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Inserat«, welch« in dirsrm Blatte dir weiteste Verbreitung find«, «erd« bi» von». 10 Uhr angenommen, grSßer, und knuplizierte Anzeigen tag« vorher, und lostet di« virrgrspaltmr Korpuszelle 12 die Rellamezrlle SV Geringster Jnseratenbrtrag 40 Mr Rückerstattung etngesandtrr Manuskripte usw. keine Sewllhr. Die Königliche Amtshauptmannschaft ordnet nach Gehör des Bezirksausschusses und im Einvernehmen mit der Königlichen Bezirksschul inspektion zur Verhütung sittlicher Gefährdungen, denen in ki«em«tographische« Schaustellungen erfahrungsgemäß besonders die Jugend ausgesetzt ist, hiermit folgendes an: I. Kinematographische Bilder dürfen in öffentlichen Schaustellungen nur dann vorgeführt werden, wen« die Königliche Amtshauptmannschaft sie st» sittliche* Beziehung ««bedenklich befunden und hierüber eine Bescheinigung erteilt hat. In Kindervorstellungen dürfen nur solche Bilder vorgeführt werden, hinsichtlich deren die Unbedenklichkeit für solche Vorstellungen ausdrücklich festgestellt und bescheinigt worden ist. Die Bescheinigung muß während der Vorführung zur Stelle sein und ist den Polizeibeamten auf Verlangen vorzulegen. Mindestem- drei Lage vor der ersten Vorführung eines Bilde» im amtshauptmannschastlichen Bezirke ist eine genaue Beschreibung des BildeS mit Angabe der Bezeichnung, die bei der öffentlichen Ankündigung gebraucht wird, in zwei Exemplare« bei der Königlichen Amtshauptmannschaft emzureichen; dabei ist anzuzetgen, welche Bilder in Kindervorstellungen vorgesührt werden sollen. Auf Verlangen sind die Films der Königlichen Amts hauptmannschaft einzusendrn oder die Bilder einem von ihr Beauftragten oder Beamten vorzuführen. Die ortszuständigen Lehrer find gleichfalls berechtigt, die für Kindervorstellungen bestimmten Bilder sich vor der Vorstellung zeigen zu lassen, um dem Unternehmer bei der Auswahl passender Bilder mit Rat zur Seite stehen oder bei der Behörde vorstellig werden zu können. Die Unbedenklichkeitserklärung kann widerrufen werden; durch den Widerruf werden keine Entschädigungsansprüche begründet. II. Sstrder ««ter 14 Jahre« dürfen nur in Klttdervorstelstmge« zugelaffen werden, die als solche ausdrücklich an den Emgängen zu dem SchaustrllungSraume, sowie an der Kasse durch deutlich lesbare Anschläge anzukündigen sind und spätestens abends 7 Uhr enden müssen. UI. Wer den Vorschriften unter I und II zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu ISO Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft, soweit nicht allgemeine Strafgesetze Platz greifen. IV Durch die vorstehenden Bestimmungen wird die Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 24 November 1906 über die ferwrpalizrillche Prüfung der Kinematographen «icht berührt. Bautzen, den 30. Juli 1909. - Königliche AmsShemptmansschast. Hchmsteizmilz: MilMter StMssmstreckr. Mittmch, d« 18. Aißist IW, s,m. 10 Ahr, im Hotel Ämi" m AeoM: 2146 w. Stämme, 104 h. u. 6983 w. Klötzer, 385 w. Derbstangen, 23800 w. Reisstangen. Brennholzversteigerungen finden Donnerstag, den IS. August, Norm. /2U Uhr in der „Hohwaldscheuke" bei Reustadt und am felblgeu Tage, nach«. 3 Uhr im Hotel „Zum Stern" in Neustadt statt. Aufbereitet in Abt. 15, 70 u. 114 (Kahlschläge), Abt. 15, 34, 35, 36, 49, 64, 69, 104 u. 114 (Durchforstungen), Abt. 1—119 (GinzelhSlzer). König!. Forsticvicrvemaltmg Nevftadt zu SaWbllrkcrsdorf und König!. Forstrcntamt Schandau. Positionen erhöht und nur 529 Positionen herab gesetzt worden. Und was für Erhöhungen führt der neue amerikanische Zolltarif ein!!! Zollsätze bis zu 100 Prozent des Wertes der Einfuhr und sehr oft noch mehr Prozent sind in dem neuen amerikanischen Zolltarif durchaus keine Seltenheit. Dabei ist aber der enorm hohe Zollsatz vieler Positionen des neuen amerikanischen Zolltarifs noch nicht einmal das schlimmste an der ameri kanischen Schutzzollpolitik, denn nach den neuen