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Vterrmdfechgigfter Iahr-«mg 7 Uhr, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Die Unabhängigkeitsbestrebungen Bestellungen La-etlatt Sta-tva- z« Bautzen. Badezette« im Winterhalbjahre 1S0V/L0 (vom i. Ottober 1909 ab bis auf weiteres). Ungarn eine selbständige Regierung gab. Wenn daher die jetzigen Bestrebungen der Ungarn auf größere politische Unabhängigkeit gerichtet sind, so hat die Krone Oesterreichs doch zu prüfen, ob bei diesen Bestrebungen keine Lebensinteressen der Doppelmonarchie in Frage kommen. Ungarn ist ein Königreich für sich mit eigener Regierung und Gesetzgebung, aber es ist durch die Person des Kaisers von Oesterreich, der auch König von Un garn ist, mit Oesterreich politisch verbunden. Oesterreich-Ungarn sind aber auch noch finanziell und zollpolitisch in einem Bund und besitzen außer dem ein gemeinsames Heer mit gemeinsamer deut scher Kommandosprache. Das Einvernehmen in den drei erwähnten Punkten und außerdem die gemeinsame Führung der auswärtigen Politik sind durchaus notwendig, wenn Oesterreich-Uni garn als eine Großmacht dem Ausland gegenüber erscheinen soll. In Wien dürste man daher auch allen Forderungen der Kossuthpartei, welche auf das reine Regiment der Unabhängigkeit gerichtet sind, ablehnend gegenüber stehen. Ganz ausge schlossen ist es aber nicht, daß die österreichische Krone aus der kritischen.Lage dadurch heraus- zukommen sucht, daß sie einige Konzessionen an die Kossuthpartei macht, wenn diese Partei selbst noch die Gemeinsamkeit der Interessen Oester reichs und Ungarns in wesentlichen Punkten in Schutz nimmt. Dom Standpunkt der praktischen Politik betrachtet, hätte der Kaiser Franz Josef niemals dieses Anwachsen deS rein-ungarischen Amtsblatt der Kgl. Amtshauptmannschaft, der Kgl. .Schulinspektion und deS Kgl Hauptzollamtes zu Bautzen, sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadtrates zu Bischofswerda. Postanställm l ull tzv exklusiv« Bestellgeld. EinMi« Nummern koste» Ul «l. Nmmner tzer Zrttungspreisllstr 6SS7. Einfache Wau««- «ns medizinische Biider An Wochentagen von vormittags 9—1 Uhr und nachmittags 2 Sonnabend bis abend- 8 Uhr. . " ' < An Tom»- und Feiertagen von 8 Uhr vormtttags bis 12 Uhr mittags. II. Kohlrusiiurehaltige Wannenbäder. ' Montag, Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend von vormtttags 9 Uhr bis 1 Uhr mittags. III. Russische Dampfbäder, irisch-rSmische Biller unll Kaftendampfbäder Für die Doppelmonarchie Oesterreich-Unga'rn gibt es jetzt recht kritische Tage, am 1. Oktober hat der Kaiser Franz Josef den Thronfolger, Erz herzog Franz Ferdinand, der als der größte Geg ner der Bestrebungen der mächtigen ungarischen Unabhängigkeitspartei gilt, empfangen, und man nimmt natürlicherweise an, daß der Thronfolger bei dem Kaiser seinen Einfluß dahin geltend ge macht hat, daß er die Ansprüche der ungarischen Kossuthpartei, die am 2. Oktober deren Partei führer Kossuth in einer.Audienz dem Kaiser un terbreitete, ablehnen soll. Die Entscheidung des Kaisers Franz Josef ist in dieser kritischen Frage noch nicht bekannt geworden, einer Auflösung