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Biehmarkt in Pulsnitz: Dienstag, -en 19. August mdlich dieser ganze Kampf zwischen hl der Ausgesperrten auf aber unterdessen zweifellos "" i > die nochmals aufgenommenen Einigungs- r und den'Delegierten der Arbeiterverbände idigt worden sind, steht für dienächsten Tage Aussperrung von mindestens 70000 brS Kernspr-chst-ll« Nr. W. Bestrklungrn bei all« Postanstaltm de» brutschen Reiche«, für Bischofswerda und Umgegend bei unser« -rttung»bot«, sowie in der Geschäftsstelle diese« Blatte« «genommen. Schloß der «eschästdstellr Abend» « Uhr. Deeinndsechglgster Jahrgang. nächst in wirtschaftlicher Beziehung zu schädigen droht, was man daselbst um so schärfer verspüren wird, als ja Schweden wahrlich nicht zu den reichen Ländern gehört. Da die Erbitterung auf beiden Seiten eine große ist, so erscheint es fraglich, ob es vielleicht doch noch in letzter Stunde gelingen wird, vor einer weiteren Aus breitung und Verschärfung dieses Konflikts eine Einigung zwischen den beiden hadernden Parteien zustande zu bringen, so daß man sich auf einen wirtschaftlichen Kamps größten Stils gefaßt machen muß. Die Arbeitgeber, wie die Arbeiterorgani sationen haben sich denn auch nach Kräften finanziell gerüstet, um den Kampf solange wie möglich aushalten zu können. Der schwedische Arbeitgeberverein hat sich zu diesem Zweck einen Bankkredit von über 8 Millionen Kronen ge sichert, während seitens der Zentralleitung der Fachvereine zunächst eine wöchentliche Steuer von 4 Kronen für jeden Arbeiter, welcher in seiner Beschäftigung bleibt, festgesetzt worden ist; außer dem rechnen die Führer der schwedischen Arbeiter organisationen auf namhafte Unterstützungen von den ausländischen Arbeitervereinen. Sollten sich auch die Eisenbahnarbeiter und die unteren Eisen- bähnbeamten dem Streik der anderen Arbeiter an schließen, so stünden dann ernstliche Störungen Der Konflikt zwischen den Arbeit gebern und der Arbeiterschaft in Schweden. Schon seit Wochen sind in Schweden heiße wirtschaftliche Kämpfe in verschiedenen Industrie branchen zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern im Gange; Kämpfe, die aus Differenzen über Arbeitslohn und Arbeitsbedingungen entstanden sind. Die unternomckenen Versuche, eine gütliche Verständigung zwischen dm beiden streitenden Parteien herbeizuführen, haben bis jetzt nicht den geringsten Erfolg gehabt, im Gegenteil, die Stimmung ist im Lager der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer eine immer gereiztere geworden, woran hauptsächlich die von den Unternehmern mit großer Rigorosität ins Werk gesetzten Massen- auSsperrungen von Arbeitern schuld sind. Schon bisher belief fick die Zahl der Ausgesperrten auf viele Zehntausende, sie ist aber unterdessen zweifellos noch beträchtlich vermehrt worden, denn nachdem auch die nochmals aufgmommenen Einigung-- Verhandlungen zwischen den Vertretern der Arbeit geber und den Delegierten der Arbeiterverbände in Stockholm am Abmd des 2. August resultatlos beendigt worden sind, steht für die nächsten Tage 80000 weiteren Arbeitern zu erwarten, und selbst hiermit dürften die Aussperrungen und anderseits die Streikbewegungen noch nicht abgeschlossen sein. So haben die Malmöer Fachvereine, mit Ausnahme der Straßenbahnbediensteten, den Beschluß gefaßt, sich dem allgemeinen Ausstand anzuschließen. Ferner beschloß der Fachverein der Reichstelephon arbeiter einstimmig, sich dem Generalstreik an- zuschließen. Einzelne Kategorien fest angestellter Beamter des Telephonwesens beteiligen sich da gegen nicht am Streik. Die Stockholmer Milch kutscher beabsichtigen, sich der Bewegung anzuschließen. Jedoch hoffen die Milchhändler, die Milchversorgung in der Hauptstadt aufrecht erhalten zu können. Wie Dagen" erfährt, beschlossen auch die Stock holmer Kommunalarbeiter, sich dem Streik an- zuschließrn, ebenso die Belmchtungs- und Müll abfuhrarbeiter. Sicherlich werden die dergestalt signalisierten weiteren Streiks nur neue Aus- sperrungen von Arbeitern nach sich ziehen, und so kann es kommen, daß in Schweden binnen einer Woche vielleicht 300000 bis 400 000 Arbeiter der verschiedensten Kategorien infolge der Streiks und