Zollbestimmungen in Amerika soll der Wertzoll nicht nach den Engrospreisen des Auslands, sondern nach den Engrospreisen des amerikanischen Marktes erhoben werden. Danach entscheidet also künftig nicht nur der amerikanische Zolltarif, sondern der amerikanische Zollschätzer über die Höhe des Zolles, und es kann kommen, daß sich dadurch der Zoll von 100 Prozent des Wertes der eingeführten Ware auf 150 Prozent erhöht, je nachdem der amerikanische Zollschätzer die Ware einschätzt. Bon den deutschen Fabrikaten werden durch den neuen amerikanischen Zolltarif am meisten die Eisen- und Stahlindustrie und die Baumwollindustrie getroffen. Aber auch für Seidenwaren, für Pelzwerk und wollene Artikel sind die Zollsätze bedeutend erhöht worden. Auch die Uhreneinfuhr wird von dem neuen Zolltarif schwer getroffen. Man hat den Eindruck, als ob die Dollargewältigen der amerikanischen Trusts ihre ganz« Macht in der amerikanischen Gesetz gebung durchgesetzt haben, um das ganze Geschäft der industriellen Versorgung Nord-AmerikaS an sich zu reißen und der Präsident Taft hat dazu OG» > "«MW*.-» seinen Segen gegeben, denn die ursprünglich in die Welt gesetzte Behauptung, daß der Präsident Taft von seinem verfassungsmäßigen Recht Ge brauch machen und verschiedenen Zollerhöhungen seine Zustimmung versagen werde, hat sich als eine echte amerikanische Flunkerei herausgestellt. Sicher ist schon jetzt, daß die deutsche Industrie und zumal diejenige Sachsens von dem neuen amerikanischen Zolltarif den größten Schaden haben wird, denn schon unter dem letzten im Jahre 1907 abgeschlossenen Handelsabkommen ist die deutsche Ausfuhr nach Nord-Amerika von etwa 650 Millionen Mark im Jahre auf etwa 500 Millionen Mark, also um 150 Millionen Mark, zurückgegangen, und unter dem neuen amerikanischen Zolltarif muß der Rückgang noch viel größer werden. Es gewährt daher einen schwachen Trost, wenn man hofft, daß die deutsche Industrie sich auch den neuen hohen Zollsätzen Amerikas an passen werde, und daß die Amerikaner nicht imstande sein werden, jede gute deutsche Ware nachzumachen, also die hohen Zölle selbst bezahlen müssen, wenn sie die deutsche Ware brauchen. Schwerer Druck im Handelsverkehr mit Amerika kann nur durch entsprechenden Gegendruck beant wortet werden. Und es wäre dringend wünschens wert, daß Deutschland auf einige amerikanisch« Ausfuhrartikel auch einen enorm hohen Schutzzoll legt, damit auch die Amerikaner an die Grenzen ihrer fanatischen Schutzzollpolitik empfindlich er innert werden. Die Kündigung des deutsch-amerikanischen Handelsvertrags und der neue amerikanische Zolltarif. Der neue amerikanische Zolltarif wirft schon seit Wochen seine schwarzen Schatten voraus, er hat viele Kreise der deutschen Industrie in Per- legenheit gebracht und auch dazu geführt, daß das bisherige deutsch-amerikanische Handelsabkommen vom 22. April 1907 zum 7. Februar 1910 von dem amerikanischen Botschafter nunmehr bei dem Auswärtigen Amte in Berlin durch Ueberreichung einer Note gekündigt worden ist. Die Herrlichkeit des mit Ach und Krach vor zwei Jahren ab geschlossenen Handelsvertrags zwischen Nord- Amerika und Deutschland hat also nicht einmal drei Jahre gedauert. Die Kündigung des deutsch amerikanischen Handelsvertrags ist die notwendige Folge des neuen amerikanischen Zolltarifs, der die meisten bisherigen Zollvereinbarungen mit dem Ausland über den Haufen wirft. Bei der Un verfrorenheit, mit welcher die Amerikaner ihren Zolltarif wieder nach oben durch Einführung enorm hoher neuer Zölle reformiert haben, wird die Meistbeaünstiaungsklausel, welche Deutschland den Nord-Amerikanern im Handelsverkehr bisher immer noch zugebilligt hatte, fast »ur gutmütigen Torheit, denn die Amerikaner verfolgen den Schutz ihrer Industrie immer deutlicher in der Weise, daß sie einen großen Teil der ausländischen Ein fuhr überhaupt unmöglich machen wollen. So sind in dem neuen amerikanischen Zolltarif 2218 ÄW-' 's.