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22 Zustand und Entstehung des Codex mensverbesserungen, da die Einkünfte des Klosters nicht mehr als 100 Mark Feinsilber betrügen. 1 2 ) Rechnet man aber das jährliche Zinseinkommen des Klosters in Höhe von 230 Schock Groschen nach dem damaligen Feingehalt in Prager Mark um, 5 ) so ergibt sich, daß die Feststellung der päpst lichen Urkunde mit der Bargeldsumme des Zinsregisters etwa über einstimmt. Man darf also behaupten, daß die Angabe des Klosters über sein Einkommen die im Zinsregister wiedergegebenen Ver hältnisse und damit wohl auch das Vorhandensein des Zinsregisters voraussetzt. Es muß also kurz vor oder spätestens zu Anfang der Regierungszeit der Äbtissin Anna von Kamenz vorhanden gewesen sein. Damit kommen wir wieder auf das Jahr 1382 als terminus ante quem. Suchen wir den Grund dafür, daß die Einkünfte des Klosters nicht mehr ausreichen, so erinnern wir daran, daß der Feingehalt des Prager Groschens von 3,62 g im Jahre 1300 bis 1384 auf 1,74 g gefallen war. Allein aus diesem Umstande ergibt sich eine Abnahme des Geldwertes und damit der klösterlichen Einkünfte um mehr als die Hälfte. * Obwohl mit der Datierung der Handschrift nicht mehr zusammen hängend, scheint es geboten, an dieser Stelle die paar in den Nach trägen des Zinsregisters genannten Personen anzuführen, die in anderen bekanntgewordenen Urkunden auftreten. Wir stellen die Angaben des Zinsregisters denen des Urkundenbuches Kamenz im C. D. S. R. gegenüber: Heinrich von Bloschdorf auf Wiesa Zinsregister: 1431 Seite 94, 5. C. D. S. R.: 1432 Seite 54,5. und 61,35. Nickel von Kobirshayn, Klostervogt Zinsregister: 1440 Seite 93, 20. 100, 43. C. D. S. R.: 1438 Seite 71,11. und 76,5. Heinrich von Panewitz Zinsregister: 1431 Seite 94, 6. C.D. S.R.: 1432 Seite 61,35. Nicolaus Rober auf Döbra Zinsregister: 1441 Seite 93,20. C. D. S. R.: 1432 Seite 61, 39. <) II. Knothe, Urkundenbuch von Kamenz und Löbau, In: Codex Dlplomatlcus Saxoniae Reglae, II., 7. S. 31, Z. 29—31. 2 ) K. Castelin, Ceskä drobnä '.nlnce, Prag 1953, S. 28.