1. Der Prinz konnte somit eher von französischer, al« von deutscher Seite bezüglich seiner blutsverwandtschaftlichcn Zugehörigkeit reklamirt werden. Absolut gewiß war ferner, daß die Fürsten von Hohenzollcrn in Preußen nicmal« erb- folgebercchtigt sein konnten. Man hätte glauben sollen, baß diese Eandidatur eher an genehm, al« unangenehm auf Frankreich wirken würde; da« war aber keineswegs der Fall. Die Aufregung war in Pari« vom Augenblicke de« Bekanntwerdens der Eandidatur an eine sehe große, woraus hervorgcht, daß e« allerdings richtig war, wenn Napoleon später behauptete, daß nicht er, oder wenig sten« nicht er allein die Verantwortung für da« so leichtsinnig heraufbeschworene KricgSdrama «rage. Ihn und seine leicht sinnigen Rathgebcr aber trifft der schwere Vorwurf, daß sie die aufgeregte Leidenschaft Frankreichs nicht beruhigten, al« e« noch Zeit war, sondern systematisch diese Leidenschaften be nutzten, um die Kriegsfurie zu entfesseln. Die schwerste Schuld aber trifft, wie wir noch sehen werden, jene« Weib, welche« da« Glück aus Frankreich« Thron geweht, da« .seinen kleinen Krieg" haben wollte, da« durch die langen Jahre der Ver gessenheit, in welcher e« bisher mit seinen Gewissensbissen zu gebracht, noch lange nicht seine Verbrechen gebüßt haben dürfte, da« es am Glück und der Ruhe der Völker begangen. Und auch da« ist eine Errungenschaft und keine geringfügige