Volltext Seite (XML)
Zustand und Entstehung des Codex 21 verkauft. Im Besitz dieser ersten Dorfhälfte finden wir das Kloster zur Zeit der Abfassung des Zinsregisters. Das Register muß also nach 1374 geschrieben sein. Es spricht ausdrücklich von dem halben Dorfe Schönbach, das aus 9 Hufen und 2 Halbhufen besteht. Knothe, Geschichte des Klosters Marienstern, Seite 62, berichtet über die Erwerbung der zweiten Hälfte des Dorfes: Im Jahre 1401 verzichtet Niklas von Ponikau auf sein Anrecht an den Dörfern Schiedel und Schönbach, die sein verstorbener Vater Hans von Ponikau „der Abbatissin von Colditz“ verkauft hat. Dieser Schön bacher Besitz derer von Ponikau betrug 9 Hufen und 1 Mühle, etwa soviel wie der Luckower Anteil, so daß das Zinsregister mit Recht von dem halben Dorfe Schönbach spricht. Von den Äbtissinnen aus dem Geschlecht von Colditz kommt für uns nur Amabilia von Colditz in Frage, die von 1374 an regiert und bis 1377 in Urkunden vor kommt. Wäre das Ende ihrer Regierungszeit in diesem Jahre er wiesen, dann müßte der Codex zwischen 1374 und 1377 entstanden sein. Aus den Jahren zwischen 1377 und 1382 ist aber nichts über die damals regierende Äbtissin bekannt. Der Zeitraum kann der alten Äbtissin Amabilia von Colditz zugehören, ebenso aber der neuen, Anna von Kamenz, die im Jahre 1382 zuerst urkundlich auf tritt, er kann sich unter beide Äbtissinnen verteilen, er kann sogar durch eine nicht überlieferte Äbtissin ausgefüllt sein. Jedenfalls kann es eine Äbtissin von Colditz nicht über das Jahr 1382 hinaus gegeben haben, und damit kann die zweite Hälfte des Dorfes Schönbach, die im Zinsregister noch nicht erwähnt ist, nicht später als im Jahre 1382 erworben worden sein. Damit haben wir aber gleichzeitig den terminus ante quem für die Entstehung des Codex gewonnen: er stammt spätestens aus dem Jahre 1382. Aus beiden Erwerbungs zeiten ergibt sich die Entstehungszeit des Codex: Das Marien- sterner Zinsregister ist zwischen 1 374 und 1382 entstanden. Mit dieser Einengung der Entstehungszeit auf einen Zeitraum von acht Jahren müssen wir uns nach dem gegen wärtigen Stand unserer Erkenntnis zufrieden geben. * Auf einem anderen Gedankengange kommt man zu dem gleichen Ergebnis: Nach Knothe, Geschichte des Klosters Marienstern, Seite 60, genehmigt der Kardinal Pileus im Jahre 1382 dem Kloster gewisse Erhöhungen der Einkünfte, die der Bischof von Meißen bewilligt hatte. Unterm 12. November 1400 bestätigt Papst Boni fatius IX. dem Kloster die noch nicht in Kraft getretenen Einkorn-