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n 8»L nd desselben känigsbakl aufgestellt. IÄ«r. vr^. > Kiöenkock nmen habe terstützung. i zu stellen Eibenstock. Zimmer. GerSu- Matz- L. > Schau beten, sich ich zu be iwart. i Büchsen empfiehlt Aur. n le ie l- r- s t r nmend, grüß, ie von anen b. e, also 2 Mk. n, neu )ampf- Daher wrlust, tz und nigten ivenn rer, h). ichen n der l». 8rad. att" >oten, i der > die !um- chge- ittm ung e«. »l. Amts- Ml! AlIMdlktt für den Erscheint s s I Abonnement Sy» des Amtsgerichts Llbkichlk -L-LL sertionspreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- und dessen Umgebung. " Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. > - ' — 42. Jahrgang. 8T. Lounabend, den 13. Juli 18OL. Mittwoch, den 17. Juli 1895, von Vormittags '/-II Uhr an im Amtsgerichtsgebäude zu Eibenstock. Schwarzenberg, am 11. Juli 1895. Königliche Amtshauptmannschast. Arhr. v. Wirsing. Anmeldung zum Anschluß an die Ttadt Fcrnsprechcinrichtung. Neue Anschlüsse an die Stadt-Fernsprecheinrichtung in Eibenstock sind, wenn die Ausführung in dem im Monat August beginnenden zweiten Bauabschnitt des Rech nungsjahres 1895/96 gewünscht wird, spätestens bis zum 1. August bei dem Kaiser lichen Postamt in Eibenstock anzumeldcn. Später eingehende Anmeldungen können nicht vor dem nächstjährigen ersten Bauabschnitt, der am 1. April 1896 beginnt, berücksichtigt werden. Einer Erneuerung der bereits vorgemerkten Anmeldungen bedarf es nicht. Leipzig, 8. Juli 1895. Der Kaiserliche Oöcr-Postdircktor. Geheime Ober-Postrath: Walter. Konkursverfahren. Zu dem Nachlasse des Lohgcrbermeistcrs ckulln« 4II»»» SS,-Iiuit,lt in Eibenstock wird heute am 21. Juni 1895, Nachmittag 4 llhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Justizrath Landrock in Eibenstock wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 25. Juli 1885 bei dem Gerichte anzumelden. Es ivird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintrctenden Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 18. Anil 1895, Dormiltag 10 Mr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 5. Septemver 1895, Dormillag 10 Mr ¬ var dem unterzeichneten Gerichte Termin anbcraumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Nachlaß des Gemcinschuldners zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung aufcrlegt, von dem Besitze der Sache nnd von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 20. Juli 1895 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Eilicnstmk. Bekannt gemacht durch: )!kt. Friedrich, G.-S. Sollen weibliche Personen, welche eine Khe eingehen. den Anspruch ans Erkaltung der Mlfte der sür Ke gelcikete« Beiträge geltend machen oder nicht! Da demnächst seit dem Inkrafttreten des Invalidität« und AltcrSversicherungsgesetzeS vom 22. Juni >889 fünf Bei- tragSjahrc, daß heißt 5 X 47 — 28b BcitragSwochcn für diejenigen Personen, welche ununterbrochen der Versicherungs pflicht unterlegen haben, verflossen sein werden, so ist damit für dieselben diejenige Voraussetzung erfüllt, welche in tz 30 de« Invalidität«- und Altersversicherungsgesetzes für weibliche Personen, die bei Eingehung einer Ehe den Anspruch auf Er stattung der Hälfte der für sie geleisteten Beiträge geltend machen wollen, vorgesehen ist. Es werden somit schon in nächster Zeit mehrfach Personen vor die Frage gestellt werden, ob sie den Anspruch auf Erstattung stellen sollen oder nicht. ES dürfte sich daher im Interesse dieser Personen empfehlen, auf die damit verknüpften Vorthcile und Nachtheilc etwa« näher einzugehen. Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß mit der Erstattung die durch da« frühere VersicherungSverhältniß begründete An wartschaft erlischt. Al« solche kommt vor Allem diejenige auf Invaliden- und Altersrente in Frage. Während also auf der einen Seite die Auszahlung eines Geldbetrages erfolgt, geht auf der andern ein eventuell wirksam werdender Anspruch auf eine jährliche Rente, also aus bestimmte in Zwischenräumen immer wieder auSzuzahlende Geldbeträge verloren. Die Geld summe, deren Erstattung für den Fall des Eingehens einer Ehe verlangt werden kann, beträgt bei regelmäßig erfolgter BeitragSlcistung nach Lohnklassc II 23b X 10 Pfennige — Mk. 23,ro und erhöht sich für jede weiter geleistete wöchent liche Beitragszahlung nach derselben Lohnklassc um je weitere 10 Pfennige. Die Invalidenrente aber, welche nach Beibring ung von 23b Beitragsmarken der Lohnklassc II zu leisten ist, beträgt jährlich Mk. 125,.» und erfährt bei weiterer Marken beibringung eine Erhöhung um je 6 Pfennige. Beide Geldbeträge stehen in keinem gleichen Verhältniß zu einander. Indem man den geringen Betrag von Mark 23,i» in Anspruch nimmt, giebt man unter Umständen einen Betrag von jährlich Mk. 12b,«> auf, welcher bis an« Lebens ende fortzugewähren wäre. Zwar ist c« ungewiß, ob der Anspruch auf diese Rente überhaupt zur Entstehung gelangt; denn die Voraussetzung der letzteren ist der Eintritt von In validität im Sinne de« Gesetze». Unter Umständen kommt ja allerdings überhaupt kein Anspruch zur Entstehung. Hierin liegt eben da« Risiko, welche« bei jeder Versicherung einzu gehen ist. Jndeß dürfte schon die Beruhigung, welche in der Gewißheit liegt, daß im Falle eine« Unglücks, welche» die Erwerbsunfähigkeit der Ehefrau herbciführen sollte, ein An spruch auf eine jährliche Rente von mehr al» IM Mk. geltend gemacht werden kann, den einmaligen Betrag von etwa« über 20 Mk. aufwiegen. Es ist daher sorgfältig zu überlegen, ob es nicht vorzuziehen sei, aus Erstattung de« verhältnißmäßig geringen Betrag» zu verzichten, um sich dadurch die Anwart schaft, welche au» der bisherigen Beitragszahlung erwachsen ist, zu erhalten. Zur Erhaltung dieser Anwartschaft genügt nun aber nicht allein der Verzicht auf Erstattung der Hälfte der Bei träge, sondern es ist auch noch eine gewisse Fortsetzung des VersichcrungSverhältnisses erforderlich. Denn 8 32 des In validität«- und AltersvcrsicherungsgcsetzeS vom 22. Juni 1889 setzt fest, daß die aus einem Vcrsichcrungsvcrhältniß sich ergebende Anwartschaft dann erlischt, wenn während vier a»f einander folgender Kalenderjahre sür weniger als ingesammt 47 BcitragSwochcn Beiträge auf Grund des Versicherungs verhältnisse« oder freiwillig (8 117) entrichtet worden sind. Eine erloschene Anwartschaft lebt erst dann wieder ans, wenn durch Wiedereintretcn in eine das VersicherungSverhältniß begründende Beschäftigung oder durch freiwillige Beitrags leistung das VersicherungSverhältniß erneuert und danach eine Wartezeit von b Beitragsjahren ziirückgelegt ist. Für diejenigen weiblichen Personen, welche nach Eingeh ung der Ehe weiterhin in einem vcrsichcrungSpflichtigen Ar- beitSverhältniß verbleiben, erfolgt die zur Erhaltung der An wartschaft erforderliche Fortsetzung des VcrsicherungSverhält- nisses kraft Gesetze«. Denn cS müssen für diese Personen die vorgeschriebene» Pflichtmarken weiterhin bcigebracht werden. Für sie bedarf es also zur Erhaltung der Anwartschaft für die Zukunft gar keiner besonderen Aufwendung. Diejenigen weiblichen Personen aber, welche nach Ein gehung der Ehe vcrsicherungSpflichtigc Beschäftigung nicht mehr betreiben, können sich durch freiwillige Fortversicher ung die Anwartschaft aus dem früheren VersichcrungSverhält- niß, für welche« angenommen wird, daß mindesten« 117 Marken aus Grund der Versicherungspflicht oder der Sclbstverstchcr- ung nach 8 8 de« Gesetze« beigebracht worden sind, erhalten. Dazu ist nach 8 Hl de« Invalidität«- und Altersversicher ungsgesetzes die Beibringung von Doppelmarken im Wcrthe von je 28 Pfennigen erforderlich. Und zwar müssen während vier aufeinander folgender Kalenderjahre mindestens 47 solcher Doppelmarken bcigebracht werden. Der Betrag also, welcher zur Fortsetzung de« Versicherungsverhältnisse« ausgcwendct werden muß, ist kein hoher. Er beträgt nur jährlich minde stens Mk. 3,r» (bezw. Mk. 3,so), das ist täglich noch nicht einmal 1 Pfennig. Es genügt, daß monatlich 1 Doppelmarke im Werthe von 28 Pfennigen beigebracht wird. Die« ist ein Betrag, dessen Aufbringung selbst bei sehr niedrigem Ein kommen gegenüber den Vorthcilen, die dadurch gewahrt wer den, und gegenüber der Beruhigung für die Zukunft nicht allzu schwer fallen kann. Es