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IW» bLigem P MMLVÄ L Drz««dsrd.S. x S'j u 5»"- ' Leim gebraucht werÄn - Die KöuM ForstsachverssändWi m AusmUe^ «ttch« irr dirsem Blatt« dir «rittst« vrrbrrttm- WNk^EK MAVWWWEH ^ÄDEkG viergchmttevE 1. König!. Oberförster w«. Mäuu«! für die Gemeinden bez. Gutsbezirke Kauppa, Döbeln, Commerau bei Klix, Halveudorf a Spree, Neudorf ch Spree, und Löinifchau. r. Herrschaft Revierverwalter Mauke für die Gemeinden bez. Gutsbezirke Mikkel, Crosta, LomSke, Droben, Lippitsch, Wessel, Luppa, Oppitz und Radibor S. Herrschaft Oberförster Dressier für die Gemeinden bez. Gutsbezirke Reschwitz, Reudorf b. Neschw., Holscha, Zescha, Königswartha, Eutrich, LomSke b. Neschw., Truppen. Commerau b. KgSw., Eaminau, Neudorf b. Königs»., Eaßlau, Wetro, Milkwitz, Puschwitz, Jeßnitz b. Neschw, Arffd von diesem Grundsatzes dessen Richtigkeit sich auch in diesem Sommer wieder bewährt hat, sind m den von der Nonne gefährdeten Bezirks den «nordnunaen »er nachgenannten, bei der Königlichen PuttShauptmannschaft in Pflicht stehenden Forstsachverständigen ent- t-ltch- «-YSiumBsL tzi- rmu l. Vlprtt 1VW duvchrufützv«,. Volleimung hat eine Bmlichft sosort l» «»»»tft zu »etzmende sachgemässe Durchforstung der zu keimeudeu Bestände », -ei welcher nicht Nur die abgestorbenen und unterdrückten, sondern auch mitherrfchende und selbst herrschende Bäume zu ent- «ine VSMge «ut-rberch fiki-führung derartiger Dui RothnauSlitz, Nedaschütz, Birkau, Seitschen, Naundorf, Trübigau, Diehmen, , , . .. Cossern und Schlungwitz. S. Herrschaftlicher Revierfürster Wieseöhüttrr in Oberputzkau für die Gemeinden bez. Gutsbezirke Ober-und Riederputzka«, Weickersdorf, Groß- und Kleindrebnitz. . 10. Herrschaft Revierverwalter Hensel in Oberueukkrch für die Gemeinden bez. Gutsbezirke Nieder- und Oberneukirch, Ringenhain M. und L. S. und Steinigtwolmsdorf. 11. Domstiftl. Revierförster Hesse für die Gemeinden bez. GutSbrzirke Schirgiswalde, NeuschirgiSwalde, Weifa, Tautewalde, Wilthen, MönchSwalde, Obergurig, SchwarznauSlitz, Arnsdorf, JrgerSdorf, Kirschau und Klrinpostwitz. 12. Herrfchastl. Revirrverwalter Menges für die Gemeinden bez. GutSbrzirke Gohland a. d. Spree und Wehrsdorf. " ' ' . 77 7 " " .. 7 " 7 s 7 77 7 77...7'1.. hmau« für die Gemeinden bez. "Gutsbezirke Beißig, Daranitz, Pielitz, Mehltheuer, Döhlen, Berge, Großpostwitz, ütz i. G., Grubditz, Ebendürfel, Rascha, Rieschen und Binnewitz. . ^d Wawitz. ... .urschen und Weicha. ürke Wartha und Kleinsaubernitz Die LuSfShrung derartiger Durchforstungen, durch welche am stehenbleibenden Bestände ein erhöhter Mafserrzuwach- erreicht wird, legt dem 7.kPWp7L^>s«,.auf, da die ausfallenden w«»Wokr« Bomvtrilge die aufgrwendeten Arbeitslöhne reichlich decke« werden. Die Leimungsarbeiten selbst werden aber durch sachgemäße Durchforstungen wesentlich verbilligt, da bei weitem weniger Stämme zu leimen sind, vird im Wert der Umringe als Bekämpfungsmittel ganz bedeutend erhöht, da in einem licht gestellten Bestände viel mehr Nonnenraupen aus sptzm ms dm Erdboden und hiermit unter die Leimringe, von wo aus ein nochmaliger Aufstieg unmöglich ist, gelangen, als in einem im hMjgchastmen Bestände. SMBestöudeu mit Unteewnchs ist derselbe entweder zuentnehmen oder zu entbrücke«, d. h. es müssen vom Unterwuchse alle Zweige, Ersteigen der Raupe« aus deu Hauptbestaud oberhalb der Seimriuge ermöglichen, entfernt werden. Die z« leünmden Stämme find vor Ausführung dieser Arbeit zu rötelu. Mit diesen Worten bezeichnet man die Herstellung einer glatten gefähr in Brusthöhe, auf Welcher der Leim bequem aufgetragen werden kann. Hierzu ist am besten ein geradklingiges mit 2 Handgriffen ver- tzemqser zu verwendm. Nur an Stämmm M rauhborkiger rffsigxr Rinde darf die