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die Strecke von der Sieber'schm Restauration bi» zu dem Werner'schen Bauerngute keine Wtagen vönmttags ir Mitwochs und H des 16. Deuts, M.' Der Moni seSauSdrn" Wlteren geordneten 0r. . !g.), Singer !aempf (fr. Volksp.), ^ind Dove (fr. Bp.). 'ekretär Sydow, -einbaben und «elSminister Delbrück, in die : Ausführungen aller drei nur, dm Heber die Nordlandreise de» Ka die Rachüchten noch immer widerspru, HM M M d«( Kaiser '" ' bi» ^/,9 Mr, Sonntag» vormittag» : Äm»b«er An bi» 6 Uhr, Sonntag» von vormittag» abend» von 4 bis S Mr. L « r T t a d t r a t. Mvnen, dann noch chuWünwesen und utid Schwindeleien Gesetz getroffen werden. Es ist n k'j nach dem Ärrckaut -er Gesq M:MW^,rcher,. und pNter dem bar Zweck, die Strafbestimmungen Hm de» unlauteren Wettbewerbe» zu Wd eine Anzahl Lücken de» alten ergänzen, und sollen hauptsächlich di« MM MlatMsn fern« M trstWerurchen, ferner me Kredit. HMMwMWkünG dann die ngm beckNHHnutzung von Nacken 'ftrner die Mswüchse im I Rabatt- dM, datiti da» Weglosen von Kunden, - -chxuch honan- Schmiergelder-, Msstn so gehandelt Hak»- ÄM neuen Gesetz werd« -«in hauptsächlich die Ausschreitungm im Rrklamewestn, ferner die Üble Nachrede und der Verrat von Geschäft»- oder Betriebsgeheimnissen viel Hütter bestraft, al» nach dem alten Gesetz, indem jetzt für die betreffenden Vergehen Gefäng nis bis zu einem Jahr rind Geldstrafe bis zu 5000 Mk. angedröht werdm. Von größter Be- deutuna im '7 stimmung, daß derjenige, welcher zu unlauteren Zwecken, den Angestellten oder Beauftragten eines Geschäftsbetriebes Geschenke oder Vorteile anbietet, verstricht oder gewährt, mit Gefängnis bis zu einem Jahre und Geldstrafe bis zu 5000 Mark betreffenden Vergehen noch schwerere' Strafen verhängen. N ' 7 ' - AuSveMufen zu steuern, schreibt das neüe Ersetz für Mäsmer r An Wochentagen von 9 bi» 2 Uhr und 4 t von 7 bis */,S Mr abmd». i Wochentagen von 9 bi» 2 Uhr und 4 i 9 Uhr bi» 6 Mr abmd». UwemtgeMichrH B«V«s für Schuttmeve«: DimStags und Sonn- etroffm werden, Mnspruch, al» OüaNtitätSvrr- l Fälle bestraft ch und Gewicht MWM, die ge- l Absatz eint» I . nicht nur die gmm verbreittt »ch, dm r?. MI» rs. Aalt d. I. wild M d« Odft- und Gmrmba«schule -u Bmitz« ei» ofswerda, Stolpen und Umgegend W Sgl. SchÜWMio» und des Kgl. HauptMamteS «mtsgettchts und des Stadttatrs zu Mschofswerda. » S. J-ü L9Ü9. Hyrwrar S Mark. . vr. »rugg er Wie di» „Berliner NmestM Nachrichten" hören, dürste der Rücktritt des Fürsten Bülow vom Amt zwischen 17. und 20. Juli erfolgen. Es wird angenommen, daß die Reichsfinanzreform bis zum 15. d. M. im Reichstag erledigt sein und sofort die Zustimmung des Bundesrats erhalten wird. Fürst Bülow wird sich dann sofort zum Kaiser begeben und seine endgültige Entlassung erbitten. Die Tagung des Reichsparlaments eilt jetzt mit Riesenschritten ihrem Ausgang entgegen. Am Donnerstag hielt das Haus zwei Sitzungen ab, um die Spezialberatung der Reichsfinanzreform zu beenden. In der ersten dieser Sitzungen, welche ^12 Uhr vormittags begann und abends */,7 Uhr endete, wurde die Novelle zum Reichs stempelgesetz beraten. Der hierzu vorliegende Kom promißantrag der Mehrheitsparteien beseitigt die Kommissionsbeschlüsse betreffs der Erhöhungen des Umsatzstempels und stellt dafür den von der Kom mission gestrichenen Stempel auf Quittungen über Geldempfänge auf Grund von Bankguthaben wieder her. Außerdem befürwortet der Antrag die Einführung eines Stempels auf Gewinnanteil scheine und Zinsbogen, die sogenannte Talonsteuer. Ein nationalliberaler Antrag will die Steuer freiheit nicht lediglich auf Reichs- und Staats papiere beschränkt wissen, sondern sie auf alle mündelsicheren Papiere ausgedehnt sehen, und ein Antrag von freisinniger Seite zielt auf Wieder herstellung der Bestimmungen über den Emissions stempel in der Fassung der Regierungsvorlage. Zugunsten der Kompromißbeschlüsse sprachen die Aba. Speck (Zent.) und v. Gamp (Reichsp.), gegen diese Beschlüsse äußerten sich die Abx Weber (nat. - lib.), Mommsen (ft. 8 (soz-), «< 7 " " .7 Regierungsseitig griffen der Schatzsek der preußische Finanzminister v. Rh ftm Kolleg«, der Hand^ ' Diskussion ein, aber die Ausführung Regierungsvertreter bezweckten offenbar „Unfall" der Verbündeten Regierung der Talonsteuer zu beschönigen. Bei der Ab stimmung lehnte da» Haus die erwähnten Anträge der Nanonalliberalen und der Freisinnigen Ä und genehmigte die Vorschläge oer MrhrheitS- varteien: in namentlicher Abstimmung würde hier bei die Talonsteu« mit der bedeutenden Mehrheit von 222 Stimmen gegen 134 Stimmen «ge- f d«S unlauteren , , im freien Wett- n noch, erlaubt ist. Man darf aber Mn die. böse m and die Künden zu s IlÜhafteS Maren bei de Mtn auch von einer B> N werden. Von größter Be- ..; gegen den unlauteren Wett bewerb" ist in dem neuen Gesetz noch die Be- Zwecken, den Angestellten oder Beauftragten eines Geschäftsbetriebes Geschenke oder Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, mit Gefängnis bis zu bestraft wird, wenn nicht andere "Gesetze für die ^'7.,,,". "" 77777 ..777 7 7-7 i verhängen. Um "das Unwesen mit den vielen vor, daß -er wahre Grund, der in den Verhält nissen des betreffenden Geschäfts zugleich be gründetsein muß, bei allen Ausverkäufen künftig angegeben «erden muß, die Anpreisungen von Ausverkäufen bei irgendwelchen Gelegenhetten sind dann auch künftig unzulässig, auch wird derjenige mit Gefängnis und Geldstrafe bis 5000 Mk. be straft, -er bei der Ankündigung eines Ausver- kaüf» Waren zum Mrkauf stellt, die er erst für den Zweck des Ausverkaufs herbeigeschafft hat. Das sogenannte Verschieben und Nachschieben von Waren bei Ausverkäufen ist also künftig bei schweren Strafen verboten. m Deutsche-Reich. Der Kaiser trifft morgen Sonntag vormittag twn Kiel in Hamburg ein, um den Schützrnfestzug - 'chen BundesschießenS zu rch wird vom Balkon de» svg, der 4 Stunden dauern i und nachmittag» den k besuchen. Oft auch die 'nicht fest. r» lauten voll. Go . , >Ne Rott>- , nur werde er sie ^treten, bi» zu welchem