des ungarischen Reichstags steht der Kaiser aber auch ablehnend gegenüber, und man darf daher sehr gespannt sein, wie diese schwere Krisis beendigt werden soll, denn die ungarische Unabhängig, keitspartei unter Kossuth hat die Mehrheit im ungarischen Reichstag, und parlamentarisch kann gegen die Kossuthpartei in Ungarn gar nicht mehr regiert werden. Kommt es daher zu keiner Auf-, lösung des ungarischen Reichstags, so könnte nur ein reines Beamtenministerium die Regierungs- geschäfte in Ungarn weiterführen. Bei dieser ganzen Lage der Dinge in Ungarn muß man sich aber daran erinnern, daß der erste Ausgleich zwi schen Oesterreich und Ungarn im Jahre 1867 den !... . . - ' ' 'M den Verkauf von Scheckstempelmarken betreffend. Im Anschlüsse an die Bekanntmachung deS Königlichen Finanzministeriums, die Ausführung des Reichsstempelgesetzes vom 15. Juli 1909 betreffend, vom 27. September 1909 wird bekannt gemacht, daß mit dem Verkaufe von Reichsstempelmarken zur Entrichtung der in Tanfnummer 10 deS ReichSsteMpelgesetzes vorgesehenen Abgabe außer den in Ziffer 2 der bezeichneten Bekanntmachung angeführten Hauptzollämtern noch beauftragt worden sind: . .4 die Steuerämier Crimmitschau, Döbeln, Frankenberg, Glauchau, Kamenz. Limbach, Löbau, Merane, Mittweida, Neustadt, Reichenbach, Riesa und Wurzen, die Nebenzollämter I Klingenthal und . Schöna, die Unlersteuerämter Aue, Burgstädt, OelSnitz, Schneeberg, Sebnitz, Werdau und Wolkenstein, sowie das Nebenzollamt II Unterwiesenthal. - D re sd en, am 30. September 1909. Königliche Zoll- und Steuerdirektion. mit belletristisch« Beilage für das mit dem 1. Oktober begonnene 4. Quartal 1S0S werdru fortgesetzt von unserer Expedition, Altmarkt IS, von sämtlichen Postämtern, den Briefträgern, s owie unseren Zeitung« - boten entgegen genommen. Der .«chftschr «rzLhl-r-, Amtsblatt, welcher im SS. Jahrgange steht, ist zur Zeit eine außerordentlich vielaeleseUe ZeitungdeSKgl.Amts gerichtsbezirks. so daß auch Inserate in derselbe» den besten Erfolg haben. Snserate. welch« t» diesem Blatt« dir wrttestr verbreit«,, Men, werd« bis vor«. 10 Uhr «genommen, En« und kompliziert« Anzeigen tag» vorhn, und kostet di, vtnaeipättv e «orpu-zelle 12 «l, die Reklamezeil« 30 - Geringster Jnferatrnbetrag 40 «l. Für Rückerstattung rMgrfandtrr Manuskript« usw. keine Gewähr. V-tmWr-chft-a« «r. W. Bestellungen ««den bei allen Postanftalten de« deutschen Reiche», für Bischofswerda und Umgegend bei unseren Zeitung»bolen, sowie in der Geschäftsstelle diese» Blatte» angenommen. Schluß der Geschäftsstelle Abend« « Uhr. L) für MLuuer: außer Montag, Mittwoch und Donnerstag an jedem Wochentage von 4—7 Uhr nachmittags, Mittwochs bis 8 Uhr nachmittags ; d) für Frauen: Dienstag von vormittags 9 Uhr bis 12 Uhr mittags, Donnerstag von ^4—7 Uhr nachmittags. Die letzte Annahme eines Badegastes bei Wannenbädern erfolgt spätestens Stunde, bei den übrigen 1*/z Stunde vor dem festgesetzten Schluffe der Badezeit. schm Werktag abend» für den folgend« La, und chlteßlich der Mittuwch» und Sonnabend» ächri» ielletxtÄtschr« Beilage-bei «bboluna viertel» SV G, bei Zustellung in» Han» 1 Ä 70 «l, ' 7..