Schneide des Messers zum Glätten benutzt werden. M -lättäer Rinde genügt eS, den Ring Mit dem Rücken deS Messers herzustellen. Ws Auftrage« dos SeiarriogeS selbst, welcher »—» om breit und ck nun dick fest» auch, erfolgt am beste« mit der von Max küu ttfittchrnen und von diesem zum Preise von 4,50 Al Pro Stück zu beziehenden Leimquetsche, welche außer der größten Leimersparnis stn Vorzug hat, daß dieselbe bequem von KiüVeW bedient werden kann. mrchAdschluß mir einer leistungsfähigen Firma wird die Königliche Amtshauptmannschaft dafür Sorge tragen, daß ein guter Leim zu e von einer Niederlage in Bautzrn «zogen werden kann. eimbestrAuugeu, welche die Gnneindevorstände für die in ihren Gemeindebezirken liegenden Waldungen zu bewirken haben, sind bis zum .. .. ^ bei der König!. AmtShauptmannschast einzureichen. Als Anhalt für die Ermittelung der zu bestellenden Leimmengen wird bemerst, daß zur Bolleimung eines Hektars Waldbestandes ca. 60 bg mnschaft erwartet, i>aß dieser Bekanntmachung allenthalben genau nachgegangen und etwaigen Weisungen der geleistet wird. , gegvt die vorstehenden Anordnungen, Nichtbeachtung oder mangelhafte Ausführung der von den Sachverständigen "... ' "" legen schädliche Insekten betreffend, vom 17. Juli 1876 hiermit eine forderliche sofort auf Kosten der Säumigen bewirkt werden. Rechts- " MDas WM Bestttlnngen r wen bet allen Bastanstalttn brS mtfkhen Stttchö» , für Bischostwrrda und tduararnd btt unser«, ZtttungSbott», sowlr in der BttchMstttl« dttfr» Blatt«» ang«W»nu«. «ME her g^chSftssttll« »b««d» » Uhr. MssmttzsGhßsckAs» Istzp-BNtz. Ms WosssstimB« H« Ms^ daSdMigsse «nd Hesse «ekämpsn«-»mitt-l gege« die Ro««e. Richtigkeit sich auch in diesem Sommer wieder bewährt hat, find in den von der Nonne gefährdeten gegebenen Weisungen wird auf Grün! WÄGstr«^ VW Htz iLG Morr angedroht. Üeb«dieS wird^sölchenfalleS . ...... „ «istü gegtz, solche Anmcknungen Ust», hüben nach 8 S Absatz 2 des angezogenen Gesetzes keine aufschiebende Kraft. , B a u tz e n , atu 23. Oktober 1909. Königliche AmtShauptmannschast. Korftliche SachvtrftSudige für de» Bezirk der KSuigliche« Amishaupimavuschast Bautzen ttS«" tag» vorher, und kostet btt i edmeslmdlEr Manustriptss KsW. er siiGsche LrMer, WfchoDwerda, Stolpm und Umgegend «MtSblstt der Kgl. Schulinspektion und des Kgl. Hauptzollamtts Amtsgerichts und des Stadtrates z» Bischofswerda. asler für die Gemeinden bez^ GutSbrzirke^ Drehsa, für die Gemeinden bv LomSte b. Neschw., Truppen, Commerau b. KgSw., Eaminau, Neudorf LauSke und QuooS., 4. Dymsttstlicher Revierförster Gun-« für die Gememden bez. GutSbrzirke Brehmen, Sbier, Großdubrau, Camina, Doberschütz und Niedergurig. K. Stadttätlicher Revierfürster Ringel in Dascheodors für die Gemeinden bez. Gutsbezirke Uhyst a.T., Großhähnchen, Pohla, Stacha und Schönbrunn. 6. Klöperllchrr Oberförster Hauptmann für die Gemeinden bez. Gutsbezirke Varta«, Rammenau, GeißmannSdorf, Frankenthal und Thumitz. 7. Prinzl. Förster Rade für die Gememden bez. Gutsbezirke Vrosshartmm, Goldbach und Schmölln. 8. Gräfl. Oberförster Meudte für die Gemeinden «z. Gutsbezirke Vaussi " Dretschen, Gnaschwitz,^Seidlitz^ WeißnauSlitz, Zockau, GüntherSdoi ünd Kleindrebnitz. Oberl y 12. Herrfchastl. Revirrverwalter M««äes für die Gemeinden bez. GutSbrzirke Gohland a. d. Spree und Wehrsdorf. 13. Herrschaft!. Rrvierförster Horn für die Gemeinden bez. GutSbrzirke Erostau. Gulowitz, Halbendorf i. Geb. und WurbiS. ID, Stadträllichrr Revierförst - ... - . . . Cosus, Kleinkuoitz, 1K. Herrschastl. Revierverwalt „ . » 1.6. Herrfchastl. RrvieMrster Aast für die Gemeinden bez. «utSbezirke Varuth, "Buchwalde, Dubraucke, Grödii ZiMkemchafU. Revierfürster Mast« in Malschwitz für die Gemeinden bez. VutSbezi .ft.' . 7^7^77 ^,^7. - IA^ M MMR'