möge sich demnach jede weibliche Person, welche nach 8 30 de» Gesetzes einen Erstattungsanspruch hat, reiflich über legen, ob sie diesen Anspruch geltend machen und damit die Anwartschaft auf Rente aufgeben will. Beabsichtigt sie aber, sich die letztere durch freiwillige Weitervcrsichcrung zu erhalten, so hat sic streng darauf zu achten, daß sie in je vier ausein ander folgenden Kalenderjahren mindesten« 47 Doppelmarken cingcklcbt hat. Die Vertrauensmänner aber u. sonstigen Organe, welche den unkundigen Personen der arbeitenden Bevölkerung mit Rath zur Seite stehen sollen, mögen in vorstehendem Sinne aufklärend wirken und durch Veranlassung zu einer kleinen Sparsamkeit diesen Personen unter Umständen eine Wohlthat sichern, deren Werth leider oft erst dann eingesehen wird, wenn da« Unglück, erwerbsunfähig geworden zu sein, bereit» hereingebrochen ist. Tagesgeschichte. — Deutschland. Vor Kurzem begegnete man in einigen Zeitungen der Mitthciluug. daß der Kaiser Mitte August in Elsaß-Lothringen den Festlichkeiten anläßlich der Wiederkehr der Tage, an welchen vor 25 Jahren die großen Siege dort erfochten wurden, beiwohnen würde. Diese Nachricht entbehrt der Begründung. Der Kaiser gedenkt am 17. August von England in Berlin bezw. dem Neuen Palais wieder eintreffen und am >8. August die feierliche Grundsteinlegung für da» Kaiser Wilhelm-Denkmal zu voll ziehen, so daß von einer Anwesenheit in Elsaß-Lothringen um diese Zeit niemals die Rede sein konnte. — Stuttgart, 9. Juli. Die fünsundzwanzigste Wie derkehr der Gedenktage des deutsch-französischen Krieges ist in Württemberg bereit« durch eine festliche Ver anstaltung aus dem sagenumwobenen schwäbischen Kaiserberg, dem Hohenstaufen, begangen worden. Die Beiheiligung an der Festsahrl nach demselben war eine imposante. Mittels Extrazugc« fuhren aus Stuttgart und den Städten de« Unter landes etwa 8M Herren und Damen nach Göppingen ab. Unterwegs wurden Abzeichen in den Reichsfarben und Korn- blumcnsträußchen vertheil«. In Eßlingen stiegen weitere 50 Festgästc ein. Nach einem festlichen Empfang in Göppingen erfolgte der Abmarsch nach oem Berge. Gegen 30 Wagen schloßen sich dem Zuge an. 'Nach der Ankunft auf der Höhe de« Berge« bestieg al« erster Redner Rechtsanwalt Scheuerten die Tribüne, um der Versammlung einen herzlichen Willkomm zu entbieten Als Zweck der Feier bezeichnete er die Beton ung de« monarchischen Grundgedankens de« Deutschen Reiches. Redner schloß mit einem begeistert aufgcnommenen Hoch auf den König von Württemberg. Fabrikant Fetzer au« Göppingen erinnerte sodann an die Worte de« GroßherzogS von Baden, daß diejenige Partei die richtige sei, die am Vaterlands fest halte, und forderte die Jugend zur Nacheiferung auf. Der Hauptredner des Tage» war Professor vr. Hiebcr, der den deutsch-französischen Krieg in den großen Zusammenhang der deutschen Geschichte stellte und mit einem Hoch aus Kaiser Wilhelm II. schloß, worauf die Musik „Deutschland, Deutsch land über Alle«" spielte. Auf den Weihcakt folgte ein Volks fest, da« den ganzen Nachmittag andauerte. — Die Tschechen in Böhmen fangen jetzt an, die Wenden in Deutschland zu einer „nationalen d. h. anti deutschen Bewegung aufzustacheln. Zunächst handelt e« sich um die sächsische Lausitz. Die tschechischen Blätter bringen eine Aufforderung zur Betheiligung an der Jahreszusammcn- kunst der „lausitz-serbischen" (d. h. wendischen) Jugend, welche vom N. bi« 13. August in HuSka bei Bautzen stattfindet. Es sollen möglichst viele Tschechen zu dieser Fahrt veranlaßt werden, um dort mitzuhelsen, den lausitzcr Studenten und der wendischen Bevölkerung um Bautzen slavisch-nationale» Bewußtsein einzuflößen. Der „Tägl. Rundschau" wird zu dieser neuen Bethätigung der tschechischen Deutschenhetze au« Wien geschrieben: ,. . Man sollte im Deutschen Reiche denn doch endlich auch dieser Bewegung einige Aufmerksamkeit zu wenden. Heute kleidet sie sich freilich noch in da» harmlose Gewand geschichtlicher und literarischer Bestrebungen. Aber die Beziehungen der Bautzner Wcudcnführer zu den Tschechen führern in Prag werden es schön bewirken, ja haben e« schon