Aussperrungen beschäftigungslos sein werden. Es bedarf keiner besonderen Beweisführung, wie emvfindlich dieser ganze Kampf zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Schweden zu- Juserate, »eich« tu dies«» Blatt« dir writest« verbreitmq fmd«, werd« bi« vorm. 10 Uhr angenommen, größer« und komplizierte Anzeigen tag« vorher, und kostet »i, vtrrgrspaltene llorpuSzetle 12 di« RrklamrMe SO 0 »«ringst« Jnseratrnbrtrag 40 Mr Rückerstattung ^rgesa^ter Manuskript« us». Der säcWche FrMler, Tageblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend Amtsblatt ast, der Kgl. Schulinspektion und des Kgl. Hauptzollamtes gl. Amtsgerichts «ud des Stadtrates zu Bischofswerda. H « » Ä v 8 I» » r r « Am 31. vorige» Monats ist in Pulsnitz ein in der Nacht vom 29. zum 30. Juli diese- Jahres von Rosenthal entwichener Hund — schwarz «nd weißer männlicher SchLferhundbastard mit Blesse, schwarze« Ohren, weißen Beinen und weißer Schwanzspitze, ca. 4—5 Jahre alt — der, soviel festgestellt weiten konnte, u. a. auch die Orte Schmerlitz, Neuhof, Cannewitz, Kindisch, Rehnsdorf, Möhrsdorf, Ostro, Obersteina, Gödlau, Rauschwitz und Ohorn berührte und nach der bezirksLrztlichen Untersuchung tollwntkrank gewesen ist, getötet worden. Gemäß § 37 und 38 des ReichSgefetzes vom Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit § IS folgende der Instruktion vom 27. Juni 1895 wird daher für die als gefährdet anzusehendm Orte Patzditz mit Ascharnitz, Liebs«, lthhst a. T., Lasch-«dorf, »roßhähn»-« M. «., Grotzhähnche« L. «., Pannewitz a. L., D-branitz, Zischk-Witz, Burkau ««d «ammenarr mit Nbderbrmm die Festlegung (Anleitung oder Einsperrung) aller Hunde auf die Dauer von 3 Monaten, also bis mit 31. Oktober dieses Jahres und die sofortige Tötung aller derjenigen Hunde und Katzen angeordnet, welche von dem wutkranken Tiere gebissen worden sind, oder rücksichtlick welcher -er Verdacht vorliegt, daß dies geschehen ist. Gleichzeitig wird die über Ke Orte «ntrich, «atzlan, Doberschütz b. N., Jeßnitz b. N. mit Nenjetznitz, «nhra ««d LauSke mit NeRl<M-ke bereits verhängte Hundesperre bis S1. Oktober bieses Jahres verlängert. Der Festlegung gleich zu achten, ist das Aührerr der mit einem sichere« Manlkorbe versehene« Hunde an der Lei«e; jedoch dürfen die Hunde ohne poliznliche Erlaubnis au» dem vorgenannten, als gefährdet geltenden Orte nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zvm Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angrschirrt, mit emem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauches festgelegt werde». Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Herde, von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd ist unter der Bedingung gestattet, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauches (außerhalb des Jagdrevier») festgelegt, oder, mit einem sicheren Maulkorbe verseh««, an der Leine geführt werden. Lis Hmrdebesttzrr werbe« darmrf «nrfmerksam gemacht, baß die Manlkörbe de« t« der verordn««- des Königliche« Ministerin«- des J««er« vsm IS. Mai 189S (Grlatzsammkmg vs« Jahre 1899 S. 8) erteilte« Vorschriften emfpreche« müsse«. Wem» H««de de« vorstehende« Vorschriften zuwider innerhalb de- gefährdete« Bezirk- frei nmherlanfend betroffen werde«, so kann dere« sosortige Töt««- ««geordnet werde«, außerdem aber wird der Schuldige mit Geldstrafe bis z« 150 Mk. oder Haft bi- z» 6 Woche«, bez., we«« die verletz««- der vorstehende« AbsperrnngSmatzregel wtffe«tlich erfolgte, mit »e« fängni- bi- g« ei«em Jahre bestraft. Im übrigen sind die Besitzer von Hunden zur Vermeidung einer Geldstrafe von 10 bis 150 Mk. oder Haft nicht unter einer Woche verpflichtet, bei verdächtigen Erscheinungen der Tiere, welche den Ausbruch der Tollwut befürchten lassen, oder wenn ihnen ein Hund entwichen ist, sofort der OrtS- polizeibehörde Anzeige zu erstatten, welche solche unverzüglich anher einzusenden hat. Schließlich werden die Hundebesitzer noch darauf hingewiesen, daß die Hunde unter allen Umständen stets die Steuermarke am Halsbande zu tragen haben und daß Zuwiderhandelnde in Strafe verfallen, (8 7 des Gesetzes vom 18. August 1868). B a u tz e n, am 3. August 1909. Königliche Amtshnuptmaunschast.